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Archiv "TITEL: Freie Hochschulen sind gefordert" (30.05.1991)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

TITEL

Zur Diskussion um den Dipl.- Med. und besonders zu dem Leser- brief „Nicht akzeptabel" von Dr.

Urbainczyk in Heft 9/1991:

Überheblich und anmaßend

Wie auch die Entschei- dung in der Frage der „Nach- promovierung" der Diplom- Mediziner der ehemaligen DDR ausfallen mag, sie wird von den bereits promovierten Ärzten in Ost und West ambi- valent aufgenommen werden.

Dabei weiß jeder Arzt, daß es schon immer solche und sol- che Dissertationen gab, gibt und geben wird (und das soll nicht nur in der Medizin so sein!).

Was mich am Leserbrief des Kollegen Dr. U. zum Wi- derspruch reizt, ist die maßlo- se Überheblichkeit, mit der er als „Altbürger" uns „Neubür- gern" entgegentritt. Wer gibt Dr. U. das Recht, unsere me- dizinische Hochschulausbil-

Wessi-Arroganz

Ihr von mir geschätztes Deutsches Ärzteblatt hat mit dem Beitrag von Herrn Dr.

med. Herbert Urbainczyk aus Oberasbach ein erschüttern- des Beispiel von „Wessi"-Ar- roganz geliefert: Ohne über den Ablauf der Mediziner- Ausbildung informiert zu sein, maßt sich der Verfasser des Leserbriefs ein ihn selbst disqualifizierendes Urteil an.

Auch das Studium in der Ex- DDR schloß mit einem Staatsexamen ab. Zusätzlich, ich betone zusätzlich, wurde die Anfertigung einer wissen- schaftlichen Arbeit gefordert, die zum Dipl.-Med. führte.

Für den „Dr. med." mußte man entweder die Diplom- Arbeit weiter ausbauen oder ein anderes Thema bearbei- ten. Die „gravierenden Quali- tätsunterschiede" könnten sich allenfalls auf die bekla- genswerten Lücken in der Versorgung mit Medizintech- nik in der ehemaligen DDR beziehen.

dung in der ehemaligen DDR im Vergleich zu der „nach bundesdeutschem Recht"

praktizierten abzuqualifizie- ren? Das ist Siergermentali- tät, die gegenüber uns Arzten im Beitrittsgebiet von einem

„Altbürger"-Kollegen artiku- liert wird. Ich schließe nicht aus, daß Kollege Dr. U. aus- gerechnet mit unqualifizier- ten Arzten aus der ehemali- gen DDR Kontakte pflegt, daraus aber zu schließen, daß unsere Qualität gravierend schlechter als die der „Alt- bürger"-Ärzte ist, ist infam.

Von leitenden Vertretern der Bundesärztekammer habe ich es bisher immer anders ge- hört und gelesen.

Ich meine, daß die Mehr- zahl von uns „Neubürger"- Ärzten auf solcherart Hilfe, wie sie aus dem Leserbrief des Kollegen Dr. U. zum Aus- druck kommt, ohne Schaden für unsere Patienten verzich- ten kann.

Dr. med. Gerd Scharten- berg, Frankfurter Allee 72, 0-1035 Berlin

Die Ausbildung zum Facharzt braucht sicher den Vergleich mit altbundesdeut- schen Gepflogenheiten nicht zu scheuen. Ein Arzt, der in der Ex-DDR als Allgemein- mediziner eine Praxis führen wollte, mußte nach dem Staatsexamen immerhin eine vierjährige Facharztausbil- dung absolvieren, mit ab- schließender Prüfung.

In einem Punkt stimme ich mit dem Herrn Kollegen überein: Es ist vielleicht nicht berechtigt, allen Diplomme- dizinern den „Dr." zuzuer- kennen, auch wenn manche Diplomarbeiten durchaus den Anforderungen an eine Doktorarbeit entsprechen.

Dr. med. Karin Weigert, Rudolf-Breitscheid-Straße 43, 0-2300 Stralsund

Zweiter Doktortitel?

. . . Man muß ehrlichkeits- halber aber erwähnen, daß es der überwiegenden Mehrzahl der ärztlichen Kollegen ja ge-

lang, neben der alltäglichen Arbeit als Arzt trotzdem eine Promotionsarbeit anzuferti- gen.

Der Artikel der Diplom- medizinpädagogin Dr. Ute Bandelin (DA 12/1991) ist nicht ganz verständlich. Allen in der früheren DDR Ausge- bildeten wird bekannt sein, wie leicht es andere als die medizinischen Fachrichtun- gen an den Hochschulen der früheren DDR hatten, eine Diplomschrift zu verfassen.

