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MS SEAVENTURE-Seereise: Inselhüpfen im Atlantik Kanaren, Madeira & Azoren

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Academic year: 2022

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GEMEINSAM MEHR ERLEBEN!

MS SEAVENTURE-Seereise:

Inselhüpfen im Atlantik – Kanaren, Madeira & Azoren

15 Tage vom 12.10. bis 26.10.2021

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Die Küste Madeiras ©anilah - stock.adobe.com, GLOBALIS

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Acht Inseln mitten in den Weiten des Atlantiks ….

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit MS SEAVENTURE gleich acht Inseln der Kanaren, der Azoren und Madeiras zu entdecken, verspricht ein ganz besonderes Reiseerlebnis zu werden. Wenn in Deutschland die Tage kür- zer werden und die Sonnenstunden weniger werden, ist es ein idealer Zeitpunkt nochmals Son- nenfrische und angenehme Temperaturen zu genießen. Die „Inseln des ewigen Frühlings“

werden die Kanarischen Inseln gemeinhin genannt. Wir zeigen Ihnen, dass dies auch im Herbst noch eine richtige Bezeichnung ist. Immergrün präsentiert sich der Ausgangspunkt unserer Rei- se, die Insel Teneriffa, ihren Besuchern. Nach der Ankunft und einem kurzen Transfer erwartet uns die MS SEAVENTURE (ehem. MS Bremen) im Hafen von Santa Cruz.

Von hier geht es in den nächsten 2 Wochen durch die Inselwelt der Kanaren bis zu den Azoren.

Ziele wie Lanzarote, La Palma und La Gomera stehen ebenso auf dem Fahrplan wie die Azore- ninseln San Miguel und Terceira. Nicht zu vergessen, das Reisehighlight Madeira. In Funchal liegen wir über Nacht. So haben Sie nicht nur die Möglichkeit, die Insel auf unserer Rundfahrt kennenzulernen, sondern auch Funchal am Abend zu erleben.

Insgesamt bietet unsere Seereise an Bord der MS SEAVENTURE eine perfekte Kombination aus Erlebnis und Erholung. Die Seetage laden bei angenehmen Temperaturen zum Entspannen auf dem Sonnendeck oder gar Ihrem Privatbalkon (Kabinen und Suiten auf Deck 6 und 7) ein. Die Crew der MS SEAVENTURE verwöhnt Sie derweil mit schmackhaften Menüs und mit freund- lichem Service.

Mit nur 82 Kabinen und Suiten ist die MS SEAVENTURE gerade in diesen Zeiten das perfekte Schiff für erlebnisreiche Tage im kleinen Kreis. Nur ihr ist es möglich, auch kleinere Häfen anzulaufen und nur an Bord der MS SEAVENTURE reisen Sie fast so individuell wie auf einer größeren Privatyacht. Willkommen an Bord, willkommen auf den „Inseln des ewigen Frühlings“

Hartmut Piel Klaus Daccache,

Geschäftsführer GLOBALIS Erlebnisreisen Vertriebsleiter GLOBALIS Erlebnisreisen

Inhalt:

S. 4-7 Schiffsbeschreibung MS SEAVENTURE

S. 8-13 Inselhüpfen im Atlantik: Kanaren, Madeira und Azoren

12.10. bis 26.10.2021

15 Tage ab €

2.999,-

S. 14 Wichtige Reiseinformationen S. 15 Leben an Bord der MS SEAVENTURE S. 16-18 Reisebedingungen

S. 19 Wichtige Reiserechte bei einer Pauschalreise

Bildquellen Titelbild und Inhalt: Adobe Stock, Globalis Erlebnisreisen, Scylla AG Bildnachweise bei GLOBALIS Erlebnisreisen, Uferstr. 24, 61137 Schöneck.

Stand: September 2021 · Irrtümer, Berichtigung von Druckfehlern und Änderungen vorbehalten.

Inselhüpfen im Atlantik:

die Kanaren, Madeira und die

Azoren

©Piotr Krzeslak - stock.adobe.com, GLOBALIS

Reisen zu Corona-Zeiten:

Ihre Schiffsbesatzung und Globalis ach- ten auf die Gesundheit ihrer Gäste und Mitarbeiter. Bitte haben Sie Verständ- nis dafür, dass wir an Bord und bei den Ausflügen auf ein striktes Gesundheits- Management zu Ihrem Wohle achten.

Hierzu gehören ein umfangreiches Des- infektions-Programm an Bord und eini- ge Verhaltensregeln, welche wir Ihnen bei der Einschiffung näherbringen.

