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i." gips, \"erbiirgt ist. - F J - R.

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Verlag Paul Sttinkt $J $j AI $J $J 51 .ß

BreslauI, I:ascbenstr.9.-fernspr.3775. Bn:ugsprtis vierteljährlich 3,OOID. gs JJ Breslau. .5!

ßU 5endlmgen sind Jlld;t IIn PfiSCJI!1D, sendern nur IID die "Osldcufsml! Bcu-Zelhmg", Brtsllla r,. zu rimffD.

Inhalt: Gips als Baustoff. - Kreishaus für den Landkreis Isenhagen bei Wittingen. - Wirtshaus auf dem lande. - Verschiedenes.

Gips als Baustoff.

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I m auge\Verbe en":endet man z\\.'ei ver.schiedenc Arten vonGIpS, den EstnchgJps und den Stuckglp. Wic die beiden ßeLeichnungen deutlich besagen, findet Estriehgips hauptsiich­

lieh zur Herstellung von fußböden Verwendung, dagegen ist der Stuckgips VOf7:ugsweise als der zu den Stuckarbeiten dienende Stoff bekannt. Während aber auf diesen beiden Gebieten jeder dieser Stoffe aJlcin herrscht und für das betreffende Arbeitsfeld ausschJieß1ich in Frage kommt, finden beide Gipsarten auf einem dritten Platze, nämlich bei der Herstel1ung einer Reihe neuerer, aus Gips gefertigter Baukonstruktionen in gleichem Umfange ihre Verarbeitung. Gipsdielen und Gipsplatten sind neuzdtige Baukonstruktionsmittel, deren Hcrstellungsstoff so­

\vohl tstrichgips wie Stuckgips sein kann.

J)ie \Vahl der besonderen Gipsart für solche Konstruktionen ist indessen keines\\"egs dem uneingeschränkten Belicben frei­

gegeben. Vielmehr begründet die Verschiedenheit der Stoff­

eigr;:nschaften bei der Gipsarten auch eine durchaus verschiedene baufachliche Verwcndungsmöglichkeit, je nachdem bei den Kon­

struktionsmitteln Estrichgips oder Stuckgips in Betracht kommt.

Die frage nach dem baufachlichen Wertunterschiede z\\-ischen Esrrichgips und Stl1ckgips, d!c Unterschiede in den Stoffeigen­

schaften heider Gipssorten, müssen daher zuerst eine Klar­

stel!ung erfahren, ehe \\ ir uns \>,Titer ein Urteil über die ver­

schiedenen Gipsdielen und Gipsplatten bilden können.

Gips wird aus dem in der Natur vorkommenden Gips­

gestein durch ein Bren!1vrfa.hren ,gC\\ onnen. Durch dieses wird errcicht, daß dem naturlichn - Gipsgcstein sein Wasser­

gehaJt entzoen wird. Wenn nun dieser ihm ganz genommen wird, was bei deDl Brennen in der Rotglut geschieht, so erhält n1al1 den [s tri e h gips, der dann stark hydrau!ische t:ien­

schahen besitzt. Wird also Estrichgips in der Baupf<L'\is mit Wasser angemacht, und dann zum Erhärten gebracht, so zeigt er eine grore \Viderstandsfihigkcit gegen die Einwirkungen der feuchtjgkeit und der Witterungsunbilden. Auch bekundet er dann einc hohe Druckbeständigkeit. \Venn man aber auf das natürliche Gipsgestein nur die verhältnismäßig niedrige \Värme von etwa 120 0 C einwirken läßt, 30 wird natürlich auch nicht a1les \Vasser aus dem ßrenngut entfernt. Daher geht denn aus solchem Brennverfahren kein hydraulischer Gips hervor, vielmehr hat der hierdurch erzeugte S tue k gips info!gc seiner Porigkeit und geringen Härte eine nur sehr sch\\--ache, kaum nennenswerte \\/etterfestigkeit. Ein äußerer Unterschied in der Herstellungsweise diescr bei den Gipsarten liegt, abgesehen von der Verschiedenheit der angewendeten \Värmegrade, vor allem ja auch darin, daß das natÜrliche Gipsgestein, wenn es sich um die Erzeugung von Stuckgips handelt, vor dem Brennen gemahJen wird, daß es dagegen, wenn aus ihm Estrichgips gewonnen werden soll, vor dem Mahlen gebrannt wird.

Eine merk\vürdige und bis heute noch nieht ganz aufgeklärte Erscheinung beim Brennen des Gips.es bildet es, daß der Gips un­

brauchbar wird, wenn ein Hitzegrad zur Anwendung kam, der zwischen der RotgJut und der für die Herstellung des Stuck­

gipses nötigen niedrigeren Wärme von j 20 (I C liegt. Solcher Gips wird totgebrannter Gips genannt. Er ist schon ganz äu!erlicll von den beiden fÜr das Baugewerbe wichtigen Gips­

arten leicht zu unterscheiden. Denn Stuckgips ist rein weiß in der farbe, guter Estrichgips hat einen gelblichen, auch wohl rötlichen farbenton ; der unbrauchbare totgebrannte Gips da­

gegen neigt in der farbe zu einem leichten Blau.

