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Whitepaper – Rating als Chance – 15.01.2013

www.kanzlei-nickert.de Seite 1 von 4

K ANZLEI N ICKERT

WIR DENKEN SCHON MAL VOR.

Kerstin Wieland

Rating als Chance

1. Ist nach dem Rating alle Arbeit getan?

Viele, gerade mittelständische Unternehmer, fürch- ten, dass es in naher Zukunft zu einer „Kreditklem- me“ kommen könnte: Die Anforderungen, die die Bankenaufsicht an die Kreditinstitute stellen, werden höher und die Folge könnte sein, dass weniger Kre- dite vergeben werden und sich die Kreditkonditionen verschlechtern. Ob diese Befürchtungen sich in der Zukunft bewahrheiten, bleibt abzuwarten.

Für Unternehmer gilt es aber; in jedem Fall eines zu bedenken: Der Entscheidung, ob und zu welchen Konditionen eine Bank oder Sparkasse einen Kredit vergibt, geht immer ein Ratingverfahren voraus. In diesem Verfahren wird das Unternehmen anhand von Fragen auf seine Kreditwürdigkeit hin durch- leuchtet: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Unternehmen den Kredit nicht mehr zurückzah- len kann? Je solider das Unternehmen aufgestellt ist, desto niedriger ist diese Wahrscheinlichkeit.

Hierin steckt die große Chance für den Unternehmer:

Anstatt das Rating zu fürchten, kann er es als „Ge- sundheitscheck“ für sein Unternehmen betrachten.

Die Erkenntnisse, die er aus dem Rating zieht, kann er dazu nutzen, sein Unternehmen zu verbessern.

Mit dem verbesserten Unternehmen kann er dann zum einen dem nächsten Rating, und auch der be- fürchteten „Kreditklemme“, entspannter entgegense- hen und zum anderen wird – was noch viel wichtiger ist – der Erfolg seines Unternehmens langfristig ver- bessert.

Übrigens: Um das Unternehmen einem „Gesundheit- scheck“ in der Form eines Ratings zu unterziehen, muss man nicht unbedingt sofort mit einem Kreditin- stitut wegen einer Kreditanfrage Kontakt aufnehmen.

Es ist auch möglich, ein solches Rating zunächst mit Hilfe eines Beraters zu simulieren. Teilweise bieten auch die Kreditinstitute selbst schon Material an, anhand dessen man das Unternehmen – zumindest in einigen Bereichen – selbst analysieren kann, so bietet die Sparkasse z.B. eine Broschüre „Rating- Check Unternehmensführung“ an.

Egal, ob man sich für ein simuliertes Rating oder einen selbst durchgeführten Kurzcheck entscheidet oder sich gleich im Rahmen einer Kreditanfrage an eine Bank wendet: Wichtig ist, dass nach dem Rating die Ergebnisse genutzt werden, um das Unterneh- men zu verbessern. Nach dem Rating ist also nicht alle Arbeit getan, sondern die Arbeit am erfolgreichen Unternehmen geht weiter. Nachfolgend haben wir für Sie bespielhaft einige wichtige Bereiche zusammen- gestellt, in denen ein Rating Verbesserungsbedarf aufdecken kann.

Dabei haben wir uns auf Verbesserungen im rechtli- chen Bereich beschränkt, wobei zu beachten ist, dass Verbesserungen im rechtlichen und steuerli- chen sowie betriebswirtschaftlichen Bereich oft un- trennbar Hand in Hand gehen. Hinzu kommen noch zahlreiche Verbesserungsmöglichkeiten rein im steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Bereich, die hier jedoch nicht dargestellt wurden. Grund für die Beschränkung auf den rechtlichen Bereich ist, dass wir Ihnen als Unternehmer in diesem Zusammen- hang auch ein Gefühl dafür geben wollen, auf welche Aspekte es neben den „harten Faktoren“ – den Zah- len – in einem Rating auch ankommen kann.

Die nachfolgende Darstellung kann nicht abschlie- ßend sein und nicht ins Detail gehen, auch wenn sie sich auf Verbesserungsmöglichkeiten im rechtlichen Bereich beschränkt. Denn jeder Einzelfall bedarf einer eigenen individuellen Betrachtung.

