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Archiv "Zahnärzte: Für zweistufiges Versorgungssystem" (24.01.1992)

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Zur Feier des

93. Stiftungsfestes

des Aerztlichen Vereins zu Hamburg

O

Am Sonnabend, Alen 20. Februar 1909 im „1. hlenhorster 1:ährhaus"

„Der Dienstag gehört dem Ärztlichen Verein"

Z

um Zwecke der Fortbildung trafen sich in Hamburg jeden Dienstag von September bis Ende Mai die Mitglieder des Arztli- chen Vereins. Dazu Dieter W.

Schmidt, Pressesprecher der Ärzte- kammer Hamburg, in seinem Buch

„Äskulap und die Alstermuse" (DA 48/1991): Nach dem Zweiten Welt- krieg tagte der Verein viele Jahre im Hörsaal des Völkerkunde-Museums an der Rothenbaumchaussee, jetzt in eigenen Räumen am Lerchenfeld.

Bis kurz vor seinem Tod im Alter von 99 Jahren im Jahr 1959 war auch Professor Max Nonne regelmäßig Gast bei den Vorträgen. Als ihn ein- mal jemand fragte, warum er denn in seinem hohen Alter noch immer kä- me, antwortete Professor Nonne:

„Der Dienstag gehört dem Ärztli- chen Verein. Außerdem habe ich ein Hörgerät; das stelle ich jedesmal neu ein, dann hält es bis zur nächsten Sit- zung."

Doch die Fortbildung war und ist nur ein Bereich, in dem die ärztli- chen Vereine, die auf eine lange Tradition zurückblicken können, sich engagierten: „Die ersten gesell- schaftlichen Zusammenschlüsse von Ärzten gehen zurück auf die Renais- sance", berichtete Prof. Dr. Dietrich von Engelhardt, Direktor des Insti- tuts für Medizin- und Wissenschafts- geschichte an der Medizinischen Hochschule in Lübeck, anläßlich des 175jährigen Bestehens des Ärztli- chen Vereins Hamburgs in der Ham- burger Ärztekammer im November vergangenen Jahres. Ende des 18.

Jahrhunderts seien zahlreiche soge- nannte Lesegesellschaften entstan- den, die einem größeren Kreis von interessierten Ärzten Zeitschriften zugänglich machten. Daß dabei auf Disziplin Wert gelegt wurde, bewei- sen Satzungen, in denen es heißt:

„Notorisch unordentliche Menschen müssen wir ausschließen."

Um 1810, so von Engelhardt, ha- ben sich in verschiedenen Städten ärztliche Vereine gebildet, mit den Zielen der Wohltätigkeit und der Anteilnahme an den wissenschaftli- chen Fragen der Zeit. Eigene For- schung wollten sie jedoch auf keinen Fall betreiben. Und sie legten Wert auf ihre Unabhängigkeit vom Staat.

Am 2. Januar 1816 wurde von Dr.

Jean Henry Chaufepi6 und weiteren 60 Hamburger Ärzten, sieben Wund- ärzten und 24 Apothekern der

„Ärztliche Verein zu Hamburg" ge- gründet. Der Ärztliche Verein war, so Schmidt, selbständig und in das Vereinsregister des Senats eingetra- gen: „Nach der Approbation mußten die jungen Ärzte einen Antrag stel- len. Erst durch die Zustimmung des Vorstandes konnten sie in den Ärzt- lichen Verein aufgenommen werden.

Die Nachricht über die Aufnahme kam dem Antragsteller auf feinstem Briefpapier und in Englischer Schreibschrift gedruckt ins Haus mit folgendem Text: ,Ew. Wohlgeboren zeige ich hiermit an, daß sie in den hiesigen Aerztlichen Verein aufge- nommen sind, und ersuche Sie, sich am . . . Abends 8 Uhr, im Lokale des Vereins zur Unterschrift der Geset- zes-Matrikel gefälligst einfinden zu wollen (Unterschrift des amtieren- den Sekretärs):

Um 1848 und in den sechziger Jahren des 19. Jahrhunderts kam es zu einer neuen Gründungswelle von ärztlichen Gesellschaften. 1894 wur- de in Hamburg eine neue Ärzteord- nung genehmigt und verkündet.

