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Die Urkunde ist in der Wissenschaft schon bekannt durch die Ausgabe von A

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(1)

Der Friedensvertrag zwisclien dem Sultan Bäyazid II.

und dem König Ladislaus II.

Von Prof. Dr. V. Corovic-Belgrad

Diese Friedensurkunde zwischen dem türkischen Sultan

Bäyazid II. und dem ungarischen Könige Ladislaus befindet

sich in dem Sächsischen Hauptstaatsarchiv zu Dresden. Ich

bekam deren Lichtbild von Dr. H. Schebl durch Vermittlung

meines Kollegen Prof. Dr. F. Bajraktarevic, denen ich auch

an dieser Stelle meinen herzlichsten Dank ausspreche. Die

Urkunde ist in der Wissenschaft schon bekannt durch die

Ausgabe von A. R. Godinka in Pecs'). Wenn ich eine zweite

Ausgabe hier besorge, mit einer wortgetreuen Übersetzung,

geschieht das deswegen, weil die erste Ausgabe, was ihren

slavistischen Teil anbelangt, nicht ganz einwandfrei aus¬

gefallen ist. Die Sprache der Urkunde ist keine kirchen-

slavisch-serbische, wie G. angibt, sondern die serbische Volks¬

sprache jener Zeit mit einigen älteren Überresten, die sich

aber nur in gewissen Wendungen des alten Formulars vor¬

finden (z. B. in der Intitulation).

Godinka stellte die Frage auf: wieso konnte es sein, daß

ein türkischer Sultan eine so wichtige Urkunde an einen

ungarischen König in serbischer Sprache und mit serbischen

Lettern verfassen und schreiben ließ. Auf diese Frage, sagt

er, konnte er keine befriedigende Antwort geben. In süd-

slavischen Fachkreisen ist diese Erscheinung schon längst

bekannt. Im 14. Jahrhundert war der serbische Staat die

mächtigste Organisation der Balkanhalbinsel, dessen Sprache

mehr als die Hälfte dieser Halbinsel beherrschte. Im 15. Jahr¬

hundert, bis zum Jahre 1459, war dieser, wenn auch ver¬

fallende Staatsorganismus, fast die einzige Zufluchtsstätte

der ziemlich aufblühenden slavischen Literatur, die sich

1) Sisicev Zbornik (Melanges §isi6), Zagreb 1929, S. 635—39.

(2)

V. CoBOvic, Friedensvertrag zwischen Bayazid II. u. Ladislaus II. 53

später, nach dem Fall Serbiens, weiter nach Rumänien und

Rußland verpflanzte. Die Türken haben am Balkan am

meisten mit den Serben zu tun gehabt ; sie wußten auch ganz

gut, daß sie in der serbischen Sprache mit' allen Balkan¬

völkern und Balkanstaaten, ausgenommen Griechenland, sich

verständigen konnten. Serbische Kanzlei hatten nicht nur,

wie es ganz natürlich ist, serbische Dynasten in Serbien,

Bosnien, Zeta, der Herzegowina und die kleine Republik

Ragusa, sondern auch die albanesischen und walachischen

Fürsten. Serbisch oder serbokroatisch sprach man in ganz

Kroatien, Slavonien und Dalmatien; diese Sprache war auch

den Bulgaren sehr leicht verständlich. ,, Bekannt sind", be¬

tont K. Jireöek, ,, slavische Urkunden der Herren von Valona,

der Dukagin, des Georg Kastriota ... ja ein Schreiben der

Ragusaner an Kaiser Sigismund von 1434 sagt ausdrücklich,

daß die albanischen Fürsten nur ,sclavonos cancellarios'

haben')." Ich habe in einer Sarajewoer Zeitschrift, Gajret,

1913, S. 8511., über den Gebrauch der serbischen Sprache und

der serbischen CyriUicaschrift an dem türkischen Hofe einen

Artikel geschrieben, aus dem ich hier nur einige Tatsachen

anführen möchte. Der erste serbisch und in serbischen Lettern

geschriebene Brief oder, besser gesagt, eine Urkunde eines

türkischen Herrschers, datiert vom 10. Juli 1430. Das ist

eine Vorladung des Sultans Murad II. aus Adrianopel, ge¬

richtet an die ragusanische Republik. Von dem mächtigen

Eroberer Mehmed II. haben wir in dem Staatsarchiv der

Republik Ragusa 44 Briefe und Urkunden aufbewahrt, die

von dem gewesenen Direktor des Sarajewoer Landesmuseums

Dr. C. Truhelka") und dem gewesenen Direktor des Ragusa¬

nischen Staatsarchivs Dr. K. Kovac') publiziert wurden.