Kein Grund zur Sorge, ganz im Gegen- teil: es macht das Reisen für uns alle si- cher und zum Vergnügen!

2G-Regelung:

Bitte beachten Sie, dass für diese Reise die 2G-Regelung gilt. Das heißt: Voraus- setzung zur Teilnahme an der Reise ist der Nachweis einer vollständigen Imp- fung oder ein Genesenen-Zertifikat.

GLOBALIS-Corona-Reiseschutz:

Im Reisepreis enthalten ist der GLO-

BALIS-Corona-Reiseschutz: Reiseab-

bruch-Versicherung nur bei epidemi-

schen oder pandemischen Erkrankun-

gen wie COVID-19, Reise-Assistance,

voller Reisekrankenschutz inkl. Kran-

kenrücktransport In- und Ausland ein-

schließlich der Heilbehandlungen auf-

grund einer epidemischen oder einer

pandemischen Erkrankung wie CO-

VID-19.

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Seite 4 © 2021 by GLOBALIS Erlebnisreisen GmbH, 61137 Schöneck

Der Teide: höchster Berg Spaniens Quelle: GLOBALIS

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Das Expeditionsschiff MS SEAVENTURE

Meilensteine der

Expeditions-Seefahrt

D ie MS SEAVENTURE wurde eigens für außergewöhnliche Seereisen konzipiert. Als MS Bre- men war sie seit vielen Jahren der Inbegriff deutscher Expeditions-Sehnsucht und hat auf ihren unzähligen Seereisen in allen Meeren dieser Welt begeistert. Diese Tradition setzt sie nun unter ihrem neuen Namen MS SEAVENTURE mit gleichgroßer Leidenschaft fort.

Im Sommer und Herbst 2021 sind wir gleich viermal Ihr Gastgeber auf Expeditionen im hohen Norden, entlang der westeuropäischen Küste bis nach Teneriffa und zum Abschluss der Saison jetzt noch von den Kanaren bis zu den Azoren und zurück.

Immer dabei unser engagiertes Team an Kreuzfahrtleitern, eine serviceorientierte und erfah- rene Schiffsbesatzung und Sie, unsere maximal 150 Gäste an Bord der MS SEAVENTURE. Ge- meinsam wollen wir mit Ihnen das Nordmeer und den Atlantik entdecken, Fragen unserer Zeit erörtern und, auch das ist erlaubt, die traumhaften Kulissen entdecken und an Bord genießen.

Die MS SEAVENTURE ist dabei das perfekte Zuhause, wurde Sie doch 1990 für diese Art des Reisens erbaut und seitdem immer wieder renoviert und auf neuestem Stand gehalten. Dank ihrer Konstruktion ist die Seaventure sehr wendig und kann Gebiete befahren und Häfen an- laufen, welche anderen Schiffen versagt sind.

Selbstverständlich unter Beachtung des Schutzes von Natur und Meer. So fährt die MS Seaven- ture zu 100% schadstoffarm mit Marine-Gasöl mit einem Schwefelgehalt von nur 0,1% und nutzt SCR-Katalysatoren, welche den Stickoxid-Ausstoß um mehr als 90% reduzieren.

Hinzu kommt, dass wir als Reiseveranstalter den CO

2

-Schadstoff sowohl unserer Seereisen mit MS SEAVENTURE wie auch der Hin- und Rückflüge nach Teneriffa zu 100% kompensieren.

Die insgesamt 80 Kabinen sind jeweils 18m² groß, die 16 Kabinen auf Deck 6 haben einen eigenen Balkon. Auf Deck 7 gibt es noch 2 Suiten mit 24m² Größe. So reisen Sie im kleinen Kreis – gerade richtig für das intensive Entdecken.

Bordrestaurant

Bordbibliothek

Sonnendeck MS SEAVENTURE

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Seite 6 © 2021 by GLOBALIS Erlebnisreisen GmbH, 61137 Schöneck

Palmen auf La Gomera ©Kazmierczak - stock.adobe.com, GLOBALIS

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Seite 7

Kabinenbeispiel Deck 6 mit Balkon Suite mit Balkon Deck 7

Kabinenbeispiel Deck 4 und 5 mit Fenster

Kabinenbeispiel Deck 3 mit Bullaugen

Im Reisepreis bereits enthalten:

Flug nach Teneriffa und zurück von Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart (weitere Flughäfen auf Anfrage) inkl. Transfers Flughafen Teneriffa - Schiff - Flughafen Teneriffa

Seereise laut Fahrplan an Bord der MS SEAVENTURE von Teneriffa bis zu den Azoren und zurück

