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Archiv "Eigenverantwortung, Selbsthilfe, Solidarität: Aus dem gesundheitspolitischen Programm der „Sozialausschüsse der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft“" (22.10.1982)

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Academic year: 2022

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13,8

Familien- zuschlage u. Beihilfen fur Beamte

Das soziale Netz

31,4,

Kinder- geld

Sozialhilfe

4,9 2,9

Öffentl.

29,8

Lohnfortzahlung Arbeits-

forderung

Sparforderung

sonstige Arbeitgeber- 3,4 leistungen Ausbildungs-

forderung Jugendhilfe

Lastenausgleich Wohngeld

1,7 19,2 .14,8

Zusatzver- sicherung im offentl Dienst

Altershilfe fur Landwirte

Kranken- versicherung

96,8

Betriebliche Altersver- sorgung

Direkte Sozialleistungen 1981 in Milliarden DM

Kriegsopfer- versorgung u.ä.

Renten-

versicherung

7,7

149,5 10,6

Mrd DM

36,6 2,3

Wiedergutmachung

Gesundheitsdienst Beamtenpensionen ;44361

Die direkten Sozialleistungen betrugen 1981 über 460 Milliarden Mark. Dazu kamen indirekte Subventionen in Form von Steuervergünstigungen. Alles zusammenge- nommen kostete das soziale Netz rund 500 Milliarden Mark — aufgebracht durch Beiträge, Steuern und betriebliche Aufwendungen Globus Die Information:

Bericht und Meinung DOKUMENTATION

Grundsätzliches

„Die medizinische Versorgung muß sich am Grundsatz der Patientenge- rechtigkeit orientieren. Die Interessen der Heil- und Arzneimittelindustrie und der Heilberufe müssen den Patienten- interessen untergeordnet werden."

„Die Privilegierung somatischer Krankheiten in Wissenschaft und Pra- xis und die Vernachlässigung von gei- stigen und seelischen Aspekten bei or- ganischen Krankheiten sowie von Gei- stes-, Gemüts- und Suchtkranken muß beendet werden."

„Die Orientierung der Gesundheitspo- litik am Leitbild des selbständigen und verantwortlichen Menschen ist auch Voraussetzung für ein finanzierbares Gesundheitswesen. Wirtschaftlichkeit und Kostenbegrenzung erfordern aber auch die Einsicht in Grenzen der Ein- kommensentwicklung bei den Vertre- tern der Heilberufe und eine Begren- zung der Ausgaben im Arzneimittel- und Heilmittelbereich. Gerade die Un- möglichkeit, den Gesundheitsmarkt vollständig nach den Regeln eines freien Preiswettbewerbs zu organisie- ren, macht das gemeinsame Bemühen aller Beteiligten und zusätzliche Vor- kehrungen zur Erhaltung der Wirt- schaftlichkeit der medizinischen Ver-`

sorgung erforderlich. Weitere Abgaben- erhöhungen zur Finanzierung steigender Kosten im Gesundheitswesen — sei es über Steuern oder über Sozialversiche- rungsbeiträge — lehnen wir ab."

Gesundheitsbildung

Neben den Krankenkassen und Kran- kenversicherungen müssen Massen- medien und Bildungseinrichtungen verstärkt zur gesundheitlichen Aufklä- rung beitragen. Sie sollen grundlegen- des Wissen vermitteln über einfache Regeln und natürliche Mittel zur Vor-

beugung gegen die Entstehung chroni- scher Krankheiten und zur Heilung von alltäglichen Bagatellerkrankungen. Das Wissen über natürliche Heilverfahren und Heilmittel, das bis zum Beginn unseres Jahrhunderts in der Bevölke- rung weit verbreitet war, muß den Menschen wieder nahegebracht wer- den, ergänzt um neues Wissen, das uns die moderne Gesundheitsfor- schung und der Kontakt mit der Medi- zin anderer Kulturen gebracht hat."

„Die Ärzte und Vertreter von Heilberu- fen sollten noch stärker gesundheits- beratend tätig werden, ausgehend von der Kenntnis der Gesundheits- und all- gemeinen Lebenssituation ihrer Patien- ten. Sie sollten zur Selbsthilfe anregen und die Bereitschaft zur Anwendung einfacher Gesundheitsvorkehrungen und natürlicher Heilmittel fördern. Die Zeit der Wiederherstellung der Gesund-

heit im Krankenhaus und während ei- nes Kuraufenthalts sollte auch zur in- tensiven Beratung über gesundheits- fördernde Lebensweisen genutzt werden."

