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Studieren im Ausland mit ECTS

(=Unterprogramm von ERASMUS) Antragsberechtigt sind:

Ordentliche Hörer/innen der Fakultät für Maschinenbau die

• Österr. Staatsbürger/innen sind,

• Staatsbürger/innen eines EG-Mitgliedstaates sind

Ab Inkrafttreten des EWR auch alls Staatsbürger/innen aus EWR-Ländern

• in Österreich auf Grund staatsrechtlicher oder gesetzlicher Bestimmungen Privilegien und Immunität genießen

• in Österreich akkredierte und hier hauptberuflich tätige Auslandsjournalisten sind, sowie ihre Ehegatten und Kinder,

• entweder selbst wenigstens durch fünf zusammenhängende Jabre unmittelbar vor der Bewer- bung um ein ECTS-Stipendium den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich haben oder die mindestens einen gesetzlichen Unterhaltspflichtigen haben, bei dem dies der Fall ist,

• Inhaber/innen von Reifezeugnissen österr. Auslandsschulen sind

• mindestens einen Elternteil haben, der die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt oder zum Zeitpunkt der Geburt des/der Bewerbers/in besessen hat,

• als Flüchtlinge laut Genfer Konvention anerkannt und zum Aufenthalt in Österreich berechtigt sind

Zusätzlich erforderlich ist:

• die erfolgreiche Absolvierung des ersten Abschnittes (=1. Diplomprüfung)

• die geplante Dauer des Aufenthalts muß mindestens 3 Monate betragen,

• Sprachkenntnisse des Gastlandes

• daß Sie kein ERASMUS-Stipendium während des bisherigen Studiums hatten

Termin:

Abgabe bei Prof. Dr. Jericha spätestens bis

Dienstag, den 15. März1994

Um einen ersten Einblick zu bekommen stehen die Information-Packages 93/94 zur Verfügung•

Fragen in studienbezogenen Angelegenheiten an

• Herrn o.Univ.-Prof Dr. Herbert JERICHA (Tel. 873/7225) oder Herrn Alexander Thür jeden Donnerstag ab 15:00 in der Institutsbibliothek für TTM und Maschinendynamik Fragen in administrativen Angelegenheiten an

• Dr. Maria Edlinger, UDion., Abt. f. wiss. Auslandsbeziehungen (Tel. 873/6139 oder 6420 oder 6425)

Verständigung erfolgt bis Mitte Mai 1994

Referenzen

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