Hingegen war es den Medizi- nern erheblich erschwert, es wurde kein Freiraum für die- se Anfertigung durch die Uni- versitäten und Hochschulen gewährleistet. Die Anferti- gung dieser Arbeiten erfolgte unmittelbar neben dem übli- chen Studienablauf bis zum Erhalt der Approbation.

Es drängt sich also nach der kontroversen Diskussion doch die Frage auf, wie denn nun mit jenen ärztlichen Kol- legen verfahren werden soll- te, die sowohl den Diplomme- diziner als auch den Titel des Doktors der Medizin erwor- ben haben? Gipfelt eine Re- gelung aus dem so oft gefun- denen solidarischen Denken in der Honorierung der Lei- stungen des Ex-DDR-Bür- gers durch einen zweiten Doktortitel?

Dr. med. Holger Wehner, Hermann-Ehlers-Straße 1, W-2940 Wilhelmshaven

Es stimmt nachdenklich

Es stimmt nachdenklich, wenn man liest, wie sich Kol- legen „aus dem eigenen La- ger", denen es sicher mit viel Mühe gelang, eine zweite Ar- beit als Dissertation A zu ver- fassen, nun mit der Begrün- dung der Ungerechtigkeit ih- nen gegenüber zur Wehr set- zen, eine Gleichstellung der sogenannten Diplomarbeit mit der Promotion in der Me- dizin zu erreichen.

Bei einem großen Teil die- ser Zuschriften müssen sich diese recht egozentrisch wir- kenden Verfasser fragen las- sen, ob ihr Horizont über den eigenen Suppentopf hinaus-

reicht, sonst hätte ihnen doch auffallen müssen, daß, ginge es nach ihren Vorstellungen, nun alle „Diplommediziner"

durch jeden neuen Jahrgang gerade approbierter Ärzte betrogen werden, die nun wieder mit einer, für über 20 Jahre eben „Diplomarbeit"

genannten wissenschaftlichen Abfassung den „Dr. med." er- werben.

Dipl.-Med. Andreas Meier, Kurt-Zierold-Straße 1, 0-9561 Zwickau

Freie Hochschulen sind gefordert

Der „Einheitsdeutsche Di- plommediziner" wird die Ge- müter weiter bewegen, da al- len betroffenen Kollegen die- ses Problem unter den Nä- geln brennt.

Vielleicht sollte man in diesem Zusammenhang deut- licher herausarbeiten, daß mit dem Immatrikulations- jahrgang 1967 den Hochschu- len für den Fachbereich Me- dizin der Diplommediziner doktrinär verordnet worden war, ohne daß die damals ar- tikulierten Gegenargumente eine Chance der Beachtung gefunden hätten. In die (Rest-)Autonomie der Hoch- schulen wurde per Gesetzge- bung eingegriffen.

Und gerade hier tut sich ein schwerwiegender Wider- spruch auf, da sich die im re- formierten Studiengang be- findenden Mediziner (also die nach staatlicher Lesart besser Gebildeten) dem Di- plomverfahren verpflichtet waren. Andererseits konnten aber die zuvor ausgebildeten Mediziner ohne einen Um- weg über das sogenannte Di- plom weiterhin auf geradem Weg ihre Dissertation erstel- len. Damit war es gelungen, über die „Gnade des frühe- ren oder späteren Staatsex- amens" ein Zwietrachtpoten- tial bei den Medizinern ein- zubringen.

Es gehört schon ein gu- tes Maß an hausgemachter DDR-Arroganz dazu, dem gesamten Kollegenkreis der

„Dipl.-Med's" zu unterstel-

A-1946 (6) Dt. Ärztebl. 88, Heft 22, 30. Mai 1991

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len, sie hätten diesen ehren- vollen sozialistischen Titel so- zusagen h. c. verliehen be- kommen. Da dieses bereits im Jahr 1968 in Berlin geschah (so Frau Collega Berens in Heft 12/91), darf zurecht hin- terfragt werden, wieso eben diese Kollegin ihren vorrefor- mierten Studiengang mit Er- langung des cand. med. nicht genutzt hat, die seinerzeit mögliche Dissertation bis zum Staatsexamen zu erstel- len. Was die Kollegin Berens später erstellte, ist dann als Promotion A gewertet wor- den, ihren nur wenig jüngeren Kollegen wurde es zum Dipl.- Med. Hier wäre bescheidene Zurückhaltung angebracht, da man doch offenbar mit nur einer Arbeit zum Dr. med.

kam. Nichts weiter als diese Angleichung fordern alle die- jenigen, deren qualitativ gute Arbeiten zum Dipl.-Med. de- gradiert wurden.