Schmidt: „Das war die eigentliche Geburtsstunde der Ärztekammer Hamburg." 1934 wurde der Ärztliche Verein in Hamburg verboten. Nach dem Neubeginn 1945 mußten die

Für eine Liberalisierung des Sachleistungssystems in der kassen- zahnärztlichen Versorgung zugun- sten einer zweigeteilten Versorgung und einer Unterscheidung in Ver- trags- und Wahlleistungen hat sich die Kassenzahnärztliche Bundesver- einigung (KZBV), Köln, in einem Memorandum zur „Neuorientierung im Bereich der Zahnheilkunde" aus- gesprochen. Das Konzept ist mit der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Zahnärztekammern (ADZ), dem Bundesverband Deutscher Zahnärz-

Anläßlich der Stiftungsfeste wurden oft recht deftige Lieder getextet

ärztlichen Vereine den Verlust einer Reihe von Aufgaben hinnehmen, wie zum Beispiel die Regelung der Nie- derlassungen.

Doch auch heute noch gehört in der Hansestadt der Dienstag mit sei- nen Fortbildungsveranstaltungen dem Ärztlichen Verein. Kli

tekammern (BDZ; Bundeszahnärz- tekammer) und dem Freien Verband Deutscher Zahnärzte e. V. (FVDZ) abgestimmt worden. Die Abgren- zung zwischen Vertrags- und Wahl- leistungen soll unter Berücksichti- gung zahnmedizinischer und sozialer Aspekte nach versicherungstechni- schen Prinzipien erfolgen.

Im zahnmedizinischen Bereich soll die gesetzliche Krankenversiche- rung (GKV) eine vertraglich defi- nierte Regel- und Grundversorgung bereithalten und deren Kosten voll

Zahnärzte:

Für zweistufiges Versorgungssystem

Dt. Ärztebl. 89, Heft 4, 24. Januar 1992 (23) A1-175

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übernehmen. Dazu zählen: unver- zichtbare Leistungen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Funkti- onsfähigkeit des beschädigten Zah- nes, des Zahnhalteapparates sowie des Kauorgans. Aufwendige Be- handlungsmethoden, für die zahn- medizinische Alternativen vorhan- den sind beziehungsweise die eine längerfristig orientierte eigenverant- wortliche Mitarbeit des Patienten voraussetzen, werden in den Katalog der Wahlleistungen eingeordnet.

Im Bereich der Vertragsleistungen soll unverändert wie bisher das Sach- leistungsverfahren gelten. Bei den darüber hinausgehenden Wahllei- stungen soll nach den Grundsätzen der Privatzahnärzte-Gebührenord- nung (GOZ) abgerechnet werden.

Der Versicherte erhält in diesem Fall von der Krankenversicherung Zuschüsse in der Höhe der analogen Vertragsleistungen. Solche komple- mentären Leistungen, die unver- zichtbare zahnärztliche Maßnahmen ergänzen oder ersetzen und/oder Pa- tientenwünsche nach aufwendigeren und besonders hochwertigen diagno- stischen und therapeutischen Lei- stungen betreffen, dürfen nicht ein- geschränkt werden, so das Memo- randum der KZBV.

Die Kassenzahnärzteschaft be- zeichnet ihr Reform-Modell als eine

„ordnungspolitische Alternative" zu dem in der Krankenversicherung vorherrschenden „Alles-oder-nichts- Prinzip" und der Leistungsgewäh- rung nach dem faktischen Nulltarif innerhalb des Sachleistungssystems.

Die Kassenzahnärzte wollen die Vertragsgrundlagen über erweiterte Möglichkeiten zur Kostenerstattung im Ergänzungs- und Komfortbereich weiterentwickeln. Durch ein diffe- renziertes Leistungssystem würden flexible Übergänge geschaffen wer- den, die es dem Patienten und dem Zahnarzt ermöglichten, Patienten- wünsche zu befriedigen und in ein teilweise privatvertragliches Bezie- hungsverhältnis zu treten. Dem Pa- tienten, der mehr in die Mitverant- wortung eingebunden wird, eröffne- ten sich Möglichkeiten, die gesamte zahnmedizinische Behandlungsviel- falt zu beanspruchen und am zahn- medizinischen Fortschritt teilzuha- ben.

