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1. Veränderungs-Verordnung der Landesregierung

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Academic year: 2022

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Nr. 21

Freitag, 22. Mai 2020

1. Veränderungs-Verordnung der Landesregierung

Mit Beschluss vom 16. Mai 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsver- ordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert und unter neuem Namen veröff entlicht.

Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 18. Mai 2020.

Im Innenteil unter der Rubrik „das Rathaus informiert“ geben wir Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Änderungen.

Autokino in Auggen

Unter der Mithilfe vieler Sponsoren bietet „Kinos im Markgräfl erland“ unter der Leitung von Michael Karg ein Autokino in Auggen an. Vom 29. Mai bis zum 07. Juni gibt es täglich zwei Filme zur Auswahl. Die Karten für die 20 Filme sind ausschließlich online erhältlich. Auch Snacks und Getränke können online gleich mitbestellt werden, dürfen aber auch mitgebracht werden. Das Autokino fi ndet auf dem Parkplatz des Winzerkellers Auggener Schäf statt. Die Filme werden auf einer ca 30 qm² großen LED Leinwand gezeigt, der Ton wird über die Autoradios übertragen, die dafür benötigte Frequenz wird vor jedem Film bekannt gegeben.

Das Autokino fi ndet bei jedem Wetter statt.

Die Tickets gibt es für 15€ für den Fahrer, jeder weitere Erwachsene zahlt 5€, jedes Kind 4€.

Pro Film passen ca. 60 Autos auf die Fläche.

Einlass ist jeweil 45 min vorher.

Es gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen.

Weitere Infos und Buchungen unter der Internetseite des Markgräfl er Kinos:

www.kino-muellheim.de

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Montag, 25.05.2020: gelber Sack Dienstag, 26.05.2020: Biotonne Donnerstag, 28.05.2020: Restmüll Freitag, 29.05.2020: Papiertonne

Informationen zum AlemannenWasser:

Messung vom: 18.05.2020

Gesamthärte 17 °dH Auggen

Die Härtegrade sind nach der EG Verordnung und § 9 Wasch- und Reini- gungsmittelgesetz in folgende Bereiche unterteilt:

Härtebereich weich 0 bis 8,4 °dH entspricht 0 bis 1,5 mmol/l Härtebereich mittel 8,4 bis 14 °dH entspricht 1,5 bis 2,5 mmol/l Härtebereich hart 14 bis 28 °dH entspricht 2,5 mmol/l und mehr Um entsprechende Beachtung, insbesondere beim Einsatz von Spül- und Waschmittel, wird gebeten.

Es grüßt Sie herzlich Ihr Technikteam

Stadtwerke MüllheimStaufen GmbH, Marktstraße 1-3, 79379 Müllheim

Tel. 07631 93608 55, Fax 07631 93608 68

technik@alemannenenergie.de, www.alemannenenergie.de Haben Sie noch Fragen zu Ihrem Strom- und Gastarif?

Gerne beraten wir Sie hierzu in unserem Kundenbüro in Müllheim.

Tel. 07631 93608 0 service@alemannenenergie.de

Stadtwerke MüllheimStaufen Herausgeber

Bürgermeisteramt 79424 Auggen, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.

Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt: Gemeinde Auggen/Bürgermeisteramt.

E-Mail: sekretariat@auggen.de

Für den Anzeigenteil/Druck: Primo-Verlagsdruck Anton Stähle e.K., Messkircher Straße 45, 78333 Stockach

Telefon 07771 9317-11, Telefax 07771 9317-40, E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de www.primo-stockach.de

Redaktionsschluss

Annahmeschluss für Beiträge zum Gemein- deblatt:

Bitte beachten Sie, dass Ihre Textbeiträge für das Gemeinde- blatt (wochengleiche Veröffentlichung) immer bis Dienstag, 11 Uhr bei uns vorliegen müssen.

Beiträge bitte senden an: sekretariat@auggen.de, oder per Post an die Gemeindeverwaltung Auggen.

