A 812 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 110|
Heft 17|
26. April 2013DRG-EINFÜHRUNG
„Insgesamt keine Belege für eine Verringerung der Qualität . . .“
Im Abschlussbericht der DRG-Begleitforschung ziehen die Autoren ein überaus positives Fazit zur Umstellung des Entgeltsystems in den Kliniken seit 2004.
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ngesichts anderer eigener Er- fahrungen dürfte sich so man- che Ärztin, so mancher Arzt die Au- gen reiben: Die Ergebnisse der G-DRG-Begleitforschung sprächen eindeutig dafür, „dass viele der be- fürchteten negativen Auswirkun- gen von pauschalisierenden Vergü- tungssystemen, insbesondere hin- sichtlich einer Verschlechterung der Qualität der Patientenversorgung, nicht eingetreten sind“, heißt im Abschlussbericht des IGES-Insti- tuts zu den Auswirkungen der Um- stellung des Entgeltsystems in den Kliniken seit 2004 (G-DRGs = Ger- man Diagnosis Related Groups).Mit § 17 b Absatz 8 des Kranken- hausfinanzierungsgesetzes hatte der Gesetzgeber den GKV-Spitzenver- band, den PKV-Verband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft verpflichtet, eine Begleitforschung zu den Auswirkungen der Einfüh- rung des neuen Vergütungssystems durchzuführen. Im Januar 2009 be- auftragten die Selbstverwaltungs- partner das IGES-Institut mit der Umsetzung des Forschungsauf- trags. In ihrem dritten und letzten Forschungsbericht kommen die IGES-Wissenschaftler nun unter anderem zu folgenden Ergebnissen:
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Auswirkungen auf Struktu- ren und Leistungen. Bereits vor der Einführung des DRG-Systems waren sowohl die Zahl der Kran- kenhäuser als auch die der Betten rück läufig. Dieser Trend habe sich zwischen 2003 und 2010 nahezu identisch fortgesetzt, heißt es im Gutachten. Auch die Verweildauer sank bereits vor 2004 in einem langjährigen, relativ stabilen Trend.Diese Entwicklung habe sich zwar fortgesetzt, aber eher noch ab - geschwächt. Die Fallzahlen ver - änderten sich unmittelbar nach
Einführung des DRG-Systems zu- nächst kaum, stiegen dann aber (2006−2008: jährlich um 2,1 Pro- zent, 2008−2010: jährlich um 1,5 Prozent). Sowohl bei der Fallzahl als auch beim Case-Mix hätten sich zudem zum Ende der Konvergenz- phase hin „deut liche Verschiebun- gen“ hin zu Leistungen mit einem überdurchschnittlichen Sachkosten - anteil gezeigt, halten die Autoren fest. Danach gab es insbesondere
mehr Bandscheibenoperationen, mehr Defibrillator implantationen, mehr Endoprotheseneingriffe am Kniege- lenk und mehr endovaskuläre Herz- klappenimplantationen.
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Auswirkungen auf die Wirt- schaftlichkeit. Die bereinigten Kos - ten der Krankenhäuser steigen seit 2004 weniger stark als im Zeitraum zwischen 1991 und 2003. Die aus dem DRG-System resultierenden Anreize zur wirtschaftlichen Leis- tungserbringung hätten die Kran- kenhäuser zu vielfältigen Reorga - nisationsmaßnahmen veranlasst, heißt es im Abschlussbericht.●
Auswirkungen auf andere Versorgungsbereiche. In den Re-habilitationskliniken stieg der An- teil der Patientenzugänge aus dem Krankenhaus in der DRG-Einfüh- rungsphase (2004−2006) deutlich von 32,7 auf 40 Prozent, ist seit 2006 aber nahezu konstant geblie- ben. Da die Zahl der Fälle und der Pflegetage in den Rehakliniken aber sowohl vor als auch nach Einfüh- rung der Fallpauschalen stark schwan - ken, sehen die Autoren keine Bele- ge dafür, dass es zu einer durch das DRG-System bedingten Übertragung von Leistungen aus der akutstatio- nären Versorgung in den Bereich der Rehabilitation gekommen ist.
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Auswirkungen auf die Quali- tät. Nach Auswertung der GKV- Routinedaten kommt die Begleit - forschung zu dem Schluss, dass es durch die Einführung des DRG-Sys- tems nicht zu einer systematischen Verschlechterung der Versorgungs- qualität in Form von steigenden post- stationären Mortalitätsraten kam. So habe die Sterblichkeit während eines stationären Aufenthaltes und bis zu 30 Tage danach im Jahr 2010 um 7,8 Prozent unter der im Jahr 2004 gelegen. Auch die nach § 137 Sozial - gesetzbuch V von der externen Qua- litätssicherung gemessenen und über den Zeitraum 2004 bis 2010 ver- gleichbaren Ergebnisqualitätsindi - katoren zeigten eine „klar positive Entwicklung“. Das Gleiche gelte für die in die Untersuchung einbezoge- nen Indikatoren der Prozessqualität.„Allen kritischen Voraussagen zum Trotz hat sich die Qualität sta- tionärer Leistungen durch das seit 2004 geltende pauschalierende Ver- gütungssystem nicht verschlech- tert“, folgern die gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft in einer Presseerklärung.
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Jens Flintrop Die Qualität stationärer Leistungen
habe sich durch das DRG-System nicht verschlechtert, lautet das zen- trale Ergebnis der DRG-Begleitfor- schung. Die Redaktion möchte wis- sen, ob das die Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis genauso sehen.
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