Arbeitsmedizin

„Um jedem Arbeitnehmer eine ange- messene arbeitsmedizinische Betreu- ung zukommen zu lassen, muß das Gesetz über Betriebsärzte auch auf Be- triebe mit weniger als 60 Arbeitneh- mern ausgedehnt werden. Seine An- wendung zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten muß besser als bis- her durchgesetzt werden."

„Zur besseren Berücksichtigung ar- beitsbed ingter Gesundheitsbelastun- gen im Rahmen der ambulanten medi- zinischen Versorgung sind verstärkt ar- beitsmedizinisch ausgerichtete Be- triebsbegehungen in die Fortbildungs- programm der ärztlichen Körper- schaften und Verbände aufzunehmen."

Gegliederte

Krankenversicherung

„Die CDA bekennt sich zur geglieder- ten Struktur der Kassen in der gesetzli- chen Krankenversicherung und zur Er-

Eigenverantwortung, Selbsthilfe, Solidarität

Aus dem gesundheitspolitischen Programm der „Sozialausschüsse der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft"

Ausgabe B DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 79. Jahrgang Heft 42 vom 22. Oktober 1982 21

(2)

Die Information:

Bericht und Meinung

Gesundheitspolitik der Sozialausschüsse

gänzung des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung durch private Krankenversicherungen. Dabei halten wir Änderungen in der Form der Glie- derung durchaus für denkbar. Die Ein- heitsversicherung lehnen wir ab."

„Für die CDA sind Selbstverwaltung und das vom Solidaritätsgrundsatz ge- prägte Versicherungsprinzip in der ge- setzlichen Krankenversicherung unver- zichtbar als Ausdruck des Subsidiari- tätsprinzips, als Anwendungsfall des Demokratiegebots, aber auch als Prüf- stein praktischer Solidarität. Wir setzen uns daher ein

a) für den Ausbau der Selbstverwal- tung

b) für die Festigung des Versiche- rungsgedankens

c) für die Beschränkung der Solidar- haftung auf versicherungsbedürftige Risiken und für die Neubelebung der Solidarüberzeugung der Versicher- ten."

Ausbau der Selbstverwaltung

„Der finanzielle Gestaltungsraum der Selbstverwaltung und ihre Entschei- dungsbefugnisse müssen erweitert werden. Sie muß stärker als bisher die Möglichkeit erhalten, ihre Leistungs- pflicht auf das wirklich Notwendige zu begrenzen."

„Außerhalb eines gesetzlich festzule- genden Katalogs von Regelleistungen fallen Inhalt und Umfang weiterer von der Krankenkasse zu zahlenden Lei- stungen in die Kompetenz der Selbst- verwaltung (wie z. B. Erstattungsanteil bei Zahnersatz, kieferorthopädischen und physikalisch-therapeutischen Lei- stungen, Heil- und Hilfsmitteln, Fahrt- kosten, aber auch die Höhe der Rezept- blattgebühr oder Zahlung eines Betrags für ersparte Aufwendungen bei statio- närer Versorgung)."

„Die Selbstverwaltung entscheidet über die Form der Erbringung von Lei- stungen und über die Regelung des Verfahrens und der Finanzierung von Leistungen durch Verträge."

„Die Selbstverwaltung erhält Entschei- dungskompetenz bei der Zulassung

von Medikamenten im Rahmen der kassen- bzw. vertragsärztlichen und stationären Versorgung, um damit die unwirtschaftliche Verschreibung von teuren Medikamenten bei Verfügbarkeit von gleichwertigen billigeren Präpara- ten zu unterbinden. Dabei müssen Ver- einbarungen für das gesamte Bundes- gebiet bei den einzelnen Kassenarten angestrebt werden. Diese Kontrollme- chanismen sind Voraussetzung für ver- braucherfreundliche Arzneimittelprei- se. Denn das Kontrollinstrument der Marktpreisbildung bei Wettbewerb kann hier nicht funktionieren."

Überprüfung

des Leistungskatalogs

„Wahltarife innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung lehnen wir ab. Es bleibt jedem Versicherten unbenom- men, zusätzliche Leistungsbedürfnisse über Zusatzverträge mit privaten Kran- kenversicherungen zu befriedigen."

„Versicherungsfremde Leistungen dürfen nicht weiter aus den Beitrags- aufkommen der Versicherten erbracht werden. Dazu gehören insbesondere 1> Leistungen im Zusammenhang mit nicht medizinisch indizierten Sterilisa- tionen und Schwangerschaftsabbrü- chen,

> Leistungen an Teilnehmer von be- rufsfördernden Maßnahmen,

> Leistungen aus Anlaß der Mutter- schaft.