14 Übernachtungen an Bord der MS SEAVENTURE in der gebuchten Kabinenkategorie

Vollpension an Bord mit vier Mahlzeiten täglich

All inclusive-Getränkeauswahl aus einer reichhaltigen Barkarte mit zahlreichen alkoholischen und nicht-alkoholischen Getränken

Minibar in der Kabine mit Softdrinks und Mineralwasser

Alle Trinkgelder für die Crew an Bord während Ihrer Seereise mit der MS SEAVENTURE

GLOBALIS-Kreuzfahrtleitung

GLOBALIS-Corona-Reiseschutz: Reiseabbruch-Versicherung bei epidemischen oder pandemischen Erkrankungen wie COVID-19, Reise-Assistance, Reise-Auslandskranken- versicherung, Kranken-Rücktransport In- und Ausland

CO

2

-Kompensation der Flüge sowie der Seereise Nicht im Reisepreis eingeschlossen:

Ausflugspaket bzw. an Bord buchbare Landausflüge (nach Verfügbarkeit)

Gepflegte Baderäume in allen Kabinen

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Seite 8 © 2021 by GLOBALIS Erlebnisreisen GmbH, 61137 Schöneck

Ermida da Nossa Senhora da Paz auf Sao Miguel ©Henner Damke - stock.adobe.com, GLOBALIS

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Highlights dieser Reise:

4 15-tägige Erlebnis- und Entdeckerreise an Bord der MS SEAVENTURE

4 Kleines Schiff für kleine Häfen 4 Acht Inseln mitten in den Weiten des

Atlantiks: Inselhüpfen durch einzigartige Naturparadiese

4 Seereise im kleinen Kreis: maximal 150 Reisegäste an Bord

4 Kontraste pur: tiefblaues Meer, sattgrüne Inseln, malerische Kraterseen, schroffe Lavaküsten und saftiges Weideland.

Einzigartige Küstenlandschaft auf Lanzarote

©vallefrias - stock.adobe.com, GLOBALIS

Sao Miguel

Azoren

Kanaren

Lissabon

Casablanca Sao Miguel

Terceira

Lanzarote

Gran Canaria La Palma Teneriffa

Gomera Madeira

Atlantik

Inselhüpfen im Atlantik: Kanaren, Madeira und Azoren

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15 Tage / 14 Nächte 12.10. - 26.10.2021

p.P. ab € 2.999,-

Teneriffa ist in nur wenigen Flugstunden be- quem von vielen deutschen Flughäfen aus er- reicht. In Santa Cruz de Teneriffa erwartet Sie das Expeditionsschiff MS SEAVENTURE. Hier beginnt Ihre Seereise zu gleich acht faszi- nierenden Inseln mitten in den Weiten des Atlantiks.

In ihrer Dienstzeit als MS Bremen hat sich die heutige MS SEAVENTURE vieler Stammkun- den erfreut und sich als perfektes Expedi- tionsschiff für kleinere Inseln und entlegene Regionen entwickelt. Bevor die SEAVENTURE zu ihrer Antarktis-Saison aufbricht ergibt sich jetzt noch für maximal 150 Gäste die einma- lige Möglichkeit, die Inselwelten im Atlantik zu entdecken.

Nach der Einschiffung auf Teneriffa läuft die SEAVENTURE am nächsten Tag Gran Canaria an. Den vielen Touristen zum Trotz, die jedes Jahr Urlaub auf Gran Canaria machen, hat sich die Sonneninsel jenseits der touristischen Zentren ihren Charme bewahrt und es gibt noch viel Unbekanntes zu entdecken. Dann erwartet unsere Gäste die beinache surreal wirkende Landschaft von Lanzarote, die Insel Caesar Manriques.

Weiter geht es nach Madeira. Ebenso grün wie Teneriffa und mit seiner wunderschönen

Hauptstadt Funchal, einer der Höhepunkte unserer Reise. Fast zwei Tage bleiben uns zum Entdecken der vielen Sehenswürdigkeiten.

Nach einem weiteren entspannten Seetag er- warten uns dann die Azoren. Vielen bekannt als Wetterküche Europas, präsentieren sich Ihnen die Inseln Sao Miguel und Terceira mit faszinierenden Landschaften und herrlichen Ausblicken auf den Atlantik.

Von dort geht es an zwei Seetagen zurück zu den Kanarischen Inseln. Gomera und La Pal- ma sind die Anlaufhäfen, welche nur kleineren Schiffen wie der MS SEAVENTURE vorbehal- ten sind. Auch hier erwarten Sie, wie auf allen anderen Inseln auch, spannende Ausflüge und eine wunderschöne Vegetation.

