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Tempo 30 vor Kindergärten, Schulen und sozialen Einrichtunge des Amt für Staßen und Verkehr vom 21.06.2018

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Tempo 30

vor Kindergärten, Schulen und sozialen Einrichtungen

Beirat Hemelingen am 21. Juni 2018

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21. Juni 2018 Tempo 30 vor Kindergärten, Schulen und sozialen Einrichtungen 2

§ 45 Abs. 9 Straßenverkehrsordnung StVO Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs:

Feststellung einer Gefahrenlage auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse.

Novellierung der StVO 2016

Ausnahme: Innerörtliche, streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkun- gen auf 30 km/h auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) oder auf weiteren Vorfahrtstraßen im unmittelbaren

Bereich von an diesen Straßen gelegenen

• Kindergärten, Kindertagesstätten,

• allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen,

• Alten- und Pflegeheimen

• oder Krankenhäusern

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Allgemeine Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO)

Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittel- baren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -

krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder

Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken,

soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen, z. B.

• Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen,

• erhöhter Parkraumsuchverkehr,

• häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger,

• Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern vorhanden ist.

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21. Juni 2018 Tempo 30 vor Kindergärten, Schulen und sozialen

Einrichtungen 4

Allgemeine Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO)

Im Ausnahmefall kann auf die Absenkung der Geschwindigkeit verzichtet werden, soweit

• etwaige negative Auswirkungen auf den ÖPNV (z. B. Taktfahrplan)

• oder eine drohende Verkehrsverlagerung auf die Wohnnebenstraßen zu befürchten sind.

In die Gesamtabwägung sind dann

• die Größe der Einrichtung

• und Sicherheitsgewinne durch Sicherheitseinrichtungen und

Querungshilfen (z. B. Fußgängerüberwege, Lichtzeichenanlagen, Sperrgitter) einzubeziehen.

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Allgemeine Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO)

Die streckenbezogene Anordnung ist auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf höchstens 300 m Länge zu begrenzen.

Die beiden Fahrtrichtungen müssen dabei nicht gleich behandelt werden.

Die Anordnungen sind, soweit Öffnungszeiten (einschließlich Nach- und Nebennutzungen) festgelegt wurden, auf diese zu beschränken.

Bremische Regelung:

• Kindergarten/-tagesstätte, Mo - Fr 7.00 bis 17.00 Uhr Behindertenwerkstätte

• Schule werktags 7.00 bis 17.00 Uhr

• Krankenhaus,

Behindertenwohnheim, zeitlich unbeschränkt Alten- und Pflegeheim

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21. Juni 2018 Tempo 30 vor Kindergärten, Schulen und sozialen Einrichtungen 6

Identifizierung der Einrichtungen

• Kindergärten, Kindertagestätten, Horte

• allgemeinbildende Schulen

• Förderschulen

• Alten- und Pflegeheime

• Behindertenwerkstätten und vergleichbare Einrichtungen

• Krankenhäuser

Berücksichtigte Mindestgröße der Institutionen: 10 Personen

761 Einrichtungen im Stadtgebiet Bremen und in Bremen-Nord sind in die Untersuchung eingeflossen.

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Bremen-Stadt und Bremen-Nord

1.) Tempo 30 vorhanden

583 Einrichtungen in Tempo 30-Zonen oder an Strecken mit Tempo 30

2.) Anordnung von Tempo 30 (Stufe I)

71 Einrichtungen an Strecken ohne straßenbündigen ÖPNV

3.) Überprüfung der Kriterien (Stufe II)

- Vermeidung von Verkehrsverlagerungen in Wohnnebenstraßen - Auswirkungen auf den ÖPNV

107 Einrichtungen – Tempo 30 in Prüfung

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21. Juni 2018 Tempo 30 vor Kindergärten, Schulen und sozialen Einrichtungen 8

Stadtteil Hemelingen

57 Einrichtungen in Hemelingen

1.) Tempo 30 vorhanden: 43 Einrichtungen

in Tempo 30-Zonen oder an Strecken mit Tempo 30 2.) Anordnung von Tempo 30 (Stufe I): 3 Einrichtungen

an Strecken ohne straßenbündigen ÖPNV

• Außenwohnung Haus Hemelingen (Brunostraße, zeitlich unbeschränkt)

• Reggio-Kinderhaus-Hastedt (Feuerkuhle, Mo-Fr, 7-17h)

• Werkstatt Nord Integra-Automotive (Georg-Gries-Straße, Mo-Fr, 7-17h)

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Stadtteil Hemelingen

3.) Prüfung (Stufe II): 11 Einrichtungen

• Arberger Heerstraße (1 Einrichtung)

• Auf der Hohwisch (1 Einrichtung)

• Christernstraße (2 Einrichtungen)

• Hermann-Osterloh-Straße/ Nauheimer Straße (1 Einrichtung)

• Mahndorfer Heerstraße (2 Einrichtungen)

• Malerstraße (2 Einrichtungen)

• Sebaldsbrücker Heerstraße (1 Einrichtung)

• Vahrer Straße (1 Einrichtung)

• Bennigsenstraße (1 Einrichtung im Stadtteil Östliche Vorstadt)

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Anordnung der Tempo 30-Strecken

• in der Regel 150 m vor und 150 m hinter der Einrichtung

• kürzere Anordnungsstrecken sind möglich (Minderung der Auswirkungen auf den ÖPNV)

• Zusammenfassung dicht aufeinander folgender Tempo 30-Strecken

• Anordnung des Zeichens zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h

• Anordnung des Zusatzzeichens zeitliche Einschränkung an Schulen, Kindergärten oder Behindertenwerkstätten

• Anordnung des Zusatzzeichens Schule, Kindergarten, Altenheim oder Krankenhaus nach dem Verkehrszeichenkatalog

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Nächste Schritte

• Erstellung der Anordnungen (Stufe I),

Anhörung der Beiräte als Träger öffentlicher Belange

• Bericht der Verwaltung für die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft zur Umsetzungsstufe I

• Umsetzung der Stufe I

• Prüfung der Auswirkungen auf den ÖPNV und andere Prüfungen

• Bericht der Verwaltung für die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft zur Umsetzungsstufe II

• Erstellung der Anordnungen (Stufe II),

Anhörung der Beiräte als Träger öffentlicher Belange

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