„Viele dieser Leistungen sind aus fa- milien-, sozial- oder gesellschaftspoli- tischer Sicht sinnvoll (wie z. B. Mutter- schaftshilfe oder Leistungen an Teil- nehmer von berufsfördernden Maß- nahmen). Wenn sie nicht vom Staat selbst geleistet werden sollen, müssen sie von den Krankenversicherungen als Auftragsgeschäfte gegen Erstattung der Ausgaben und Verwaltungskosten aus dem allgemeinen Steueraufkom- men durchgeführt werden."

„Geringfügige Risiken, bei denen eine ärztliche Versorgung nicht notwendig erscheint, sollten aus der Solidarhaf- tung der Versichertengemeinschaft ausgeklammert werden."

„Der Schutz der Versichertengemein- schaft gegen unangemessene Inan- spruchnahme muß verbessert werden.

Im Rahmen der Selbstverwaltung sind einerseits die Grenzen der Inanspruch- nahme enger zu ziehen bei der beson- ders aufwendigen Ausgestaltung von Leistungen (z. B. bei Zahnersatz, Haft- schalen, einzelnen physikalisch-thera- peutischen Leistungen usw.). Zum an- deren sollte geprüft werden, ob be- stimmte gesundheitliche Schäden, de- ren Folgen die Versichertengemein- schaft unzumutbar belasten, in solchen Fällen teilweise aus der Solidarhaftung herausgenommen werden können, in denen eine nachweisliche Mitverursa- chung durch persönliches Fehlverhal- ten oder durch bewußte Inkaufnahme von außergewöhnlichen Risiken in der Freizeit vorliegt. In solchen Fällen könnte daran gedacht werden, daß nur ein Teil der Kosten von der Versicher- tengemeinschaft übernommen wird."

„In der Frage der Selbstbeteiligung an den Kosten der gesetzlich festzulegen- den medizinischen Regelleistungen ha- ben wir eine feste Position: Nicht versi- cherungsbedürftige Risiken sollen vom Einzelnen getragen werden. Wo aber Risiken solidarisch getragen werden, lehnen wir einen zusätzlichen Kosten- beitrag ab. Auch die Wiedereinführung von Karenztagen ist unvereinbar mit unserem Verständnis des Solidaraus- gleichs. Der Mißbrauch der Lohnfort- zahlung kommt erst im Zusammenwir- ken von Versichertem und Arzt zustan- de. Zu seiner Bekämpfung müssen an- dere Maßnahmen — z. B. verstärkte Einschaltung von Vertrauensärzten — ergriffen werden. Die Kassen sollten die Krankschreibung verstärkt in die Wirtschaftlichkeitsprüfungen einbezie- hen und auf deutlich über dem Durch- schnitt liegende Krankschreibungszah- len einzelner Ärzte reagieren."

Patientenschutz

„Das System der medizinischen Ver- sorgung muß stärker darauf abgestellt werden, dem Patienten in seiner kon- kreten Situation mit angemessenen Mitteln zu helfen:

> Bei ambulanter wie auch bei statio- närer Behandlung ist darauf zu achten, daß der Patient über seine Lage gründ-

22 Heft 42 vom 22. Oktober 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ARZTEBLATT Ausgabe B

(3)

RISIKO - ZUSCHLAG

FÜR

RAU Ctif P.

TRINKER, SPORTLER,

Gute Idee! Aber dann wären da noch die Autofahrer, die Radfahrer, die Fußgänger und nicht zu vergessen die verseuchte Luft und alle Leichtsinni- gen, die diese ständig einatmen! Wolter in „Die Rheinpfalz"

Die Information:

Bericht und Meinung Gesundheitspolitik der Sozialausschüsse

lich informiert wird und daß alle Mög- lichkeiten genutzt werden, ihn verant- wortlich in den Heilungsprozeß einzu- beziehen.

I> Durch Zurückhaltung bei der Ver- ordnung von Medikamenten und der Anordnung von technisch bestimmten Untersuchungsverfahren muß versucht werden, die Gefahr von behandlungs- bedingten Schäden und Krankheiten möglichst klein zu halten."

Arzneimittelinformation

„Der Überschwemmung des Arznei- mittelmarktes mit immer mehr frag- würdigen Kombinationspräparaten muß durch Maßnahmen des Gesetzge- bers und Zulassungsvereinbarungen der Kassen entgegengewirkt werden.