Die nunmehr freien Hoch- schulen in unserem Land sind gefordert. Sie sollten sich ein- deutig von den Eingriffen in ihre Autonomie distanzieren und als souveräne Einrich- tungen korrigieren, was ihnen diktatorisch aufgezwungen worden war.

Dipl.-Med. Michael Pa- welsky, Bahnerstieg 26, 0-5630 Heiligenstadt

Nachpromovierung legitim . . .

Ich konnte durch eige- ne Vergleiche von Doktorar- beiten der alten Bundesrepu- blik und Diplomarbeiten der ehemaligen DDR feststellen, daß, sieht man von der äuße- ren Form ab, in der Art und Weise des Herangehens an wissenschaftliche Fragestel- lungen, in der Bearbeitung derselben und in den Aussa- gen teilweise kaum Unter- schiede zu erkennen waren.

Es ist deshalb meiner Mei- nung nach durchaus legitim, bei entsprechender Prüfung und Würdigung dieser Arbei- ten eine sogenannte „Nach- promovierung" vorzunehmen, zumal es in jeder Umbruch- situation Übergangslösungen gab.

Von einer Benachteili- gung nicht promovierter Kol- legen der alten Bundesrepu- blik kann keine Rede sein, da diese offensichtlich bisher auch keine derartige wissen- schaftliche Arbeit verfaßten.

Dagegen sollten wir den durch die Abgrenzungspolitik des alten SED-Staates Be- nachteiligten Gerechtigkeit widerfahren lassen.

Dr. med. Klaus Arnold, Unterer Öschweg 17, W-7953 Bad Schussenried

Promovierte Dummheit

Eines sei gleich vorange- stellt: Auch ich halte die nachträgliche Aufwertung der DDR-Diplome für unak- zeptabel, weil rechtlich nicht vertretbar. Was hier aber ein altbundesdeutscher Dr. med.

an sachlichen und sprachli- chen Fehlern, kombiniert mit schlecht verhohlenem Besitz- standsdenken von sich läßt, ist nicht gerade dazu angetan, dem Image westdeutscher Promotionen zu dienen. Zur allgemeinen Information ei- nige Fakten:

Auch ostdeutsche Ärzte mußten vor dem Diplom ein Staatsexamen ablegen, das aus etwa 20 mündlichen und schriftlichen Prüfungen be- stand. Bis 1970 bestand da- nach die Möglichkeit, sich mit einer entsprechenden wissen- schaftlichen Arbeit zum Dr.

med. zu promovieren — genau wie in Westdeutschland. Da die Ärzte als besondere

„Freunde" des SED-Regimes gedemütigt werden sollten, mußten sie nach 1970 wie alle anderen Akademiker zu- nächst eine Diplomarbeit schreiben, erst dann war die Promotion in den kommen- den Jahren möglich. Vielen Ärzten in der Praxis, fernab von Hochschulen, war dann neben der täglichen Arbeit aber eine Promotionsarbeit kaum noch zuzumuten (wel- cher westdeutsche Kassenarzt promoviert neben seiner Pra- xistätigkeit?), so daß gegen- wärtig etwa 50 Prozent der Ärzte keine Promotion vor- weisen können. In einem

LOMIle. Zusammensetzung: 1 LOMIR8 -Tablette enthält 2,5 mg Isradipin. Anwendungsgebiet:

Essentielle Hypertonie. Gegenanzeigen: Über- empfindlichkeit gegen den Wirkstoff. Patienten mit Leberfunktionsstörungen, Hepatitis und primären Lebererkrankungen sind von der Therapie mit LOMIR9 auszuschließen. Nicht im Herz-Kreislauf- Schock anwenden. Nicht anwenden bei Patienten mit akutem Herzinfarkt oder schwerer Niereninsuffizienz (Kreatinin-Clearance kleiner als 30 ml/min, Dialyse- patienten), da noch keine ausreichenden Therapie- erfahrungen vorliegen. Vorsicht bei ausgeprägter Aortenstenose sowie Sick-Sinus-Syndrom, solange kein Herzschrittmacher eingesetzt ist, bei Patienten mit ausgeprägter Hypotension (weniger als 90 mm Hg systolisch) sowie dekompensierter Herzinsuffi- zienz. Wegen fehlender Erfahrung sind Kinder von einer Therapie mit LOMIle auszuschließen. In vor- klinischen Untersuchungen ergaben sich keine Hin- weise auf eine Schädigung des Ungeborenen. Expe- rimentelle Untersuchungen lassen erwarten, daß der Wirkstoff nur in klinisch unbedeutenden Mengen (ca. 0,1% der eingenommenen Menge) in die Mutter- milch übertritt. Während Schwangerschaft und Still- zeit darf LOMIRg nicht eingenommen werden, da noch keine ausreichenden Erfahrungen vorliegen.

