• Keine Ergebnisse gefunden

zurückgezogen am 20. April 2009

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "zurückgezogen am 20. April 2009"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

C:\Program Files (x86)\Neevia.Com\Document Converter\temp\CONVERT_502c1fc715c64d56837c367369918e31.DOC

STA FIN

09.04.2010 Der Staatsschreiber: Der Direktor:

M 261/2008 STA 29. April 2009 STA C

Motion

Zuber, Moutier (PSA)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 20.10.2008

Parteienfinanzierung durch die UBS zurückgezogen am 20. April 2009

Der Regierungsrat leitet die seiner Ansicht nach nötigen Schritte ein, damit die UBS keine Gelder mehr ausrichtet, die der Finanzierung bestimmter politischer Parteien dienen.

Begründung:

Nachdem der Bundesrat und die Schweizerische Nationalbank einen Rettungsplan für die UBS angekündigt haben, haben sich im Land zahlreiche Stimmen gemeldet, um sich gegen die Prämien und Boni aufzulehnen, die an die Verantwortlichen der Finanzkrise der grössten Schweizer Bank ausgerichtet werden. Nach dem FDP-Präsidenten, Fulvio Pelli, und dem Swissmem-Präsidenten, Nationalrat Johann Schneider-Amman, hat sich auch Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf in diesem Sinne geäussert. Es ist äusserst anstössig, dass diese Finanzleute Prämien im zweistelligen Millionenbetrag erhalten sollen, obwohl sie für den Zusammenbruch verantwortlich sind, der nun öffentliche Gelder von über 60 Milliarden Dollar nötig macht.

Da dieses Geld ALLEN Steuerpflichtigen dieses Landes gehört, wäre es ebenso unmoralisch, wenn diese Privatbank, die heute von dieser Milliardenhilfe des Bundes profitiert, damit fortfährt, bestimmte politische Parteien zu finanzieren. Auch wenn die von der UBS ausgerichteten Parteispenden in keinem Verhältnis zu den Beträgen stehen, die zu ihrer Rettung nötig sind, kann es nicht sein, dass die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, egal welcher politischen Meinung oder Ausrichtung sie angehören, die FDP, die LPS oder irgendeine andere rechte Parteibewegung indirekt subventionieren. Es ist überhaupt nicht gesagt, dass die Parteispitzen, die sich heute in den Medien zu Wort melden, nachdem sie den Rettungsplan für ihre Sponsorin unterstützt haben, von sich aus auf die bisherige finanzielle Unterstützung ihrer Partei verzichten. Die offizielle Intervention einer Kantonsregierung, die knapp eine Million Steuerpflichtige vertritt, könnte vielleicht dazu beitragen, dass diese Parteien nicht in die eigene Suppe spucken müssen!

Dass die Intervention der öffentlichen Hand zur Rettung einer Bank von einigen Parteien unterstützt wird, die wiederum vom geretteten Bankunternehmen «Subventionen»

erhalten, könnte im Volk als Eine-Hand-wäscht-die-andere-Politik aufgefasst werden. Eine Klärung der Angelegenheit drängt sich somit auf!

Antwort des Regierungsrates

(2)

2

Der Bundesrat hat am 15. Oktober 2008 eine Verordnung über die Rekapitalisierung der UBS AG erlassen (SR 611.055). Darin ist der Grundsatz enthalten, dass sich der Bund bis zu einem Höchstbetrag von 6 Milliarden Franken an der Rekapitalisierung der UBS AG beteiligt. Zu diesem Zweck zeichnet und liberiert der Bund eine Pflichtwandelanleihe der UBS AG. Der Bundesrat unterbreitete den eidgenössischen Räten ein Massnahmenpaket zur Stärkung des schweizerischen Finanzsystems und den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über einen Kredit für die Rekapitalisierung der UBS AG (vgl. BBl 2008 8943 ff.). In seiner Botschaft wies der Bundesrat darauf hin, dass der UBS AG im Rahmen der Vereinbarungen eine Reihe von Pflichten auferlegt würden, denen die Bank solange nachzukommen habe, als der Bund an der UBS AG beteiligt sei. Diese umfassen beispielsweise die Durchführung von Investorengesprächen oder die Neuausrichtung ihres Entschädigungssystems (BBl 2008 8946). Während der Dezembersession 2008 genehmigten der National- und Ständerat das Massnahmenpaket. Diskutiert wurden zusätzliche Auflagen. Gefordert wurde unter anderem, dass die UBS keine Parteispenden leisten dürfe, solange sie staatliche Gelder erhalte. Die Mehrheit des eidgenössischen Parlaments war jedoch der Ansicht, dass die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen und Auflagen genügten, weitergehende Forderungen wie die erwähnte Beschränkung der Spendentätigkeit wurden abgelehnt (vgl. Amtl. Bull. NR vom 8.

Dezember 2008, S. 1698 ff., insbes. S. 1704). Seither werden auf der politischen Ebene des Bundes immer wieder Forderungen nach mehr Staatsintervention bezüglich der UBS AG geäussert. Ob und wie diese Forderungen umgesetzt werden, lässt sich aus heutiger Sicht nicht sagen.

Aus den obigen Ausführungen ergibt sich, dass es nicht Sache des Regierungsrats des Kantons Bern sein kann, der UBS Auflagen betreffend Parteienfinanzierung zu machen.

Dazu fehlen die rechtlichen Grundlagen. Der Bund hätte im Rahmen seiner Intervention bei der UBS AG die Möglichkeit gehabt, der Bank zusätzliche Auflagen zu machen. Das Parlament hat im Dezember 2008 auf entsprechende Massnahmen verzichtet.

In der Sache hat der Regierungsrat Verständnis für das Anliegen des Motionärs.

Entsprechende Massnahmen müssten auf Bundesebene getroffen werden. Der Regierungsrat beantragt daher die Ablehnung der Motion.

Antrag

Ablehnung der Motion An den Grossen Rat

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Bei einer überhöhten oralen Dosis jedoch ist die Kapazität der Leber während dieser ersten Passage rasch erschöpft und ein entsprechender Teil des Nalo- xons gelangt unverändert in

Fazit: Rohstoffbasierte Entwicklung ist möglich, bleibt aber auch in der heutigen Zeit eine beson- dere Herausforderung für Entwicklungsländer. Hieraus ergibt sich auch eine Agenda

Ausweisung einer mindestens 5000 Hektar umfassenden, möglichst zusammenhängenden und holznutzungsfreien Staatswaldfläche im Nordsteigerwald und zügiges Umsetzen

(FAV), Aktionsbündnis lebenswertes Zie- gelstein ABZ, Siedlervereinigung Buchenbühl, Landesbund für Vogel- schutz (LBV), Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Verkehrsclub

Gänse, und besonders diese vier nach ihrer langen Reise, brauchen Wasser. Woher neh- men? Woraus trinken lassen? Die Leine ist weit. Schüsseln und ähnliches gibt es nicht in

Im Sinne einer moralischen Wiedergutmachung des an den Sklavinnen und Sklaven insgesamt begangenen Unrechts sowie als klaren Positionsbezug gegen den anti-

Sie beklagt, dass der Minderheitenbericht nicht von einem Mitglied der Minderheitsfraktion, sondern vom Präsidenten der IJV vorgestellt werden soll..

Der Zweifel löste den Glauben ab und der Renaissancemensch begab sich auf die Suche nach der Wahrheit.. Über- nehmen das heute Maschinen für