Aus dieser Verschiedenheit der Stoffeigenschaften geht nun aber hervor, daß man den nicht wetterbeständiGen und nicht besonders druckfesten Stuckgips nur bel <;olchn Bau;

konstruktionen unbeanstandet hinnehmen kann, bei denen es sich nicht um Außenarbeiten handelt, und deren vor allen Dingen keine tragenden Aufgaben zugemutet werden. Dagegen

!<ann F_o:;triehgips bei Außenmauem und zu allen Tragkonstruk­

tionen unbedenklich herangezogen werden. Tatsäch!ich haben wir ja auch 11eute noch an Jahrhunderte alten Bauten den greifbaren Be\\'cis für die dem Estrichgips eigentümliche außergewöhnlfche Wetterbeständig:kcit. Allerdings hat man ja auch Versuche ge­

macht, ebenfalls den Stllckgips gegen die schädigenden Einwir­

kungen der Witterung gewissermaßen z imprägnieren. Namcntlich sieht man hierfür in einem guten Olfarbcnanstrich cin rccht wirksames Schutzmitte1. Die Mihen und Kostcn aber, die es hierbei verursacht, diesen Anstrich stets in einem eimvand­

freien, schönheitlich und LI.veckdienlich wirksamen Zustande zu erhalten, wiegen indessen den Gewinn keineswegs auf. Aber auch abgesehen davon wird eine solche Verwendung in der Außenarchitektur für den Stuckgips wegen sein,'f mangelnden Druckbeständigkeit wohl ein fÜr al1emal auf ein äußerstes und lediglich für Verzierungs-Zwecke in Betracht kommendes ;<'1indest­

maß beschränkt bleiben mÜssen.

Aus Estrichgips werden heute die verschiednartigsten Gipslmnstsreine hergestellt und in den Handel gebracht. Normal steinc und ganze Werksliicke, große Quader, Gesimse lind Sockel aus Estrichgips haben sich aufs vortrefflichste be\\ ährt, und sie stehen den Sandsteinquadern wie auch selbst den Zementkunststeinen in baupraktischer Beziehung nicht nach.

Wenn man sich nun vergegenwärtigt, um wie vieles sdmeikr diese aus Estrichgips hergestellten BauteUe trocken und wasser­

frei werden, als dies bei den zu gleichen Bauzwecken sonst verwendeten Stoffen der Fall 7U sein 9fJegt, so kann man nicht länger darüber im Zweife! sein, daß bei ihnen auch die Gefahr einer schädigenden frosteinwirl\Ul1g eine ganz bedeutt:nd eringere sdn IllUß. Hieraus ergibt s.ich dalll1 aber mit Natur notwendigkeit der Schluß, dal1 diese GipsbatJsteine allch eine recht hohe Wetterbeständigkeit besitzen, \\ic sie ihnen ja auch tatsächlich scilon aus ihrem Grundbestandteile, dem Estrich,

gips, \"erbiirgt ist. - F J - R. i."

Kreishaus für den

Landkreis Isenhagen bei Wittingen.

;\rchiteht AI f red S ass e in ["-Lml.O\"2r-Unden.

(Abbildungen auf SeTte ..t.9-1" -1,96 u. .t97 nbst eker ßjj-jbeliJgeJ G egenü.ber dem anmutig in der Heide beJegenen aJten Klosterzu lsenhilgen diente ein im 1 S" J3.hr!il1ndrt err;chtetes schlichtes einfaches faeh\\erkgebäu-de seit 1 SS5 den GescIÜi.fts zwecken des Lanctrats.:lmtes und n:'ihm auch g1etchzdtig in seinem Obergeschosse die \Vohnung des Landrc:ts auf. Durch die Vermehrung der Geschäfte zu einer Ei\....eiterung veranlaßt, beschloß man gleichzeitig ar. dieses Gebäude anschließend auch die Diensträume für die Kreis\'erw:11tungJu legen.

Die Anfertigung dieses Ent\\ urfes erfolgte im frÜhjahre 1907, und ist der l(reishausneubai) 1907 j 1908 nach dcn dargestelltcn Abbildungen zur Ausführung gc-1angt.

Um den neben dem LandratsamI liegenden Eingang LU betonen, hat derselbe einen kleinen Turmaufbau erhalten und

(fO"ttlt.m); Sd!

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Kreishaus für den Landkreis Isenhagen bei Wittingen. 0

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o Architekt Alfred Sasse in

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die K.rcisvcrwaJtung gruppIeren.

V01J der unteren HaUe aus führt eine bequeme Freitreppe in die obere Halle, die eine niedersächsische Dielcpausbildung erhalten hat Die Beleuchtung erfolgt durch BJeifenster vom rückwärtigen Hore aus.

An dieser oberen fJalle liegen das Steueramt, das Kreis­

ausschußzimmer und der Sitzungssaa! mit seinen Nebenräumen, während darüber im Dachgeschoß sich weitere Räume zur Auf­

bewahrung von Urkunden befindcn.

