DEUTSCHES
ÄRZTEBLATT
DI ÜBERSICHT
Die Folgen des Reaktorunfalls von Tschernobyl
für die Ernährung von Säuglingen
Gemeinsame Stellungnahme der Ernährungskommission der Deutschen Gesellschaft für Kinderheilkunde
mit Experten der Strahlenschutzkommission der Bundes- republik Deutschland
er aufrüttelnde Reak- torunfall von Tscher- nobyl liegt Monate zu- rück. Der überwiegen- de Teil der Bevölke- rung in der Bundesrepublik ist zur Tagesordnung übergegangen, ohne seine Lebens- und Verzehrsgewohn- heiten weiterhin in Frage zu stellen.
Besonders unter den potentiellen Risikogruppen für die Auswirkun- gen des Reaktorunfalles, den Schwangeren, Stillenden und den Eltern kleiner Kinder, hat sich die Unruhe und Verunsicherung aus be- greiflichen Gründen noch nicht ge- legt. So wird immer wieder die Strahlenbelastung durch für Kinder angebotene Nahrung sowie die mög- liche Belastung der Muttermilch dis- kutiert. Dabei wird aber nicht be- rücksichtigt, daß wir schon immer einer Strahlung ausgesetzt waren und mit unserer normalen Ernäh- rung viele Becquerel (Bq) natürlich radioaktiver Stoffe zu uns nehmen.
Es erscheint uns daher notwendig, diese Zusammenhänge zu erläutern, damit die Mütter nicht durch immer neue Verlautbarungen in der Laien- presse dazu verleitet werden, aus Angst vor jedem Bq ihre Kinder un- sachgemäß zu ernähren.
Die Ernährungskommission der Deutschen Gesellschaft für Kinder- heilkunde sieht sich deshalb dazu veranlaßt, gemeinsam mit Experten auf dem Gebiet der Strahlenbiologie zur tatsächlichen Strahlenbelastung durch den Reaktorunfall von Tschernobyl und zu den Auswirkun- gen auf die Ernährung von Schwan-
Die Strahlenbelastung durch den Reaktorunfall von Tscher- nobyl hat sich in Größenordnun- gen gehalten, die weder ein er- höhtes Risiko für pränatale oder genetische Schäden noch ein erhöhtes Malignomrisiko bei den betroffenen Kindern erwar- ten lassen. Die derzeitige Strah- lenbelastung der industriell hergestellten Nahrungen für Säuglinge und Kleinkinder wird von der Industrie maximal auf zehn Prozent der erlassenen Grenzwerte beschränkt, liegt aber, wenn überhaupt meßbar, im allgemeinen weit darunter.
geren, Stillenden und Kindern Stel- lung zu beziehen, um durch Ver- sachlichung der Diskussion zur Auf- klärung der betroffenen Personen- kreise beizutragen.
Natürliche und zivili- satorische Strahlen- einwirkung
Die Menschen waren schon im- mer einer natürlichen Strahlenein- wirkung ausgesetzt. Sie trifft uns als kosmische Strahlung aus dem Welt- raum, als terrestrische Strahlung durch den Gehalt an natürlich radio- aktiven Stoffen im Erdreich und in den Baumaterialien unserer Häuser
und als innere Bestrahlung durch die Aufnahme natürlich radioaktiver Stoffe mit der Nahrung und Atem- luft. Die mittlere effektive Dosis durch diese natürlichen Strahlen- quellen liegt in der Bundesrepublik Deutschland im Mittel bei etwa 2 mSv (200 mrem) pro Jahr.
Besonders hingewiesen sei auf das im Menschen vorkommende na- türliche Radionuklid Kalium-40 (das künstliche Radionuklid Cäsium-137 verhält sich im Menschen ähnlich wie das natürliche Radionuklid Kali- um-40). Die in einem Erwachsenen enthaltende Kaliummenge von etwa 140 g entspricht einem Aktivitätsin- ventar von 4400 Bq und verursacht eine jährliche effektive Dosis von 180 itSv (18 mrem), die unter keinen Umständen zu vermeiden ist.
