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6. Bändigung von Staatsmacht

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6. Bändigung von Staatsmacht

Autor: David Disch Datum 15.1.2004

1. Allgemeines

Ein Staat definiert sich durch ein Monopol an legitimer Zwangsgewalt zum Zweck der Herstellung und Durchsetzung allgemeiner Verbindlichkeit - Staatsgewalt, durch ein Staatsgebiet und ein Staatsvolk.

Damit diese Macht nicht uneingeschränkt bleibt, gibt es Möglichkeiten sie zu bändigen:

• Rechtsstaatlichkeit

• Gewaltenteilung

• Demokratie

• Liberalismus

2. Rechtsstaatlichkeit

Es wird unterschieden zwischen dem materiellen und formellen Rechtsstaat. Im formellen Rechtsstaat ist alles staatliche und rechtssetzende Handeln an Rechtsnormen gebunden, über deren Einhaltung unabhängige Gerichte wachen. Es gibt keine Festlegung welchen Inhalt die Rechtsnormen haben dürfen oder nicht. Der Staat hat die Aufgabe das bestehende Recht durch geeignete Normen zu konkretisieren und durchzusetzen.

3. Gewaltenteilung

Horizontale Gewaltenteilung: klassische Gewaltenteilung nach Montesquieu in Legislative, Exekutive und Judikative.

Temporale Gewaltenteilung: Ämter werden nur auf Zeit vergeben, daraus kann eine Bildung von Machtkartellen verhindert werden.

 Wiederwahlmechanismus, sehr wichtig für repräsentative Demokratien.

Vertikale Gewaltenteilung:

Prinzip der Subsidiarität: Grundsätzlich sollen alle politisch wichtigen Entscheidungsbefugnisse bei der niedrigstmöglichen Ebene liegen. Nur was einer gemeinsamen Regelung für die nächstgrössere Gebietseinheit bedarf, bzw. die Kapazitäten der kleinen Einheit übersteigt, soll auf der Nächsthöheren entschieden werden.

Es ist dem Schweizer Staatsrecht eher fremd.

Föderalismus

Soziale Gewaltenteilung (Alle Ämter grundsätzlich für alle Bürger frei zugänglich), Konstitutionelle Gewaltenteilung u.v.m.

4. Demokratie

Definition: Demokratie ist eine solche Organisation politischer Prozesse und Strukturen, welche die Regierenden daran hindert, allzu weit oder allzu lange von dem abzuweichen, was die Regierten zu akzeptieren bereit sind.

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5. Föderalismus

Ein föderales System bezeichnet jene Verfassung, die den Gliedern eines Gesamtstaates bedeutende Autonomie sowie bedeutsamen Einfluss auf die Entscheidungen des Gesamtstaates einräumt.

Es existieren verschiedene Verbindungsgrade: Allianz (z.B NATO) -> Staatenbund ->

Bundesstaat (z.B CH, D, USA) -> dezentraler Einheitsstaat (z.B GB, F) -> zentralistischer Einheitsstaat (z.B. DDR)

Kompetenzverteilung: Die Kompetenzverteilung zwischen Supra- und Subsystem kann nach Misch- oder Trennsystem erfolgen. Bei Trennsystemen sind die Kompetenzen der Systeme unterschiedlich, klar voneinander getrennt und überschneiden sich nicht (z.B. USA). Bei Mischsystemen überlappen sich die Kompetenzen der Supra- und Subebene (z.B. D).

Unterschiedliche Regelungs- und Verwaltungsbefugnisse müssen festgelegt werden.

 Subsidiarität

Solidarität: Der Amerikanische Föderalismus geht stark von der Idee der Konkurrenz der einzelnen Staaten aus. Der Schweizer Föderalismus, der eigentlich stark vom Amerikanischen abgekupfert ist, ist in diesem Falle aber durch die Tradition der Solidarität zwischen den Kantonen geprägt.

 komplexer Finanzausgleich

 Ausgestaltung der Finanzpolitik machtpolitisch entscheidend!

Beteiligung der Subsysteme an der Politik der Suprasysteme.

Bikameralismus:

Bundesratsprinzip (häufig bei Mischsystemen):

Die Gliedstaaten wirken durch Repräsentanten in einem gemeinsamen Ratsgremium an der Politik der Supraebene mit.

• Senatsprinzip (häufig bei Trennsystemen):

Die Repräsentanten sind direkt von den Bürgern der Subsysteme gewählt.

In der Schweiz bestehen neben dem Ständerat noch das Ständemehr bei Volksabstimmungen, die Standesinitiative und das Kantonsreferendum. Außerdem sorgen eine starke Beteiligung in Kommissionen und im Vollzug, sowie der Sprachenproporz und Kantonsregierungskonferenzen für eine starke Einbindung der Kantone in die Politik des Bundes. Funktionale Trennung – Gesetzgebung für Bundesaufgaben beim Bund, Vollzug bei den Kantonen.

Vorteile von Föderalismus:

Wahrung von Vielfalt, Minderheitenschutz, Entlastung der Supraebene, wirksame Form der vertikalen Gewaltenteilung.

Nachteile von Föderalismus:

Erhöhter Kompromiss- und Zeitbedarf, unübersichtliche Staatstätigkeit.

Föderalismus im internationalen Vergleich:

Die föderale Autonomie ist von besonderer Bedeutung bei Gesellschaften mit ethnischen, kulturellen oder sprachlichen Minderheiten. Es besteht immer ein Spannungsfeld zwischen autonomistischen und zentralistischen Kräften.

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Föderalistische Systeme sind nur dann stabil, falls ein Gleichgewicht dieser Kräfte herrscht.

Unterschiede zwischen den Staaten im Vergleich des Aufbaus des Föderalismus:

CH, D und die USA sind sowohl in Prozess und Struktur föderal; Frankreich weist wenige föderale Strukturen und Prozesse auf. Aber z.B die UdSSR war föderalistisch aufgebaut, die Politikprozesse waren aber zentralistisch. Israel hingegen zeigt keinen föderalen Aufbau, doch zeigen sich starke föderale Züge im Politikstil.

In inter-, trans- und supranationalen Organisationen wie der UNO, der WTO, der NATO oder der EU wird versucht regulierbar zu machen, was der Kontrolle der Nationalstaaten entglitten ist. (Zu näheren Informationen über den Föderalismus in der EU, sei auf meinen Vortrag verwiesen).

Der Nationalstaat sieht sich oft mit dem doppelten Entwicklungstrend zur Internationalisierung konfrontiert. Der Föderalismus kann somit zur Lösung von Problemen für die der Nationalstaat zu groß ist dienen, sowie bei der Erweiterung überstaatlicher Zusammenarbeit helfen. Er kann aber auch zur Sicherung einer ethnisch-kulturellen Dominanz oder Separation eingesetzt werden; ferner kann sich das Problem der Sezession offenbaren, die wiederum stets von neuen Minderheitsproblemen begleitet ist, wie bei grundsätzlich jeder Aufteilung bestehender Territorien nach ethisch-kulturellen Kriterien. Statt einer Chance auf gesellschaftliche Pluralisierung vergrößert sich dadurch das Risiko eines Ethno- Nationalismus. Das 20. Jahrhundert liefert dahingehend genügend Beispiele, zu nennen seien die Kolonialpolitik in Afrika und im nahen Osten, Jugoslawien und Nordirland.

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