Nicht minder wichtig sind natürlich die Aufent- haltstage an Bord der MS SEAVENTURE. Kü- che und Service werden Ihnen während unse- rer Seereise nicht nur internationale Gerichte und einem freundlichen Service bieten, son- dern auch immer wieder versuchen regionale Spezialitäten aus Küche und Keller zu kreden- zen. So wird Ihre Begegnung mit den Inseln im Atlantik zu einem echten „Heimspiel“.

Willkommen an Bord, wir freuen uns auf Sie !

Den Fahrplan finden Sie auf den folgenden Seiten.

15-tägige Seereise zu den Inseln des ewigen Frühlings

Große Atlantik-Seereise mit

der MS SEAVENTURE

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Die Kathedrale Santa Ana steht inmitten der Vegueta, dem ältesten Teil der Stadt Las Palmas de Gran Canaria.

©Balate Dorin - stock.adobe.com

Seite 10 © 2021 by GLOBALIS Erlebnisreisen GmbH, 61137 Schöneck

Ihr Fahrplan im Überblick:

Tag Hafen Ankunft Abfahrt Ausflüge an Bord oder vorab zum Vorzugspreis buchbar *

1 Di 12.10. Santa Cruz de Tenerife 20:00 Flug nach Teneriffa - Einschiffung

2 Mi 13.10. Las Palmas - Gran Canaria 09:00 20:00 Unbekannte Inselhighlights 4 Stunden

3 Do 14.10. Arecife - Lanzarote 09:00 20:00 Auf den Spuren Caesar Manriques 4 Stunden

4 Fr 15.10. Seetag

5 Sa 16.10. Funchal - Madeira 09:00 Stadtrundgang Funchal 3 Stunden

6 So 17.10. Funchal - Madeira 17:00 Inselrundfahrt Madeira 5 Stunden

7 Mo 18.10. Seetag

8 Di 19.10. San Miguel - Azoren 11:00 20:00 Auf den Spuren des Azoren-Hochs 4 Stunden

9 Mi 20.10. Praia da Vitoria - Azoren 09:00 20:00 Inselrundfahrt Terceira 3 Stunden

10 Do 21.10. Seetag

11 Fr 22.10. Seetag

12 Sa 23.10. Santa Cruz de La Palma 09:00 20:00 Inselrundfahrt La Palma 4 Stunden

13 So 24.10. San Sebastián de La Gomera 09:00 20:00 Inselrundfahrt La Gomera 3,5 Stunden

14 Mo 25.10. Santa Cruz de Tenerife 09:00 Inselrundfahrt Teneriffa 6 Stunden

15 Di 26.10. Santa Cruz de Tenerife Ausschiffung nach dem Frühstück - Rückflug

Alle genannte Zeiten sind Ortszeiten und als Richtzeiten zu betrachten.

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Lagoa Azul und Lagoa Verde auf Sao Miguel

©photoplace - stock.adobe.com, GLOBALIS

Inselhüpfen im Atlantik: Kanaren, Madeira und Azoren

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tem Relief, wunderschöne Strände mit wei- ßem und goldenem Sand, üppige Palmenhai- ne ... und die Stille, denn auch die gehört zur rätselhaften Landschaft von Lanzarote. Über- all trifft man auf die Spuren des Inselkünstlers und Architekten Cesar Manrique. Er hatte sich dem Schutz seiner Heimatinsel verschrieben und so das Bild der Insel nachhaltig geprägt

Madeira – Blumeninsel im Atlantik

Die portugiesische „Insel des ewigen Früh- lings“ ist der nächste Anlaufhafen mitten im Atlantik. Der Hafen von Funchal ist der Aus- gangsort für unsere Begegnungen mit dieser sympathischen Insel. Der botanische Garten ist eine der meist besuchten Sehenswürdig- keiten Madeiras. Aber auch die Inselhaupt- stadt Funchal selbst hat viel zu bieten. Auf einem Stadtrundgang erleben wir viel vom Flair der Hochseeinsel und auf wunderschö- nen Inselrundfahrten gibt es unendlich viel zu entdecken. Mutige stürzen sich, wohlbehütet

Gran Canaria: Kontinent im Miniaturformat

Die erste Insel, die Sie anlaufen, ist Gran Ca- naria, auch als „Kontinent im Miniaturformat“

bekannt. Die fast kreisrunde Insel zeichnet sich durch seine ausgeprägten Kontraste aus.

