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Archiv "Wiegeht es weiter in der Kassenarzt· Praxis" (08.05.1980)

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Wiegeht es weiter in der Kassenarzt·

Praxis

Hans Wolf Muschallik

Bei allem Verständnis für unsere überaus komplizierte volkswirt- schaftliche Allgemeinsituation, für die Notwendigkeit einer ausgewo- genen Kostenentwicklung im Ge- sundheitswesen und für das Be- mühen um die Stabilität des Bei- tragssatzes in der Krankenversi- cherung - für mich steht dem gleichrangig und gleichgewichtig die Forderung nach mindestens der Erhaltung des Realeinkom- mens des freipraktizierenden Käs- senarztes gegenüber!

Wem es ernst ist mit dem Willen zur Erhaltung unseres Gesund- heitssicherungssystems und dem Willen zur Erhaltung der in ihm freiberuflich tätigen Kassenärzte, der muß Verständnis haben für diesen meinen Standpunkt und die daraus resultierenden Forde- rungen.

Die derzeit aus der Sicht der Ärzte- schaft für den Bestand einer lei- stungsfähigen Kassenarztpraxis bestehende bedrohliche Situation wurde auf KBV-Ebene mit den Spitzenverbänden der RVO-Kran- kenkassen eingehend erörtert.

Ausgehend von dem von uns be- kundeten Willen, die auf Landes- ebenen bestehenden Verträge nach dem Grundsatz "pacta sunt servanda" trotzaller zwischenzeit- lich eingetretenen Änderungen in den Grundlagen einzuhalten, er- klärten die Krankenkassen ihre - wie ich meine - unter Partnern selbstverständliche, aber anderer- seits auch anzuerkennende Be- reitschaft, aufgetretene und auf- tretende Schwierigkeiten in ge- genseitigem Einverständnis lösen zu wollen. Dabei wurden auch ver- schiedene Möglichkeiten einer Problemlösung diskutiert, ohne daß sich Ergebnisse bis zum jetzi- gen Zeitpunkt bereits konkretisie- ren ließen.

~ Grundsätzlich wurde aber der Auffassung der KBV von keiner

Seite widersprochen, daß dann, wenn es im Laufe dieses Jahres nicht gelingen sollte, in einer zen- tralen Bundesempfehlung unter Einbeziehung der Regelungen des zweiten Halbjahres 1980 eine neue Honorarvereinbarung zu finden, die bis Mitte 1981 läuft und auch die negativen ökonomischen Aus- wirkungen von 1980 ausgleicht- daß dann die Honorarforderungen für das ganze Jahr 1981 von einer Größenordnung bestimmt sein müßten und werden, welche an den Beitragseinnahmen der Kran- kenkassen einen wesentlich höhe- ren prozentualen Anteil für ambu- lante ärztliche Leistungen ausma- chen werden als bisher.

Auch die Notwendigkeit, bei Nicht- zustandekommen einer solchen zentralen Empfehlung spätestens im Herbst diesen Jahres gegebe- nenfalls mit Honorarverhandlun- gen auf Landesebene zu beginnen und dabei, wenn erforderlich, auch eine Schiedsamtentschei- dung herbeizuführen, wurde ebenso eindeutig klargestellt wie die Auffassung, daß die Konzer- tierte Aktion im Gesundheitswe- sen - ohne ihren bisherigen nor- mativen Nutzen zu verkennen - nicht dirigistisch in den Selbstver- waltungsspielraum von Ärzten und Krankenkassen eingreifen kann oder diesen gar zu ersetzen versuchen darf.

ln diesem Zusammenhang wird die Weiterentwicklung der beson- deren Honorarvertragslage im Be- reich der KV Bayerns und die dort ab Mitte dieses Jahres zur Diskus- sion stehende Fortführung der Verträge bis Mitte 1981 vor allem bezüglich der Höhe der zu verein- barenden prozentualen Zuschläge von besonderer Bedeutung und großem Interesse sein.

Übereinstimmung wurde bei den erwähnten Beratungen auf Bun- desebene aber wenigstens in der Frage hergestellt, daß die rasante Preissteigerung für Röntgenfilme nicht zu Lasten der röntgenolo- gisch tätigen Arztgruppen gehen könne und solle. Im Bewertungs- maßstab Ärzte soll durch Anhe- bung der Punktzahlrelation für röntgenologische Leistungen ein Ausgleich geschaffen werden. Ein Ausgleich, der gegebenenfalls -

und das ist die neueste von Kran- kenkassenseite vertretene Version - auch über eine vertragliche Empfehlungsvereinbarung erzielt werden kann. Aber egal wie, ich hoffe - und alles spricht dafür-, daß diese Regelungen unbürokra- tisch und in Kürze zustande kom- men werden.

