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Staatliche Schulämter über die Zentrale des Landesschulamtes

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Staatliche Schulämter über die Zentrale des Landesschulamtes

Bearbeiter/in Ulrich Striegel

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Datum 18.6.2014

Multiresistente Erreger (MRE) und MRSA in Schulen

Staphylococcus aureus sind Bakterien, die natürlicherweise auf der Schleimhaut des Nasenvor- hofs und auf der Haut von Menschen leben. Normalerweise verursachen diese Bakterien keine Infektionen. Bei Verletzung der Haut oder durch medizinische Maßnahmen, wie z.B. einer Ope- ration, und bei geschwächter Abwehrkraft kann es zu Wund- oder Allgemeininfektionen kom- men. Im Fall einer Infektion helfen Antibiotika, die Bakterien zu eliminieren.

Manche Staphylococcus aureus sind unempfindlich (resistent) gegenüber dem Antibiotikum

„Methicillin“ und den meisten anderen Antibiotika geworden. Solche Methicillin resistenten Staphylococcus aureus, nennt man abgekürzt MRSA. Es handelt sich dabei um den bekanntesten multiresistenten Erreger (MRE). MRSA kann auf der Haut, Schleimhaut oder in einer Wunde bei Menschen vorhanden sein und sich vermehren. Die meisten Menschen werden davon nicht krank. Kommt es jedoch z.B. bei geschwächtem Immunsystem und nicht intakter Haut zu einer Infektion mit einem solchen Keim, helfen die normalen Antibiotika nicht mehr. Inzwischen gibt es noch weitere solcher Keime, die zum Teil ihre Resistenzeigenschaften auch austauschen kön- nen. Die Entstehung dieser Multiresistenzen ist gefürchtet, da die Wirksamkeit aller Antibiotika sinkt. Daher wird die Ausbreitung dieser Keime in medizinischen Einrichtungen bekämpft. Die Ansteckung und Infektion des Einzelnen geschieht jedoch nicht häufiger als mit den nicht resis- tenten Keimen.

Aufgrund mehrerer Nachfragen zum Umgang mit MRSA in Schulen, bitte ich folgende Hinwei- se zu beachten:

- Eine Besiedlung mit MRSA ist nicht meldepflichtig im Sinne des Infektionsschutzgeset- zes (IfSG). Es besteht keine Mitteilungspflicht der Eltern gegenüber der Schule und keine Meldepflicht der Schule gegenüber dem Gesundheitsamt.

- Mit MRSA-Keimen besiedelte Schülerinnen und Schüler sind uneingeschränkt schul- pflichtig

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- Diese Schülerinnen und Schüler haben umgekehrt auch einen Rechtsanspruch auf Be- schulung.

- Im Einzelfall kann das Gesundheitsamt beratend hinzugezogen werden und individuelle hygienische Maßnahmen für den Umgang in der jeweiligen Einrichtung festlegen.

- Auf die Notwendigkeit, Hygienepläne zu erstellen und deren Umsetzung zu überwachen, wird hingewiesen. Ein Muster-Hygieneplan steht unter www.schuleundgesundheit.de zur Verfügung. Eine Beratung bei der Erstellung von Hygieneplänen kann durch das jeweils zuständige Gesundheitsamt erfolgen. Dies ist insbesondere dort sinnvoll, wo immunge- schwächte Schülerinnen und Schüler bzw. Lehrkräfte tätig sind.

- Die Schulträger werden gebeten, in Verträgen mit Reinigungsfirmen den Einsatz qualifi- zierten Personals und die Einhaltung der schulischen Hygienepläne sicherzustellen.

- In Hessen gibt es vier Netzwerke gegen MRE, in denen sich Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeheime und andere Einrichtungen zusammengeschlossen haben. Die Koordination erfolgt durch die Gesundheitsämter. Aufgrund der Kompetenz und Struktur sind die Netzwerke auch geeignete Ansprechpartner bei allgemeinen Fragen bezüglich MRE.

Nützliche Informationen und Merkblätter zu MRSA sind in den vier hessischen MRE- Netzwerken zu finden unter:

http://www.mre-rhein-main.de

http://www.mre-netzwerk-mittelhessen.de http://www.mre-nord-ost-hessen.de http://www.mre-netzwerk-suedhessen.de

Die Inhalte dieses Erlasses sind mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration abgestimmt, die Gesundheitsämter und die MRE-Netzwerke werden entsprechend informiert.

Eine flächendeckende Information der Schulen halte ich derzeit nicht für erforderlich.

Ulrich Striegel

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