Im Rahmen der ärztlichen Fortbildung muß ein Arzneimittelinformationssy- stem geschaffen werden, in dem der Kassenarzt jederzeit und ohne großen Aufwand Informationen über die Prei- se, Bio-Verfügbarkeit und therapiege- rechte Verordnungsweise vorfindet."

Freie Arztwahl

auch im Krankenhaus

„Arzt und Patient müssen die Chance haben, vertrauensvolle Partner zu sein.

Voraussetzung dafür ist, daß der Pa- tient grundsätzlich das Recht hat, den Arzt seines Vertrauens frei zu wählen, möglichst auch für die stationäre Ver- sorgung."

Vorrang für freie Träger ...

„Die CDA bekennt sich zur Vielfalt und Selbständigkeit der Träger im Kranken- hauswesen. Nur wo angemessene sta- tionäre Versorgung durch freie Träger nicht gewährleistet ist, sollen kommu- nale und sonstige öffentliche Träger Aufgaben im Bereich der stationären Versorgung übernehmen."

... und für die

ambulante Versorgung

„Es ist Aufgabe der Politik dafür zu sorgen, daß die Bestimmungen und Finanzierungsvorschriften im Gesund- heitswesen den Vorrang der ambulan- ten Behandlung vor der stationären Be- handlung stützen, der Vorsorge und

Aufklärung vor der Heilung von Krank- heiten, der sinnvollen Selbsthilfe vor Fremdhilfe, der Pflege durch Familie und Angehörige im eigenen Haus vor der Pflege außer Hauses und des Ge- sprächs und der Beratung mit dem Arzt vor dem Einsatz von Apparaten und Medikamenten."

„Die Allgemeinmedizin, die sich um den Menschen in seiner gesamten Le- benslage und gesundheitlichen Situa- tion kümmert, ist zu fördern und aufzu- werten."

„Durch eine gebührenrechtliche Ände- rung muß die persönliche Beratung durch den Arzt gegenüber dem Einsatz von Apparaten spürbar aufgewertet werden. Anzustreben sind die Höher- bewertung der ärztlichen Beratung, Ab- schläge im Zuge von Kosteneinsparun- gen durch Rationalisierung bei der Be- wertung von technischen Untersu- chungsverfahren und sinkende Vergü- tung für ärztliche Beratung oberhalb einer bestimmten Zahl von behandelten Patienten."

Technik im Krankenhaus

„Auch im Krankenhaus muß der Ein- satz der Apparate eingeschränkt und

die Zahl der Labor- und Röntgenunter- suchungen auf das erforderliche Maß begrenzt werden."

„Mehr noch als im Bereich der ambu- lanten Versorgung hat der hochtechni- sierte Produktionsbetrieb Krankenhaus den Menschen zu kurz kommen las- sen. In einem gegliederten Kranken- haussystem mit verschiedenen Versor- gungsstufen muß Patientennähe und Uberschaubarkeit der Einrichtungen gewährleistet sein. Großkliniken sind nur in begründeten Ausnahmefällen vertretbar."

Pflegerisiko

„Das Lebensrisiko Pflegebedürftigkeit ist durch eine bundesrechtliche Rege- lung abzusichern, die den unbedingten Vorrang der Pflege in der Familie, durch Nachbarn und ambulante Dien- ste wie Sozialstationen vor stationärer Betreuung gewährleistet. Bei stationä- rer Betreuung ist anzustreben, daß durch die neue Regelung die Differenz zwischen den durchschnittlichen Ko- sten eines Altenheimplatzes und der stationären Pflege auf der Grundlage einer versicherungsrechtlichen Lösung erstattet wird. Ein Eigenanteil ist wie

Ausgabe B DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 79. Jahrgang Heft 42 vom 22. Oktober 1982 23

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Die Information:

Bericht und Meinung Sozialausschüsse

auch bisher schon bei Altenheimplät- zen zu erbringen."

Bettenabbau

„Das Finanzierungssystem muß dahin- gehend geändert werden, daß die Kür- zung der Verweildauer und der Abbau der Betten ohne wirtschaftliche Nach- teile für das jeweilige Krankenhaus möglich werden. Im Rahmen der Kran- kenhausbedarfsplanung der Länder muß der Abbau von Krankenhausbet- ten entschiedener betrieben werden."