Kooperation mit den Kassen unter voller Wahrung des Selbstverwaltungsspielraums Alle sonstigen längerfristigen Überlegungen wurden einver- nehmlich auf spätere Beratungen vertagt, um im Laufe des Jahres 1980 in eine erneute Überprüfung der dann voraussichtlich auch besser zu beurteilenden weiteren Entwicklung einzutreten und ge- gebenenfalls in einer Empfehlung gemäß § 368 f Abs. 4 RVO entspre- chende gemeinsame Konsequen- zen zu ziehen .. So lautet sinnge- mäß auch die gemeinsame Erklä- rung der Bundesverbände der Krankenkassen einschließlich der Bundesknappschaft und der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung, die ich in der Konzertierten Aktion am 21. März dieses Jahres im Rah- men meiner Ausführungen be- kanntgegeben habe.

Im DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT, Heft 14, kann jeder Arzt sich über den- wie ich meine- bemerkens- werten Verlauf der diesjährigen Konzertierten Aktion informieren.

Ohne auf alle Einzelheiten des Ab- laufs der diesjährigen Frühjahrs- sitzung der Konzertierten Aktion eingehen zu wollen, scheint mir aber der Hinweis am Platz zu sein, daß nach einer erstmals durchge- führten Unterbrechung der Sit- zung, die der gesonderten Bera- tung zwischen den Vertretern der Verbände der gesetzlichen Kran- kenversicherung und der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung diente, sich der eindeutige Wille der Vertragspartner .zur Koopera- tion unter voller Wahrung ihres Selbstverwaltungsspielraumes vor allem auch in einer weiteren ge- meinsamen Erklärung zeigte, mit der die Unterstellung, man wolle die Konzertierte Aktion unterlau- fen, mit Nachdruck abgelehnt und gleichzeitig klargestellt wurde,

DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 19 vom 8. Mai 1980 1225

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daß sich Krankenkassen und Kas- senärzte die auf Grund der Vor- schriften des Kassenarztrechts er- wartete Regelung auftretender Probleme in Selbstverwaltung vor- behielten.

Krankenkassen und Kassenärzte—

das wurde jedenfalls allen Betei- ligten klar — sind nicht bereit, in der Konzertierten Aktion des Ge- sundheitswesens etwa nur die Rolle eines „Halleluja-Chors" zu übernehmen.

Ein Erfolg gemeinsamer Bemü- hungen von Krankenkassen und Kassenärzten zeichnet sich heute schon insofern deutlich ab, als zur Erhaltung einer qualitativ hochste- henden ambulanten kassenärztli- chen Versorgung der Bevölkerung bis auf weiteres die bestehende Vorschrift der Zulassungsordnung über eine sechsmonatige Vorbe- reitungszeit vor Kassenzulassung entgegen den seitherigen EG-Ärz- te-Richtlinien zum 1. Juli 1980

nicht entfallen wird und darüber hinaus vieles dafür spricht, daß unserer Forderung nach der Ablei- stung einer zweijährigen Assisten- tenzeit im Krankenhaus und in freier Praxis vor Kassenzulassung noch im Laufe dieses Jahres in Form einer für alle Partner gelten- den Änderung dieser EG-Richtli- nien auf der Tagesordnung der zu- ständigen EG-Gremien stehen wird.

Ausbau eines

Informationssystems nicht nur für die Arzneiverordnung

Auch die Empfehlung der Konzer- tierten Aktion über die Heraufset- zung des Arzneimittelhöchstbetra- ges für 1980 um 5,9 Prozent bringt unter Berücksichtigung der fort- geltenden Toleranzbreite von 10 Prozent ein — wie ich meine — für den Kassenarzt tragbares Ergeb- nis, zumal es bei dem bisherigen Frühwarnsystem zur Vermeidung eventueller Regreßmaßnahmen verbleibt. In diesem Zusammen- hang arbeiten wir in Nordrhein mit Hochdruck an der Erstellung eines Informationssystems, welches je- dem Kassenarzt pro Quartal die Möglichkeit der Beurteilung sei- ner Arzneiverordnungen im Ver- gleich zu seiner Fachgruppe er- möglicht. Darüber hinaus wird die

Frage geprüft, ob es sinnvoll und möglich ist, eine solche Informie- rung jedes Kassenarztes auf seine

Krankenhauseinweisungshäufig- keit und seine Arbeitsunfähig- keitsbeurteilungen auszudehnen.