Die Durchbfldung hat im Äußeren in Sandsteioeinrahrnung der Fenster mft schlichten grauen Tcrranovaputz in den flächen unter stelJenweiser Verwendung von Eichenholzfachwerk statt­

gefunden, das Dach ist mit roten Pfannen und der Turm dabei mit Schiefer gedeckt worden.

Im Innern sind die konstruktiven Teile dcr Balken!age usw.

in der oberen Halle sichtbar geblieben und mit schlichter, ruhig wirkender HolzausbiIdung in den Balkenfcldefll abgeschlossen worden.

Der Sitzungssaal reicht in das Dachgeschoß, hat eine schlichte Holztäfe!ung und in der Mitte der einen kurzen Seite einen Kaminvorbau, der die Sammelhdz1.mg, die durch das ganze Gebäude führt, aufnimmt, erhalten. Über diesem Kamin ist eine beachtenswerte lieidelandschaft, die von dem Malcr Professor Jordan in Hannover ausgeführt ist, angebracht wordcn.

Das dieser Wand gegenÜberliegende große Fenster ist in Blei­

verglasung mit dem Wappen der Provinz Hannover und auch der LClneburger Landschaft geschmückt.

Ebenso haben auch die Fenster der Halle im Erdgeschoß Abzeichen des Ge\.verbes und der Landwirtschaft lind im Ober.

geschoß Rundbilder, den Imker und Schäfer, den Handwerker und Landwirt darsteUend, erhalten. Die Ausführung dieser fcnster erfolgte durch die Glasma!cr tlcnning und Andres in Hannover; die Ausführung der Maurerarbeiten durch Maurer­

meister Schnelle in Wittfngen; alle Übrigen Arbeiten durch Hankensbütte!er Handwerker.

Das ganze Geb11ude ist fiir den Preis von 45000 dt her­

gestellt worden und paßt sich in seiner äußeren Ausbildung, wie auch der inneren Durchführung den heimatlichen Formen an Ort und Ste!!e sehr ut an. Hier war e..<; namentlich Land­

rat von Pufendolf, dcr auf die Au fühfl!ng in diesen nieder­

sächsischen Formen sehr großen Wert legte und auch fiir die Durchbildung im hmern mit großem Verstiindnis Vorschläge machte und den bauleitendeIl Architekten in seiner AusfÜhrung utltcrstÜtzte.

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Wirtshaus auf dem Lande.

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Architekt Fra n z K 1.1 f n e r in MLinchcn.

(AbbiJdung-en auf Seite 498 und 499.)

B ei der Anlage eines Wirtsh H!ses auf dem Lande ist in derRegcl zu erwägen, daß dieses nicht nur dem Gastwirt­

schafts betriebe aHei!1 zu dienen hat, sondern, daß besonders auch die Möglichkeit Fremde beherbergen zu können, weit­

gehendste BerÜcksichtigung finden mul . Daher mÜssen die PUine für solche Anlagen sowohJ eincr bau pol i z eil ich e n , als auch einer gew er b ep 0 I iz ei J i e he 11 WÜrdigung unterzogen werden. Sie können dabei wohl den baupolizeilichen Be, stimmungen genügen} ohne daß jedoch eine Berechtigung zum Wirtscllaftsbetrieb h:crmit gegeben ist.

Der Gastwirtschaftsbetrieb verlangt eO"sprechendc Gast­

räume, Schankraum, Küche samt Zubehör, Keller, Waschräume, auch wohl ein Schlachthaus, sowIe mehrere Aborte.

Zur Beherbung von fremden sind Fremdenzimmer, nach Umständen auch für deren Fuhrwerk fremdcnstaJlnngen mit Wagenschuppen erforderlich.

Für eine richtige Planung und zweckmäßige Gestaltung der Gasträume, dem Haupt, und Nebenzimmer, ist VOr allem die Stellung des Schenktisches (Buffet), von welchem aus die Getränke und Speisen zur Verteilung gelangen, sowie die Stel, Jung von Tischen und Bänken maßgebend. Der Schenktisch, welcher mitunter den eigentlichen Schankraum ersetzen kann, muß sowohl mit der Küche in einer bequemen, den Schank­

betrieb nicht störenden Verbindung stehen, als auch hinsicht,

abwickelt.

Bei der Stellung dcr Tische und Bänke in dem Gastzimmer müssen bestimmte Vcrkchrsbahncn nach dem Schanktisch und den AusgangsWren berücksichtigt werder;. Solche Verkehrs' bahnen erhalten 1,00-1,50 m Breite; ergeben sich noch Zwischenwege zwischen den Stuhlreihen, so werden diese un­

gefähr 50 cm breit gehalten.