An ein und demselben Tag kann man die herr- lichen Strände und die ausgedehnten Dünen- felder genießen und zu den Gipfeln aufsteigen, die von kanarischen Kiefernwäldern bedeckt sind, deren Grün sich vom dunklen vulkani- schen Untergrund abhebt. Auf der Fahrt über die Insel kommt man an tiefen Schluchten und Tälern, an imposanten Vulkanfelsen, Calderas und beeindruckenden Klippen vorbei, an un- glaublichen Orten, an denen man innehalten muss, um die überwältigende Landschaft zu betrachten. Wie auch die übrigen Kanarischen Inseln ist Gran Canaria mit einem beneidens- werten Klima gesegnet, einem ewigen Früh- ling, der dazu einlädt, die reiche Natur und die Vielfalt der Landschaften, die malerischen Orte am Meer und im Landesinneren, die Tra- ditionen, Kultur und Geschichte intensiv zu er- leben.

Lanzarote – einzigartige Natur trifft Landschafts- kunst von César Manrique

Lanzarote ist ein Synonym für Vulkane, Lava- felder und bizarr geformten Felsen, für das Schwarz und Rot der Erde, das mit dem Weiß der Häuser, dem Blau des Meeres und des Himmels kontrastiert. Die Landschaft wird vervollständigt durch karge Berge mit sanf-

Kakteengarten auf Lanzarote

Kat. 1 Deck 3, mit Bullaugen:

Belegung mit 2 Personen p.P. € 2.999,- Belegung mit 1 Person € 4.399,-

Kat. 2 Deck 4 vorne, Panoramafenster:

Belegung mit 2 Personen p.P. € 3.899,- Belegung mit 1 Person € 4.999,- Kat. 3 Deck 4 mittig, Panoramafenster:

Belegung mit 2 Personen p.P. € 4.499,- Belegung mit 1 Person € 5.499,-

Kat. 4 Deck 5 vorne, Panoramafenster:

Belegung mit 2 Personen p.P. € 4.699,-

Kat. 5 Deck 5 mittig, Panoramafenster:

Belegung mit 2 Personen p.P. € 4.999,-

Kat. 6 Deck 6, mit Balkon:

Belegung mit 2 Personen p.P. € 6.599,-

Kat. 7 Suite Deck 7, mit Balkon:

Belegung mit 2 Personen p.P. € 7.699,- Den Deck- und Kategorienplan sowie die im Reisepreis bereits eingeschlossenen Leistun- gen finden Sie auf Seite 7.

Flüge nach Teneriffa und zurück ab Düssel- dorf, Frankfurt, Hamburg, München oder Stuttgart (weitere Flughäfen auf Anfrage) inkl. Transfer vom Schiff zum Flughafen Teneriffa im Preis enthalten.

*) UNSER TIPP: Buchen Sie vorab das Aus-

flugspaket zum Vorzugspreis von 399,- €

p.P. Das Paket beinhaltet alle aufgeführten

Landausflüge (Preis bei Einzelbuchung an

Bord: 499,- €).

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Märchenhafte Natur auf La Gomera

©Andre - stock.adobe.com, GLOBALIS

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© 2021 by GLOBALIS Erlebnisreisen GmbH, 61137 Schöneck

Die Inselhauptstadt Ponta Delgada mit ihren 17.800 Einwohnern zeigt sich modern Stadt an den Portas do Mar, dem Kai für Fähren und Kreuzfahrtschiffe. Restaurants, Bars, Cafés und eine Badeanlage locken Urlauber und Einheimische gleichermaßen. Entlang der Uferstraße lässt sich die Altstadtfront ab- spazieren. Wenn Sie weiter eindringen, finden Sie schmale lauschige Gassen, repräsentative Architektur wie Gebäude und Kirchen, Häuser mit morbidem Charme, bei denen der Putz bröckelt und prächtige Gärten.

Terceira – die „Dritte“

Am nächsten Tag wartet die Insel Terceira auf Sie. Wie schon ihr Name (terceira = dritte) sagt, war dies die dritte Insel des Azoren-Archipels, die entdeckt wurde. In Praia da Vitoria kön- nen Sie entlang der gemütlichen Flaniermei- le bummeln oder die freie Zeit am unendlich langen Sandstrand der Stadt verbringen. Die Inselrundfahrt führt Sie auch in die faszinie- rende Renaissancestadt Angra do Heroísmo.

