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Regelungen zu Vergabe, Erwerb und Aufrechterhaltung Stand 01/2019 1 Zertifikat Hornhautbanking der Sektion DOG-Gewebetransplantation und Biotechnologie

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Academic year: 2022

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1 Zertifikat Hornhautbanking der Sektion

DOG-Gewebetransplantation und Biotechnologie

Regelungen zu Vergabe, Erwerb und Aufrechterhaltung Stand 01/2019

1. Definition

Die Sektion DOG-Gewebetransplantation und Biotechnologie bescheinigt Mitarbeiterinnen und

Mitarbeitern einer Hornhaut-/Gewebebank mit einem Zertifikat, dass sie sich besondere Qualifikationen im Bereich „Hornhautbanking“ erworben haben.

2. Ziel

Objektiver Nachweis einer besonders hohen theoretischen und praktischen Kompetenz in Bezug auf die Arbeit in einer Hornhautbank.

3. Voraussetzung zum Erwerb und zur Aufrechterhaltung des Zertifikats 3.1 Regelmäßige Tätigkeit in einer Hornhautbank für mind. 2 Jahre

(Nachweis/Bescheinigung durch Laborleiter oder Klinik-/Institutsleiter)

3.2 Endothel- und Spaltlampenbeurteilung von mindestens 50 Hornhauttransplantaten in der Hornhautbank pro Jahr

(Nachweis/Bescheinigung durch Laborleiter oder Klinik-/Institutsleiter)

3.3 Weiterbildung alle 2 Jahre in Form der Teilnahme an/am a) der Jahrestagung der European Eye Bank Association

oder

b) Kurs „Hornhautbanking – Aktuelle Aspekte und Entwicklungen“ auf dem Kongress der AAD oder einem Kurs/Hornhauttag mit entsprechenden Inhalten, der vorab über die Sektion für Gewebetransplantation und Biotechnologie zertifiziert wurde (siehe separate Regelungen zur Zertifizierung von Kursen für das Zertifikat Hornhautbanking der DOG).

4. Antragstellung

Das Zertifikat "Hornhautbanking" wird nur auf Antrag vergeben. Anträge sind mit allen erforderlichen Nachweisen (siehe oben) zu Händen des Schriftführers der DOG bei der Geschäftsstelle der DOG, Platenstr.1, 80336 München einzureichen. Die Antragstellung kann auch in elektronischer Form an geschaeftsstelle@dog.org erfolgen.

Die Nachweise über die regelmäßige Tätigkeit in einer Hornhautbank sind schriftlich vom

Hornhautbankleiter oder Klinik-/Institutsleiter im Sinne dieser Regelung zu unterzeichnen. Teil der Bestätigung muss die Versicherung des Hornhautbankleiters oder Klinik-/Institutsleiters sein, dass der Antragsteller die Voraussetzungen im Sinne der vorstehenden Regelungen erfüllt.

Zur Aufrechterhaltung des Zertifikates ist alle 2 Jahre der Nachweis über die Teilnahme an der

Jahrestagung der European Eye Bank Association oder am Kurs „Hornhautbanking – Aktuelle Aspekte und Entwicklungen“ auf dem Kongress der AAD bzw. einem Kurs/Hornhauttag mit entsprechenden Inhalten, der vorab über die Sektion für Gewebetransplantation und Biotechnologie zertifiziert wurde.

5. Bearbeitungsgebühr

Die Gebühr für das Zertifikat beträgt € 150. Nach einer positiven Bewertung des Antrags ist ein

Nachweis über die Zahlung der Bearbeitungsgebühr auf das Konto BIC DE68 6725 0020 0004 0094 44, BIC: SOLADES1HDB, Sparkasse Heidelberg einzureichen. Der Verwendungszweck der Überweisung muss den Nachnamen des Antragsstellers und den Zusatz „Zertifikat Hornhautbanking“ enthalten.

6. Hinweis

Wir weisen darauf hin, dass dieses Zertifikat nur entsprechend der ärztlichen Berufsordnung (z.B.

Praxisschilder, Briefköpfe, Drucksachen, Internet und andere für die Öffentlichkeit bestimmte Medien) geführt werden darf, und dass diese Führung in der Regel nur sehr eingeschränkt möglich ist. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Landesärztekammer.

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