In der Tabelle 1 sind Mittelwer- te angegeben, wobei die Schwan- kungsbreite der tatsächlichen Werte erheblich ist und die natürliche Strahlenexposition in der Bundesre- publik Deutschland etwa zwischen 1 und 6 mSv (100 und 600 mrem) vari- iert. Insbesondere besteht ein deut- licher Nord-Süd-Unterschied mit ei- ner wesentlich geringeren natür- lichen Strahlenexposition im Nor- den. Trotz dieses ausgeprägten Nord-Süd-Unterschiedes sind bisher keine Unterschiede, in der Häufig- keit von Krebs oder genetischen Schäden festzustellen, die auf die unterschiedliche Strahlenbelastung zurückgeführt werden könnten.
Neben der natürlichen sind die Menschen auch einer zivilisatori- schen Strahlenexposition ausgesetzt. I>
Dt. Ärztebl. 84, Heft 16, 16. April 1987 (41) A-1049
Den größten Beitrag hiervon liefert die Medizin mit etwa durchschnitt- lich 0,5 mSv (50 mrem) pro Jahr.
Durch die Anwendung radioaktiver Stoffe in Forschung und Technik er- gaben sich vor Tschernobyl durch- schnittlich etwa 0,02 mSv (2 mrem) pro Jahr. Die Durchschnittswerte der übrigen zivilisatorischen Strah- lenexposition liegen jeweils unter 0,01 mSv (1 mrem) pro Jahr.
Tabelle 1:
Die Komponenten der mittleren natürlichen Strahlenexposition*) Effektive Jahresdosis in mSv (mrem)
Strahlenquelle Externe
Strahlen- exposition
Interne Strahlen- exposition
Gesamt
Kosmische Strahlenquellen
Strahleneinwirkung in der Bundesrepublik durch den Reaktor- unfall in Tschernobyl
Beiträge zur Strahlenbelastung des Menschen werden verursacht durch:
■ Bodenstrahlung — Gamma- strahlung von auf dem Boden abge- lagerten Radionukliden,
■ Inhalation — Aufnahme von Ra- dionukliden mit der Atemluft,
■ Ingestion — Aufnahme von Ra- dionukliden mit der Nahrung.
Die Kontamination der Atem- luft lieferte nur in den ersten Maita- gen, vornehmlich über das J-131, ei- nen merklichen Beitrag zur Strah- lenexposition. Selbst in diesen weni- gen Tagen war dieser Beitrag jedoch klein im Vergleich zu demjenigen durch Ingestion.
Strahleneinwirkung
durch die Bodenstrahlung
Kosmische Strahlung Kohlenstoff-14, Tritium Terrestrische Strahlen- quellen
Kalium-40
Uran/Radium-Reihe
davon durch Inhalation von Radon-222 und kurzlebigen Zerfallsprodukten
Thorium-Reihe
davon durch Inhalation von Radon-220 und kurzlebigen Zerfallsprodukten
Summe der natürlichen Strahlenquellen
0,25 (25)
0,27 ( 27)
0,18 ( 18) 0,09 ( 9)
0,85 ( 85) 0,19 ( 19) 0,17 ( 17)
0,6 (60) 1.4 (140) 2,0 (200) 0,02 ( 2)
0,12 (12)
1,01 (101)
0,14 (14) 0,33 ( 33)
*) Die angegebenen Werte gelten für Erwachsene, aber in guter Näherung auch für Kinder und Säuglinge.
Die Ablagerung der radioakti- ven Spaltprodukte über dem Gebiet der Bundesrepublik war sehr unter- schiedlich, wobei die maximalen Werte in Südbayern und im Süd- osten von Baden-Württemberg auf- traten. Unter der Annahme eines täglichen Aufenthaltes von 8 Stun- den im Freien ergibt sich in Mün- chen durch die Bodenstrahlung im ersten Folgejahr eine Strahlenein- wirkung von etwa 0,01 mSv (10 mrem) und in West- und Nord- deutschland von etwa 0,003 mSv (3 mrem). Diese Werte sind für Er- wachsene abgeschätzt, gelten in gu- ter Näherung auch für Kinder und Säuglinge. Wegen des langsamen
Absinkens des Cäsiums in den Bo- den wird in den darauffolgenden Jahren die Bodenstrahlung deutlich geringer sein.
