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Antragsberechtigt ist nur der EIGENTÜMER des Grundstücks

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Academic year: 2022

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© Landkreis Erding Stand 02/2021 Seite 1 von 2 Tonnenanmeldung

Antrag auf Gefäßwahl

Antragsberechtigt ist nur der EIGENTÜMER des Grundstücks

Neuantrag

Kontoänderung Abmeldung Änderungsantrag

Besitzwechsel, vorheriger Eigentümer:

Bitte vollständig ausfüllen!

* Pflichtfelder Landratsamt Erding

Abfallwirtschaft Alois-Schießl-Platz 2 85435 Erding

Für telefonische Rückfragen:

08122 58-1222

Name*

Haus-Nr.*

Straße*

Ort*

PLZ*

Telefon Fax

Eigentümer seit Vorname*

Firma

Straße*

PLZ* Ort*

Haus-Nr.*

Anschlusspflichtiges Grundstück Grundstückseigentümer

Papiertonne

bis zum zweifachen des Restmüllvolumens, mindestens aber ein 240 Liter Behälter ab:

Behälter für Restmüll

vorhanden

60 Liter

1 - 3 Pers. 240 Liter

bis 12 Pers.

St.

1100 Liter bis 55 Pers.

120 Liter 5 - 6 Pers.

80 Liter 4 Pers.

St. St. St. St.

Abholung/Abzug St. St. St. St. St.

Zugang/Aufstellung St.

St.

1100 Liter

St.

St.

St. St. St. St.

Biotonne Volumen wie bei Restmüll, aber keine 1100 Liter

vorhanden

60 Liter

1 - 3 Pers. 240 Liter

bis 12 Pers.

120 Liter 5 - 6 Pers.

80 Liter 4 Pers.

St. St. St. St.

Abholung/Abzug St. St. St. St.

Zugang/Aufstellung St. St. St. St.

vorhanden

240 Liter St.

Abholung/Abzug St.

Zugang/Aufstellung St.

Wohngebäude, Zahl der auf dem Grundstück mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen Gewerbebetrieb

Personenzahl

Personen

(Monat/Jahr)

Unterschrift des Grundstückseigentümers Datum

Auf die Stellung eines Bioabfallbehälters verzichte ich.

Mir ist bekannt, dass dadurch kein Anspruch auf Gebührenminderung entsteht.

Auf die Stellung einer Papiertonne verzichte ich.

Mir ist bekannt, dass dadurch kein Anspruch auf Gebührenminderung entsteht.

E-Mail

Objekt-Nr, falls bekannt Formular drucken Eingaben löschen

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© Landkreis Erding Stand 02/2021 Seite 2 von 2 Tonnenanmeldung

Hinweise:

• Nach den Bestimmungen der Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung kann grundsätzlich nur der GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMER zu den Abfallentsorgungsgebühren veranlagt werden.

Privatrechtliche Vereinbarungen in einem Miet-, Pacht- oder sonstigen Vertrag haben auf die Gebührenerhebung keinen Einfluss.

• Auslieferung, Abholung und Umtausch der Restmüll- und Bioabfallbehälter erfolgen nur zum

Monatsende. Der Antrag hierzu muss bis zum 20. des laufenden Monats eingehen. Auslieferung und Abholung der Papiertonne werden im Laufe des Folgemonats durchgeführt.

Für evtl. Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Telefon-Nr.: 08122 58 - 1222.

• Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Änderungen der Personenzahl, die Einfluss auf die Gebührenfestsetzung haben, dem Landratsamt unaufgefordert und unverzüglich schrift- lich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere bei Besitzwechsel und Änderungen durch Geburt, Todesfall, Weg- oder Zuzug.

• Unvollständige oder unrichtige Angaben stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Geldbuße belegt werden.

Gläubiger-Identifikationsnummer des Landkreises Erding im SEPA-Lastschriftverfahren: DE 17ZZZ00000163399

Kontoinhaber:

Name, Vorname:

PLZ, Ort:

Straße, Haus-Nr.:

Kreditinstitut (Name):

BIC:

IBAN:

Datum:

Unterschrift Kontoinhaber

Der Landkreis Erding wird Sie rechtzeitig vor dem ersten Einzug einer SEPA-Lastschrift mittels dieser Verfahrensart unterrichten, indem wir Ihnen Ihre Mandatsreferenz mitteilen.

Ich/Wir ermächtige/n den Landkreis Erding, die Abfallentsorgungsgebühren von unten genanntem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise/n ich/wir das Kreditinstitut an, die vom Landkreis Erding auf das unten genannte Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Ermächtigen Sie den Landkreis Erding zum Einzug der Abfallgebühren muss der Antrag im Original vorgelegt werden. Ersterteilung nicht per Fax, E-Mail, etc. möglich.

Hinweis: Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belastenden Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedin- gungen.

Abbuchung:

vierteljährlich (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.) jährlich (01.07.)

Wir weisen darauf hin, dass bei jährlicher Zahlung kein Zahlungsvorteil entsteht. Bei nicht gedeckten oder gelöschten Konten können

Rücklastschriftsgebühren anfallen.

Diese müssen vom Kontoinhaber übernommen werden.

Allgemeine Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten durch das Landratsamt Erding und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet unter https://www.landkreis-erding.de/datenschutzinformationen/

abrufen. Diese Informationen erhalten Sie bei Bedarf auch von den jeweiligen Sachgebieten vor Ort.

DE

Referenzen

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