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B e r i c h t e
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Risikomanagement derivativer Produkte aus der Sicht des Wirtschafts- prüfers
von Hans Wagener, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Mitglied des Vorstandes, C&L Deutsche Revision AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt a.M.
Zusammenfassung eines Vortrages im Rahmen des Bank- und Börsensemi- nars, Universität zu Köln am 26.6.1996
Das Bild der Finanzmärkte am Ausgang des 20. Jahrhunderts ist geprägt von derivativen Finanzinstrumenten, die nicht nur bei Banken und Finanzdienstlei- stungsanbietern, sondern zunehmend auch bei Industrieunternehmen eine strategische Bedeutung erlangt haben. Während die Instrumente zunächst Faszination über die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten und Gewinnchancen ausgeübt haben, wird die aktuelle Diskussion von den Risiken und Gefahren derivativer Produkte und der daraus resultierenden Notwendigkeit einer umfas- senden Kontrolle und Steuerung derivativer Produkte dominiert.
Risiken steuern heißt, auf der Grundlage der Analyse der Ist-Situation die Auswirkungen künftiger Entwicklungen der Märkte für das Institut transparent machen und damit eine Grundlage für die Risiko-Chancen-Abwägung bei ein- zelnen Produktiven zu schaffen. Neben den stetig ansteigenden Handelsvolu- mina und den immer enger werdenden Gewinnspannen stellt insbesondere die Komplexität derivativer Produkte hohe Anforderungen an die Risikosteuerung.
Die Flut "neuer" Produkte am Markt mit neuartigen Chancen-/Risiken-Profilen und die Ausweitung des OTC-Handels wirken sich erschwerend aus. Geschäfte mit derivaten Produkten beinhalten grundsätzlich dieselben Risiken wie tradi- tionelle Bankprodukte; Probleme bereitet allerdings die Verknüpfung der ver- schiedenen ineinander greifenden Risikoarten. Neben Marktpreis- und Ausfall-
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risiken verbirgt sich hinter den Liquiditäts-, Personal- und Betriebsrisiken, die bei den jüngsten Verlustfällen schlagen geworden sind, eine immer größer werdende Gefahrenquelle.
Die deutsche Bankenaufsicht hat auf die zunehmende Bedeutung von Deriva- ten mit ihren "Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften der Kreditinstitute" reagiert. Eine wesentliche Neuerung für die Banken stellt neben der verpflichtend einzuhaltenden funktionalen Trennung von Handel, Abwicklung und Kontrolle, Rechnungswesen und Überwachung insbesondere die in den Mindestanforderungen formulierte Forderung nach der Einrichtung eines Systems zur ganzheitlichen Risikoerfassung dar. Das System soll im Sinne eines Money-at-risk-Modells so ausgestaltet werden, daß auf der Grundlage vergleichbarer Meßgrößen für die verschiedenen Risikoarten eine Zusammenfassung zu einem Gesamtbankrisiko ermöglicht wird. Um sicherzu- stellen, daß die modelltypisch ermittelten Risikowerte den tatsächlichen Mark- tentwicklungen Stand halten, ist das Risikomanagementsystem im Rahmen eines "Back-testing" fortlaufend zu überprüfen und bei größeren Abweichungen anzupassen.
Welchen Schwierigkeiten die Banken bei der Umsetzung des Anforderungs- katalogs für das Betreiben von Handelsgeschäften gegenüberstehen, zeigen die erstmals für das Geschäftsjahr 1995 durchgeführten Berichterstattungen der Wirtschaftsprüfer über den Implementierungsstand. Die neuen Regelungen verlangen vielen Banken beträchtliche organisatorische Änderungen ab und zwingen sie dazu, sowohl ihre bisherige Steuerungskonzeption als auch die im Einsatz befindlichen DV-Lösungen zu überarbeiten. Weiterhin haben die ersten Erfahrungen mit den neuen Mindestanforderungen gezeigt, daß die Backoffice- Bereiche qualitativ verstärkt werden müssen, um den gestiegenen Anforderun- gen an die dem Handel nachgeschalteten Funktionsbereiche gerecht zu wer- den.