Strahleneinwirkung durch Aufnahme von Radionu- kliden mit der Nahrung Von den vielen in den Meßpro- ben nachgewiesenen radioaktiven Spaltprodukten tragen nur wenige zur Stahlenexposition durch Auf- nahme mit der Nahrung bei. Um die Strahlendosis durch die verschiede- nen Radionuklide zu beurteilen, müssen die folgenden Faktoren be- rücksichtigt werden:
III die Anteile der Nuklide an der Gesamtaktivität,
■ die Transferfaktoren für den Übergang der Kontamina- tion von Boden und Bewuchs in die menschliche Nahrung,
■ die Dosisfaktoren der ver- schiedenen Radionuklide.
Die Analyse dieser Faktoren zeigt, daß die effektive Dosis der Bewoh- ner der Bundesrepublik durch die Nahrungsaufnahme sich fast aus- schließlich durch die Radionuklide J-131, Cs-137 und Cs-134 ergibt. Der Beitrag der Strontiumisotope ist nur A-1050 (42) Dt. Ärztebl. 84, Heft 16, 16. April 1987
Tabelle 2:
Cs-137-Gehalt von Kindern (Alter 4 bis 14 Jahre) in München und Hom- burg/Saar
München Anzahl Gesamt Cs-137
(Bq)
21 220
5 300
12 200
5 460
22 320
31 250
Homburg/Saar Anzahl Gesamt Cs-137
(BI))
5 119
8 172
18 183
18 150
Monat
Mai 1986 Juni 1986 Juli 1986 August 1986 September 1986 Oktober 1986 etwa ein Prozent der Cäsiumisotope,
während der der übrigen Radionuk- lide noch wesentlich geringer ist.
Aufnahme von J-131 Wegen der kurzen physikali- schen Halbwertzeit des J-131 von 8,1 Tagen war eine Aktivitätszufuhr nur im Mai 1986 möglich. Die wesent- liche Quelle für diese Zufuhr war die Milch, da höher kontaminiertes Blattgemüse aus Süddeutschland durch behördliche Anordnung nicht in den Handel kam. Der von der Bundesregierung empfohlene Richt- wert für Milch, die unmittelbar ver- zehrt werden konnte, war 500 Bq/1.
Er wurde lediglich in Südbayern und im Südosten von Baden-Württem- berg erreicht und vereinzelt über- schritten. In den übrigen Bundeslän- dern wurde der Richtwert bei wei- tem nicht erreicht. Die tatsächliche in den Schilddrüsen befindliche J- 131-Aktivität konnte durch Messun- gen in Ganzkörperzählern bestimmt werden. Hierbei entsprachen die in München bei Kindern zwischen 3 und 10 Jahren festgestellten Aktivi- täten einer mittleren Schilddrüsen- dosis von weniger als 3 mSv (300 mrem). In der übrigen Bundesrepu- blik waren die gemessenen Aktivitä- ten und damit auch die entsprechen- den Schilddrüsendosen wesentlich geringer. Demnach kann man davon ausgehen, daß die mittleren Schild- drüsendosen bei Kindern in der Bundesrepublik um den Faktor 10 bis 100 kleiner waren als die von der Strahlenschutzkommission bei Fest- legung des Aktivitätsrichtwertes von 500 Bq/1 für ungünstige Umstände angenommene Schilddrüsendosis von 3 rem.
Strahlenexposition
durch Cs-134 und Cs-137 Die Aktivität dieser beiden Ra- dionuklide im radioaktiven Nieder- schlag war zwar geringer als diejeni- ge von J-131. Da jedoch die Halb- wertzeiten von Cs-134 mit zwei und Cs-137 mit 30 Jahren wesentlich län- ger sind, wird sich die hierdurch be- dingte Strahlenexposition über ei- nen längeren Zeitraum erstrecken.
Dabei ist aber zu beachten, daß die Kontamination derjenigen Pflanzen am größten war, die direkt dem ra- dioaktiven Niederschlag ausgesetzt waren. Später durch die Wurzeln aufgenommene Aktivität ist wesent- lich geringer. Wenn man weiter be- rücksichtigt, daß die biologische Halbwertzeit des Cäsiums bei einem Erwachsenen nur etwa 120 Tage be- trägt, so ist klar, daß die Strahlenex- position durch das Cäsium im ersten Folgejahr am größten ist.
Auch bei Cäsium ist eine Mes- sung der Gesamtaktivität im Men- schen möglich. Tabelle 2 gibt die an Kindern in den Ganzkörperzählern in München-Neuherberg und Hom- burg/Saar in den verschiedenen Mo- naten gemessenen Aktivitäten an Cs-137 wieder. Auch unter Berück- sichtigung der zusätzlichen Inkorpo- ration von Cs-134 ergibt sich, daß im ersten Folgejahr die effektive Dosis durch die Inkorporation der beiden Cäsium-Isotope auch in den am mei- sten betroffenen Gebieten der Bun- desrepublik bei weniger als 0,1 mSv (10 mrem) liegen wird.
