• Keine Ergebnisse gefunden

Stimmt es, dass Alleinerziehende aufgrund des hängigen Rechtsstreits, die Stipendien für ihre sich in Ausbildung befindenden Kinder sistiert worden sind? 2

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Stimmt es, dass Alleinerziehende aufgrund des hängigen Rechtsstreits, die Stipendien für ihre sich in Ausbildung befindenden Kinder sistiert worden sind? 2"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

I 096/2006 ERZ 9. August 2006 48C Interpellation

1495 Schärer, Bern (GB)

Weitere Unterschriften: 4 Eingereicht am: 20.03.2006

Keine Stipendien für Kinder von Alleinerziehenden?

Alleinerziehende im Kanton Bern erhalten zurzeit keine Stipendien für ihre Kinder in Ausbildung. Begründet wird dieser Entscheid durch die zuständigen Verwaltungsstellen damit, dass diesbezüglich ein Gerichtsverfahren hängig ist. Das Verwaltungsgericht hat jüngst entschieden, dass der Kanton aufgrund des Steuergesetzes bisher Alleinerziehende nicht den korrekten Tarif angewandt hat (Verwaltungsgerichtsurteil vom 13.06.2005). Der Kanton Bern hat das Urteil angefochten und der Fall liegt zu Beurteilung beim Bundesgericht.

In diesem Zusammenhang wird der Regierungsrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Stimmt es, dass Alleinerziehende aufgrund des hängigen Rechtsstreits, die Stipendien für ihre sich in Ausbildung befindenden Kinder sistiert worden sind?

2. Wenn ja, weshalb wurde diese Sistierung beschlossen? Die Anwendung eines Steuertarifs steht in keinem Zusammenhang zu den Stipendien.

3. Wie vielen Alleinerziehenden werden aufgrund des hängigen Gerichtsurteils Stipendien für ihre Kinder in Ausbildung nicht ausbezahlt?

4. Ist sich der Regierungsrat bewusst, dass er mit diesem Vorgehen, Alleinerziehende unter Umständen in eine sehr schwierige Lage bringt, da sie ihrerseits die Auslagen für Miete, Essen und Schulmaterialien nicht sistieren können. Wenn ja, welche Massnahmen gedenkt der Regierungsrat zu ergreifen?

5. Hat der Regierungsrat eine Einschätzung, wann das definitive Gerichtsurteil in dieser Angelegenheit gefällt wird und wie lange Alleinerziehende auf die Stipendien warten müssen, die ihnen aufgrund des Stipendienrechts zustehen?

6. Ist der Regierungsrat bereit, umgehend ein Vorgehen zu prüfen, welches erlaubt, die Stipendien auszubezahlen, um Alleinerziehende aus ihrer finanziellen Notlage zu befreien und zu verhindern, dass diese unter Umständen vorübergehend Sozialhilfe beanspruchen müssen?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 23.03.2006

(2)

2

Antwort des Regierungsrates

Frage 1

Es trifft nicht zu, dass auf Grund des Rechtsstreits bezüglich des anzuwendenden Tarifs bei Alleinerziehenden die Stipendien sistiert oder nicht ausbezahlt worden sind. Eine Sistierung der Beiträge wurde zu keiner Zeit geplant oder gar beschlossen.

Bei Stipendienberechnungen, die auf Grund provisorischer Steuerdaten erstellt werden - was sowohl bei Alleinerziehenden als auch bei Verheirateten vorkommen kann - wird auf dem Entscheid hingewiesen, dass die Auszahlung des zweiten Teils nach Vorlage der definitiven Steuerveranlagung erfolgt. Vielfach liegen im Laufe des Ausbildungsjahres die definitiven Steuerzahlen vor, so dass gestützt darauf eine endgültige Stipendienberechnung und Auszahlung vorgenommen werden kann. Sofern die Steuerdaten innerhalb des Ausbildungsjahres nicht definitiv vorliegen, wird gemäss Praxis der Abteilung Ausbildungsbeiträge (AAB) die Auszahlung des zweiten Teils trotzdem vorgenommen.

Entweder erfolgt die Zahlung auf ausdrückliches Verlangen der Auszubildenden hin oder von Amtes wegen zu Beginn des zweiten Ausbildungssemesters im Februar/März. Dabei werden die Betroffenen von der AAB schriftlich über die Auszahlung informiert mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass bei Vorlage der rechtskräftigen Steuerveranlagung eine Überprüfung und Neuberechnung des Ausbildungsbeitrags erfolgen muss und allfällig zu viel bezogene Stipendien zurückbezahlt werden müssen. Diese Regelung gilt für alle provisorischen Stipendienentscheide, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder ob es sich um Alleinerziehende handelt. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass einerseits die Stipendien den Auszubildenden im betreffenden Ausbildungsjahr zur Verfügung stehen und andererseits bei einer allfälligen Korrektur der Veranlagung nicht ungerechtfertigte Beträge bezogen werden. Für das Ausbildungsjahr 2005/06 sind sämtliche Stipendienbeiträge ausbezahlt worden. Es drängen sich demnach keine besonderen Massnahmen auf.

Fragen 2 bis 6

Da die Fragen 2 bis 6 von der Annahme ausgegangen sind, dass die Stipendien sistiert worden seien, dies aber wie dargelegt nicht zutrifft, wird die Beantwortung der Fragen 2 bis 6 unter diesen Umständen hinfällig.

An den Grossen Rat

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Manche Arbeitgeber_innen zahlen einen Zu- schuss oder stellen selbst Dienstkleidung und Zubehör – wenn nicht ein Tarifvertrag, eine Be- triebsvereinbarung oder dein Arbeitsvertrag

Deshalb habe ich anhand aktueller Daten in erster Linie die

Für einen erfolgreichen Unterricht der ersten Fremdsprache – Sistierung der Selektion Die Erziehungsdirektion wird beauftragt, den Schullaufbahnentscheid auf der Mittelstufe

Diese Absichten führten dazu, dass der Gemeinderat von Ostermundigen im Dezember 2003 über die gesamte Parzelle eine kommunale Planungszone erliess, welche vom

Lehrpersonen sind verpflichtet, Eltern über Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung zu informieren, solange dadurch der Schutz des Kindes nicht infrage gestellt wird. Darf

Gerne gibt er sein Know-how ebenfalls als Instruktor des Zivilschutzes weiter: Seit annähernd dreissig Jahren schon bildet Francis Hadorn in Zivilschutzkursen Fachleute

Vielleicht verstand er sich ein bißchen auch auf „Bildthauerei in Stain und Holtz“, dann wäre der Meister des Betstuhles eruiert.

Trotzdem Nach dem Abendessen wasche ich mich und gehe ins Schwimmbad Bett?. Findest du auch hier