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ARS MEDICI 1+2 2017

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Seit Monaten prägt das Thema Tarifrevision die meisten ärztlichen Dis- kussionen. Leider haben es die Tarifpartner nicht geschafft, fristgerecht ei - nen gemeinsam verein- barten gesamt- oder teil- revidierten Ärztetarif ein- zureichen. Daher hat der Bundesrat am 23. November 2016 entschieden, die Revision selbst in die Hand zu nehmen. Die aktuell geltende Tarifstruktur soll bis Ende 2017 gültig sein. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bereitet zwischenzeitlich Anpassungen vor. Im ersten Halbjahr 2017 sollen diese im Rah- men einer Vernehmlassung diskutiert werden können.

Mit Santésuisse und der fmCh-Tarifunion haben immerhin zwei Tarifpartner einen gemeinsamen Vorschlag erarbeitet und eingereicht. Auch der Spitalverband H+ und einzelne andere Tarifpart- ner haben Vorschläge für Anpassungen im Ärzte- tarif Tarmed eingereicht. Das zuständige Depar- tement wird die eingereichten Vorschläge nun prüfen und allenfalls berücksichtigen. Der Bun- desrat lässt in seinen Mitteilungen immer wieder durchblicken, dass die Kostenneutralität ein wichtiger Eckwert in der ganzen Tarmed-Diskus- sion ist.

Vor dem Hintergrund, dass die fmCh-Tarifunion zusammen mit Santésuisse derzeit eine gründli- che Überprüfung aller Tarifpositionen vornimmt und da und dort Sparpotenzial vorhanden ist, dürften gewisse Ziele von Einsparungen oder gar Kostenneutralität erreichbar sein.

Im Hinblick auf diese anforderungsreichen De- batten freut es mich, dass Dr. med. Martin Igual künftig im Vorstand der FMP mitwirken wird.

Der Vorstand hat diese Zuwahl gemäss dem Auf- trag der Generalversammlung vom 20. April 2016 vorgenommen. Martin Igual führt eine Gemeinschaftspraxis für Kardiologie in Zürich Oerlikon. Wir freuen uns sehr auf die zukünftige Zusammenarbeit.

Nun danke ich Ihnen ganz herzlich für die treue Unterstützung. Der Vorstand wünscht Ihnen ein

erfolgreiches 2017.

Beste Grüsse

Dr. med. Gerardo Maquieira (Präsident FMP)

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Tarmed-Revision: Wettbewerb bringt Qualität

Fallpauschalen (DRG) – Zeittarife – Einzelleistungstarife – Globalbudgets – Pauschaltarife

Wie kann die Tarifautonomie gewahrt werden? Wie kann die drohende Staatsmedizin verhindert werden? Diese Fragen prägen die gesundheitspolitische Diskussion – und auch die Diskussion über die Tarmed-Revision.

Ähnlich wie es die Sozialpartnerschaft ermöglicht, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer Interessengegensätze selbstständig diskutieren und Lösungen aushandeln, verhält es sich mit der Tarifpartnerschaft im Gesundheitsbereich. Im ambulanten Bereich haben die Ta- rifpartner viel Freiheit bei der Verhandlung und der Vereinbarung der Tarife. Derzeit wird der schweizerische Tarif für ambulante ärztliche Leistungen (Tarmed, von «tarif médical», franz. für Ärztetarif) diskutiert und angepasst. Da bislang keine vollständige Lösung unter den Tarifpartnern gefunden werden konnte, wird der Bundesrat aber von seiner subsidiären Kompetenz Gebrauch machen, um in den Tarif einzugreifen.

Komplizierte Diskussionen bezüglich Tarmed-Revision

Die FMH arbeitete während vieler Jahre unter dem Titel «Tarvision» an einer Revision des Tarmed. Dieses Projekt aber wurde im Sommer 2016 verworfen, weil es die Ärzteschaft im Rahmen einer Urabstimmung aufgrund vieler Defizite ablehnte. Dieses Projekt basierte weitgehend auf Zeittarifen. Leider wies der letzte Vorschlag noch viele Lücken auf, mit welchen viele Fachgesellschaften nicht einverstanden waren.

Auch die Spitäler standen hinter dem Projekt Tarvision, da sie eine Abwertung der ärzt- lichen Leistungen (AL) befürworten und an einer Aufwertung der technischen Leistun- gen (TL) interessiert sind. Die attraktive Abgeltung Letzterer ist mit Blick auf die Infra- struktur und das nicht ärztliche Personal von Bedeutung.

Richtige Anreize schaffen

Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) lässt im ambulanten Bereich (bis 24 h) verschie- dene Tarife zu: Zeittarife, Pauschaltarife und Einzelleistungstarife. Bei stationären Leistungen kommen stets Fallpauschalen (DRG) zum Zuge.

Zeittarife bergen das stete Risiko, Ineffizienz zu fördern. Zeittarife bringen denjenigen, die langsamer arbeiten, finanzielle Vorteile. Dies ist kaum je im Sinne des Patienten. Häu- figer sind deshalb sogenannte Einzelleistungstarife, bei welchen sämtliche einzelnen Leis- tungen abgerechnet werden. Aber auch diese Tarifart birgt ein Risiko: So werden Anreize geschaffen, mehr Einzelleistungen zu erbringen, was eine kostenintensivere Medizin ver- ursacht. Auch dies ist nicht im Sinne der Versicherten.

Ebenso sind Globalbudgets abzulehnen, denn sie schalten Marktmechanismen aus und provozieren früher oder später Versorgungsprobleme. Dann wäre ein Wechsel zu einer totalen Verstaatlichung ehrlicher.

Pauschaltarife als Zukunftmodell?

Währenddessen könnten Pauschaltarife ein Zukunftsmodell sein – wobei es natürlich auf deren konkrete Ausgestaltung ankommt. Mit Fallpauschalen werden Anreize für eine gute Organisation, durchdachte Abläufe und effiziente Arbeit geschaffen. Den ärztlichen Fachgesellschaften obliegt die Verantwortung, eine hohe Qualität der Medizin zu gewährleisten.

Bemerkenswert in der aktuellen Diskussion ist die Tatsache, dass mit der fmCh-Tarif- union und Santésuisse zwei Tarifpartner zusammen einen Tarifvorschlag eingereicht haben. Die beiden Organisationen erarbeiten derzeit Pauschaltarife für verschiedene Fachgebiete und unterbreiten sie dem Bundesrat, damit er sie in seine Reformarbeiten einfliessen lasse. Es wäre wünschenswert, diese Vorschläge würden Teil der bundesrät - lichen Vernehmlassungsvorlage, die auf Frühjahr 2017 erwartet wird. Die neue Tarif- ordnung soll dann auf den 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Wettbewerb mit Fallpauschalen

Jüngst wird da und dort der Vorschlag diskutiert, auch im ambu- lanten Bereich eine ähnliche Organisation wie die SwissDRG AG zu schaffen. Was im stationären Bereich angewendet wird, könnte auch im ambulanten Bereich einen Rahmen schaffen, innerhalb dessen sich der Wettbewerb bewegen soll.

Save the Date 18. Mai 2017:

General- versammlung

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