Zulässige und tatsäch- liche Kontamination der Nahrung von Säug- lingen und Kleinkin- dern in der Bundesre- publik
Nach den Ereignissen von Tschernobyl gab es in der Bundesre- publik zunächst die Richtwerte für die Kontamination mit J-131, die für Milch 500 Bq/1 und für Blattgemüse 250 Bq/kg betrugen. Diese Richt- werte wurden keineswegs ausge- schöpft, sondern die tatsächlich auf- genommenen Aktivitäten waren in der Regel um den Faktor 10 bis 100 geringer. Nach einem anfänglichen Einfuhrverbot für frische Nahrungs- mittel aus Ländern mit hohen Kon- taminationen hat die Europäische Gemeinschaft am 31. Mai 1986 die folgenden maximalen Grenzwerte für die Cäsium-Kontamination bei der Einfuhr von Lebensmitteln aus Drittländern verordnet:
Milch und
Milchprodukte 370 Bq/1 Säuglings-
milchnahrung 370 Bq/1 Übrige
Lebensmittel 600 Bq/kg
Übergang von J-131 in die Muttermilch
Nur 4 bis 10 Prozent des von der Mutter aufgenommenen J-131 gehen in die Muttermilch über. Wegen die- ses großen Rückhaltefaktors bestan- den gegen das Stillen keine Beden- ken.
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Nach einer Empfehlung des Bundes- ministers für Jugend, Familie, Frau- en und Gesundheit vom 2. 6. 1986 sollten diese Werte auch zur Beur- teilung der Kontamination von im Inland erzeugten Nahrungsmitteln herangezogen werden. Zudem hat sich die diätetische Lebensmittelin- dustrie inzwischen darauf festgelegt, daß ihre Produkte für Säuglinge in verzehrsfertigem Zustand in keinem Fall ein Zehntel des maximalen Grenzwertes der Europäischen Ge- meinschaft, demnach also 37 Bq/kg, überschreiten. Diese Selbstbe- schränkung stellt sicher, daß die Strahleneinwirkung durch die Cäsi- um-Kontamination der Nahrung im ersten Jahr unter 0,1 mSv (10 mrem) liegen wird. Wie die bisherigen Mes- sungen gezeigt haben, wird für die meisten Gebiete der Bundesrepu- blik die Strahlenexposition noch ge- ringer sein.
Gesundheitliches Risiko
Die Sorgen im Hinblick auf ge- sundheitliche Schäden betreffen:
■ Pränatale Schädigungen,
■ Genetische Schäden,
■ Malignom-Risiko.
Bezüglich der pränatalen Schä- digungen hat die Strahlenschutz- kommission in ihrer Empfehlung vom 16. Mai 1986 festgestellt, daß diese erst bei Strahlendosen ober- halb von 100 mS (10 mrem) zu be- fürchten wären und daher im Zu- sammenhang mit Tschernobyl sicher nicht auftreten werden.
Die normalerweise auftretenden Erbänderungen (Mutationen) wer- den zu 3 bis 4 Prozent der natür- lichen Strahleneinwirkung zuge- schrieben. Da die Strahleneinwir- kung durch den Kernkraftwerkun- fall wiederum nur Prozente der na- türlichen Strahleneinwirkung aus- macht, ist das genetische Risiko also minimal zu veranschlagen, zumal es sich bei den möglichen Auswirkun- gen der natürlichen Strahleneinwir- kung um eine obere Abschätzung handelt.
Ähnlich verhält es sich mit dem Malignomrisiko. Bei Verwendung der Risikozahlen der Internationa- len Kommission für Strahlenschutz (ICRP) ergeben die in der Bundes- republik ermittelten Strahlendosen ein Malignomrisiko, das rechnerisch bei etwa einem Zehntausendstel des natürlichen Risikos läge. Über ein Malignomrisiko in dieser Größen- ordnung läßt sich auf Grund unserer heutigen Kenntnis nur spekulieren.
Auch die Risikozahlen der ICRP in diesem Dosisbereich stellen obere Abschätzungen dar.