Von dem Sultan Bayazid II. sind 49 Briefe erhalten. Zu seiner

Zeit wurde sogar von den türkischen Zentral- und Provinzial-

1) Illyrisch-albanische Forschungen I, 1916, S. 142/43.

2) Tursko-slovjenski spomenici, Sarajewo 1911 (vgl. auch Glasnik

zemaljskog muzeja u Bosni i Hercegovini, Bd. XXIII, Sarajevo 1911,

S. 1-162, 303-350, 437-484).

3) Glasnik zemaljskog muzeja, Bd. XXIV, Sarajevo 1912.

(3)

54 V. CoBOviö, Friedensvertrag zwisclien Bayazid II. u. Ladislaus II.

behörden an ihre Untergebenen in Bosnien, der Herzegowina

und Bocche di Cattaro serbisch geschrieben, da diese Pro-

vinzialbehörden fast ausschließlich nur diese Sprache und

Schrift kannten und benutzten. Im 16. Jahrhundert dauert

diese Tradition noch immer und die Briefe der Sultane Selim I.

und Selim IL, sowie Sulejman des Großen geben den sicheren

Beweis dafür. Man glaubt, daß diese Tradition am türkischen

Hofe durch die islamisierten türkischen Würdenträger, die

aus Bosnien, der Herzegowina, aus Serbien und Montenegro

stammten, beinahe systematisch erhalten wurde. Serbische

Briefe wurden auch in Ungarn verwendet. Der Donau¬

kommandant Mustafa aus Pest schrieb am 24. Dezember 1536

an den Kapitän zu Östrogen, Peter, serbisch und cyrillisch;

so schrieb auch der König Jan Zapolya an den Sandäak-Bey

von Serbien, Mehmed Bey, am 30. Oktober 1537^). Der Statt¬

halter in Bosnien, der berühmte Gründer von Sarajewo,

Husrev-Bey, schrieb so 1540 an den kroatischen Banus

P. Kegleviö. In dieser Sprache und Schrift schrieben sogar

an den Kaiser Ferdinand: Ulama Pascha aus Bosnien und

der Statthalter von Ofen, Mehmed Pascha, 1544. Im Jahre

1551 schreibt ausdrücklich der Beylerbey Mehmed Pascha

an den Kommandanten von Temesvar, Andreas Battory:

,,Und die Briefe, die du mir schickst, schicke mir alle in

serbischer Sprache und nicht fränkisch")." So bildet diese

Friedensurkunde des Sultans Bayazid keine auffallende Aus¬

nahme in der türkischen Diplomatik jener Zeit. Wir wissen,

daß serbische Briefe auch an die Republik von Venedig ge¬

richtet wurden, zwar nicht von Konstantinopel aus, aber von

vielen Lokalbehörden. Es sei noch erwähnt, daß bei der Über¬

reichung des Friedensvertrages in Frankfurt dem Kaiser

Ferdinand, am 27. November 1565, der türkische Vertreter

Ibrahim in „lingua slavonica", wohl serbisch, seine Anrede

hielt»).

1) F. MiKLOSicH, Monumenta serbica, Viennae 1858, S. 552—54.

2) Archiv für slav. Philologie XXX, S. 205—14.

3) Vgl. darüber Dr. M. Kostic, Serbische Sprache als diplomatische

Sprache im Südosten Europas (serbisch), Üsküb 1924.

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V. CoBOvic, Friedensvertrag zwischen Bayazid II. u. Ladislaus II. 55

Was den Friedensvertrag selbst anbelangt, so ist die Sache

im großen und ganzen gut bekannt. Der erste Friedensvertrag

zwischen dem Sultan Bayazid II. und dem König Ladislaus

wurde im Jahre 1495 auf drei Jahre geschlossen; der vor¬

liegende Vertrag vom Jahre 1498 ist also nur dessen Verlänge¬

rung. Zwei Jahre nach dem ersten Vertrag kam die erste

türkische Gesandtschaft ins Reich, zum römischen König

Maximilian, der auch in dieser Urkunde genannt wird^). Uber

die Mission Emerik Czobors zum türkischen Sultan wegen

dieser Friedensverlängerung enthält genaue Anhaltspunkte

eine Urkunde des Königs Ladislaus vom 2. Februar 1498, in

der es heißt: „Misimus in certis rebus et negociis nostris et

regni nostri fidelem nostrum egregium Emericum Czobor de

Czobor — Zent Myhal ad cesarem Thurcorum qui in huiusmodi

legacione nostra in Thurcia per certum tempus debebit neces-

sario occupari")."

