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Leider werden wir uns glücklich schätzen müssen wenn alle Beträ- ge wenigstens an die Inflation an- gepasst werden.

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Academic year: 2022

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Aktuelles I Stipendienerhöhung

Stipendienerhöhung - aber richtig!

Seit dem Jahre 1999 wurde nichts im Stipendiensystem der Inflation angepasst. Jahr für Jahr beka- men Studierende effektiv weniger Geld. Von Seiten der Politik hö- ren wir dass die Stipendien erhöht nun endlich erhöht werden sollen.

Leider werden wir uns glücklich schätzen müssen wenn alle Beträ- ge wenigstens an die Inflation an- gepasst werden.

S

eit Jahren weist die HTU, wie auch die ÖH als Ganzes, daraufhin, dass die Stipendien zumindest inflationsange- passt werden müssen. Inzwischen scheint der Druck groß genug geworden zu sein, dass sich Poltikerinnen und Politiker bei- der Regierungsparteien dazu bekennen dass Stipendien erhöht werden sollen.

Die entscheidende Frage ist um wieviel?

Die letzte große Inflationsanpassung gab es im Jänner 1999. Der Inflation von 15,9% schlägt sich direkt aufdie Geldbeu- tel (z.B. Absetzbeträge) von Studierenden nieder. Manche Werte wurden aber sogar seit 1992 nicht mehr wesentlich an die In- flation angepasst. Seit damals gab es stol- ze 32% Inflation. Glücklicherweise sind dies nur einige ganz wenige Werte.

In den Pressemitteilungen dazu finden sich nur zwei Organisationen, die eine Erhöhung der Stipendien um einen kon- kreten Prozentsatz forderten. Der ÖCV fordert mindestens 10%, wir als HTU Graz 20% mehr. Andere Organisationen forderten eine Aufstockung des zur Ver- fügung stehenden Topfes. Hier sind Zah- len zwischen 25 und 50 Millionen im Umlauf, wobei der Topf bisher circa 175 Millionen euro beinhaltet.

Erhöhung oder Inflationsan- passung

Immer wieder wird von einer Erhöhung der Stipendien gesprochen. De facto ver- braucht eine Inflationsanpassung die 25 Millionen, welche von Wissenschafts- minister Hahn in Aussicht gestellt wur- den, locker. Laut unseren Berechnungen

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Tulnfo 0212007

wären mehr als 70 Millionen Euro nötig.

Betrachtet man die Zahlen, wie ich sie im Folgenden darlegen werde, wäre aber be- reits eine reine Inflationsanpassung sehr Wohltuend. Es bleibt aber zu befürchten, dass wir lediglich eine Inflationsanpas- sung in einzelnen Punkten bekommen und nicht das gesamte Gesetz angepasst wird.

Um weiters zu verhindern, dass in Zu- kunft wieder 8 Jahre ohne Wertanpassung vergehen, ist eine unserer Forderungen, dass eine automatische Inflationsanpas- sung im Gesetz verankert wird. Die sozi- ale Absicherung von Studierenden ist zu wichtig, als dass sie an das tagespolitische Geschehen gekoppelt werden sollte.

Wieviel Stipendium?

Wieviel Stipendium man bekommt hängt von mehren Faktoren ab. Zunächst wird ein Höchststipendium festgesetzt, welches, je nach dem ob man am Hei- matort oder auswärts studiert 606€ oder 424€ beträgt. Von diesem Betrag werden folgende Beträge abgezogen:

• die zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern

• die zumutbare Unterhaltsleistung der Ehegattin oder des Ehegatten

• die zumutbare Eigenleistung der/des Studierenden

• die Familienbeihilfe

• der Kinderabsetzbetrag

Die ersten drei Punkte werden neben dem Höchststipendium durch das Studi- enförderungsgesetz definiert. Alle drei wurden, gleich wie das Höchststipen- dium, seit 1999 nicht mehr der Inflation angepasst. Dadurch ergeben sich für Stu- dierende große Probleme.

Höchststipendium

Das Höchststipendium für auswärtige Studierende wurde im Jahr 1999 auf8330 Schilling fixiert. Ein Jahr später wurde dies mit 606€ auf ganze Euro aufgerun- det. Inflationsangepasst entspricht dieser Wert heute 702€ pro Monat. Ergibt im Jahr eine Differenz von 1148€ welche an

Hartwig Brandl

Kaufkraft eingebüßt wurde. Dass auch der inflationsangepasste Wert unter der in Österreich geltenden Armutsgrenze liegt, sei hier nur am Rande erwähnt.

Für Studierende am Heimatort wurde das Höchststipendium auf 5830 Schilling beziehungsweise 424€ fixiert. Inzwi- schen müssten sie 491€ bekommen. Auf zwölf Monate gerechnet immerhin ein Unterschied von 805€. Die Ungerechtig- keit, dass Studieren am Heimatort nicht zwangsläufig billiger ist als auswärts, wird hier nicht näher betrachtet.

