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Einführung Klimaproblematik Zur Klimaproblematik an sich möchte ich hier nicht viele Worte verlieren, wir haben alle schon von der Anthropogenen Klimaerwärmung gehört und wissen, dass CO

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Kaspar Bernet Simon Degelo

Die Umsetzung des CO2-Gesetzes

Einführung

Klimaproblematik

Zur Klimaproblematik an sich möchte ich hier nicht viele Worte verlieren, wir haben alle schon von der Anthropogenen Klimaerwärmung gehört und wissen, dass CO2 das wichtigste menschgemachte Treibhausgas ist.

Dieses Problem ist seit dem Kyotoprotokoll in der internationalen Politik anerkannt.

CO2-Gesetz

Das CO2-Gesetz ist das Mittel mit dem die Reduktionsziele in der Schweiz umgesetzt werden sollen.

Internationaler Hintergrund

Klimarahmenkonvention

Die Klimarahmenkonvention wurde 9. Mai 1992 von praktisch allen Industrieländern unterzeichnet (auch von den USA und Russland). Sie hatte zum Ziel die „Stabilisierung der

Treibhausgaskonzentration auf ein Niveau zu erreichen auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird.“

Sie führte zur Bewusstmachung der Klimaproblematik und war das Fundament des Kyotoprotokolls

Kyotoprotokoll

Das Kyotoprotokoll ist im Gegensatz zur Klimakonvention rechtlich bindend und sieht für alle Unterzeichnerländer spezifische verbindliche Reduktionsziele vor. Das Ziel ist die Senkung des Treibhausgasausstosses bis 2010 um 5.2%, gegenüber dem Wert von 1990, in den industrialisierten Ländern. Die Verteilung der Reduktion erfolg entsprechend dem Entwicklungsstand und den

Möglichkeiten der Länder. Für die Schweiz, wie für die meisten übrigen europäischen Länder, ist das Ziel, die Emissionen um 8% zu senken. Russland soll seine Emissionen auf dem Wert von 1990 halten und die Entwicklungsländer werden überhaupt nicht eingeschränkt.

Gemäss Bestimmung tritt das Kyotoprotokoll in Kraft, wenn es mindestens 55 Staaten ratifiziert haben, die zusammen mindestens 55% des CO2 ausstossen.

Letzteres trat kürzlich mit der Ratifizierung durch Russland am 22.10.2004 ein.

Dazu muss man allerdings sagen, dass dabei auch finanzielle Interessen eine Rolle gespielt haben dürften und damit auch eine gewisse Verwässerung des Kyotoprotokoll einhergeht: Wegen dem Zusammenfall der Sowjetunion und der damit verbundenen Wirtschaftskrise hat der CO2-Ausstoss Russlands seit 1990 um 38% abgenommen, d.h. ohne aktive Klimapolitik sind Russland

Emissionsrechte in dieser Höhe erwachsen. Im Rahmen der flexiblen Mechanismen können diese Emissionsguthaben auch gehandelt werden.

Flexible Mechanismen

Das Kyotoprotokoll erlaubt drei Arten von flexiblen Mechanismen, die dazu dienen sollen, dass die Emissionen dort reduziert werden, wo das ökonomisch am günstigsten möglich ist:

Joint Implementation (JI) und Clean Development Mechanism (CDM):

Wenn ein land in einem anderen in die Senkung der Treibhausgase investiert, dann wird die Emissionssenkung dem Investierenden Land gutgeschrieben. Beim JI ist das Gastgeberland ein Industrieland, beim CDM hingegen ein Entwicklungsland.

Internationaler Emissionshandel (IET):

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Kaspar Bernet Simon Degelo

Erlaubt den Industriestaaten unausgeschöpfte Emissionsrechte in Form von Zertifikaten untereinander zu handeln.

Bezug zur Vorlesung

Der Bezug zum Thema „Einschränkung der Staatsmacht“ der Vorlesung ist nicht ganz offensichtlich.

Ich sehe in aber darin, dass die Ziele des CO2 Gesetz zunächst einmal auf freiwilligem Weg erreicht werden soll anstatt dass der Staat seine Macht voll ausspielt und ein griffiges Gesetz ausarbeitet.

Ferner ist im Gesetz auch eine Lenkungsabgabe, und nicht etwa eine Steuer, vorgesehen. Dies hat ebenfalls mit Macht zu tun, da die Möglichkeiten des Bundes grösser sind, je mehr Geld in den Fiskus fliesst.