Angra, wie die Stadt kurz genannt wird, ist das Schmuckstück der Insel und gilt als schönste Stadt der Azoren. Der historische Stadtkern ist UNESCO-Welterbe. Baudenkmäler reihen sich aneinander. Das Stadtbild stammt aus dem 16. Jahrhundert, als Angra die wichtigs- te Stadt der Azoren war. Doch was Sie sehen, ist fast alles neu. Am 1. Januar 1980 zer- störte ein Erdbeben die Stadt komplett. Angra musste von Grund auf wieder aufgebaut wer- den. Nachdem alles originalgetreu hergestellt war, gab es als Belohnung 1983 den Status UNESCO-Welterbe.

durch einen Chauffeur, in einem Korbschlitten die Hügel hinab und für Fußballinteressierte gibt es einen besonderen Höhepunkt: „CR7“

wurde hier ein eigenes Museum gewidmet und auch der Flughafen ist nach Madeiras be- rühmtesten Sohn benannt. Sie haben eine Ah- nung? Richtig, Cristiano Ronaldo ist Madeirer und hat sein fußballerisches Können auf der Insel erlernt.

Kulinarisch hat Madeira viel zu bieten, in den zahlreichen Restaurants der Altstadt wird neben diversen Fischspezialitäten die lokale Spezialität „Espetadas“ serviert. Am besten genießt man den Fleischspieß mit frischem Gemüse der Saison und natürlich unter freiem Himmel. Ein ganz anderes Abenteuer erwartet unsere Reiseteilnehmer auf unserem Ausflug an die Südküste. Schroff und hunderte Meter ins Meer fällt die Steilküste am Cabo Girao, Europas höchster Steilklippe. Das Ausflugs- plateau mit seinem gläsernen Boden ist nicht Jedermanns Sache, aber in jeder Beziehung atemberaubend.

São Miguel, die grüne Insel

Heiße Vulkane und kühle Kraterseen, histo- rische Städtchen und kilometerlange Hor- tensienhecken – die Azoren sind eine Welt für sich. Fernab des europäischen Kontinents liegen neun große und viele kleine portugie- sische Inseln inmitten des Atlantiks und spie- len mit ihrem Azorenhoch eine entscheidende Rolle für das Wetter Mitteleuropas. Entdecken Sie auf Ihrer Reise abseits des Massentouris- mus unberührte Kraterlandschaften mit glas- klaren Seen auf der grünen Insel Sao Miguel.

Leuchtturm auf den Azoren

In Santa Cruz de La Palma

Auf La Palma

©Tulda - stock.adobe.com

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Die Küste Madeiras

©cristianbalate - stock.adobe.com, GLOBALIS

Inselhüpfen im Atlantik: Kanaren, Madeira und Azoren

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Die Küste der Azoren

Isla Bonita – La Palma

Wenn La Palma eine Farbe wäre, dann wäre es Grün in all seinen Schattierungen. Es ist das Grün der kanarischen Kiefern, aber auch das Grün der verschiedenen Arten von Lor- beerwäldern, die sich auf der Isla Bonita an- gesiedelt haben. Die jüngsten Vulkanaus- brüche im letzten Jahrhundert haben die Oberfläche der Insel vergrößert und neue vulkanische Landschaften geschaffen, die La Palma noch schöner machen. Vulkankegel, Schichten aus kleinen Gesteinsfragmenten, Lavafelder, Schwarz, Ocker und Rot, Stille ...

Das Alles schafft eine packende Atmosphäre, welche die Besucher mit dieser ungezähmten Natur verbindet. Neben den Vulkanlandschaf- ten und Kiefernwäldern bietet die Isla Bonita eine weitere Überraschung: die immergrünen Lorbeerwälder. Die Arten, aus denen diese für das Tertiär typische Pflanzenformation be- steht, sind im größten Teil der Welt schon vor Millionen von Jahren ausgestorben, aber hier haben sie ein Refugium gefunden. In diesem fast schon geisterhaften Feuchtwald, der aus

einem Märchen stammen könnte, fühlt man sich in ferne Zeiten versetzt, als es noch keine Menschen gab.

La Gomera – ein magisches Paradies

Die vorletzte Anlaufstation, La Gomera, ist die zweitkleinste Insel der Kanaren und fas- ziniert durch ihre wilde und abwechslungs- reiche Geographie. Hier zeigt sich die Natur nochmals von ihrer schönsten Seite: unglaub- liche Landschaften, einsame schwarze Sand- strände, uralte Wälder und Steilklippen mit Blick auf ein kristallklares Meer. Man spürt den Einfluss der Vulkane und kann auf ein- zigartigen Wegen die Landschaft bestaunen.

Vom Herzstück der Insel ausgehend, dem von der UNESCO zum Welterbe der Mensch- heit erklärten Silberlorbeerwald, erstrecken sich tief eingeschnittene Täler bis ins Meer.

Die Insel bietet „Natur pur“ mit Landschaften, die gegensätzlicher kaum sein können. Noch eben umrahmt von subtropischer Vegetation mit Palmen, Agaven und Kakteen, erblicken Sie plötzlich Blumenwiesen und kurz darauf Pinienwälder vor Felsriesen und längst erlo- schenen Vulkanen. La Gomera ist wahrlich ein Paradies für Naturfreunde.

