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Archiv "„Aktion Wartezimmer“ hilft Behinderten" (23.10.1975)

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Denjenigen behinderten Mitbürgern, die nicht oder noch nicht im freien Erwerbs- leben eingesetzt werden können, bietet die „Werkstatt für Behinderte" die Mög- lichkeit, eine sinnvolle und nützliche Tätigkeit auszuführen, die ihrem Leben we- nigstens zum Teil wieder einen Inhalt gibt. Zur Zeit werden in einer der vier Werk- hallen der neuen „Werkstätte der Lebenshilfe Bonn e. V." Hunderttausende von Informationsschriften, mit denen die deutsche Ärzteschaft ihre Patienten in den Wartezimmern über Gesundheitsfragen aufklären wird, zum Versand vorbereitet (siehe auch den Bericht auf dieser Seite; einen Zwischenbericht über die „Aktion Wartezimmer" der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung sowie einen Bestellschein enthält das Heft 40 des DEUTSCHEN ÄRZTE- BLATTES, Seite 2735) Foto: gipa-Press

Die Information:

Bericht und Meinung

NACHRICHTEN

Apotheker:

Anteil der Ausgaben für Arzneimittel konstant

Die vorgesehene Reform des Arz- neimittelrechts trifft bei den Apo- thekern auf scharfe Kritik. Durch übertriebene Reglementierung und Bürokratisierung werde das bishe- rige Rechtssystem ausgehöhlt, wurde dazu auf einer Pressekonfe- renz anläßlich des „Deutschen Apothekertages 1975" in Kiel be- tont. Als Beispiel für übertriebene Reglementierung nannte der Vize- präsident der Arbeitsgemeinschaft der Berufsvertretungen Deutscher Apotheker (ABDA), Dr. Rolf Martin, die vorgesehenen Prüfmethoden bei der Herstellung von Medika- menten in Apotheken. Schon jetzt stellten die bestehenden Richtlini- en scharfe Anforderungen an die Sicherung der Qualität und Wirk- samkeit der Mittel.

Novelle zum Apothekergesetz be- trachtet. In der Absicht, Kranken- hausapotheken die Möglichkeit zu eröffnen, Arzneimittel nicht nur an die stationär behandelten Patien- ten, sondern auch an ambulant Be- handelte abgeben zu dürfen, sehen die Standesvertretungen nicht nur eine Verzerrung des Wettbewerbs, sondern vor allem auch den offen- sichtlichen Trend der SPD/FDP- Bundesregierung, die Verstaatli- chung des Gesundheitswesens

„scheibchenweise" voranzutreiben (zum Apothekertag selbst vgl. den Bericht in Heft 42). yn

„Aktion Wartezimmer"

hilft Behinderten

Mehr als eine Million Informations- schriften zur Gesundheitsaufklä- rung der Patienten in den Warte- zimmern der Ärzte werden derzeit von einer Werkstatt für Behinderte in Hersel bei Bonn zum Versand vorbereitet. Bundesärztekammer

und Kassenärztliche Bundesverei- nigung haben mit ihrer neuen Infor- mationsabteilung eine großangeleg- te Aufklärungskampagne gestartet

— und unterstützen damit die Be- schäftigung von Behinderten, die in der mit fast fünf Millionen DM Baukosten errichteten und im April dieses Jahres in Betrieb genomme- nen Werkstätte der Lebenshilfe Bonn e. V. ihre Leistungsfähigkeit entwickeln, erhöhen und vielleicht sogar wiedergewinnen können. Ne- ben Sortier- und Verpackungsar- beiten, die jetzt als erster Großauf- trag für die deutsche Ärzteschaft durchgeführt werden (siehe das Bild auf dieser Seite), können die im Endausbau 240 beschäftigten Behinderten in vier großen Werk- hallen mit insgesamt 4000 qm Ar- beitsfläche folgende Arbeitsaufträ- ge bewältigen: Metallbearbeitung, Montage von elektrotechnischen Artikeln, von Gasreglern und Gas- schläuchen, Kunststoffbearbeitung, Offsetdrucken und Buchbinden. In einer Ausbildungswerkstatt mit 48 und einem Förderlehrgang mit 38 Zur Kostenexplosion in der Kran-

kenversicherung erklärte der Vor- sitzende des Deutschen Apotheker- Vereins, Dr. Goetz Alberti, daß auf dem Arzneimittelsektor von einer solchen Explosion nicht gespro- chen werden könne. Nach seinen Angaben schlug der Anteil der Arz- neiausgaben an den Gesamtausga- ben der gesetzlichen Krankenversi- cherung 1973 mit 15,6 Prozent zu Buche und lag damit im Rahmen des seit Jahrzehnten üblichen An- teils.

Die generelle Ausgabensteigerung in der Krankenversicherung von insgesamt 103 Prozent in sechs Jahren dürfe dagegen nicht igno- riert werden. Die Ursachen für die steigenden Aufwendungen bei Arz- neimitteln liegen nach Albertis Auf- fassung nicht im Preissektor, son- dern in den Quantitäts- und Quali- tätsbereichen, für die soziale, öko- nomische Gründe und die Weiter- entwicklung der Arzneitherapie eine Rolle spielten.