Nebenwirkungen: Häufig Kopfschmerzen, Flush, Wärmegefühl, lokalisierte Ödeme. Gelegentlich ver- stärkter Blutdruckabfall und daraus folgend Bewußt- losigkeit (Synkopen), Herzrhythmusstörungen, z. B.

Tachykardien (auch ventrikulären Ursprungs), Vor- hofflimmern, ventrikuläre Extrasystolen, Palpitatio- nen. In den ersten 30 Minuten nach LOMIR®- Ein- nahme kann es bei Patienten mit KHK zur Auslösung oder Verstärkung einer Angina pectoris, sehr verein- zelt mit nachfolgendem Herzinfarkt kommen. Nach plötzlichem Absetzen können hypertensive Krisen oder myokardiale lschämie durch ein „Rebound- Phänomen" ausgelöst werden. Gelegentlich gastro- intestinale Störungen, Gewichtszunahme, Schwindel, Müdigkeit, Hautreaktionen, Potenzstörungen. Selten Schmerzen im Brustbereich (Angina pectoris-Sym- ptome), Gelenkschmerzen, Appetitlosigkeit, Dys- pnoe. Sehr selten Schwitzen, Gynäkomastie, Gingiva- Hyperplasie. Gelegentlich Anstieg von Leberwerten (alkalische Phosphatase, Transaminasen, Bilirubin), wobei in Einzelfällen beträchtliche Anstiege beob- achtet wurden. Die Leberwerte (alkalische Phospha- tase, Transaminasen, Bilirubin) sollten regelmäßig kontrolliert werden. In Einzelfällen Blutbildverände- rungen wie Anämie, Leukopenie, Thrombopenie und thrombozytopenische Purpura. In seltenen Fällen - insbesondere bei Diabetikern - wurde eine Erhöhung des Blutzuckers beobachtet, so daß eine Kontrolle des Blutzuckerspiegels empfohlen wird. Bei Ver- dacht auf Hypophysenfunktionsstörungen sollten während des ersten Behandlungsjahres 1/2jährlich entsprechende Hormonkontrollen erfolgen. Bei krankhaften Veränderungen (z. B. der Schilddrüse oder der Schilddrüsenhormonparameter, Testoste- ron- und LH-Plasmaspiegel), die auf Änderungen der Hypophysensekretion hinweisen, sollte LOMIle ab- gesetzt werden. Die Hypertoniebehandlung mit die- sem Arzneimittel bedarf der regelmäßigen ärztlichen Kontrolle. Die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen kann beeinträchtigt werden, in verstärktem Maße bei Behandlungsbeginn und Präparatewechsel sowie in Zusammenwirkung mit Alkohol. Wechselwirkungen:

Wechselwirkungen mit anderen Kalziumantagoni- sten, blutdrucksenkenden Arzneimitteln, Antiarrhyth- mika, Herzglykosiden, trizyklischen Antidepressiva, H-2-Blockern, Tuberkulostatika, Narkosemitteln, Antikonvulsiva, Cyclosporin, Theophyllin. Dosie- rung: 2x1 Tablette täglich, bei nicht ausreichender Blutdrucksenkung nach 4 Wochen Zugabe eines wei- teren Antihypertensivums oder Steigerung auf 2x2 Tabletten. Ältere Patienten sowie Patienten mit Nierenfunktionsstörungen (Kreatinin-Clearance> 30 ml/min): Beginn mit 2 x 1/2 Tablette täglich. Bei gleichzeitiger Verabreichung von LOM IR' und Cime- tidin Halbierung der LOMIle-Dosis. Packungs- größen: Originalpackungen zu 30 (N1), 50 (N2) und 100 (N3)Tabletten DM 31,74, DM 48,83 und DM 89,50.

Weitere Hinweise: siehe Gebrauchsinformation oder Fachinformation. Stand der Information: Januar 1991.

Wander Pharma GmbH • 8500 Nürnberg

A-1948 (8) Dt. Ärztebl. 88, Heft 22, 30. Mai 1991

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