Teneriffa

Ausgangs- und Zielort Ihrer Reise, Teneriffa, ist die größte Insel der zu Spanien gehören- den Kanarischen Inseln. Sie wird vom Teide dominiert, einem ruhenden Vulkan, der mit 3.718 Meter zugleich Spaniens höchster Gip- fel ist. Ein grüner Norden und ein trockener

Süden - in der Mitte eine Bergkette, die sich wie ein Rückgrat durch die Insel zieht: Das Landschafts-Mosaik Teneriffas ist von einer außergewöhnlichen Vielfalt geprägt. Diese reicht von der kargen steinigen Landschaft im Süden der Insel bis zu den bizarren Gesteins- formationen vulkanischem Ursprungs im über 2000 Meter hoch gelegenen Vulkankessel Caldera de las Cañadas. Ein letzter „Over- night-Aufenthalt“ im Hafen von Santa Cruz de Tenerife gibt Ihnen ausreichend Zeit, diese

„Insel der Glückseligen“ kennen zu lernen.

Wetterküche Azoren

In Funchal

©Grecaud Paul - stock.adobe.com

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Gut zu wissen …

Seite 14 © 2021 by GLOBALIS Erlebnisreisen GmbH, 61137 Schöneck

Änderungen der Programmabfolge vorbe- halten. Programmänderungen wegen Wit- terungsbedingungen, Hoch- oder Nieder- wasserständen auf den für die Durchführung des Programms maßgeblichen Gewässern, ebenso Schiffsdefekte ohne Verschulden der Reederei und Schleusendefekte auf der Schifffahrtsroute sind vorbehalten. Die Ree- derei wird nach Möglichkeit den Passagieren ein Alternativprogramm anbieten, wobei Un- terkunft und Verpflegung an Bord zu erfolgen hat.

Einreisebestimmungen:

Deutsche Staatsangehörige benötigen einen Reisepass oder Personalausweis, gültig min- destens bis Reiseende.

Barrierefreiheit: Diese Reise ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.

Reisebedingungen: Für diese Reise gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (S.

20-23) des Reiseveranstalters. Bis 30 Tage vor Reiseantritt kann diese Reise bei Nichter- reichen der Mindestteilnehmerzahl, oder aus sonstigen, vom Veranstalter nicht zu vertre- tenden Gründen, abgesagt werden. Die ein- gezahlten Beträge werden voll erstattet. Ein weitergehender Anspruch ist ausgeschlossen.

Die zur Buchungsabwicklung erforderliche Datenspeicherung erfolgt bei der GLOBALIS Erlebnisreisen GmbH, 61137 Schöneck.

Zahlung: Nach Eingang Ihrer Reiseanmel- dung bei uns erhalten Sie umgehend eine verbindliche Reisebestätigung/Rechnung mit allen Einzelheiten, mit der der Reisevertrag gemäß unserer Reisebedingungen zustande kommt. Mit der Reisebestätigung erhalten Sie auch den Sicherungsschein. Bitte prüfen Sie nach Erhalt der Bestätigung die Namen noch- mals auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit.

Evtl. Änderungen teilen Sie uns bitte sofort mit. Sie erhalten dann von uns eine aktuali- sierte Rechnung/Bestätigung.

Nach Erhalt und Prüfung dieser Bestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist spä- testens 30 Tage vor Reisebeginn zu bezah- len. Die kompletten Reiseunterlagen senden wir Ihnen ca. 14 Tage vor Reisebeginn nach erfolgter Zahlung zu. Anzahlung und Rest- zahlungen sind unabhängig von der Möglich- keit des Stornierens der Reise innerhalb der o.g. Fristen fällig. Sollten Sie zum Zeitpunkt der Stornierung bereits Zahlungen geleistet haben, werden wir Ihnen diese so schnell wie möglich zurücküberweisen.

Sicherungsschein: Der Veranstalter-Siche- rungsschein laut § 651 BGB kommt von der R+V Versicherung.

Reiseversicherungen: Im Reisepreis enthal- ten ist der GLOBALIS-Corona-Reiseschutz:

Reiseabbruch-Versicherung nur bei epide- mischen oder pandemischen Erkrankungen wie COVID-19, Reise-Assistance, Reise-Aus- landskrankenversicherung, Kranken-Rück- transport In- und Ausland.

Weitere Versicherungen sind nicht einge- schlossen. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten.

Wir raten deshalb zum Abschluss einer Rei- serücktrittskostenversicherung, beziehungs- weise zum Abschluss eines Versicherungs- paketes.