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Whitepaper – Rating als Chance – 15.01.2013

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2.Verbesserungsmöglichkeite n “nach innen”

Der „Gesundheitscheck“ in der Form eines Ratings kann ergeben, dass es Verbesserungsbedarf „nach innen“ gibt, also dort, wo es nicht um die Beziehun- gen nach außen zu Lieferanten und Abnehmern geht.

a) Gestaltung des Gesellschafts- vertrags

Der Gesellschaftsvertrag sollte sich stets am Nutzen für die Gesellschaft ausrichten: Dies beginnt bei der Wahl der günstigsten Rechtsform und führt hin bis zu Regelungen, die für den worst case, wie einem Ge- sellschafterstreit, getroffen werden sollten. In einem solchen Fall können langwierige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden, wenn es z.B. eine eindeutige Regelung zur Berechnung des Abfindungsguthabens gibt, welches einem ausscheidenden Gesellschafter zusteht.

b) Stellvertretung

So unangenehm der Gedanke ist: Es muss stets bedacht werden, dass es auf Grund von Ausnahme- situationen wie einem Unfall oder Krankheit dazu kommen kann, dass ein maßgeblicher Entscheider im Unternehmen nicht mehr handlungsfähig ist. Für diesen Fall sollte Vorsorge getroffen werden:

Es sollte rechtzeitig eine Entscheidung darüber ge- troffen werden, wer in einer solchen Situation die Stellvertretung übernehmen soll. Der Stellvertreter muss sodann wirksam bevollmächtigt werden. Dabei ist zu beachten, dass für die Bevollmächtigung unter Umständen Formvorschriften einzuhalten sind.

Der Stellvertreter sollte in die wichtigsten Geschäfts- abläufe eingebunden werden. Nur so ist er in der Lage, im Vertretungsfall tatsächlich auch schnell Entscheidungen treffen zu können.

Jeder Unternehmer sollte darüber hinaus auch einen

„Notfallordner“ bereithalten, der z.B. die notwendigen Vollmachten und wichtige Passwörter enthalten soll- te. Zumindest der Stellvertreter sollte wissen, wo sich dieser Ordner befindet und Zugang hierzu haben.

Gleichzeitig muss vermieden werden, dass Unbefug- te Zugang zu diesem Ordner haben.

Letztlich muss die Entscheidung über die Person des Stellvertreters regelmäßig überprüft werden, ebenso die Aktualität der Vollmachten und des Notfallord- ners.

In manchen Fällen können mit der Entscheidung über die Person des Stellvertreters 2 Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden: Es bietet sich an, dass derjenige, der später einmal die Nachfolge übernehmen soll, bereits frühzeitig in die Geschäfts- abläufe eingebunden wird und in Ausnahmesituatio- nen die Stellvertretung übernehmen soll. Dies führt uns zu einem weiteren wichtigen Punkt:

c) Nachfolge

Auch der Gedanke an die eigene Nachfolge scheint für viele Unternehmer unangenehm zu sein: Nach einem Report des Deutschen Industrie- und Han- delskammertags, der Mitte November 2012 veröf- fentlicht wurde (zu finden unter:

http://www.dihk.de/themenfelder/gruendung- foerderung/unternehmensnachfolge/umfragen-und- prognosen) bereiten sich 48 % der Senior- Unternehmer nicht rechtzeitig auf eine Unterneh- mensnachfolge vor.

Dabei warnt der Deutsche Industrie- und Handels- kammertag davor, dass bei der Unternehmensnach- folge zahlreiche Hürden gemeistert werden müssen:

So verunsichert z.B. die Diskussion um die Erb- schaftssteuer mögliche Nachfolger aus dem Fami- lienkreis. Und die demographische Entwicklung wird es in der Zukunft allgemein immer schwieriger ma- chen, einen geeigneten Nachfolger zu finden.

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Die Nachfolgeplanung sollte daher frühzeitig in An- griff genommen werden. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag geht von einer Zeitspanne von 3- 10 Jahren aus, die für den Übergabeprozess not- wendig sind.

d) Personal

Für die meisten Unternehmen ist die wichtigste Res- source ihr Personal. Vor allen Dingen vor dem Hin- tergrund des demographischen Wandels wird es für viele Unternehmen immer schwieriger, qualifiziertes Personal zu finden, das nachrücken kann, wenn das bestehende Personal ausscheidet oder wenn sich das Unternehmen personell vergrößern möchte.

Für Unternehmer ist es deshalb wichtig, dass sie sich frühzeitig diesem Problem stellen und versuchen, Lösungsmöglichkeiten zu finden.

3.Verbesserungsmöglichkeite n „nach außen”

Der „Gesundheitscheck“ in Form eines Ratings kann auch ergeben, dass es Verbesserungsbedarf „nach außen“, in den Beziehungen zu Lieferanten und Ab- nehmern, gibt.

a) Gestaltung der Verträge mit Lieferanten und Abnehmern

Oft laufen die Beziehungen zu Lieferanten und Ab- nehmern über Jahre hinweg reibungslos und es er- scheint überhaupt nicht notwendig, sich über einzel- ne vertragliche Regelungen Gedanken zu machen.

Das böse Erwachen kommt erst dann, wenn es zu Streitigkeiten kommt: Oft stellt sich dann heraus, dass wichtige Regelungen überhaupt nicht getroffen wurden oder ihr Inhalt unklar oder nicht den eigenen Interessen entsprechend ist.

Es lohnt sich deshalb, vor Abschluss eines neuen Vertrags das Augenmerk auf die vertraglichen Rege- lungen zu richten. Daneben kann es sich auch loh- nen, bestehende Verträge auf Risiken hin zu sichten.