Überfall, Verkehrsunfall 110

Feuer 112

DRK-Rettungsdienst, Krankentransport 112

DRK-Kreisverband Müllheim e.V. 07631-1805-0

Polizeidirektion Müllheim 1788-0

HELIOS-Klinik 88-0 Vergiftungs- Informations-Zentrale Freiburg 0761 19240 Bereitschaftsdienst für Ärzte - Rufzentrale 116117 Bereitschaftsdienst für Zahnärzte 01803 22255540 Tierärztlicher Notdienst Markgräflerland 07631 36536

Schornsteinfeger Daniel Selz 0761 1307618

Energiedienst Netze GmbH (Stromversorgung) 07623 92-1800

Telefax (Stromversorgung) 07623 92-511809

Störungsnummer Strom 07623 92-1818

Störungsnummer Wasser 0800 5889690

Störungsnummer Erdgas 0800 2767767

Kundenservice badenova 0800 2838485

Feuerwehrkommandant (D. Kittler) 0151 41818317 Gerätehaus Freiwillige Feuerwehr 07631 9318363

Wassermeister 07631 93608-55

Revierleiter: Försterin Christine Weinig 0162 2550705

Jagdpächter Ulrich Schauer 07631 12533

Kindergarten “Vogelnest” 703790

Grundschule Auggen 4177

Ev. Pfarramt Auggen 2589

Kath. Pfarramt Müllheim 181400

Sozialstation Markgräflerland

Beratungsstelle für ältere Menschen und deren Angehörige,

Terminvereinbarung per Telefon 07631-17 77 28 (AB) DRK Häuslicher Pflegedienst 07631 - 1805-32

Seniorenbüro Auggen 07631 - 3910

Gemeindeverwaltung Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr

Mittwoch: 14.00 - 18.00 Uhr

Herr Deutschmann buergermeister@auggen.de 3677-22 Frau Adler-Ley einwohnermeldeamt@auggen.de 3677-15 Frau Gehrmann touristik@auggen.de 3677-21 Frau Seemann steueramt@auggen.de oder 3677-17

gemeindekasse@auggen.de

Herr Fante rechnungsamt@auggen.de 3677-11 Frau Müller standesamt@auggen.de 3677-16

Hr. Simon bauamt@auggen.de 3677-28

Herr Ehret hauptamt@auggen.de 3677-23

Frau Giesel sekretariat@auggen.de 3677-32

Bauhof bauhof@auggen.de 0170 5244146

Sonnberghalle 9318458

Fax-Nr. Rathaus 3677-44

Die Notdienstbereitschaft der Apotheken beginnt um 8.30 Uhr und endet um 8.30 Uhr am darauffolgenden Tag.

Freitag, 22.05 Fridolin-Apotheke, Müllheimer Str. 23, 79395 Neuenburg, Tel. 07631 - 79 37 00

Samstag, 23.05 Hense‘sche Apotheke, Luisenstr. 2, 79410 Badenweiler, Tel. 07632 - 89 21 21

Sonntag, 24.05 Blauen-Apotheke, Freiburger Str. 15, 79418 Schliengen, Tel. 07635 - 8 26 25 75

Montag, 25.05 Apotheke am Zöllinplatz, Zöllinplatz 4, 79410 Badenweiler, Tel. 07632 - 89 15 76

Dienstag, 26.05 Fohmann‘sche Apotheke, Eisenbahnstr.13, 79418 Schliengen, Tel. 07635 - 5 56

Mittwoch, 27.05 Hebel-Apotheke, Werderstr. 31 A, 79379 Müllheim, Tel. 07631 - 22 53

Donnerstag, 28.05 Rhein-Apotheke, Schlüsselstr. 4, 79395 Neuenburg, Tel. 07631 – 77 10

Freitag, 29.05 Rats-Apotheke, Lammplatz 11, 79189 Bad Krozingen, Tel. 07633 - 37 90

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FREITAG, 22. MAI 2020 | 3

Mitteilungsblatt der Gemeinde Auggen

Das Rathaus informiert

Vorsichtige Lockerungen der Corona-Verordnungen.

Mit Beschluss vom 16. Mai 2020 hat die Landesregie- rung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 18. Mai 2020.

Einen detaillierten Überblick über die Lockerungen finden Sie auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg:

www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-in- fos-zu-corona/ oder auf der Homepage der Gemeinde Aug- gen, www.auggen.de/aktuelles.

Kitas und Kindertagespflege

Einleitung eines Übergangs von der erweiterten Notbetreu- ung in einen eingeschränkten Regelbetrieb für Kinderta- gesstätten und Kindertagespflege. Zunächst sollen nur ma- ximal 50 Prozent der Kinder zur gleichen Zeit in der Kita sein.

Die Ausgestaltung erfolgt durch die Träger vor Ort.