Zahnarzt Wilfried Schad, der Vorsitzende der Kassenzahnärztli- chen Bundesvereinigung, Darm- stadt, widersprach Plänen des Bun- desgesundheitsministeriums, künftig sämtliche Zuschüsse zum Zahner- satz ersatzlos zu streichen. Käme es dazu, könnten sich einkommen- schwächere Bevölkerungsschichten selbst den einfachen und notwendi- gen Zahnersatz wohl kaum mehr lei- sten, so Schad. Eine solche „Hecken- schnitt-Methode" erübrige sich, wenn das Reformkonzept der Zahn- ärzteschaft verwirklicht würde.

Zudem verweisen die Kassen- zahnärzte auf einen rückläufigen Anteil der Ausgaben für zahnärztli- che Behandlung, gemessen an den

Auch dieses Thema darf kein Tabu sein: arbeitslose Ärzte. Vor der Situation die Augen zu verschließen, bringt die Absolventen mit einem qualifizierten Medizin-Studium nicht weiter.

Das Nadelöhr der ärztlichen Be- rufslaufbahn befindet sich im Über- gang von der AiP-Tätigkeit zur Assi- stenzarztstelle: Nur 5000 Assistenz- arztstellen stehen den jährlich 12 000 neu approbierten Ärzten gegenüber;

das heißt, 58,3 Prozent der Jungärzte müssen sich mit Alternativen ausein- andersetzen.

Eine Lösung bietet der Weg in

„nichtärztliche medizinische Berufs- felder". Dieser Bereich dürfte aus folgenden Gründen zunehmend an Bedeutung gewinnen: Die Alters- struktur der Ärzteschaft läßt dem Nachwuchs in absehbarer Zeit wenig Chancen. Nach Erhebungen der Bundesärztekammer wird die Zahl der aus Altersgründen ausscheiden- den Ärzte zurückgehen; bereits heu- te sind 45,8 Prozent aller tätigen Ärzte zwischen 40 und 50 Jahre. In der Altersgruppe über 65 Jahre, ein Bereich, in dem die „Wachablösung"

übergangslos stattfinden könnte, sind kaum noch 10 000 Ärzte anzu- treffen.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist der europäische Binnenmarkt ab 1993: In einigen europäischen Staa-

Gesamtausgaben der Krankenkas- sen: 1990 wurden von den Kranken- kassen 9,7 Prozent für die zahnärztli- che Behandlung ausgegeben; 1980 waren es noch rund 15 Prozent. Die Ausgaben lagen seit 1981 stets zum Teil sehr deutlich unter der Grund- lohnsummenentwicklung. Auch sei die Leistungsmenge je Versicherten in den letzten Jahren rückläufig.

Nachdrücklich widersprach KZBV-Chef Schad den Bonner Plä- nen, einen Honorarstopp für Ärzte und Zahnärzte zu verhängen. Wenn sich die Kostendämpfungspolitik in immer schärferen Richtlinien, quan- titativen und qualitativen Budgetie- rungen und Reglementierungen er- schöpfe, müsse sie scheitern . . . HC

ten existiert heute eine medizinische Überversorgung, nach Schätzungen sind derzeit in der EG etwa 100 000

— das sind zehn Prozent aller tätigen Ärzte — arbeitslos.

Wer also nicht das Risiko einge- hen will, sich am Ende seiner Arzt- ausbildung „notgedrungen" berufli- che Alternativen suchen zu müssen, wird versuchen, sich bereits während des Studiums zu informieren. Im üb- rigen sollte jeder Student ins Kalkül ziehen, daß einige „alternative Beru- fe" nur mit längerer Vorbereitungs- Berufsfeld Interessenquote (Prozent) Entwicklungshilfe 64,8

Pharmaindustrie 48,6

Medien- und

Öffentlichkeitsarbeit 40,7 Aufbaustudiengänge 39,2

Fachverlage 32,1

zeit zur Verfügung stehen: Wer zum Beispiel in die Entwicklungshilfe will, muß oft bereits während des Studiums Praktika abgeleistet haben.

Welche Berufsfelder für Medizi- ner gibt es? Bei einer empirischen Studie an der Universität Mainz hat sich ein Meinungsbild ergeben, wie es in der obigen Tabelle dargestellt ist. BE

Alternative Tätigkeitsfelder für Ärzte

A1-176 (24) Dt. Ärztebl. 89, Heft 4, 24. Januar 1992

Referenzen

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