Unterhaltsleistung der Eltern

Auch die Grenzen für die Berechnung der zumutbaren Unterhaltsleistung der Eltern wurde seit 1999 nicht mehr ange- passt. Wären die Werte über die Jahre an- gepasst worden, so würde den Eltern we- niger Unterhaltsleistung zugemutet und damit die Höhe des Stipendiums steigen.

Dies möchte ich anhand eines einfachen Rechenbeispieles illustrieren. Nehmen wir eine fiktive Bemessungsgrundlage von 30.000€ an. Nach heutigem Recht werden den Eltern jedes Monat 377€

Unterhaltsleistung zugemutet. Inflations- angepasst würden ihnen nur circa 340€

zugemutet werden. Die Differenz von knapp 37€ würde die/der Studierende

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Zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern 1999 Inflationsangepasst %

bis 4.725€ bis 5.245€ 0

4.725€ bis 9.450€ 5.245€ bis 1O.490€

10

9.450€ bis 14.900€ 10.490€ bis 16.539€ 15 14.900€ bis 25.805€ 16.539€ bis 28.644€ 20

ab 25.805€ ab 28.644€ 25

monatlich zusätzlich Stipendium bekom- men. Im Jahr immerhin gute 444€.

Unterhaltsleistung der Ehe- gattin oder des Ehegatten

Seit 1994 beträgt die zumutbare Unter- haltsleistung der Ehegattin beziehungs- weise des Ehegatten 30% des 51.000 Schilling (3.707€) übersteigenden Betrags seiner/ihrer Bemessungsgrundlage. Auch hier müsste der Betrag um die Inflation angepasst werden, was den Freibetrag auf circa 45l6€ erhöhen würde - 809€ Dif- ferenz.

Eigenleistung der/des Studie- renden

Die aktuelle Zuverdienstgrenze würde sich um 698 € pro Jahr erhöhen, was je- nen Studierenden direkt zugute kommt die im Moment das Maximum ausschöp- fen. Heute werden Studierende vor die Wahl gestellt entweder mit ihrem Stipen- dium plus selbst dazuverdienten 484,5€

im Monat zu leben oder alternativ auf ihr Stipendium zu verzichten. Bei Höchststi- pendienbezieherInnen ist dies vielleicht noch nicht so eine schwierige Entschei-

dung. Schlagend wird es Ilir Studierende, welche 50€ oder 100€

im Monat an Beihil- fe bekommen, ist dies sehr wohl wichtig.

Bemessungsgrundlage

Wie genau die Bemessungsgrundla- ge berechnet wird, würde den Umfang dieses Artikels bei Weitem sprengen.

Hier möchte ich auf §32 Studienförde- rungsgesetz 1992 verweisen. Wichtig ist, dass es das Einkommen mit diversen Ab- und zuzügen ist.

Unter anderem sind auch Absetzbeträ- ge für andere unterhaltspflichtige Per- sonen aufgeführt. Die ursprünglichen Werte von 1992 wurden im Jahre 2000 bei der Euro EinIlihrung leicht aufgerun- det. Inflationsangepasst wären dies für jede unterhaltspflichtige Person mehrere 100€ zusätzlich die von der Bemessungs- grundlage abzuziehen wären. Dies wür- de wiederum bei allen obigen Punkten zu mehr Geld für Studierende führen.

Weiters werden einige Freibeträge de- finiert, welche nicht der Bemessungs- grundlage zuzurechnen sind. Auch hier müssten die Beträge um einige hundert Euro erhöht werden. Auch hier gilt das- selbe wie für die Erhöhung der Absetz- beträge - dadurch würde Studierenden mehr Geld zur Verfügung stehen.

Stipendienerhöhung I Aktuelles Erhöhung - jetzt!

Anhand der dargelegten Zahlen sollte jeder und jedem klar sein, warum immer mehr Studierende arbeiten müssen. Das soziale Netz, welches 1992 geknüpft und 1999 verstärkt wurde, hat inzwischen viele Löcher bekommen. Es gibt im Mo- ment eine vermutlich nicht so schnell wiederkehrende Chance das Netz zu fli- cken. Diese müssen und werden wir als HTU nützen. Natürlich werden wir nicht müde werden eine echte Stipendienerhö- hung zu fordern. Doch wäre eine Inflati- onsanpassung alleine bereits ein Riesen erfolg, den viele von uns tagtäglich in ih- ren Geldtaschen spüren würden.

Die nächsten Monate werden zeigen was die großen Wörter, welche SPÖ Wis- senschaftssprecher Josef Broukal und Bundesminister Hahn von sich gegeben haben, Wert sind. Ob aus allem eine Alibiaktion wird, ob die soziale Absiche- rung der Studierenden wieder auf den Stand von 1999 gehoben wird oder ob wir das erste Mal seit 1992 eine tatsächliche Erhöhung in diesem Bereich bekommen werden. Hoffen wir, selbst wenn es ver- mutlich utopisch ist, auf Letzteres.

Hartwig Brandl hbrandl@,htu.tugraz.at Referent für Geschäftsführung und interne Organisation

Kaufkraftentwicklu ng

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HOChststipendium

HOChststipendium valo- risiert

0212007 Tulnfo

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