Speisegaststätten, Freizeiteinrichtungen und Dauercamper

Ab dem 18. Mai dürfen Speisewirtschaften wieder unter Auflagen öffnen. Der Besuch einer Speisewirtschaft ist nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und den Angehörigen eines weiteren Haushalts möglich.

Bei räumlich abgetrennten geschlossenen Gesellschaf- ten sind in Gaststätten auch Zusammenkünfte mit der erweiterten Familie möglich. Fragen und Antworten zur Öffnung der Speisegaststätten.

Freizeiteinrichtungen im Freiluftbereich wie Ausflugszie- le, für die Eintrittsgeld zu entrichten ist, dürfen unter Auf- lagen öffnen. Das gilt nicht für Freizeitparks.

Campingplätze dürfen wieder öffnen für Übernachtun- gen in Wohnwagen, Wohnmobilen oder festen Mietun- terkünften. Auch die Beherbergung in Ferienwohnungen und vergleichbaren Wohnungen wird wieder zugelassen.

Das gilt jeweils nur, soweit eine Selbstversorgung möglich ist. Die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen ist un- tersagt.

Lockerungen beim Besuch in Heimen

Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Un- terstützungsbedarf oder mit Behinderungen, Einrichtungen der Kurzzeitpflege, Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, ambulant betreute Wohnprojekte der Wohnungslosenhilfe sowie von einem Anbieter verantwortete ambulant betreu- te Wohngemeinschaften nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz dürfen wieder zu Besuchszwecken betreten werden. Dabei gelten zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner folgende Schutzmaßnahmen:

Pro Bewohnerin und Bewohner ist pro Tag grundsätzlich ein Besuch erlaubt. Der Besuch wird dabei auf zwei Per- sonen beschränkt. Ausnahmen von den vorgenannten Einschränkungen sind insbesondere für nahestehende Personen im Rahmen der Sterbebegleitung vorgesehen.

Lockerungen bei der beruflichen Bildung

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat am 14. Mai 2020 eine Verordnung über die Wiederaufnahme des Betriebs der beruflichen Bil- dungseinrichtungen veröffentlicht. Auf Grundlage dieser Verordnung sind ab dem 18. Mai die Erbringung von Kur- sen der überbetrieblichen Ausbildung, Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung und die Durchführung von berufli- chen Fortbildungen unter Einhaltung von Infektionsschutz- maßnahmen wieder möglich.

Wiederaufnahme der Personenschifffahrt

Die Fahrgastschifffahrt in Baden-Württemberg ist ab dem 18. Mai 2020 wieder ausdrücklich erlaubt. Wie in anderen Verkehrsträgern gilt die Maskenpflicht. In der Fahrgast- schifffahrt ist aufgrund des vorhandenen relativ großen Raumes, der möglichen Durchlüftung und der weitgehen- den Beförderung im Freien das Infektionsrisiko gering, wes- halb neben der bestehenden Maskenpflicht auf eine zusätz- liche Abstandspflicht verzichtet werden kann.

Ab dem 29. Mai

Öffnung von Beherbergungsbetrieben, Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen unter Auflagen (diese wer- den hier zeitnah veröffentlicht).

Öffnung der Freizeitparks und Wiederaufnahme des Be- triebs durch Anbieter von Freizeitaktivitäten auch inner- halb geschlossener Räume. Besondere Auflagen sind zu beachten (diese werden hier zeitnah veröffentlicht).

Ab dem 2. Juni

Öffnung von Sportanlagen und Sportstätten (auch in- nerhalb geschlossener Räume, wie etwa Fitnessstudios sowie Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen, sofern durch Rechtsverordnung zugelassen). Es gelten auch hier besondere Auflagen, die zu beachten sind (die Auflagen werden hier zeitnah veröffentlicht).

Öffnung von Schwimm- und Hallenbädern, allerdings nur zum Zweck der Durchführung von Schwimmkursen.

Ein Freizeit-Breitensport-Badebetrieb ist zunächst weiter nicht möglich.

Der Text über die wichtigsten Änderungen zur aktuellen Ver- ordnung der Landesregierung stammt aus einem von der Lan- desregierung veröffentlichten Text auf deren Homepage. Die- ser Text stellt nur einen Überblick dar und ist nicht vollständig.

Die vollständige Verordnung können sie auf der Homepage der Landesregierung oder auf der Homepage der Gemeinde Aug- gen einsehen.

