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Archiv "Tschernobyl und seine Folgen" (12.04.1990)

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DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT NACHRICHTEN

Aus Bund und Ländern

Fachberufe plädieren für verbesserte Anhaltszahlen

KÖLN. Nachdrücklich hat die von der Bundesärztekam- mer zum zweiten Mal nach Köln einberufene Konferenz der Fachberufe im Gesund- heitswesen unter Leitung des Präsidenten der Bundesärzte- kammer, Dr. med. Karsten Vilmar, an die Spitzenverbän- de der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhaus- gesellschaft sowie an die Ver- antwortlichen in Regierung und Politik appelliert, die personelle Situation in der Krankenpflege, in den Sozial- diensten und in den übrigen Bereichen des Krankenhau- ses nachhaltig zu verbessern.

Mit den längst überholten, auch heute noch angewand- ten Personalanhaltszahlen der Deutschen Krankenhaus- gesellschaft von 1969 (1974 auf die 40-Stunden-Woche hochgerechnet) sei die Medi- zin der neunziger Jahre nicht mehr zu machen. Die Konfe- renz der Fachberufe plädiert für verbesserte Personalan- haltszahlen auf der Basis ei- nes „analytischen Verfah- rens", wie sie einem Diskus- sionspapier der Deutschen Krankenhausgesellschaft (von Frühjahr 1989) zugrun- de gelegt worden sind.

Im Hinblick auf den euro- päischen Binnenmarkt ab 1.

Januar 1993 forderte die Konferenz eine größere Be- rücksichtigung der inhaltli- chen Aspekte bei einheitli- chen beruflichen Regelungen im Gesundheitswesen. Auch die Anerkennung von Berufs- bildungsabschlüssen im Ge- sundheitswesen in der DDR kam zur Sprache. Wie der Referatsleiter „Gesundheits- berufe" im Bundesgesund- heitsministerium, Ministerial- rat Hermann Kurtenbach, er- läuterte, bestünden keinerlei Schwierigkeiten in der Aner- kennung jener Fachberufe aus der jetzigen DDR, die ei- ne mindestens dreijährige Fachausbildung an einer

Fachschule absolviert hätten.

Facharbeiter in der Kranken- pflege, die eine ein- bis ein- einhalbjährige Ausbildung nachweisen, könnten in der Bundesrepublik nur analog der Ausbildung als Kran- kenpflegehelfer/-helferin (ein Jahr) anerkannt werden oder müßten ihre Ausbildung auf die dreijährige Ausbildung in Fachschulen anheben.

Die Bundesärztekammer gab bekannt, einen weiteren Interdisziplinären Fortbil- dungskongreß (neben dem Fortbildungskongreß für me- dizinische Assistenzberufe je- weils im Herbst in Augsburg) für die Fachberufe im Ge- sundheitswesen einzurichten, der auch Angehörigen der Gesundheitsberufe der jetzi- gen DDR zur beruflichen Fortbildung verstärkt offen- stehen soll. Ferner haben sich die Teilnehmer der Konfe- renz darüber verständigt, ge- meinsam eine Spezialstatistik der Gesundheitsberufe in der Bundesrepublik aufzubauen und zusammen mit dem Stati- stischen Bundesamt in dieser Angelegenheit initiativ zu werden. EB

Tschernobyl und seine Folgen

KIEL. Mit der Nutzung der Atomenergie vom Uran- bergbau bis zum Atommüll und ihren Gefahren befaßten sich rund 600 Teilnehmer/-in- nen aus dem In- und Ausland auf dem Kongreß „Ausstieg aus der Atomenergie", veran- staltet von den „Internationa- len Ärzten gegen den Atom- krieg (IPPNW)". Wissen- schaftler berichteten unter anderem über die Krebser- zeugung in der Bevölkerung und erhöhte Mißbildungen von Neugeborenen durch Niedrigstrahlung, wie sie von Atomanlagen ausgehe, so am Beispiel einer Blutkrebs-Stu- die an Kindern von Werksan- gehörigen der nordenglischen Wiederaufbereitungsanlage Sellafield. Ein weiteres The- ma waren die Folgen der Kernkraftkatastrophe von Tschernobyl. Versucht wurde

aber auch, Alternativen zu entwickeln: So standen Ener- gieeinsparungskonzepte, der Einsatz moderner angepaßter Energietechnologie und ört- lich erneuerbare Energie- quellen zur Diskussion. rst

Kürzere Arbeitszeit erfordert

zusätzliche Stellen

HAMBURG/KÖLN. Kri- tik an der bisher mangelhaf- ten Umsetzung der Arbeits- zeitverkürzung in den Kran- kenhäusern hat die „Ständige Konferenz der Verbände im Gesundheitswesen" geübt.