Der Anpassungsdruck für die Banken wird zusätzlich dadurch erhöht, daß im Zusammenhang mit der Umsetzung der Kapitaladäquanzrichtlinie durch die
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jetzt veröffentlichte sechste KWG-Novelle interne Modelle zur Berechnung der Risikopositionen zugelassen werden. Damit kommt dem Risikosteuerungssy- stem der Bank auch eine Bemessungsfunktion für die Eigenkapitalunterlegung zu. Hierdurch wird die Notwendigkeit zur Umsetzung der Money-at-risik- Konzepte zusätzlich "an Fahrt gewinnen". Durch ein abgestimmtes Vorgehen bei der Ausgestaltung des Risikosteuerungsmodelles, das sowohl den auf- sichtsrechtlichen (Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsge- schäften der Kreditinstitute, Eigenkapitalunterlegung der Marktrisiken) als auch den betriebswirtschaftlichen Anforderungen gerecht wird, nähert man sich dem Ziel, für alle Zwecke ein einheitliches Steuerungssystem zu verwenden.
Bei aller Diskussion über die Anwendung eines "richtigen" Risikomeßverfah- rens darf jedoch nicht außer acht bleiben, daß die den internen Money-at-risk- Modellen zugrunde liegenden betriebswirtschaftlichen Prämissen in Verbin- dung mit den bei vielen Banken bestehenden Engpässen im Datenhaushalt eine Relativierung der Ergebnisse notwendig machen. So wird oft die Bedeu- tung der Festlegung der Modellparameter unterschätzt. Eine laufende Verfeine- rung der Modellparameter auf der Grundlage der aktuellen Marktentwicklung und der Erfahrungen "mit dem Modell" ist ebenso unverzichtbar wie Investitio- nen in konforme Datenverarbeitungssysteme, die nicht nur den Funktionalitä- ten in Handel und Abwicklung gerecht werden, sondern auch aufsichtsrele- vanten Anforderungen Rechnung tragen.
Im Hinblick auf die Ausgestaltung der Risikosteuerung ist darauf zu achten, daß die Verfahren für die Entscheidungsträger transparent sind und Akzeptanz bei den Mitarbeitern finden. Weiterhin sind Banken um so besser in der Lage, Risiken aus derivativen Produkten zu kontrollieren, je stärker die Risikosteue- rung in das System der übrigen Steuerungsmodule, z.B. die betriebswirtschaft- liche Ergebnisrechnung, integriert wird. Dabei kann insbesondere die Vor- und Nachkalkulation derivativer Geschäfte angesichts der immer komplexeren Pro- duktkonstruktionen wertvolle Erkenntnisse hinsichtlich Umfang und Struktur des Derivategeschäfts liefern.
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Sofern das Risikosteuerungssystem dann auch noch mit den buchhalterischen Normen korrespondiert, kann der Gefahr eines Auseinanderlaufendes von Ri- sikosteuerung und Rechnungswesen entgegengewirkt werden. Der Gesetzge- ber würde durch die Übernahme der Mark-to-market-Bewertung für den Han- delsbereich einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung ineffizienter Mehrbela- stungen aus der Anwendung dualer Systeme leisten.
Schließlich könnte auch die Einigung auf einheitliche Risikomeßgrößen bei der Frage nach der angemessenen Publizität über das Derivategeschäft eine we- sentliche Entscheidungshilfe darstellen. Ansonsten steht am Ende der Ent- wicklung statt einer Informationsverbesserung aufgrund der Fülle nicht ver- gleichbarer Daten ein unübersichtliches und inhaltsleeres Zahlengeflecht.
In der laufenden Diskussion um die Risikosteuerung derivativer Produkte ste- hen aufsichtsrechtliche Fragestellungen häufig im Vordergrund. Die Vielzahl der Facetten, die die Risikosteuerung derivativer Produkte mit sich bringt, macht deutlich, daß in die Systemgestaltung die hinreichende Erfüllung der betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen und die Berücksichtigung der spezi- fischen unternehmenspolitischen Bedingungen Eingang finden muß. Die Krea- tivität der Marktteilnehmer bei der Konstruktion neuer Produkte und die sich ständig fortentwickelnden komplexen und volatilen Märkte zeigen, daß es sich dabei um ein "atmendes" System handelt, das ständig neu überdacht werden muß.
Wenn die Banken die strengen deutschen Anforderungen an die Risikosteue- rung als Herausforderung und nicht als Belastung verstehen, haben sie eine gute Chance, international im Bereich Risk Management und Risk Controlling eine führende Rolle einzunehmen.