Notizen aus der Gemeinderatsitzung

Wegen dem Feiertag am 21.05.2020 wurde der Redakti- onsschluss des Gemeindeblattes diese Woche vorgezogen.

Deswegen werden die Notizen aus der Gemeinderatsitzung vom 19.05.2020 erst eine Woche später, in der Ausgabe vom Freitag, 29.05.2020 veröffentlicht. Die Notizen können je- doch vorher schon auf der Homepage der Gemeinde Auggen (www.auggen.de) eingesehen werden.

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Polizeipräsidium Freiburg informiert:

Trickdiebe beim Einkaufen

Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum registriert man beim Po- lizeipräsidium Freiburg eine enorme Häufung in Bezug auf Trickdiebstähle beim Einkaufen. Durch gezielte Ablenkung gelingt es Ganoven immer wieder, unbedarfte Bürgerinnen oder Bürger beim Einkaufen im Discounter oder auf dem Parkplatz zu bestehlen.

Allzu sorgloser Umgang mit der Handtasche oder Geld- börse

In der Betrachtung der einzelnen Fälle stellen die Ermittler immer wieder einen allzu sorglosen Umgang mit der eigenen Handtasche oder der Geldbörse fest. Dies bringt Diebe in Vor- teil, weshalb Kriminalrat Achim Hummel rät: „Lassen Sie sich nicht ablenken und tragen Sie die Geldbörse stets körpernah“.

Besonders leicht wird es Ganoven gemacht, wenn die Geld- börse sorglos im Einkaufswagen liegen gelassen wird.

PIN der Geldkarte im Kopf mitführen:

Nicht im Geldbeutel!

Auffallend oft kommt es im Anschluss an den Diebstahl zu einer betrügerischen Geldabhebung an einem Geldausga- beautomaten. Der Grund hierfür: Viele Menschen führen die vierstellige PIN der Geldkarte im Portemonnaie mit. Dieser Fehler ist fatal, so Achim Hummel. Sein Tipp: „Geldkarte und PIN-Nummer niemals gemeinsam aufbewahren“.

Tipps der Polizei

Legen Sie Geldbörsen nicht sichtbar in den Einkaufswagen.

Tragen Sie das Portemonnaie stets körpernah.

Lassen Sie sich nicht ablenken und seien Sie achtsam.

PIN-Nummer der Geldkarte niemals in der Geldbörse oder Handtasche vermerken.

Weitere Vorbeugungstipps erhalten Sie unter www.poli- zei-beratung.de

Ihr Polizeipräsidium Freiburg, Referat Prävention, freiburg.

pp.praevention@polizei.bwl.de 0761 / 29608-25

Bitte beachten Sie: Die vorgesehene Überprüfung in der Kalen- derwoche KW 17 hat nicht stattgefunden und ist auf die Kalen- derwoche KW 22 verschoben.

Standsicherheitsprüfung der Grabmale auf den Friedhöfen der Gesamtgemeinde Auggen

Jährlich ereignen sich bundesweit rund 100 Unfälle, welche auf lose Grabmale zurückzuführen sind. Zur Vermeidung solcher teils tragischen Unfälle sind nach Entscheidung des Bundesgerichtshofes die Friedhofsverwaltungen verpflichtet mindestens einmal im Jahr die Grabmale auf ihre Standfestig- keit zu überprüfen.

Auch auf dem Friedhof der Gemeinde Auggen sind immer wieder gelockerte, mangelhaft befestigte oder nicht mehr gerade stehende Grabmale festzustellen. Sie können für die Friedhofsbesucher und das Friedhofspersonal eine große Ge- fahr darstellen.

Manche Grabmale können schon bei geringem Druck um-

fallen. Der Grund für nicht standsichere Grabmale kann zum einen an einer unzureichenden Verdübelung zwischen Grabmal und Sockel liegen oder zum anderen kann auch die Standfestigkeit nachträglich durch Witterungseinflüsse oder durch das Senken des umliegenden Erdreichs verloren gehen.

Die Friedhofsverwaltung wird die Standfestigkeitsprü- fung der Grabmalanlagen auf dem Friedhof Auggen in diesem Jahr ab der Kalenderwoche KW 22 im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften durch ein anerkanntes Fa- chunternehmen überprüfen lassen.