Die Intitulation in dieser Urkunde entspricht der Intitu¬

lation anderer Urkunden Sultan Bayazids, die an die Re-

piiblik Ragusa gerichtet waren"). In gewissen Urkunden

dieses Typus findet man sogar, wie in dieser Urkunde, das

altertümliche asb für j a. Die Urkunde Nr. 128 hat voll¬

ständig identische Intitulation wie die unsrige. Die Tugra

ist derselben Form wie jene bei Truhelka, Nr. 125. Es ist

interessant, daß auch am Schlüsse dieser Urkunde eine Ab¬

kürzung vorkommt, die sich ebenfalls in anderen Urkunden

aus der slavischen Kanzlei des Sultans Bayazid II. findet,

sonst aber in serbischen Briefen jener Zeit sehr selten üblich

ist. Das ist die Schreibweise nnc für nnca*).

1) Vgl. N. JoBOA, Geschichte des Osmanischen Reiches, Bd. II,

Gotha 1909, S. 267/68.

2) Tört6nelmi tär 1906, S. 168/69; vgl. weiter Godinka, op. cit.,

S. 638/39.

3) Vgl. Truhelka, op. cit., Nr. 125 (aus dem Jahre 1497), Nr. 127

(aus demselben Jahre), Nr. 128 (vom 2. Februar 1498), Nr. 129 (aus

dem Jahre 1499), Nr. 131 (aus dem Jahre 1499) usw.

4) Vgl. Truhelka, Nr. 72, 102, 104, 109, 110 usw.

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56 V. CoBOYid, Friedensvertrag zwischen Bayazid II. u. Ladislaus II.

Die Tugra dieser Urkunde lautet:

UIj Jil\ia ^M- ju^ j_ a>j)li

(Bayazid ben Mehmed Chän, muzzafer dä'imä = Baya¬

zid, Sohn Mehmed Chans, immer siegreich^).

Ich, durch Gottes Gnaden, der große Herrscher und mäch¬

tige Kaiser und Groß-Emir Sultan Bajazit Chan, Herr aller

Küstenländer, und der griechischen und karamanischen und

anatolischen und romanischen und noch vieler anderer Länder

(Herrscher), geben hiermit jeder Person und jedem Stande und

jedermann, zu dem dieses unser offenes Schreiben würdig und

mit Achtung kommen oder vor dem es verlesen werden sollte,

kund und zu wissen, wie und auf welche Art vordem zwischen

Ladislaus, dem durchlauchtigen König von Ungarn und

Böhmen sowie anderer Länder Herrn, um des Friedens, der

Brüderlichkeit, der Freundschaft, der Liebe und der guten

Nachbarschaft willen viel gesprochen wurde zwischen uns,

und wie der Friede auf drei volle Jahre geschlossen wurde,

nicht nur um unserer Beider willen, sondern um der Ruhe der

beiderseitigen Länder und Herrschaften und Leute und Staats¬

gebiete. Die Königliche Durchlaucht sah nun die Vollendung

und den Ablauf dieses Friedens, und deswegen schickte die

Königliche Durchlaucht, damit die Frist dieses Friedens ver¬

längert und er befestigt werde, ihre Gesandten zu meiner

Kaiserlichen Hoheit, zugleich um die Entsendung unserer

Gesandten bittend. Und deswegen hatte meine Kaiserliche

Hoheit meinen treuen und ehrwürdigen Diener und Sklaven

Hadii Zenos als Gesandten geschickt, und er ging hin und

traf zusammen mit der Königlichen Durchlaucht und be¬

sprach mit ihr jenen früheren ersten Frieden, der zwischen

uns geschlossen und für volle drei Jahre festgesetzt und rati¬

fiziert worden war, wobei beiderseits in Schwurbriefen ein¬

getragen ist, auf welche Art und Weise und nach welchen

Artikeln alles zu handhaben sei — wie es alles aus jenen

Schreiben zu ersehen ist. Dieser frühere Friede ist nun voll-

1) Für die Lesung dieser Tugra danke icli dem Kollegen Dr. F. B.\j- r.AKTAREVIC.

