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I 226/2000 STA 7. Februar 2001 42 C
Interpellation
0450 Houriet, Courtelary (FDP)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 22.11.2000
Zweifelhafte Neutralität des IJV-Präsidenten
Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Ist der Regierungsrat nicht der Ansicht, dass — angesichts der sehr oder zu zahlrei- chen Vorschläge in Bezug auf die fortschreitende Autonomisierung oder das Autono- miestatut des Berner Juras — auch die Basis befragt werden sollte?
2. Ist der Regierungsrat nicht der Ansicht, dass die politischen Ungewissheiten sowie die vorgesehenen Fristen im Zusammenhang mit diesen Projekten dem französischspra- chigen Kantonsteil Schaden zufügen werden?
3. Ist es akzeptabel, dass der Präsident der Interjurassischen Versammlung (IJV) — der doch neutral sein sollte — an einer öffentlichen Sitzung erklärt, «er müsse zugeben, dass sein Herz eigentlich mehr für den Jura schlage»? Diese Aussage wurde von meh- reren Personen bestätigt, die in Moutier an der Anhörung der SVP teilnahmen.
4. Ist der Regierungsrat der Meinung, dass er die Wiederwahl von Herrn Leuba als Präsi- dent der Interjurassischen Versammlung (IJV) noch wird unterstützen können?
Antwort des Regierungsrates
Der Regierungsrat kann die vier Fragen des Interpellanten wie folgt beantworten:
1. Der Regionalrat, der sich aus den Mitgliedern der Deputation sowie aus den vier Re- gierungsstatthaltern — und somit ausschliesslich aus Personen, die vom Volk gewählt wurden — zusammensetzt, hat dem Regierungsrat am 19. Oktober 2000 einen Bericht vorgelegt, der auf einer breiten Vernehmlassung der interessierten Kreise der Region beruht und den Anträgen und Vorschlägen verschiedener Gremien Rechnung trägt.
Weiter darf erwähnt werden, dass der Bericht des Regionalrats — abgesehen von der Frage, ob die Mitglieder der Deputation im künftigen regionalen Organ von Amtes we- gen Einsitz haben sollen — in der Region überwiegend positiv aufgenommen wurde.
Es ist nun am Regierungsrat, eine Vorlage vorzubereiten, die das übliche Recht- setzungsverfahren durchlaufen und schliesslich der obligatorischen oder fakultativen Volksabstimmung vorgelegt werden wird.
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Die Interjurassische Versammlung (IJV) ihrerseits hat Vorschläge zum weiteren Vorgehen unterbreitet. Sie gibt zwar Fristen vor, doch es wird am Regierungsrat und gegebenenfalls am Regionalrat sein, sich zu gegebener Zeit dazu zu äussern.
2. Es ist normal, dass Projekte dieser Art in der betroffenen Bevölkerung Fragen aufwer- fen. Sie können jedoch auch fruchtbare Diskussionen auslösen und sollten somit dem französischsprachigen Kantonsteil nicht schaden. Die letzten dreissig Jahre waren in einzelnen Bereichen auch durch ungewisse Entwicklungslinien gekennzeichnet. Nun ist der Regierungsrat daran, ein neues und dauerhaftes Statut für den Berner Jura auszuarbeiten.
3. Der Regierungsrat äussert sich nicht zu einer Angelegenheit, deren Sachverhalt nicht abschliessend geklärt ist.
4. Der Regierungsrat verfügt über keine Informationen, namentlich seitens der Berner Delegation in der Interjurassischen Versammlung, die ihn veranlassen würden, Präsi- dent Jean-François Leuba das Vertrauen zu entziehen.
An den Grossen Rat