Die Standfestigkeitsprüfung der Grabmale wird durch das unabhängige Fachunternehmen mit einem speziell hierfür entwickelten Kraftmessgerät vorgenommen. Die rechtliche Verpflichtung zur Durchführung der Grabsteinprüfung gilt im Übrigen auch für die Grabstätteninhaber selbst. Die Nut- zungsberechtigten der Grabstätten sind sowohl gesetzlich als auch aufgrund mehrerer Gerichtsurteile dazu verpflichtet, die Grabsteine und die sonstigen Grabausstattungen immer wieder selbst auf ihre Standfestigkeit hin zu überprüfen und Mängel sofort beheben zu lassen.

Sind Grabmale nicht mehr standfest, informiert die Gemeinde Auggen die jeweiligen Grabnutzungsberechtigten schriftlich.

In Fällen in denen der Nutzungsberechtigte nicht bekannt ist, erfolgt die Information durch einen Aufkleber an der Grab- stelle. Die Grabmale müssen dann innerhalb einer angemes- senen Frist durch eine Fachfirma Instand gesetzt werden.

Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung, auf Kos- ten des Verantwortlichen, auch Sicherungsmaßnahmen tref- fen. Beispielsweise die Umlegung von Grabmalen oder die Anbringung von Absperrungen.

Die Gemeinde Auggen bittet alle Nutzungsberechtigten um ihr Verständnis für diese Maßnahme, welche der Sicherheit aller Friedhofsbesucher dient.

Bürgermeisteramt Auggen

Fritz Deutschmann, Bürgermeister

Keine Kleiderspenden in Corona-Zeiten

Die Annahme von Kleiderspenden an den Altkleidercont- ainern in Auggen wird bis auf weiteres gestoppt und die Con- tainer entfernt.

Die Kapazitäten zur Abnahme von Altkleidern sind erschöpft.

Durch die aktuelle Lage sind die Liefer- und Abnahmeketten von Altkleidern momentan unterbrochen, auch die Lager- möglichkeiten sind erschöpft, viele Weiterverarbeitungsbe- triebe sind geschlossen. Die Kleidercontainer können deswe- gen nicht mehr geleert werden. Wir bitten dringlichst, keine Kleiderspenden an die übervollen Container zu stellen, diese werden nicht mehr geleert.

Alter Bauwagen gesucht

Die Gemeinde sucht zusammen mit der Grundschule Aug- gen einen alten Bauwagen o.ä., um die Schulbücherei in den Sommermonaten dort unterzubringen. Falls Sie uns etwas anbieten können, melden Sie sich bitte bei Herrn Ehret, Tel. 07631-36 77 -23 oder hauptamt@auggen.de.

Vielen Dank.

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FREITAG, 22. MAI 2020 | 5

Mitteilungsblatt der Gemeinde Auggen

Bedarfsermittlung Ganztagsschule

Aufgrund des geplanten Abrisses unseres „Alten Kindergar- tens“ im Sommer, setzen sich die Gemeinde und die Schullei- tung mit dem zukünftigen Raumkonzept in der Grundschule auseinander.

Bevor die weiteren, näheren Planungen erfolgen, soll jedoch zunächst der eventuelle Bedarf einer Ganztagesschule ermit- telt werden. Hierzu wurden alle Eltern (Kinder von 2010 bis heute) im Laufe der Woche angeschrieben und ein entspre- chender Fragebogen versandt.

Dieser kann auch auf unserer Homepage www.auggen.de runtergeladen werden und ist bis spätestens 02.06.2020 auf dem Rathaus abzugeben.

Gemeindeverwaltung Auggen

ENDE DES AMTLICHEN TEILS

Ende der amtlichen Bekanntmachungen und der Rubriken

„das Rathaus informiert“ und „Landratsamt“

Verantwortlich: Gemeinde Auggen/Bürgermeisteramt und das Landratsamt Betrieb Gemeindeverwaltung

Zum Schutz der Besucher des Rathauses und der Beschäf- tigten der Gemeindeverwaltung sind die Besuchszeiten vorübergehend für den Publikumsverkehr eingeschränkt.

Sie erreichen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Rathauses von Montag bis Freitag zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr und Mittwoch zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr bitte erst nach telefonischer Terminvereinba- rung.