(6)

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V. CoROvic, Friedensvertrag zwischen Bayazid II. u. Ladislaus II. 57

endet und abgelaufen, nach drei Jahren, im jetzt verflossenen

Monat März, am dreißigsten Tage. Und jetzt war Anfang

(wörtlich: ,,Kopf") und Beginn dieses neuen Friedens an dem

obengenannten Tage, in der(selben) Art und Weise und nach

den(selben) Artikeln und Schreiben, wie auch bei jenem

Frieden, den die Königliche Durchlaucht in Pees geschlossen

hatte, von nun an für weitere volle drei Jahre, bis er voll¬

endet und abgelaufen sein wird wiederum im März, am drei¬

ßigsten Tage; und in der(selben) Art imd Weise und nach

den(selben) Artikeln soll er ohne jede Hinterhältigkeit und

List fest und unerschütterlich eingehalten werden.

Und in den ersten Schreiben war die Rede von Maximilian,

dem durchlauchtigen römischen König: sollte er sich diesem

unseren Frieden anschließen wollen, soll er innerhalb von

sechs Monaten an meine Kaiserliche Hoheit, an die Pforte,

oder an die Königliche Durchlaucht seine Gesandten oder

aber einen Schwurbrief oder ein Sendschreiben schicken, und

die Königliche Durchlaucht soll dann (diese Schreiben) an

meine Kaiserliche Hoheit schicken und uns zur Kenntnis

geben. Sollte sich wiederum etwas ereignen und der römische

König nicht den Wunsch hegen, sich diesem unseren Frieden

anzuschließen, so soll dieser neue Friede seinetwegen nicht

erschüttert noch gebrochen werden, sondern soll fest und un¬

erschütterlich, ohne jede Hinterhältigkeit und List, bestehen

bleiben. Und dieser neue Friede (sei) nicht nur für uns zwei

Mächtige und Allgewaltige in den Kerngebieten unseres Be¬

sitzes sowie in den Ländern und Herrschaften, sondern auch

für alle Leute, die sich beiderseits (bei) uns beiden Mächtigen

und Allgewaltigen befinden: alle sollen in diesem Frieden mit

einbegrilTen sein. Außerdem wurde auch noch folgendes in

dem Schwurbrief der Königlichen Durchlaucht in diesem

neuen Frieden hinzugefügt: Sollte die Königliche Durchlaucht

vom Tode ereilt werden — wie wir alle Gott dem Herrn den

Tod schulden — so sollen wir, der obengenannte mächtige

Kaiser Sultan Bajazit Chan, nicht destoweniger diesen neuen

Frieden gegenüber allen Ländern sowie der Herrschaft und

allen Leuten und Untertanen der Königlichen Durchlaucht,

(9)

58 V. CoBovic, Friedensvertrag zwischen Bayazid II. u. Ladislaus II.

die unter deren Gebot stehen, gerecht, treu und unerschütter¬

lichen halten, und seinen Ländern gegenüber sollen wir ihn

so halten, wie wir ihn bei Lebzeiten der Königlichen Durch¬

laucht gehalten haben, und ebenso sollen wir ihn auch nach

deren Tode halten und wahren, bis die Frist dieses neuen

Friedens vollendet und abgelaufen sein wird. Kein Übel soll

ihnen, diesem Frieden entgegen, zugefügt werden, und der

Friede soll weder gewaltsam verletzt, noch gebrochen werden.

Und weiterhin wird in diesem neuen Frieden (festgesetzt):

sollte meine Kaiserliche Hoheit vom Tode ereilt werden, so

soll die Königliche Durchlaucht den obengenannten neuen

Frieden gegenüber allen Gebieten und Ländern, Leuten und

Untertanen, die uns gehorchen und treu und gerecht dienen,

einhalten, und soll ihn halten nach unserem Tode ebenso wie

zu unsern Lebzeiten, gerecht und treu, ohne jede Hinter¬

hältigkeit und List, und durch kein Gesetz soll dieser Friede

gewaltsam verletzt oder gebrochen werden. Und wir, der

obengenannte mächtige Kaiser Sultan Bajazit Chan, (be¬

stätigen) diesen obengenannten neuen Frieden und die

Brüderlichkeit und Liebe auf diese drei vollen Jahre, alles

nach der(selben) Art und Weise und nach den(selben) Artikeln,

wie in unserem ersten Schwurbriefe geschrieben und ver¬

sprochen. Und die Königliche Diu-chlaucht schickte zu mir

nach dieser Weise den Schwurbrief durch den obengenannten

(treuen und ehrwürdigen) Diener meiner Kaiserlichen Herr¬

schaft, und nun sandte die Königliche Durchlaucht deren

treuen und ehrwürdigen und ausgezeichneten Ritter Sobor

Imrich als Gesandten nach dem Schwurbrief. Deswegen

machten, schlössen und bestätigten wir diesen neuen Frieden

nach obengenannter Weise, durch die Person, nach der Art

und auf Grund der Artikel, wie oben angegeben, und nachdem

dieser neue Schwurbrief aufgesetzt und geschrieben ward,

sandte ich ihn der Königlichen Durchlaucht. Und also soll

zwischen meiner Kaiserlichen Hoheit und der Königlichen

Durchlaucht dieser neue Friede nach dem früher geschrie¬

benen ersten Gesetz, nach Brauch und Sitte, wie in den ersten

Schwurbriefen geschrieben steht, genau nach der(selben) Art

(10)