Kollegialsystem

„Wir müssen uns auch der inneren Struktur des Krankenhauses anneh- men. Geist und Klima des Krankenhau- ses sind für die Genesung wichtig. Die Beteiligung aller Mitarbeiter am Be- triebsgeschehen ist erforderlich. Die Möglichkeit der Einführung eines Kolle- gialsystems anstelle des Chefarztsy- stems sollte in einer größeren Zahl von Krankenhäusern und Abteilungen ge- prüft werden."

Einahmeorientierung

„Die CDA tritt daher für eine Lei- stungs- und Ausgabenpolitik in der ge- setzlichen Krankenversicherung ein, die sich an den Einnahmen bei nicht weiter steigenden Beitragssätzen für die Krankenversicherung orientiert.

Transparenz

„Bessere Kontrolle der ärztlichen Lei- stungen durch die Verpflichtung, dem ambulant behandelten Patienten wie auch dem im Krankenhaus behandelten unmittelbar nach Beendigung der ärzt- lichen Versorgung eine allgemeinver- ständliche Aufstellung der ärztlichen Leistungen auszuhändigen, die dieser dann unterschrieben an den Kostenträ- ger weiterzuleiten hat."

„Änderung des Verordnungsverhal- tens der Ärzte und Verschreibung von qualitativ gleichwertigen preiswerten Arzneimitteln anstelle von besonders teuren Markenartikeln."

DIE GLOSSE

Sexual- reaktivität

Eine wissenschaftliche Tagung besteht aus Vorträgen.

Wenn diese wissenschaftlich sein sollen, dann müssen sie auch einen wissenschaftlichen Titel haben.

Solche Titel sind häufig schwer verständlich, was auch ganz zweckmäßig ist, denn sonst wüßte man ja vorher schon, was der Vor- tragende sagen will, und man bräuchte gar nicht erst in den Saal zu gehen.

Ein Beispiel:

Ein balneologischer Kongreß hat in seinem Programm einen wis- senschaftlichen Vortrag mit dem Titel „Der Einfluß der Kurortthera- pie auf die Sexualreaktivität der Frau".

Zwischenfrage

Der Krankenstand der Beschäftig- ten ist so niedrig wie schon lange nicht mehr.

Die Anträge auf Kuren haben sich drastisch verringert.

Wer ins Krankenhaus muß, wird schneller wieder entlassen als früher.

Verordnungen von Massagen und ähnlichen Behandlungen gehen zurück.

Der Arzneimittelverbrauch wächst kaum noch oder zumindest lang- samer.

Mehr Arbeitnehmer als je zuvor können vor dem 65. Lebensjahr aufhören zu arbeiten.

— Kann mal jemand erklären, war- um manche Leute noch immerzu von Fehlentwicklungen in unse- rem Gesundheitswesen reden? gb

Soll man nun in den Saal gehen?

Die Entscheidung wird erschwert dadurch, daß im Programm nicht erkennbar ist, ob es sich um einen Referenten oder eine Referentin handelt — der Vorname ist nämlich weggelassen.

Schwieriger noch wird die Ent- scheidung dadurch, daß zusätz- lich im Programm steht: „Even- tuell Koreferat, NN". Wird der Ko- referent oder die Koreferentin nun des jeweils anderen Geschlechtes sein?

Wenn statt des wissenschaftlichen Titels eine ganz einfache deutsche Übersetzung stünde, wäre es viel- leicht einfacher — wie wäre es mit ,,Der Kurschatten als Heilungs- faktor"?

„Herr Vorsitzender, meine verehr- ten Damen und Herren — das erste Dia bitte.. . " bt

Nicht up to date

Ich döse im Krankenbett. Ein En- kel und sein Freund besuchen mich. Der Freund bedauert mich ob meiner Einsamkeit. Beide sind Gymnasiasten. Deswegen zitiere ich den älteren Scipio Africanus:

„Niemals bin ich weniger allein, als wenn ich allein bin."

Der Freund, meinen Kopf sorgfäl- tig musternd: „Wieso, Sie haben doch keinen Walkman im Ohr?"

Jetzt bin ich überfragt. Mein Enkel zum Freund: „Mein Großvater weiß nicht, was ein Walkman ist."

Ich werde aufgeklärt. Walkman ist ein Geräuschgerät, welches unge- achtet der hektischen Umwelt eine Intimsphäre herbeizaubert — je nach Wunsch voller Rock-Rhyth- men oder versunkener „kleiner Nachtmusik".

Ob das Scipio der Ältere voraus-

ahnte? Dr. Fleiß

24 Heft 42 vom 22. Oktober 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe B

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