Die Breite der Tische beträgt gewöhnlich 80 cm, die Länge 2,00 m, oft bis zu 3,00 m. Für Wirtschaften auf dem Lande wird Tischen von rechteckiger Form der Vorzug vor runden gegeben. Die Tische stehen in Zwischenräumen von ungefähr 1,00 rn voneinander und von der Umfassungswand des Gast­

zimmers, an der sich eine 40-45 cm breite Bank befir.det, rd. 60 cm entfernt für einen Sitzplatz rechnet man 60 bis 70 cm Tiefe und ungefähr 60 cm Breite. Nach Quadratmeter bestimmt, soll für jeden Gast mindestens 0,70 qm Bodenfläche vorhanden sein.

Das Hauptgastzimmer soH rnindestecs 50 qm Fläche 1.1Tld 3,50 m Höhe, 5,00 m Länge gt:gen die Straße und eine ent­

sprechende Lüftungsvorrichtung haben; für je 20 qcm weitere fläche ist 5 cm Höhe mehr erforderlich, als Grenze .wird 5,00 m Höhe angenommen. Über chr(:itet das Gastzimmer 15 m Tiefe, so muß Licht und Luft anderweitig (seitwärts, rü.ck­

wärts oder von oben) in genügendem Maße zu.!;eführt werden.

Der Zugan,!:t muß unmittelbar von der Straße oder einem heBen, mindestens 1 ]/2 m breiten Vorpiatze aus stattfinden und von dem Eingange zu den \Vohnungen getrcnnt sein; er darf (in Städten nicht höher als 0,50 m über der Straßen höhe) auf keinen fa!! unter der Höhe der Straße liegen. Die Tür muß mindestens 1,00 m weit aufscIllagen. Sämtliehe Ausgänge mÜssen sich nach außen öffnen las:,cn. Erfolgt der Zugang Lum Gastzimmer durch einen Hausflur, Vorplatz, Gang oder eine Treppe, so sollen diese Durchgangsräume massive; am besten gewölbte Decken erhalten.

Wird der Schanl..::raum ais eigener Raum ausgebildet, so richtet sich seine Größe in erster Linie nach dem Ausmaße des Bieraufzuges, welcher für eine mitllere Wirtschaft 1,00 X 1,20 moder 0,80 X j ,00 rn Bodenfläche einnimmt.

Die !\üche muß vom Gastzimmer getrennt. mit einem Fenster gegen das freic LJfId mit LÜftungsvorrichtung, der etwaige Küchenausguß mit Geruchsvt::rschluß versehen sein.

Die Größe richtet sich nach Umfang des Betriebes und Ein, richtung. Von besonderer Wichtigkeit ist die Stellung des Kochherdes. Dieser steht entweder frei in der Mitte und hat seinen Rauchabzug unter dem Boden in den Schornstein ge­

leitet oder er steht wie der gewöhnliche Haushaltungsl\1.1chen­

herd an die Mauer angelehnt. Ersterer Anordnung wird viel.

fach der Vorzug gegeben. Gebräuchliche Maße für Küchen.

herde sind 1,20 X 2,00; 1,20 X 2,70 m.

Zur Küche gehört unbedingt eine Speisekammer mit nicht unter 3-4 qm Bodenfläche und cinem ins freie gehenden fenster. Wenn leIcht ausführbar, so ist eine Tür vom Gange aus in dIe Speisekammer einer solchen von der KÜche aus \-or­

zuziehen, weiJ dadurch vermiede!! \Vcrde!! kann, daß Dämpfe und Wärnle in die Speisekammer gelangen, welche immer kühl sein soll.

Wo möglich soll bei jeder Gastwirtsch,lft ein rd. 2.:J qm groj er Keller mit Fenstern ins freie vorhanden sein, in welchem Fleisch, Bier und sonstige Getränke, ferner GemÜse u w. auf.

bewahrt werden können. Wo von einer Anlage von Kellern, z. B. wegen ungÜnstiger GrundwasserverhättIlisse abgesehen.

werden muß, sind geeignete Räume im Hofe anzuordnen. Von besonderer Wichtigkeit ist die Einrichtung des Eiskellers, bei welchem man den eigentlichen Eisraum und den Lagerraum unterscheidet. Ersterer kann sich entweder Über oder neben dem Lagerraume befinden, und je nach dieser Anlage sprIcht man von einem Über-Eiskel!er oder einem Stfrn-Eiskeller. Haupt­

bedingungen sind dabei gleich wic beim freistehenden Eiskeller, daß möglichst die Wärme, das Schmelz- so\\ie das Grund\vasser abgehalten wird. Um die Wärme abzuhalten 1st eine gute Iso­

lierung: durch entsprechend starke Mauern mit eingelegter Isolier­

schichte erforderlich, oder es wird der Eisraum in die Mitte des Kellers verlegt, und rings um ihn werden die iibrfgen f\eller­

räume gelagert. Schwieriger gestaltet sich bei so!chen unter­

(forts<::tzung Seite SüD.)

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K,eishaus für den Landkreis Jsenhagen bei WitttnR"en. 0 o Architeid AIfred Sasse ih Hannover.Linden.

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Hofseite.