Sie erreichen uns zu den üblichen und oben genann- ten Dienstzeiten telefonisch auch unter der Telefon- nummer 07631/3677-0 oder per E-Mail an

sekretariat@auggen.de

Folgende Regelungen sind ab dem 27.04.2020 im Rat- haus einzuhalten:

Bürgerinnen und Bürger, die das Rathaus aufsuchen und einen Termin vereinbart haben, müssen einen Mundschutz tragen. Es reicht ein Tuch, ein Schal (Mund und Nase müssen bedeckt sein) oder eine ent- sprechende Schutzmaske. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen während des Termins ebenfalls ei- nen Mundschutz.

Die geltenden Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen sind einzuhalten. Bitte achten Sie weiterhin auf einen Abstand von min. 1,50m zu anderen Menschen.

Landratsamt

Corona-Informationstelefon

Das Gesundheitsamt beim Landratsamt Breisgau-Hoch- schwarzwald bietet ein Corona Informationstelefon an. Das Corona - Informationstelefon erreichen Sie unter der Tel: 0761 2187-3003. Anrufer können sich zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr dorthin wenden.

Achtung Hundehalter -

Hunde vor der Fuchsräude schützen

Dem Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwa- chung des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald liegen aktuelle Berichte vor, wonach in mehreren Gemeinden einzel- ne mit der Fuchsräude infizierte Füchse gesehen und erlegt worden sind. Bedingt durch die schwache körperliche Verfas- sung kommen diese Füchse auch vermehrt in Wohngebiete zur Nahrungssuche.

Die Fuchsräude ist eine durch Grabmilben verursachte Haut- krankheit. Sie endet bei Wildtieren meist tödlich. Die Fuchs- räude ist hoch ansteckend und kann durch Körperkontakt oder über Fuchsbaue auf Hunde übertragen werden. Die In- fektion zeigt sich durch Symptome wie Haarausfall, hochgra- digen Juckreiz, vermehrte Schuppenbildung anfangs an den Ohrrändern, dem Augenbogen und am Nasenrücken. Auch Ellbogen, Sprunggelenk, Unterbauch und Schenkelinnensei- ten sind häufig betroffen. Durch den hochgradigen Juckreiz scheuern sich infizierte Tiere die betroffenen Hautstellen auf und es kann zu Sekundärinfektionen kommen.

Um eine mögliche Infektion Ihres Hundes zu vermeiden, soll- ten Halter Ihren Hund von Füchsen und Fuchsbauen fernhal- ten und möglichst anleinen. Beim Auftreten der oben be- schriebenen Symptome Hund sollte unverzüglich ein Tierarzt aufgesucht werden, da die Krankheit im Anfangsstadium gut therapierbar ist.

Bei Menschen kann sich die Milbe nicht fortpflanzen. Es kann aber zu einer vorübergehenden Hauterkrankung, der Pseudo- krätze, kommen.

Rückfragen können an den Fachbereich Veterinärwe- sen und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald unter der Telefonnummer

0761 2187-3916 gerichtet werden

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Von den Schulen

Kindergarten Vogelnest

Informationen aus dem Kindergarten

„Vogelnest“

Liebe Eltern,

wir wissen, viele von Ihnen warten schon auf neue Informati- onen in Bezug auf die mögliche Öffnung hin zu einem „redu- zierten Regelbetrieb“. Die erste Information des Kultusminis- teriums hat Verwirrung und Unklarheit bei vielen ausgelöst.

Wir wollen Ihnen nun auf diesem Weg die neusten Informati- onen zukommen lassen.

Die neue Corona Verordnung vom 16.5.2020 und Vorga- ben vom KVJS, UKBW, Landesgesundheitsamt liegen uns jetzt vor, sowie Hinweise vom Städte- Gemeindetag und den Trägerverbänden. Diese bieten uns eine Orientierung für die weitere Öffnung unserer Einrichtung, es gibt aber nach wie vor viele offene Fragen, die geklärt werden müssen.

Nach wie vor gilt es, die Betreuung der Kinder aus den Not- gruppen vorrangig abzudecken, es besteht weiterhin kein Regelbetrieb. Es liegt primär der Gesundheitsschutz, die Höchstgruppengröße und unter strenger Einhaltung die Hy- gieneverordnung im Vordergrund. Die personellen Kapazi- täten müssen berücksichtigt werden, da wir auch Fachkräfte haben welche zu den Risikogruppen gehören. Unsere vor- handenen Ressourcen bestimmen, wie wir eine Erweiterung durchführen können.

Wir können sehr gut nachvollziehen, dass die derzeitige Situa- tion sehr unbefriedigend und belastend ist, da wenig Klarheit herrscht wie es für Sie als Eltern weitergeht und wann wieder ein normaler Regelbetrieb planbar ist.