Insgesamt kann also festge- stellt werden, daß auf Grund der möglichen oberen Ab- schätzungen von einem meß- baren, zusätzlichen gesund- heitlichen Risiko durch Tschernobyl in der Bundesre- publik nicht gesprochen wer- den kann.
Zusammenfassung
Angesichts der anhaltenden und verständlichen Beunruhigung von Eltern kleiner Kinder wegen der Ra- dioaktivität von Säuglingsnahrung als Folge des Reaktorunfalls von Tschernobyl hat die Ernährungs- kommission der Deutschen Gesell- schaft für Kinderheilkunde gemein- sam mit Experten der Strahlen- schutzkommission eine Stellungnah- me erarbeitet. Demnach ist die ma- ximale zulässige Strahlenbelastung der verzehrsfertigen Nahrung für Säuglinge von der Europäischen Ge- meinschaft auf 370 Bq/kg begrenzt worden. Die diätetische Lebensmit- telindustrie hat sich aber darauf fest- gelegt, daß ihre Produkte im ver- zehrsfertigen Zustand weniger als ein Zehntel dieser Strahlenaktivitä- ten erreichen. Die seit Tschernobyl produzierten Säuglingsmilchnahrun- gen zeigen entweder keine meßba- ren oder niedrige Belastungen mit Cs-134 und Cs-137, die 25 Bq/kg des verzehrsfertigen Produktes nicht überschreiten. Diese Werte sind so niedrig, daß kein Anlaß dazu be-
steht, von der empfohlenen Reihen- folge für die Säuglingsnahrung (1.
Muttermilch, 2. industrielle Säug- lingsmilchnahrung, 3. selbst herge- stellte Säuglingsmilchnahrung) ab- zuweichen.
Gesundheitliche Folgeschäden sind nach heutigem Erkenntnisstand nicht zu erwarten.
Literatur:
1. Assessment of Radioactivity in Man. Inter- national Atomic Agency, Wien, 1964 2. ICRP Publication 26: Empfehlungen der In-
ternationalen Strahlenschutzkommission (angenommen am 17. Januar 1977). In: Ver- öffentlichungen der Internationalen Strah- lenschutzkommission ICRP, Heft 26. Gustav Fischer Verlag, Stuttgart, New York, 1987 3. Ionizing Radiation: Sources and Biological
Effects. United Nations Scientific Commit- tee an the Effects of Atomic Radiation Re- port to the General Assembly ,with annexes, United Nations, New York, 1982
4. Die Strahlenexposition von außen in der Bundesrepublik Deutschland durch natür- liche radioaktive Stoffe im Freien und in Wohnungen unter Berücksichtigung des Ein- flusses von Baustoffen. Herausgegeben vom Bundesminister des Inneren, 1977
5. Umweltradioaktivität und Strahlenexposi- tion in Südbayern durch den Tschernobyl- Unfall. GSF-Bericht 16/86
6. Der Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl.
Gesellschaft für Reaktorsicherheit, GRS- S-39 (Juni 1986)
7. Auswirkungen des Reaktorunfalls in Tscher- nobyl in der Bundesrepublik Deutschland.
Veröffentlichungen der Strahlenschutzkom- mission, Band 5. Gustav-Fischer-Verlag, Stuttgart/New York, 1986
8. Allgemeine Berechnungsgrundlage für die Strahlenexposition bei radioaktiven Ablei- tungen mit der Abluft oder in Oberflächen- gewässern (Richtlinie zur Par. 45; Strl. Sch.).
Gemeinsames Ministerialblatt, 30. Jahrgang, Nr. 21, 1979
Mitglieder der Strahlenschutzkommis- sion der Bundesrepublik Deutschland:
E. Oberhausen, Homburg/Saar W. Pohlit, Frankfurt
Ernährungskommission der Deutschen Gesellschaft für Kinderheilkunde:
K. E. Bergmann, Berlin H. J. Bremer, Düsseldorf W. Droese, Sehnde R. Grüttner, Hamburg W. Kübler, Gießen E. Schmidt, Düsseldorf G. Schöch, Dortmund
Kontaktanschrift:
ProfessorDr. med. Eberhard Schmidt Universitätskinderklinik
Moorenstr. 5 4000 Düsseldorf 1 A-1054 (46) Dt. Ärztebl. 84, Heft 16, 16. April 1987