Oftmals können solche Risiken, sind sie erst einmal entdeckt, durch Nachverhandeln mit dem Vertrags- partner zumindest reduziert werden.

Wichtig ist in jedem Fall, dass Verträge schriftlich abgeschlossen werden. Hierdurch lässt sich ein spä- terer, häufig aufwändiger, Streit darüber vermeiden, was vereinbart wurde.

Einige Punkte sollten in jedem Vertrag durchdacht werden, auch wenn man schließlich zu dem Schluss kommt, dass eine Regelung hierzu nicht notwendig ist:

Wurde die Haftung für erhebliche Risiken- soweit möglich – ausgeschlossen?

Wurden durch den Vertragspartner ausreichende Sicherheiten bestellt?

Wurde eine angemessene Bindung der Vertragspar- teien vereinbart? Hierbei ist zu berücksichtigen, dass jede Vertragspartei in einem Zwiespalt steckt: Einer- seits soll gewährleistet sein, dass man sich selbst möglichst schnell und problemlos vom Vertrag lösen kann, andererseits soll der Vertragspartner eben diese Möglichkeit nicht haben. Hier muss ein ange- messener Ausgleich geschaffen werden.

b) Forderungsmanagement

Wichtig ist ebenfalls ein effektives Forderungsma- nagement gegenüber den Abnehmern: Vielfach wird die Liquidität eines Unternehmens dadurch belastet, dass Forderungen nicht konsequent eingetrieben werden. Hierzu sind die folgenden Schritte notwen- dig:

Bei Zweifeln sollte eine Bonitätsprüfung betreffend der Vertragspartner eingeholt werden. Die besten vertraglichen Regelungen und die Durchsetzung eines Anspruchs bis hin zum Vollstreckungstitel hilft nichts, wenn der Vertragspartner letztlich wirtschaft- lich außer Stande ist, auf den Anspruch hin zu lei- sten.

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Es sollte auf eine zeitnahe und korrekte Rechnungs- stellung geachtet werden.

Es können Anreize für eine schnelle Zahlung durch den Abnehmer geschaffen werden, zum Bespiel durch die Gewährung von Skonti.

Der Zahlungseingang sollte zeitnah kontrolliert wer- den.

Sollte kein rechtzeitiger Zahlungseingang erfolgen, so sollte konsequent gemahnt und die Forderungs- eintreibung betrieben werden.

4. Tipp der KANZLEI NICKERT

Hat sich ein Unternehmer einmal anhand eines „Ge- sundheitschecks“ für sein Unternehmen bewusst gemacht, wo in seinem Unternehmen Verbesse- rungsbedarf besteht, so gilt es danach konsequent an den Verbesserungen zu arbeiten.

Hierfür kann es hilfreich sein, die großen Verbesse- rungsziele in kleine Unter-Ziele aufzuteilen und für das Erreichen der Unter-Ziele jeweils einen Zeitraum festzulegen. Das Erreichen der Ziele sollte in jedem Fall immer wieder überprüft werden.

Wurden die ersten Unter-Ziele dann erreicht, kann der Zukunft- und auch einem weiteren Rating – schon entspannter entgegen geblickt werden.

Über KANZLEI NICKERT, Offenburg:

KANZLEI NICKERT ist eine Unternehmerkanzlei im besten Sinne: Sie bietet in den Bereichen Rechtsbera- tung, Steuerberatung und betriebswirtschaftliche Beratung all diejenigen Dienstleistungen an, die ein Unter- nehmen / Unternehmer klassischerweise benötigt. Zudem hat sie Kompetenzzentren für die Bereiche Bau, Sanierungsberatung sowie Personalwesen eingerichtet. Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater arbeiten dabei Hand in Hand.

KANZLEI NICKERT ist seit März 2009 zertifiziert nach ISO 9001:2008 und für die Steuerberatung zusätzlich nach dem DStV-Qualitätssiegel, dem Qualitätsstandard des Deutschen Steuerberaterverbandes. 2009 und 2011 wurde die Kanzlei von FOCUS MONEY in die Liste der TOP-Steuerberater aufgenommen.*

Weitere Informationen finden Sie unter: www.kanzlei-nickert.de Disclaimer:

Falls Sie über den Beitrag hinausgehende Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Allerdings weisen wir Sie darauf hin, dass wir diese individuelle Leistung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz auch abrechnen.

Alle Angaben sind sorgfältig geprüft. Durch Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verordnungen sowie Zeit- ablauf ergeben sich zwangsläufig Änderungen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts keine Haftung übernehmen.

*) Die Einstufung durch FOCUS Money basiert auf einem fachlichen Multiple Choice Test und einer Abfrage von weichen Kriterien, wie z. B. durchschnittliche Fortbildungstage.

Letztere werden von FOCUS Money nicht überprüft.

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