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irdischen Wirtschafts-Eiskellern die Entfernung des SchmeJz wasser ,fl Wo nicht ein Aufsteigen des Grundwassers zu be fürchten steht und außerdem durchlässiger Unterboden vor handen ist, läßt man das Schmelzwasser durch eIn Loch in diesen einfach versickern; andernfalls muß es, wenn auch etwas umständlicher, nach oben abgepumpt werden. Die Entfernung des Sehme1zwassers Ist für den Bestand des Kellers selbst, w wie für die Ha!tbarl eit des Eises von größter Bedeutung, so daß ihr bei der Anlage unbedingte Aufrnerksaml(cit zugewendet werden muß. Bei den Über-Eiskellern liegt das Eis am besten nach Brainard auf einem Wellblechboden, in dessen Grund rinnen sich das Schmelzwasser sammelt und von wo es dann abgeführt wird. Auf jeden Fall liegt das Eis nicht unmittelbar auf dem Boden, sondern am besten auf einem Lattenrost von etwa 20-30 cm Entfernung über dem Boden, damit eben das Schmelzwasser vom Eis möglichst abgeschieden wird. Die Decke soll massiv gemauert oder betoniert sein, für die Pflasterung eignet sich am besten eine Backsteinrollschicht. Die wirk samste Sicherung eines Eiskellers gegen aufsteigendes Grund­

wassers ist, denselben über dem Höchstgrundwasserstande an zulegen. Freil!ch ergeben sich dadurch in der Höhenentwick­

lung oft große Schwierigkeiten, die es dann zweckdienlicher erscheInen Jassen, den Eiskeiler außer dem Hause anzulegen;

das Vorerwähnte findet auch dann entsprechende Anwendung.

o 0 Wirtshaus auf dem Lande. 0 0 Architekt Pranz I\ufner in München.

Erdgeschoß. h

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[] [] Maßstab 1: 200 [] []

Das Waschhaus soll bei einem Wirtshausgebäude, bei dessen Betrieb ziemlich viel und große Wiischestücke zur Rei­

nigung gelangen, nicht unter 20 qm Bodenfläche umfassen.

In ihm müssen geeignete Plätze erhalten der Waschkesse1, Ein, weich bottiche. einige kleinere Bottiche, sowie ein Waschtisch (0,80 X 2,00 m groß mit dar'

unter am Boden befindlichem Lattenrost). Von Wichtigkeit ist die Entwässerung durch Neigung des Bodens in einem leichten Gefälle nach dem Sinkkasten zu. Zweckentsprechendster Bodenbelag ist Beton mit gerauhter Oberfläche.

Die Abortanlage muß allen baupolizeilichen Anforderungen entsprechen, darf nicht weiter als 15 m vom Wirtschaftsraume entfernt und muß von demselben leicht zugänglich sein. Die selbe hat aus drei Abteilungen zu bestehen, je ein Abort für Männer und Frauen mit getrenntem Zugang und einern Pißplatz (Pissoir). leder der bei den Aborte muß abzügUch des Sitzes noch einen freien Raum von mindestens 1 qm Bodenfläche haben. Der fußboden und im Anschluß an denselben die Wände sind auf Hohe von wenigstens 10 cm wasserdicht herzustellen.

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tung von Geschäftsreisenden handelt, erscheint die Einteilung des Grundrisses in kleinere und dafür mehrere Zimmer für die Aufstellung je eines Bettes zweckdienlicher, und es genügt die A!iordnung von 1-2 Zimmern für je 2 Betten. Allerdings richtet sich letzteres nach der Gesamtanzahl der Zimmer, doch wird die angegebene Zahl hin­

reichend sein, wenn es ich nicht um ein Wirts­

haus handelt das hauptsächlich für Sornmergäste bestimmt ist.

In einem Fremdenzimmer muß an Hausgerät untergebracht werden: ein Bett mit Nachtkästchen, ein Waschtisch mit Aus!eerkübel. eine Polster­

bank oder Sofa mit einem TIsch, ein Kleider­

schrank, sowie 1-2 Stühle. Außerdem ist noch zu erwägen, daß der Reisende nach Umständen seinen Koffer mit aufs Zimmer z... nehmen wünscht, und daher auch noch Platz für diesen in dem Zimmer vorhanden sein muß. Auch der Zimmer­

ofen ist nicht zu vergessen. Die Größe und form der Fremdenzimmer, insbesondere aber die An ordnung der Türen und fenster richtet sich nach der Möglichkeit, die cf\vähnten Gegenstände gut stellen zu können. Die Stockwerl\shöhen ent, sprechen denen sonstiger Wohnhausbauten.

Zur Bedienung bis zu 10 Zimmern genügt ein Zimmermädchen, welchem auch eine ent sprechende Geräkkammer im g!cichen Stockwerke der Zimmer zuzuteilen ist. Der Schlafraum des Mädchens befindet sich im Dachgeschoß. Hier ist auch die Wohnung des Wirtes in dem abgebildeten Beispiele untergebracht. Die Wohnung des Wirtes ist unter allen Umstiinden von dem Gastzimmer zu trennen und muß einen eigenen Zugang haben. Ebenfalls im Dachgeschoß befindlich ist das Zimmer für den Hausmeister angenommen.