Freiwilligkeit

Das CO2-Gesetz ist zweistufig aufgebaut:“ Das Reduktionsziel soll in erster Linie durch energie-, verkehrs-, umwelt- und finanzpolitische sowie durch freiwillige Massnahmen erreicht werden.“(Art4 Abs. 1 CO2 Ges.) Die Idee ist dass sich Unternehmen auf freiwilliger Basis zu Reduktionsleistungen verpflichten. Unterstützend sollen politische Massnahmen wie z.B. die LSVA wirken.

Als Beispiel einer freiwilligen Massnahme möchte ich die Zielvereinbahrungen mit der

Schweizerischen Zementindustrie anführen. Diese hat sich verpflichtet ihren CO2 Ausstoss bis 2010 um 1.35 Mio Tonnen zu senken, was ein beachtlicher Anteil von einem Drittel des Reduktionsziels ist.

Dies soll vor allem durch den Einsatz von alternativen Energiequellen wie Altöl, Kunststoffabfall und Tiermehl geschehen.

Lenkungsabgabe

Als zweite Stufe kann eine CO2-Abgabe eingeführt werden:

„Kann das Reduktionsziel durch diese Massnahmen allein nicht erreicht werden,

erhebt der Bund eine Lenkungsabgabe auf fossilen Energieträgern (CO2-Abgabe)“(Art. 4 Abs.2 CO2- Ges.) Eine Lenkungsabgabe soll, durch die Belastung eines Gutes, mit negativen externen Effekten anreize setzen dessen Verbrauch zu reduzieren. Der Ertrag wird Gleichmässig an alle verteilt.

Dadurch werden die, welche das Gut sparsam verwenden belohnt, währenddem wer das Gut in grosser Menge verwendet bestraft wird.

En gutes Beispiel für eine solche Abgabe ist die Lenkungsabgabe auf flüchtige organische

Lösungsmittel (VOC). Diese wird auf jeden Liter eines solchen Lösungsmittel erhoben und über die Krankenkassenprämie pro Kopf an die Bevölkerung zurückgegeben, damit konnte der Ausstoss dieser Substanzen bedeutend verringert werden.

Die Lenkungsabgabe für Treib- und Brennstoffe würde ähnlich funktionieren:

Es würde eine Abgabe pro Tonne CO2 bzw. pro Liter festgelegt und dieser wurde pro Kopf an private und entsprechend der AHV-Lohnsumme an unternehmen zurückverteilt.

Die Vernehmlassung vom 20 Oktober 2004

Um die im CO2 Gesetz verankerten Emissionsverminderung zu erreichen, hat der Bund am 20 Oktober 2004 eine Vernehmlassung zu vier Varianten präsentiert. Diese soll die Auswirkungen der einzelnen Varianten transparent und vergleichbar darstellen und gibt den Parteien, Wirtschaftsverbänden und anderen Interssengruppen die Möglichkeit Stellung zu beziehen und Verbesserungsvorschläge anzubringen. Das Ergebnis der Vernehmlassung dient dem Bund als Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen.

Die zur Verfügung stehenden Instrumente im Überblick

a) CO2 Lenkungsabgabe

Der Abgabe unterstehen alle zur Energiegewinnung in Verkehr gebrachten fossilen Treib- und Brennstoffe. Die Preiserhöhung setzt Anreize zu weniger Energieverbrauch, die Nettoerträge in vollem

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Umfang werden via Krankenkassprämien an die Bevölkerung bzw. via AHV-Lohnsummer an die Wirtschaft rückverteilt.

b) Die flexiblen Mechanismen des Kyotoprotokoll

vgl. Abschnitt „Flexible Mechanismen“ weiter oben im Text

c) Der Klimarappen

Auf Treibstoffen wird beim Import ein Aufschlag zwischen 1 und 1,6 Rappen pro Liter erhoben. Mit den Einnahmen sollen ausländische Emissionszertifikate erworben und CO2 mindernde Massnahmen im Inland finanziert werden.

Die 4 Varianten im Überblick

Variante 1: CO2 Abgabe

Die Abgabe auf Brennstoffe beträgt Fr. 35.- pro Tonne CO2, dies entspricht etwa 9 Rp. pro liter Heizöl.

Bei den Treibstoffen wird die Abgabe in der ersten Phase ab 2006 64 Franken pro Tonnne CO2, respektive circa 15 Rappen pro Liter betragen. Ab 2008 wird die Abgabe verdoppelt. Da es sich um eine reine Lenkungsabgabe handelt wird der gesamte Nettoertrag wie erwähnt rückverteilt.

