© Landkreis Erding Stand 02/2021 Seite 1 von 2 Tonnenanmeldung
Antrag auf Gefäßwahl
Antragsberechtigt ist nur der EIGENTÜMER des Grundstücks
Neuantrag
Kontoänderung Abmeldung Änderungsantrag
Besitzwechsel, vorheriger Eigentümer:
Bitte vollständig ausfüllen!
* Pflichtfelder Landratsamt Erding
Abfallwirtschaft Alois-Schießl-Platz 2 85435 Erding
Für telefonische Rückfragen:
08122 58-1222
Name*
Haus-Nr.*
Straße*
Ort*
PLZ*
Telefon Fax
Eigentümer seit Vorname*
Firma
Straße*
PLZ* Ort*
Haus-Nr.*
Anschlusspflichtiges Grundstück Grundstückseigentümer
Papiertonne
bis zum zweifachen des Restmüllvolumens, mindestens aber ein 240 Liter Behälter ab:
Behälter für Restmüll
vorhanden
60 Liter
1 - 3 Pers. 240 Liter
bis 12 Pers.
St.
1100 Liter bis 55 Pers.
120 Liter 5 - 6 Pers.
80 Liter 4 Pers.
St. St. St. St.
Abholung/Abzug St. St. St. St. St.
Zugang/Aufstellung St.
St.
1100 Liter
St.
St.
St. St. St. St.
Biotonne Volumen wie bei Restmüll, aber keine 1100 Liter
vorhanden
60 Liter
1 - 3 Pers. 240 Liter
bis 12 Pers.
120 Liter 5 - 6 Pers.
80 Liter 4 Pers.
St. St. St. St.
Abholung/Abzug St. St. St. St.
Zugang/Aufstellung St. St. St. St.
vorhanden
240 Liter St.
Abholung/Abzug St.
Zugang/Aufstellung St.
Wohngebäude, Zahl der auf dem Grundstück mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen Gewerbebetrieb
Personenzahl
Personen
(Monat/Jahr)
Unterschrift des Grundstückseigentümers Datum
Auf die Stellung eines Bioabfallbehälters verzichte ich.
Mir ist bekannt, dass dadurch kein Anspruch auf Gebührenminderung entsteht.
Auf die Stellung einer Papiertonne verzichte ich.
Mir ist bekannt, dass dadurch kein Anspruch auf Gebührenminderung entsteht.
Objekt-Nr, falls bekannt Formular drucken Eingaben löschen
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Hinweise:
• Nach den Bestimmungen der Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung kann grundsätzlich nur der GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMER zu den Abfallentsorgungsgebühren veranlagt werden.
Privatrechtliche Vereinbarungen in einem Miet-, Pacht- oder sonstigen Vertrag haben auf die Gebührenerhebung keinen Einfluss.
• Auslieferung, Abholung und Umtausch der Restmüll- und Bioabfallbehälter erfolgen nur zum
Monatsende. Der Antrag hierzu muss bis zum 20. des laufenden Monats eingehen. Auslieferung und Abholung der Papiertonne werden im Laufe des Folgemonats durchgeführt.
Für evtl. Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Telefon-Nr.: 08122 58 - 1222.
• Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Änderungen der Personenzahl, die Einfluss auf die Gebührenfestsetzung haben, dem Landratsamt unaufgefordert und unverzüglich schrift- lich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere bei Besitzwechsel und Änderungen durch Geburt, Todesfall, Weg- oder Zuzug.
• Unvollständige oder unrichtige Angaben stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Geldbuße belegt werden.
Gläubiger-Identifikationsnummer des Landkreises Erding im SEPA-Lastschriftverfahren: DE 17ZZZ00000163399
Kontoinhaber:
Name, Vorname:
PLZ, Ort:
Straße, Haus-Nr.:
Kreditinstitut (Name):
BIC:
IBAN:
Datum:
Unterschrift Kontoinhaber
Der Landkreis Erding wird Sie rechtzeitig vor dem ersten Einzug einer SEPA-Lastschrift mittels dieser Verfahrensart unterrichten, indem wir Ihnen Ihre Mandatsreferenz mitteilen.
Ich/Wir ermächtige/n den Landkreis Erding, die Abfallentsorgungsgebühren von unten genanntem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise/n ich/wir das Kreditinstitut an, die vom Landkreis Erding auf das unten genannte Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Ermächtigen Sie den Landkreis Erding zum Einzug der Abfallgebühren muss der Antrag im Original vorgelegt werden. Ersterteilung nicht per Fax, E-Mail, etc. möglich.
Hinweis: Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belastenden Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedin- gungen.
Abbuchung:
vierteljährlich (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.) jährlich (01.07.)
Wir weisen darauf hin, dass bei jährlicher Zahlung kein Zahlungsvorteil entsteht. Bei nicht gedeckten oder gelöschten Konten können
Rücklastschriftsgebühren anfallen.
Diese müssen vom Kontoinhaber übernommen werden.
Allgemeine Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten durch das Landratsamt Erding und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet unter https://www.landkreis-erding.de/datenschutzinformationen/
abrufen. Diese Informationen erhalten Sie bei Bedarf auch von den jeweiligen Sachgebieten vor Ort.
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