Von ganz besonderer, ja nicht zu unterschätzender \Vir kung auf den Besuch eines derartigen Wirtshauses ist eine gute Einste!!mögJichkeit für Pferd und Wagen, eine Tatsache, die jeder Wirt auf dem Lande zu bestätigen weiß. Es müssen saubere, helle und bequeme Stallungen vorhanden sein, darauf wird seitens der Einsteller sehr gesehen

Da es sich nun in der Hauptsache um die Einstellung von Kutschpferden handelt, muß eine Standbreite von 1,50 bis 1,80 m und eine StandJänge von 2,50---2,80 mangenommen werden. DIe Breite der Sta!lgasse hinter den Pferden betrage 2,00 01, die lichte StaIJhöhe sei zwIschen 3,00--4,00 m groß.

Die Abgrenzung der einzelnen Stände muli, da Pferde verschie­

denster und unbekannter Eigenschaften Zur AufsteIlung gc, langen, mit möglichster Vorsicht gewählt werden; es dürften feststehende Kastenwände am besten sein, jedoch aueh gut ausgestattete Lattierbäume in frage kommen.

für den Stallboden empfiehlt sich anJ besten eine hoch­

gestellte Ziegelsteinschicht mit einem kleinen Gefälle nach der Jaucherinne zu. Auf die Belichtt1ng_ der St jJe ist noch besan.

ders zu achten. Das Licht sol! den Tieren nicht in die Augen falJen J sondern am zweckmäßigsten von rückwärts kommen;

dementsprechend sind die fenster anzuordnen. Die Stalltüre muß nach außen aufschlagen LInd rd. 1,30 X 2,30 m groß sein. In dem abgebildeten Beispiele liegt neben dem StaUe eine l\ammer für den Knecht, dem die Versorgung und Über, wachung der Pferde obliegt. Über dem Stalle befindet sich ein Heuboden.

für den Wagel1schl1ppen gelten folgende Maßbestimmungen : eine Kutsche ohne Deichsel ist 3,OO 3,SO m lang und 1,60 bis 2,10 m breit; eine Kutsche mit Deichsel ist 5,60-6,30 m lang. Ein Schlitten ist 1,80-2,50 m fang 'und 1 ,OO ! ,25 m breit.

Die Höhe des Wagenschuppens betrage 3,00-4,00 m.

o 0 Wirtshaus auf dem Lande. 0 0 Architekt Franz Kufner in München.

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Straßenseite.

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Obergeschoß.

Der Pißplatz muß bei einem Gastraum bis zu 50 qm Bodenfläche mindestens 2 m lang und 1 J 5 m breit sein und eine 2 m lange PIßrinne haben. Bei je 25 qm weiterer Boden Wiche muß er um 1 qm größer und die Pißrinne um 0,50 m länger werden. Sein fußboden ist wasserdicht herzustellen, ebenso müssen die Wände auf eine Höhe von 1,50 maus wasserdichtem, an der Oberfläche geglättetem Baustoff be, ste,hen und sollen auf 2 1 / 2 m Höhe mit dunkler Ölfarbe ge strichen sein oder aus einem Stoffe (Porzellan, Linkrusta usw.) bestehen, welcher das Beschreiben verhindert. Die Pißrinne ist arft, Boden anzubringen und mit ausreichendem Gefälle, sowie mit Wasserverschluß am Ablauf ZUr Grube und mit steter WasserspÜlung soweit als moglich zu versehen. Die Abortan­

lage muß unmittelbares Licht haben, ist in aUen ihren Abtei ILlQgen entsprechend zu lüften und zu beleuchten.

, Bei Gasträumen von mehr als 100 qm fläche, oder nieht ir11 Erdgeschoß g legenen, werden besondere Anforderungen, Insbesondere hinsichtlich der Abortan1agen (Damenaborte) vor­

beha1ten. Es ist hierbei besonders zu beachten, daß nicht Be eÜ;trächtigungen einzelner Wohnräume entstehen, oder daß gar Verstöße gegen die Sittlichkeit vorkommen können.

Die Beherbergung von fremden erfordert die Anjage von fremdenzimmern und deren Zubehör. Letzterer besteht aus

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Verschiedenes.

Verbands" Vereins- usw. Angelegenheitau.