Träger und Kommune haben nach Vorgaben und Empfehlun- gen festgelegt, dass wir bedacht und behutsam, schrittweise eine Öffnung durchführen werden. Der Städtetag stellt weiter fest, dass Corona bedingt auch weiterhin nicht alle Betreu- ungsbedarfe und Wünsche der Eltern erfüllt werden können.

Was ändert sich bei uns:

Zunächst werden wir ab dem 25.5.2020 unsere Maxis in die Einrichtung zurückholen.

Die Maxis werden in zwei konstant zusammengesetzte Grup- pen aufgeteilt und können jeweils an einem festgelegten Vor- mittag den Kindergarten besuchen.

Die Maxis die bereits in den Notgruppen betreut werden, bleiben in dieser Konstellation, da nach Möglichkeit keine Vermischung der Gruppen stattfinden soll.

Wir werden dies unter Vorbehalt tun, da wir beobachten müs- sen, ob wir die Vorgaben zum Gesundheitsschutz einhalten und umsetzen können.

In einem weiteren Schritt sollen Kinder mit besonderem Förderbedarf die Möglichkeit haben an einzelnen Tagen im Kindergarten betreut zu werden.

Wir erarbeiten derzeit das erweiterte Hygienekonzept und bereiten uns auf das schrittweise Öffnen der Einrichtung vor.

Die betreffenden Eltern werden informiert und es werden Ih- nen die festgelegten Tage mitgeteilt.

Da die Lage nach wie vor sehr dynamisch ist, ist es jederzeit möglich, dass sich Vorgaben wieder ändern oder Erweiterun- gen hinzukommen. Bitte informieren Sie sich über unsere Homepage, dort versuchen wir zeitnah neue Informationen bereit zu stellen.

Wir wissen, für viele von Ihnen ist die Situation nach wie vor sehr unbefriedigend. Auch unser Wunsch wäre, bald wieder in den normalen Alltag zurückzukehren, was aber momentan noch nicht möglich ist.

Bitte haben Sie Verständnis, auch wir halten uns nur an Richt- linien und Vorgaben.

Es grüßt Sie ganz herzlich Ihr Kindergarten „Vogelnest“

Kirchennachrichten

Evangelischer Gottesdienst:

Wochenspruch

Christus spricht: Wenn ich erhöht werde von der Erde, so will ich alle zu mir ziehen. (Joh. 12,32)

Sonntag, den 24. Mai 2020 (Exaudi)

09.00 Uhr Gottesdienst in der Prälat-Hebel-Kirche in Schliengen

10.15 Uhr Gottesdienst in der Kreuzkirche in Auggen

Wir bitten Sie aber, die gesetzlich vorgeschriebenen Hygiene- vorschriften streng einzuhalten.

1. Die Höchstzahl der Gottesdienstbesucher beträgt 40. Das bedeutet, dass Sie unter Umständen wieder nach Hause zurückgehen müssen, wenn die Zahl erreicht ist.

2. Bitte tragen Sie eine Mund-Nasen-Schutzmaske.

3. Bitte kommen Sie nicht, wenn Sie Grippesymptome ha- ben.

4. Im Kirchenraum ist bitte ein Mindestabstand von 2 Me- tern einzuhalten.

5. Vor Beginn des Gottesdienstes bitte die Hände gründlich an der dafür vorgesehenen Stelle waschen. Der KGR ist anwesend und wird Sie einweisen. Folgen Sie der Beschil- derung.

6. Der Kirchenraum wird an den kritischen Stellen vorher und nachher mit einem Flächendesinfektionsmittel gerei- nigt.

7. Es ist leider nicht möglich, zu singen oder laut zu beten.

Bitte kein Gesangbuch nehmen. Zum Mitlesen liegen Lie- dblätter aus.

Nur, wenn wir alle sorgfältig die Regeln einhalten, kann eine mögliche Ansteckung verhindert werden.

Eine kurzfristige Absage des Gottesdienstes ist jederzeit mög- lich, falls wir den notwendigen Schutz nicht bieten können.

Wir bitten um Ihr Verständnis!