Mit betonter Skepsis wird die von der Bundesregierung vorgesehene

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 43 vom 23. Oktober 1975 2955

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Die Information:

Bericht und Meinung

NACHRICHTEN

Ausbildungsplätzen werden die meist jugendlichen Behinderten auf ihre Tätigkeiten vorbereitet. Neben großzügigen Gemeinschaftsanla- gen verfügt die Werkstatt, die für jeden behinderten Menschen offen- steht, über weite Freigelände, die Möglichkeiten für Sport, Gartenar- beit u. ä. bieten. I P/DÄ

Computer

für den Kassenarzt

Bereits vor der generellen Diskus- sion über die Kostensenkung im ambulanten ärztlichen Bereich hat sich das „Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland" mit Fragen der Rationalisierung in der Kassenarztpraxis befaßt. Die Bera- tungsstelle „EDV für den niederge- lassenen Arzt" gab vielen Ärzten Hinweise über die Möglichkeiten und Grenzen moderner Technolo- gie für die Einzelpraxis.

Nach mehrmonatiger Entwick- lungsarbeit stellte das Zentralinsti- tut auf dem Kongreß „Systems 75"

in München der breiten Öffentlich- keit nunmehr ein integriertes Arzt- computersystem vor. Darin werden die alltäglichen medizinischen und administrativen Verrichtungen der Kassenarztpraxis — soweit sinnvoll

— mit elektronischer Datenverar- beitung unterstützt, so daß sich der Arzt verstärkt auf die rein medizini- schen Aspekte seiner Tätigkeit konzentrieren kann.

Das vom Zentralinstitut vorgestellte Arztcomputersystem verwendet ausschließlich marktübliche „Hard- ware" und „Software". Für Fach- leute: Der Rechner ModComp II mit dem Time-sharing-Betriebssy- stem MAX III (DMC, Ettlingen) ist in FORTRAN IV programmiert. Die Ablauforganisation verlangt vom Praxispersonal keine speziellen EDV-Kenntnisse.

Das Standard-Programmpaket wur- de zunächst für die augenärztliche Fachpraxis modellhaft entwickelt.

Es umfaßt folgende Aufgaben: Pa- tiententerminierung, Patientenan-

nahme, medizinische Erfassung, (Anamnese, Befund, Diagnose und Therapieauswahl), Patientenbe- scheinigungen, Arztbriefe, Kran- kenscheinmahnungen, Abrech- nungswesen, Statistiken.

Die Vorbereitungen für eine kurzfri- stige Übertragung der Anwen- dungsprogramme auf weitere ärzt- liche Fachgruppen sind weit voran- geschritten und werden innerhalb der nächsten Monate auch für un- terschiedliche Praxisgrößen reali- siert. Dr. Geiss/DÄ

Einheitliche

AU-Bescheinigung der privaten

Krankenversicherer

Zur ärztlichen Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) haben die Unternehmen der privaten Kran- kenversicherung (PKV) einen ein- heitlichen Vordruck herausge- bracht. Er wird in der Krankentage- geldversicherung verwendet. Die Bescheinigung ist als sogenanntes Pendelformular eingerichtet, das heißt, es wird dem behandelnden Arzt vom Versicherten in bestimm- ten Zeitabständen während der AU vorgelegt, damit die Tagegelder weiter gezahlt werden können. Der Vordruck dient allen Beteiligten zum Nachweis der Gesamtdauer der Arbeitsunfähigkeit. Der Arzt soll in das Formular lediglich die Diagnose und die Behandlungs- beziehungsweise Arbeitsunfähig- keitsdaten eintragen. Etwaige At- testkosten trägt der Patient.

In das Nachweisformular (Format DIN A 4) wurde ferner auch eine klare Definition des Begriffes „völ- lige Arbeitsunfähigkeit" aus Versi- cherungsbedingungen übernom- men. Danach gilt als arbeitsunfä- hig, „wer seine berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vor- übergehend in keiner Weise aus- üben kann, der Selbständige oder freiberuflich Tätige auch nicht mit- arbeitend, leitend oder aufsichts- führend." PKV/DÄ

Nach Redaktionsschluß

Deklaration von Tokio:

Ärztliches Verhalten gegenüber Gefangenen

Drei Deklarationen, die die Dele- gierten einstimmig oder mit weni- gen Gegenstimmen und Enthaltun- gen billigten, sind wichtigstes Er- gebnis der 29. Generalversamm- lung des Weltärztebundes, die vom 6. bis zum 10. Oktober 1975 in To- kio stattfand.

Die eigentliche „Deklaration von Tokio" ist eine ethische Richtlinie über das Verhalten von Ärzten bei Folterungen und Mißhandlungen von Gefangenen:

• Kein Arzt soll, so bestimmt es diese Deklaration, daran teilneh- men, mithelfen, Möglichkeiten da- für zur Verfügung stellen.

• Der einen Gefangenen betreu- ende Arzt muß in seinen Entschei- dungen über völlige klinische Un- abhängigkeit verfügen, und — ein sehr aktueller Bezug — er soll ei- nen Gefangenen, der in freier ver- antwortlicher Entscheidung und in Kenntnis der möglichen Folgen die Nahrungsaufnahme verweigert, nicht künstlich ernähren.

> Eine weitere Deklaration über den Gebrauch und Mißbrauch psy- chotroper Medikamente und Dro- gen fordert zu größter Zurückhal- tung und kritischem Urteil bei der Verschreibung solcher Substanzen auf und verlangt von den Ärzten die Mitwirkung bei der Aufklärung der Öffentlichkeit über die Gefah- ren psychotroper Stoffe — bis zum Alkohol.

D Schließlich billigte die General- versammlung nach ausführlicher

Diskussion eine Neufassung der (1964 beschlossenen) „Deklaration von Helsinki" über die klinische Forschung am Menschen. Sie stellt Regeln auf für die Abwägung des Risikos gegenüber dem Nutzen sol- cher Forschungen und Versuche;

sie fordert die Erstellung von Ver- suchsprotokollen, die der Überprü-

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Heft 43 vom 23. Oktober 1975

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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