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Archiv "Behandlungsdiagnosen" (04.02.2011)

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A 236 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 5

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4. Februar 2011 gruppen wie Ärzte und Pflegeper-

sonal im Fokus, wenn diese befris- tete Arbeitsverträge haben. Dazu passt die unbedachte Äußerung ei- nes Verwaltungsmitarbeiters: „Ei- gentlich sind Klinikbetten so zu be- trachten wie der Fuhrpark einer Spedition. Die Lkws verbrauchen Diesel, dessen Aufwand nicht über dem Erlös für die verbrachte La- dung liegen darf.“ Betten als Last-

wagen und Patienten als Ladung unter dem Aspekt der Kosten-Nut- zen-Rechnung. Leider ist diese Auffassung weit verbreitet: Krank- heit und Gesundheit nehmen Wa- rencharakter an, Kliniken als Wa- renhäuser, Kranke als Kunden, und im Zentrum des Ganzen stehen Wertschöpfung und Erlöse. Die Ge- schäftsbeziehung verdirbt aber die so wichtige Vertrauensbasis zwi- schen Ärzten und ihren Patienten.

Dabei liegt die Auflösung des Irr-

tums so nahe: Patienten können nie Kunden sein, denn ihre Not ist immer schicksalhaft. Während der Kunde autonom ist und zwischen den Anbietern wählen kann, ist der Patient, vor allem der psychisch kranke, abhängig und einer Situati- on unterworfen, deren Beginn und Ende nicht frei bestimmbar sind.

Ein kummervoller Tag aus Trübsinn und Angst währt hundert Jahre, wie

uns die Beschreibungen der Melan- choliker lehren.

Professionelle Fürsorge in ih- rem ursprünglichsten und hippo- kratischen Sinn ist heute für das Dasein und Sosein des Arztes lei- der keine Legitimation mehr. Statt- dessen werden Diagnosen klassifi- ziert, Leistungen kodiert und Men- schen „erfasst“. Gemäß OPS führt jetzt auch der Psychiater „Opera- tionen“ durch, um Schadensfälle zu beheben. „Prozeduren“ sollen

Erlöse sichern und „Schlüssel“

sind erforderlich, um alles unter Kontrolle zu behalten. Die Politik will das so.

Was bleibt zu tun, um der Schwarzgalligkeit des Alltags zu entkommen? Hippokrates ver- brachte sein Leben als Arzt auf Wanderschaft, auch heute wandern Ärzte massenhaft aus. Andere wechseln die Seiten und versuchen es ganz ohne Patienten beim MDK oder als Medizincontroller. Sofern anpassungsfähig, sollte der karrie- rebewusste Arzt nebenberuflich ein Studium der Betriebswirtschaft auf- nehmen. Damit erledigt sich auch die Frage nach der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Dem Rest unserer Zunft sei Fol- gendes gesagt: Sogar die Büchse der Pandora enthielt Hoffnung, und die stirbt bekanntlich zuletzt. Was uns bleibt ist die Gelassenheit im Sinne Senecas als höchste Tugend der Weisheit – oder ein wirksames

Antidepressivum. ■

Dr. med. Jürgen Wettig

Seit dem 1. Januar 2011 sind die Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) in Kraft. Die Kassenärzt- liche Bundesvereinigung (KBV) beantwortet mit dem Kodier-Ratgeber im Deutschen Ärzteblatt praxisrelevante Fragen zum richtigen Kodieren.

Welche Diagnosen sind für die Abrechnung zu kodieren?

Es werden nur Behandlungsdiagnosen kodiert.

Das sind Diagnosen, für die der Arzt im abzu- rechnenden Quartal Leistungen zulasten der GKV erbracht hat. Als „Leistungen“ werden da- bei alle diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen gefasst, die im Leistungskatalog der GKV enthalten sind. Dazu gehören nicht nur sämtliche EBM-Leistungen von der Unter- suchung bis zum telefonischen Beratungs - gespräch, sondern auch Verordnungen, zum Beispiel von Medikamenten und Heilmitteln.

Nicht übermittelt werden anamnestische Dia - gnosen ohne Leistungsbezug sowie abnorme Befunde ohne weiterführende Diagnostik oder Therapie. Wenn etwa bei einer Sonographie wegen Gallenkoliken als Nebenbefund eine solitäre Nie- renzyste auffällt, die nicht weiter abgeklärt oder behandelt wird, dann ist die Nierenzyste keine Behandlungsdiagnose. Sie wird nicht kodiert.

Ein Patient mit einer akuten Lubo - ischialgie erhält ein nichtsteroidales Antirheumatikum verordnet. Da bei ihm eine chronische Gastritis bekannt ist, wählt der Arzt ein besonders ma- genschonendes Präparat aus. Was ist zu verschlüsseln?

Der Arzt verschlüsselt die Lumboischialgie und die Gastritis. Er therapiert die chronische Gastritis in dem Fall zwar nicht direkt, aber er berücksichtigt bei der Wahl des Medikaments für das Rückenleiden die Empfindlichkeit des Magens. Aus diesem Grund ist die Gastritis ebenfalls eine Behandlungsdiagnose, die der Arzt neben der Lumboischialgie kodiert (mit Zusatzkennzeichen „G“ für die Diagnosen - sicherheit).

Warum ist das Zusatzkennzeichen „G“

besonders wichtig?

Dafür gibt es zwei Gründe: Für die Verteilung des Geldes aus dem Gesundheitsfonds an die Krankenkassen werden aus dem vertragsärztli- chen Bereich nur die Diagnosen mit dem Zu- satzkennzeichen „G“ genutzt. Alle anderen Diagnosen fließen nicht in die Morbiditäts - messung ein. Auch bei der Messung der Ver-

änderungsrate der vertragsärztlichen Vergü- tung spielen nur die gesicherten Diagnosen ei- ne Rolle. Einzige Ausnahme sind die Tumor - diagnosen mit dem Zusatzkennzeichen „Z“, die ebenfalls einfließen. Dennoch wird über die Zusatzkennzeichen der diagnostische Prozess abgebildet, dies bleibt unverändert. Es können also nach wie vor alle Zusatzkennzeichen (Ver- dachtsdiagnose „V“, gesicherte Diagnose „G“, ausgeschlossene Diagnose „A“, Zustand nach

„Z“) verwendet werden.

Wann gilt eine Behandlungsdiagnose als „gesichert“?

Eine Behandlungsdiagnose erhält das Zusatz- kennzeichen „G“, wenn der Arzt die nach den medizinisch-wissenschaftlichen Grundsätzen medizinisch sinnvolle und für den jeweiligen Patienten relevante Diagnostik vorgenommen hat, um auf deren Basis therapieren zu kön- nen. Daran hat sich mit den Kodierrichtlinien nichts geändert. Wichtig: Es muss keine zu- sätzliche Diagnostik gemacht werden, um ei- ne Diagnose kodieren zu können. Die Kodie- rung folgt dem ärztlichen Handeln und nie- mals umgekehrt.

Weitere Informationen: www.kbv.de

KODIER-RATGEBER: BEHANDLUNGSDIAGNOSEN

Die Metamorphose des Arztes zum Dienstleister und des Patienten zum Kunden hat begonnen.

S T A T U S

Referenzen

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