Ihr Pfarrer Schulze-Wegener

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FREITAG, 22. MAI 2020 | 7

Mitteilungsblatt der Gemeinde Auggen

Katholische Gottesdienste:

Gottesdienste vom 22. Mai bis zum 24. Mai 2020 in der katholischen Pfarrkirche Herz Jesu

Freitag, 22. Mai 2020

17:45 Uhr Rosenkranzgebet für Familien und Kranke 18:30 Uhr Heilige Messe mit Marienlob

Samstag, 23. Mai 2020

17:45 Uhr Rosenkranz für die Verstorbenen 18:30 Uhr Heilige Messe zum Sonntag

Sonntag, 24. Mai 2020

11:00 Uhr Heilige Messe 18:00 Uhr Eucharistische Anbetung Mit dem Wochenende 16. / 17. Mai beginnen wir wieder mit den Gottesdiensten in unserer Seelsorgeeinheit. Die Anzahl der Gläubigen ist begrenzt. 64 in Badenweiler, je 48 in Neu- enburg und Müllheim, 29 in Grißheim und 28 in Steinenstadt.

Sie müssen damit rechnen keinen Platz in der Kirche zu be- kommen und dafür bitten wir um Verständnis! Weil nicht alle die Möglichkeit haben werden an den Gottesdiensten teil- zunehmen werden wir weiterhin bis einschließlich Pfingsten Impulse in den Pfarrkirchen auslegen und auf die Homepage stellen.

Vereinsnachrichten

Winzerkeller Auggener Schäf

Der Winzerkeller Auggener Schäf eG informiert:

Aktuelle Öffnungszeiten im Winzerkeller Auggen Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Samstag 09.00 - 13.00 Uhr

Leider dürfen wir Ihnen nach wie vor keine Weinverkostung anbieten. Nutzen Sie weiterhin die Möglichkeit, die Weine te- lefonisch oder per Mail zu bestellen. Tel. Nr.: 07631-368029;

Mail info@auggener-wein.de

Ihre Weine können Sie zu den genannten Zeiten abholen, auch ein Lieferservice ab 12 Fl. ist möglich. Weitere Infos unter www.auggener-wein.de

Sonstiges

Freiwilliges Soziales Jahr beim DRK

Das Deutsche Rote Kreuz in Müllheim bietet jungen Men- schen die Möglichkeit, sich ein Jahr lang im sozialen Bereich zu engagieren, entweder in Form des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder als Bundesfreiwilligendienst (BFD). Neben dem Krankentransport ist dies auch in anderen Bereichen möglich, wie zum Beispiel in den Bereichen Hausnotruf und Fahrdienst für Menschen mit Behinderung, oder auch im Be- reich Breitenausbildung, über welchen Ersthelferkurse und Schulungen für betriebliche Ersthelfer organisiert wird. Das DRK hat eine Vielzahl an abwechslungsreichen Tätigkeiten zu bieten, die einen auch in der persönlichen Entwicklung maß- geblich unterstützen können.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage www.drk-muellheim.de, oder telefonisch über Bastian Fell- hauer, unter der Tel. 07631 / 1805-61.

WIR SUCHEN SIE

als zuverlässigen und verantwortungsbewusstenZusteller m/w/d(ab 13 Jahren, Rentner, Hausfrauen) für die Prospekt- und Anzeigenblattverteilung

inAuggen.

psg Presse- und Verteilservice Baden-Württemberg GmbH zusteller@psg-bw.de bei Fragen 0800-999-5-666

ENDE DES REDAKTIONELLEN TEILS

Verantwortlich für die Kirchen- & Vereinsmeldungen:

Die jeweiligen Kirche, bzw. der/die Vorsitzende des jeweiligen Vereins

Verantwortlich für die Fraktionsmitteilungen:

Die jeweilige Fraktion, bzw. der/die Vorsitzende der jeweiligen Fraktion

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Dr. med. Oliver Summ-Beck

FA f. Allgemeinmedizin • Buggingen • 07631/14544

Wir machen in der Zeit vom 25.05. - 05.06.20Urlaub.

Die Vertretung für dringende Notfälleerfahren Sie, wenn Sie in dieser Zeit die Ansage unseres Anrufbeantworters abhören.

Ab Montag, 08.06.20 ist die Praxis wieder geöffnet.

R. NIEDANOWSKI

Skulpturen in Marmor und Granit

Geöffnet: Mi. - Sa. von 14.00 - 18.00 Uhr Gartenstraße 4 I 79426 Buggingen I Tel. 07631-6331

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Praxis Dr. Franke

Urlaub vom 08.06.- 22.06.2020

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