V. CoROvic, Friedensvertrag zwischen Bayazid II. u. Ladislaus II. 59

und Weise und nach den(selben) Artikeln ohne jede Hinter¬

hältigkeit und List eingehalten werden, angefangen von dem

heutigen Anfang, der vom 30. des jetzt verflossenen Monats

März läuft ; und bis zur Vollendung und zum Ablauf der Frist

dieses neuen Friedens wiederum am 30. Tage des Monats

März nach vollen drei Jahren soll dieser neue Friede beider¬

seits fest und unerschütterlich eingehalten werden, und es soll

keinerlei Übel oder Schaden, diesem Frieden entgegen, zu¬

gefügt werden. Und daraufhin schwöre ich: bei Gott dem

Herrn, Schöpfer des Himmels und der Erde, und bei dem

Propheten Mohammed und bei den 124 Propheten Gottes und

bei dem Mushaf und allen übrigen göttlichen Büchern (schwöre

ich) der Königlichen Durchlaucht und allen deren Ländern,

deren Herrschaft und deren Leuten und Untertanen, die

unter deren Gebot stehen, daß wir unerschütterlich, ohne jede

Hinterhältigkeit und List, diesen Frieden halten und wahren

werden, solange die obengenannte Königliche Durchlaucht

ebenfalls diesen neuen Frieden uns gegenüber gerecht und

treue, wie es sich geziemt, und unerschütterlich halten wird.

Geschrieben im Monat Ramadan, am 10., im Jahre 903,

und im Jahre nach Christi Geburt 1498, am 1. Mai, in Kon¬

stantinopel.

(11)

Chalder oder Urartäer?

Von Johannes Friedrich-Leipzig

Es scheint das Verhängnis der urartäischen Studien zu

sein, daß die engsten Fachgenossen über die Grundtatsachen

der Forschung verschiedener Meinung sind. So weichen Götzk

und TsERETHKLi in der Auffassung des Verbums sehr von mir

ab; vor allem aber will Lehmann-Haupt, wie seine oft allzu

temperamentvollen Äußerungen im Supplement zu Liefe¬

rung 1 und 2 seines Corpus Inscriptionum Chaldicarum^)

zeigen, kaum eine von meinen grundlegenden neuen Erkennt¬

nissen auf dem Gebiete der urartäischen Grammatik an¬

erkennen. So sehr ich aus Gründen des persönlichen Ein¬

vernehmens diese Meinungsverschiedenheit bedaure, so

kann es doch im Interesse der Wissenschaft dem Alt¬

meister nicht erspart bleiben, daß Irrtümer, die sich jahr¬

zehntelang fortgeschleppt haben, endlich einmal ausgemerzt

werden. Zu diesen Irrtümern gehört auch die Annahme

Lehmann-Haupt's, die Verfasser dieser vorarmenischen Keil¬

inschriften, die ich selbst vorsichtigerweise mit dem von ihren

assyrischen Nachbarn entlehnten Namen ,, Urartäer" be¬

zeichne, hätten sich selbst „Chalder" genannt und dieser

Name ,. Chalder" sei in den einheimischen Texten belegbar.

Nun könnte ich zwar gegenüber dieser falschen Annahme

Lehmann-Haupt's und seiner fortwährenden Polemik gegen

meine abweichende Meinung dieselbe abwartende Haltung

einnehmen, wie ich sie in den Fragen der urartäischen Gram¬

matik") im Hinblick auf den zu erwartenden gegnerischen

Artikel Lehmann-Haupt's ,,Zur chaldischen Nominalflexion"

1) Im folgenden abgekürzt CICh; vgl. dort Sp. 125fL

2) Vgl. meine Einführung ins Urartäische (Mitteilungen der Vorder¬

asiatisch-Ägyptischen Gesellschaft, Band 37, Heft 3), Leipzig 1933 (mit Verweisen auf meine früheren Arbeiten).

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