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TOP 10 - Wann kommt Tempo 30 bei der Ameos-Klinik?

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In der Senatssitzung am 9. November 2021 beschlossene Fassung

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

01.11.2021 S 1

Vorlage für die Sitzung des Senats am 09.11.2021

„Wann kommt Tempo 30 bei der Ameos-Klinik?“

(Anfrage für die Fragestunde der Stadtbürgerschaft)

A. Problem

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat für die Fragestunde der Stadtbürgerschaft folgende Anfrage an den Senat gestellt:

Wir fragen den Senat:

1. Warum ist trotz des Ziels des Senats, vor möglichst vielen Schulen, Kindergärten und Krankenhäusern Tempo 30 umzusetzen, dies vor der Ameos-Klinink, eine Fachklinik für Psychiatrie mit 206 Betten in der Rockwinkler Heerstraße 110, bisher nicht gesche- hen und wann kann eine Umsetzung erfolgen?

2. Würden hier Ampeln oder andere Querungshilfen darüber hinaus nicht auch hilfreich sein?

3. Wie ist allgemein der Stand der Umsetzung von Tempo 30 vor Schulen, Kindergärten und Krankenhäusern?

B. Lösung

Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat folgende Antwort vorgeschlagen:

Wir fragen den Senat:

Zu Frage 1:

In der Rockwinkeler Heerstraße verkehren im Bereich der Ameos-Klinik die BSAG-Bus- linien 33 und 34. Die Anordnung von Tempo 30 vor sämtlichen Kindergärten, Altenhei- men, Kliniken und Behinderteneinrichtungen in den Linienverläufen der Buslinien hätte spürbare Zeitverluste für den Betrieb beider Buslinien zur Folge. Die Angebotsqualität ließe sich nur mit deutlich erhöhten Aufwendungen für den ÖPNV aufrecht halten. Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz ist bisher gemäß der Straßenverkehrsordnung von Tempo 30 vor den jeweiligen Einrichtungen an diesen Linienverläufen abgesehen wor- den.

Gleichwohl wird die Verkehrssicherheit im Bereich der Ameos-Klinik und an allen ande- ren Einrichtungen im Stadtgebiet, für die bisher kein Tempo 30 angeordnet wurde, über- prüft. Diese Prüfung ist stadtweit noch nicht abgeschlossen. Im Falle einer Empfehlung für Tempo 30 an der Ameos-Klinik erfolgt die Umsetzung der Maßnahme, wenn die ent- sprechende Überprüfung sämtlicher Einrichtungen im Stadtgebiet abgeschlossen ist und der Beirat Oberneuland beteiligt wurde.

(2)

Zu Frage 2:

Die Herstellung von Ampeln oder anderer Querungshilfen im Bereich der Ameos-Klinik ist auf Grund straßenräumlich beengter Verhältnisse, mehrerer dicht aufeinander folgender Grund- stückszufahrten bzw. mangels straßenverkehrsrechtlicher Voraussetzungen nicht möglich Zu Frage 3:

Die Einrichtungen von Tempo 30 vor Kindergärten, Schulen und sozialen Einrichtungen ist nahezu abgeschlossen, wodurch über 90 Prozent dieser Einrichtungen durch Tempo 30 ge- schützt sind. Für etwa 80 Einrichtungen, die bisher kein Tempo 30 erhalten haben, wird, wie eingangs dargestellt, die Verkehrssicherheitslage überprüft.

C. Alternativen Keine.

D. Finanzielle/ Personalwirtschaftliche Auswirkungen/Genderprüfung

Keine finanziellen und personalwirtschaftlichen Auswirkungen. Genderspezifische Auswirkun- gen sind nicht ersichtlich.

E. Beteiligung / Abstimmung Keine.

F. Öffentlichkeitsarbeit/Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Geeignet nach Beschlussfassung im Senat. Einer Veröffentlichung über das zentrale elektro- nische Informationsregister steht nichts entgegen.

G. Beschluss

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 01.11.2021 einer mündlichen Antwort auf die An- frage der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen in der Fragestunde der Stadtbürgerschaft zu.

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