Keine Architektenkammern ! Unter dieser Spitzmarke veröftentlicht die .,Deutsche Bau,Ztg." in NI". 81/09 folgenden Standpunkt: Als wir in Nr. 9 ff, unserer Zeitung den Entwurf des Herrn Kammergerichtsrates D1". Boethke in BerUn über ein Statut für Architekten-I\ammern veröffentlichten deuteten wir arme es unmittelbar auszusprechen, unsere infolge eingei1ende Envägungen entstandene abweichende Meinung über die Zweck­

mägigkeit \'on Architekten-Kammern an. Wir haben auch in privaten Gesprächen darüber stets die Ansicht vertreten, daß w]r Architekten-!\ammern selbst in der ungleich liberaleren Form, welche das Statut nach den Beratungen unserer zu­

stiindigen I\örperschaften erhalten hat, nicht nur nicht für nÜtzq h, sondern fÜr die Hebung unserer I\unst im Ansehen der Offentlichkeit hindernd und sdbst schädlich halten. Wir behalten uns vor, diese Ste1!ungnahme zu gelegener Zeit ein­

gehend zu begründen. Wir woUen aber nicht verfehlen, schon heute auf einen Vorgang die Aufmerksamkeit der deutschen Fachgenossen zu lenken: der unsere Haltung: und Anschau ng stÜtzt. Gegen die Bildung: von Architekten-Kammern hat sich vor lwrzem die SeIH angesehene "Gesellschaft österreichischer Architekten" erklitrt, zu welcher die bestell künstlerischen Kräfte Zis!eithaniens zählen. Die Gesellschaft hat über ihre Entschlüsse den folgenden Beriellt veröffentlicht: "Die Gese!!­

schaft Qstcrrcichischer Architekten hielt dieser TalJe im Sitzuno-s­

saale der k. k. Akademie der bHdenden Künst: eine Gene1;1­

versammlung ab, auf deren Tagesordnung die Ste!lungnahme der Gl;:sellsehaft zur Bildung von Architektur-Kammern srand.

Den Anstoß hierzu gab der Gesetzentwurf, der im Deutschen Reiclle vom "ArchitelÜenverein zu BerJin" dem Bunde deutscher Architekten," dcr "Vereinigung Berliner Archit kten" sowie Ver tretern des "Verbandes deutscher Architekten- und Ingenieur­

Vereine" ,wsgearbeitet wurde. Nach einem eingehcnden Referate des Arch. Oerley Über diesen entwurf eines Reichs­

gesetzes beschloß die Gesellschaft mit grolk:: Majorität, gegen die Bildung von Architektur-Kammern in Osterreich Stellun cr 71.1 nehmen. Als erste KonsequenL dip,ses Schrittes beschloß die Geselbchaft ebenfalls mit großer Majorität j jenen ihrer iVlitglieder, wdchc gleichzeitig Mitglieder der Zcntral-Vereinigung der Architekten der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Uinder sind, . den Austritt aus der Zentralvereinigung zu emp­

fehlen, da die Zentralvereinigung zu dem besonderen Zwecl(

gegrfindet ist, Architeh:tur-Kammern ins Leben zu rufen. In­

fo!gedessen sind aus dcr Zentralvereinigung nachstehende Künst!er ausgetreten: Professor Josef Hoffmanl1, Emil Hoppe, Marce! Kammerer, Robert Oerley und Otto SchönthaI" . - Die frage ist fur Llnsere Kunst eine sehr ernste und sie \vird auch übcra\l als eine solche behandelt und mit großer GrÜndlichkeit beraten. Gleichwohl aber wil! es uns scheinen, als ob die Beratungen an manchen Stellen nicht genug leidenschaftslos s chli(.;h gctiil1rt, sondern mit Envartungen bcgleitet werden, d!.e nach nserer Meinung Lind nach Würdigung der gesamten

\vlrtschaflhch.:n Verhältnisse, die für unser fach in Betracht k?mme1 . wohl leider nicht eintreten werden. Im Gegensatz hierzu jedoch glauben wir, daß, wenn di Entwürfe Gesetz

\V rdell so!lt 7 11, unsere I\unst zu den gesetzlichen Vorschriften, mit denen SIt: schon Übergenug belastet ist, mit einer weiteren Last .bedrückt werden wird, deren Fo!gen noch nicht abzu­

sehen sind. Wir meinen, die gleichen Einrichtungen anderer Berufsstimde und ihre bisweilen sehr unangenehmen, jedenfalls aber sehr lästigen Beg!eiterscheinnngcn sollten zur urößten V.orsicht bei der Schaffung einer Einrichtung mahnen, "'die fÜr d1e Baukunst nach unserer Ansicht nur schädlich statt nÜtzlich werden kann.

Unfälle.

Ein Bauunglücl{ in Etbing hat sieh am 6. Oktober am Neubau der Treibriemenfabrik Scheffler ereignet. Der Rohbau war nahezu vol!endet und waren mehrere Arbeiter mit dem A b u eines Turmes, der das Dach krönen sollte, beschäftigt.

Plotzhch gegen 9 Uhr vormittags stürzte die oberste Beton­

decke ein und die Steinmassen und ein Teil des DachgerÜstes durchschlug die unteren Decken und die Kellerdecke. Die Ar­

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beiter befanden sich meistens im Bau und wurde1J mit ver, schüttet. Aus den TrÜmmern wurden fÜnf Tote geborgen, fünf Schwerverletzte sfnd außer Lebensgefahr. Die städtische feuer wehr nahm sofort die Aufräumungsarbeiten in Angriff, welche ununterbrochen bis nächsten Abend 10 Uhr fortgesetzt wurden.