Variante 2: CO2 Abgabe mit Teilzweckbindung

Die Abgaben bleiben dieselben wie in Variante 1, die Verdoppelung der Treibstoffabgabe ab 2008 entfällt aber. Wichtiger Unterschied zur Variante 1 ist die Verwendung der Einnahmen: Ein gesetzlich geregelter Anteil derselben wird für den Zukauf ausländischer Zertifikate genutzt.

Variante 3: CO2 Abgabe mit Klimarappen

Die Brennstoffabgabe bleibt unverändert gegenüber Variante 1 und 2. Anstatt einer Abgabe auf den Treibstoffen werden diese mit dem Klimarappen belastet. Die Verwendung der Mittel geschieht getrennt wie unter dem Abschnitt „Instrumente“ beschrieben.

Variante 4: Klimarappen alleine

Bei den Brennstoffen wird auf eine Abgabe verzichtet, auf den Import von Treibstoffen wird der Klimarappen erhoben.

Bei Variante 3 und 4 bleibt die Einführung der CO2 Abgabe vorbehalten, falls die Reduktionsziele nicht erreicht werden.

Die Supplementaritätsbedingungen in der Schweiz

Zusätzlich zu den im CO2 Gesetz geregelten gesamthaften Reduktionsziele hat sich der Bund weitere, spezifischere Reduktionsziele vorgenommen, die so genannten Supplementaritätsbedingungen. Diese sollen durch eine Verordnung auf eine rechtliche Basis gestellt werden, sie sind also nicht international sondern nur innerschweizerisch bindend. Sie sollen insbesondere folgende Punkte umfassen:

- Mindestens die Hälfte des nationalen Reduktionszieles ( also 50% von 4 Mio. Tonnen CO2 ) sollen effektiv in der Schweiz erzielt werden. Die flexiblen Mechanismen können also maximal im Umfang von 2 Millionen Tonnen CO2 genutzt werden.

- Unternehmen mit Verpflichtungen können Massnahmen im Ausland im Umfang von maximal 8% ihres eigenen Reduktionszieles nutzen.

- Es gelten getrennte Reduktionsziele für Brenn- und Treibstoffe: Der Treibstoffverbrauch soll um 8% gegenüber 1990, der Brennstoffverbrauch um 15% gesenkt werden. Der Trend für Treibstoffe zeigt aber in die entgegengestzte Richtung. Um mindestens eine Zunahme des Treibsoffverbrauches in der Schweiz zu verhindern gelten Vorschriften über die Anrechung von Reduktionen im Ausland an die Treibstoffreduktionen.

Die Supplementaritätsbedingungen sind nationale Ziele. Sie sollen in erster Linie zur einer tatsäch- lichen Emissionsminderung „zu hause“ führen, da man sich durch die Verteuerung der fossilen Energieträger und der damit einhergehenden Förderung der alternativen Energiequellen einen Innovationsschub erhofft. Insbesondere weil eine grössere Nachfrage nach Dienstleistungen und Aufträge zur Steigerung der Energieeffizienz die Folge sind, werden positive Auswirkungen auf die Dienstleistungsbranche sowie Wald- und Forstwirtschaft erwartet. Ausserdem würde dadurch die

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Abhängigkeit vom volatilen international Erdölmarkt deutlich verringert, was eine stabilisierende Wirkung der Wirtschaft zur Folge hätte. Der gesamte Volkswirtschaftliche Nutzen wird mit einer Zunahme des BIP um 0,1 Prozent, sowie der Schaffung von 6000 Arbeitsplätzen veranschlagt.

Die Supplementaritätsbedingungen können nach heutiger Erkenntnis nur mit Varianten 1 und 2 erfüllt werden.

Die Situation in anderen Länder

Ungeachtet der internationalen Situation sind die EU-Staaten sowie Kanada und Japan gewillt das Kyoto Protokoll umzusetzen. Die Einführung einer CO2 Abgabe wäre keine Alleingang der Schweiz, eine Abgabe auf fossile Energieträger besteht schon seit den neunziger Jahren unter anderen in Frankreich, Österreich und Italien. In den USA, die das Kyoto Protokoll nicht ratifiziert haben, sind über die Hälfte der Bundesstaaten daran eigene Gesetze zu erlassen oder lancieren Programme.

Einige der Initativen kamen aufgrund der lokalen Wirtschaft zustande, die einen Innovationsrückstand gegenüber europäischen Unternehmen fürchten.

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