Die Deutsche Angestellten- Gewerkschaft, der Marburger Bund und 13 Berufsverbände im Gesundheitswesen, die zu- sammen mehr als 200 000 Be- schäftigte vertreten, kritisie- ren, daß die Verkürzung der Arbeitszeit bislang nicht zur entsprechenden Stellenver- mehrung geführt hat.

Seit dem 1. April 1989 be- trägt die regelmäßige wö- chentliche Arbeitszeit im öf- fentlichen Dienst 39 Stunden pro Woche. Zum 1. April 1990 wurde die Arbeitszeit um eine weitere halbe Stunde auf 38,5 Stunden pro Woche verkürzt.

Die „Ständige Konferenz"

forderte daher die Kostenträ- ger und Arbeitgeber auf, die Arbeitszeitverkürzung bei der Aufstellung der Stellenpläne zu berücksichtigen. Eine Ver- kürzung der Arbeitszeit ohne gleichzeitige Personalaufstok- kung verschlechtere die Pa- tientenversorgung.

„Mit Sorge" betrachten die Teilnehmer die sich zu- spitzende Personalsituation in den Krankenhäusern. Die bisherige Qualität der statio- nären Krankenversorgung sei nur dann aufrechtzuerhalten, wenn die Stellenpläne kurz- fristig quantitativ aufgebes- sert würden. Die Stellen seien mit qualifiziertem Personal zu besetzen.

Ursachen für diese — die Patientenversorgung gefähr- dende — Personalsituation seien in erster Linie die stei-

gende Zahl von Kranken- hauspatienten, die sich alle vier Jahre um eine Million er- höhe sowie die Verkürzung der Verweildauer, die in den vergangenen Jahren um ein Drittel abgenommen habe.

Weiterhin bedingten der medizinische Fortschritt und die dadurch möglich gewor- dene Leistungsverbesserung der stationären Krankenver- sorgung einen erhöhten Per- sonalbedarf. Dieser Entwick- lung der zunehmenden Ar- beitsbelastung im Kranken- haus sei durch eine adäquate Personalanpassung nicht Rechnung getragen worden.

Bedingt durch die stetige Zu- nahme schwerpflegebedürfti- ger und gerontopsychiatri- scher Bewohner in den Alten- pflegeheimen sei eine Ver- besserung der Stellenpläne im stationären Pflegebereich ebenfalls erforderlich. WZ

Niederlage für Psychologen

DÜSSELDORF. Die Be- zeichnung „Kassenpsycholo- gische Vereinigung" ist nicht zulässig. Das Oberlandesge- richt Köln bestätigte in seiner am 28. März 1990 verkünde- ten Entscheidung das Urteil des Landgerichtes Bonn vom 31. Mai 1989, das der „Kas- senpsychologischen Vereini- gung e. V" untersagt hatte, diese Bezeichnung als Ver- einsnamen zu führen.

Beide Gerichte gaben da- mit der Ärztekammer Nord- rhein als Klägerin recht, die beanstandet hatte, die Be- zeichnung „Kassenpsycholo- gische Vereinigung" sei irre- führend, da fälschlicherweise eine Gleichwertigkeit mit den Kassenärztlichen Vereinigun- gen vermutet werden könnte.

Da die „Kassenpsychologi- sche Vereinigung" diese Stel- lung nicht innehat und auch keine vergleichbaren Aufga- ben leisten kann, werde bei nicht fachkundigen Personen- kreisen fälschlich der Ein- druck erweckt, Psychologen würden selbständig an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmen. ÄK-No Dt. Ärztebl. 87, Heft 15, 12. April 1990 (21) A-1165

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