Als Ursache des Unglücks schwirren, wie bei solchen An Hissen stets, aJlerJei Gerüchte durch die Luft. Die örtliche Bauaufsicht Über die AusfÜhrung der Betondecken lag in Händen eines 23 jährigen Technikers, wcleller nicht genügend praktische Erfahrung besessen haben soll.

festzustehen scheint nach a!!em, was man hört, dal die Ausschalung zu früh erfolgte bezw. die Versteifung vorzeitig entfernt wurde. Das Mauerwerk der Wandf!ächen hat sich im a!lgemeinen als fest crwiesen_ Nur an einigen SteHen wurde innen von dem herabsWrzenden Deckenwerk die Mauer be­

schädigt.

Rechtswesen.

rd. Wann kann der Bauherr den Bauunternehmer nicht für einen Verstoß gegen die Regeln der Baukunst verantwortlich machen? Ocr eigentümer eines Gebäudes weigerte sich, den Bauunternehmer, den er seinerzeit mit der Errichtung dcs Baues betraut hatte, den voilen vereinbarten Preis zu zahlen, da, wie er behauptete, info!ge fehlerhaftC'r Bauweise das liaus mit Schwamm behaftet sei. Der Bauunter­

nehmer machte demgegenüber geltend, daß er vor Ausführung des B ues den. Bauherrn ausdrücklich darauf hingewiesen habe, daß die von Jenem verlar.gte Bauweise gegen die Regeln der Baukunst verstoße. Der Bauherr habe jedoch darauf bestanden, daß der Bau seinen Weisungen gemäß ausgefÜhrt werde; jener habe daher kein Recht, für den hierdurch entstandcnen Schaden ihn, den Bauunternehmer, verantwortlich zu machen. Von einer Hdrabsetzung des ausbedungenen Preises könne demnach keine Rede sein. Das Oberlandesgericht Naumburg hatte diese Ein­

wände des Bauunternehmers nicht als stichhalti cr erachtet oa es der Meinung war, jener hätte als fachman sich wei'gern mÜssen, dem Verlangen des Bauherrn zu entsprechen, zum.al er schon im Anfange mit der in der Folge ja tatsächlich ein­

getretenen SchwammbiJdung rechnetr;:. - Anderer Ansicht war jedoch das Reichsgericht. Wenn der Unternehmer so geleistet hat, wie es der Bauherr forderte, so ist es ausgeschlossen daß dieser den Einwand vertragswidriger Erfüllung erheben' und einen Anspruch auf Preisminderung geltend machen kann ­ so äußerte sich der höchste Gerichtshof. Ersatzpflichtig könnte der Unternehmer atlerdings unter der Voraussetzung geworden scin, daß er den durch die fehlerh<tfte Bauweise becrründeten Mangel zu vertreten hätte, und dieser Ansicht ist an cheinend die Vorinstanz. 1m allgemeinen ist es Zwar richtig, daß ein Unternehmer haftet, wenn der Besteller ihm schädliche oder gefährliche Anweisungen crteilt, und er es unter!äßt, ihn nach seiner Sachkunde darauf aufmerksam zu machen. Ganz an­

ders jedoch gestaHet sich die Rechtslage, wenn der Unter­

nehmer den Besteller auf die Schiidlichkeit oder Gefährlich­

keit seiner Anweisungen aufmerl(sam gemacht hat, der Be, steiler trotzdem bei diesen verblieben ist, und der Unternehmer sie nunmehr befolgt hat. Unter solchen Umständen entfäUt

! dcr Grund, den Unternehmer einer PfUchtver1etzung gegen­

uber dem Vertragsgegner zu zeihen und ihn zugunsten des letzteren für die eingetretenen folgen haften zu lassen. - Aus welchem Grunde der Unternehmer im vorliegenden faUe die Befolgung der ihm vom Bauherrn gegebenen AnweisunO' hätte verweigern, und wie -er sich danach weifer hätte v ha1ten müssen j hat die Vorinstanz nicht näher dargelegt. Hätte der Unternehmer den Bau entgegen der ihm erteilten Anwelsun<> so ausgeführt, wie er es für richtig hielt, so setzte er sich ge ade dadurch der Gefahr aus, daß seine Leistung aus jenem Grunde eanstande wurde. Inwiefern er aber dem Bauherrn gegen­

uber verpflichtet gewesen sein sollte, die Bauausführung über­

haupt zu unterlassen, weil der Bauherr bewußt eine ihm schäd.

Hche Bauweise forderte, ist nicht ersichtlich. Es ist auch nicht erkennbar, inwiefern der Preisminderungsanspruch oder ein' Er­

s tzanspru h des Beklagten gerade um deswillen begründet sein kO l1te, weil der Bauunternehmer die Bauausführung nicht ver weigert hat. Hat er seinesteils den Vertrag gehörig erfüllt, so st aUc der Bauherr zur Gegenleistung verbunden. (Entscheid.

des Relchsger_ vom 22. Juni 1909.)

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i(reishaus fiir den Landl{reis lsenhagen bei Wittingen. D=D Architekt: Alfred Sasse in Iiannover, Linden. I

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