Wege und Voraussetzungen für systemgerechte

Weiterentwicklung der Honorare Fasse ich das aus heutiger Sicht Gesagte zusammen, dann gehe ich davon aus, daß es trotz der aufgezeigten erheblichen Schwie- rigkeiten in der derzeitigen Hono- rarentwicklung auch in Zukunft möglich sein wird, in der gemein- samen Selbstverwaltung Wege für eine systemgerechte, den Belan- gen beider Seiten Rechnung tra- gende Weiterentwicklung der kas- senärztlichen Honorare zu finden.

> Voraussetzung dafür ist aller- dings, daß die in unserem Land Verantwortung tragenden politi- schen Kräfte auch für die Zukunft das bewährte System der Sicher- stellung der ambulanten ärztli- chen Versorgung der sozialversi- cherten Bevölkerung durch freibe- ruflich tätige, in eigener Praxis niedergelassene Ärzte ernsthaft und uneingeschränkt erhalten wollen und alles dazu tun.

> Voraussetzung ist ebenso die Beibehaltung der seitherigen Ver- tragsfreiheit und

> die Bewahrung der bisherigen Aufgabenverteilung in der ambu- lanten und in der stationären Ver- sorgung unserer Bevölkerung.

Dies bedeutet nicht, daß wir uns medizinischen Notwendigkeiten bei einer Weiterentwicklung ver- schließen. Gleichzeitig möchte ich aber betonen, daß wir ohne Abstri- che zu den Grundsätzen unseres derzeitigen Systems stehen und an Bewährtem festhalten wollen, weil wir skeptisch gegenüber Neuem sind, dem die Bewährung fehlt.

Wie begründet diese Skepsis ist, zeigt deutlich eine jüngste Be- schlußfassung des Bundesrates anläßlich der Anrufung des Ver- mittlungsausschusses zum Kran- kenhaus-Finanzierungsgesetz. Da- nach sollen die Poliklinikverträge

künftig im Streitfall ohne Mitwir- kung der Krankenversicherung einseitig durch die Landesgesund- heitsbehörden und Kultusministe- rien festgesetzt werden können, und die zu zahlenden Vergütungs- sätze sollen den für Kassenärzte jeweils gültigen Honoraren ent- sprechen.

Dieser — wie ich meine — aus rein finanzpolitischen Erwägungen zu- gunsten der Länderhaushalte ge- troffene Beschluß würde einmal zu einer erheblichen Mehrbela- stung der Krankenkassen führen und zum anderen schwerwiegen- de Auswirkungen auf das System der ambulanten ärztlichen Versor- gung haben.

Wie soll das bestehende System der ambulanten ärztlichen Versor- gung durch freiberuflich tätige Ärzte in Zukunft existieren kön- nen, wenn man daneben ein vorab von allen Bürgern mit Steuergel- dern subventioniertes System von Universitäts- und Lehrkranken- haus-Ambulatorien, die keiner Wirtschaftlichkeitsprüfung unter- liegen, aufbauen will?! Mit dem Aufbau eines solchen konkurrie- renden Systems von Ambulatorien sollen sogar im Verein mit Vorstel- lungen zur Änderung der Appro- bationsordnung und im Hinblick auf eine 1983/84 zu erwartende Zahl von zirka 20 000 neuappro- bierten Ärzten Überlegungen zu- sammenhängen, welche die am- bulatorische Öffnung aller Kran- kenhäuser im Visier haben.

Natürlich darf man auf solche bis- her nicht objektivierte Informatio- nen nicht nervös reagieren. Den- noch weiß ich aus Erfahrung, daß man den Anfängen wehren muß.

Ich begrüße es daher sehr, daß auf der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung am 12. Mai in Berlin zu all diesen Fragen, die jeden einzel- nen Kassenarzt existentiell betref- fen, diesbezüglich an die politi- schen Parteien gerichtete Fragen zur Diskussion stehen.

(Für den Druck bearbeiteter Aus- zug aus einem aktuellen Refe- rat vor der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein am 26. April 1980)

1226 Heft 19 vom 8. Mai 1980 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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