Impfvorschriften: Bitte beachten Sie, dass für diese Reise die 2G-Regelung gilt. Das heißt: Voraussetzung zur Teilnahme an der Reise ist der Nachweis einer vollständigen Impfung oder ein Genesenen-Zertifikat.

Weitere Empfehlungen:

- Impfungen gemäß des Impfkalenders des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de)

Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesund- heit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwach- sene sollten daher ihren Impfschutz überprü- fen und gegebenenfalls vervollständigen.

Die Angaben sind in Abhängigkeit von dem individuellen Gesundheitszustandes des Rei- senden zu sehen. Die aufgezeigten Informa- tionen ersetzen keine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner. (Für eintretende Schäden, die Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Haftung übernommen).

Bordwährung: Euro, Barzahlung, Kreditkar- te, girocard (EC-Karte)

Schiffskategorie (unsere Eigenbewertung):

Hervorragendes Expeditionsschiff mit erst- klassiger Ausstattung.

Hafen- und sonstige Gebühren sowie Treib- stoffzuschlag entsprechen dem u.g. Stand.

Wir behalten uns vor, Erhöhungen bis zum Reiseantritt in Rechnung zu stellen.

Mindestteilnehmerzahl: 110 Personen, Maximalteilnehmerzahl: 155 Reisegäste Stand: September 2021, Irrtümer, Berichti- gung von Druckfehlern und Änderungen vor- behalten.

Nachhaltigkeit und Umwelt

SEAVENTURE stellt Reinwasser mit Hilfe von Meerwasserentsalzungsanlagen her.

Das Abwasser wird in biologischen Kläran- lagen wiederaufbereitet. Außerdem ver- hindern wir durch unser Ballastwasserma- nagement, dass Flora und Fauna in andere Regionen gelangen. Wir vermeiden, wann immer es geht, den Einsatz von Kunststoff und verwenden unter anderem keine Plas- tiktüten, Strohhalme und Cocktailspieße.

Expeditionen unterliegen strengen An- forderungen. Deshalb planen wir jede Ex- pedition in die Arktis mit größter Sorgfalt und reichen die Route und das Programm zu Genehmigungszwecken beim Umwelt- bundesamt ein. Um die Transportwege zu verkürzen und die Wirtschaft an unseren Ferienorten zu unterstützen, kaufen wir Lebensmittel möglichst direkt vor Ort. Auf unseren Expeditionen legen wir unseren Gästen ans Herz verantwortungsvoll zu handeln, und informieren sie im Rahmen von Präsentationen über das, was in die- sem Zusammenhang wichtig ist.

An Bord der SEAVENTURE wurde einiges getan, um den Brennstoffverbrauch und die Emissionen zu verringern. Dazu ge- hört auch die Planung unserer Routen, die wir für jede Expedition mit größter Sorg- falt und Rücksichtnahme auswählen. In besonders empfindlichen Ökosystemen achten wir verstärkt darauf, mit gedros- selter Leistung zu fahren und ganz auf die Verwendung von Schweröl zu verzichten.

Der Schiffsmotor wird zu 100 % mit emis- sionsarmem Marinedieselöl betrieben, das einen Schwefelgehalt von höchstens 0,1 % hat. Die Schweizer Reederei SCYLLA ach- tet darauf, dass das Schiff regelmäßig ge- wartet und umweltfreundlich modernisiert wird. Produkte, die die Pflanzen- und Tier- welt schädigen könnten, kommen nicht zum Einsatz. So ist zum Beispiel der Unter- wasseranstrich des Schiffs TBT-frei.

Hinzu kommt, dass wir als Reiseveranstal-

ter den CO

2

-Schadstoff unserer Seereisen

mit MS SEAVENTURE zu 100% kompen-

sieren.

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Leben Bord

Die SEAVENTURE ist ein komfortables Expeditionsschiff und wurde 1990 in Dienst gestellt. Bei 111 Meter Länge, 17 Meter Breite und mit einem Tiefgang von nur 4,8 Meter bietet die SEAVEN- TURE maximal 155 Gästen Platz. Das Besondere: Aufgrund ihrer geringen Größe werden viele kleine Häfen abseits der Touristenrouten angelaufen. An Bord geht es sehr individuell und per- sönlich zu. Die Bordsprache ist deutsch, das Bordprogramm und die Ausflüge werden ebenfalls in deutscher Sprache (in Ausnahmefällen mit Dolmetscher) angeboten.

Kabinen: Alle Kabinen sind bequem und gemütlich eingerichtet und 18 qm groß. Es gibt nur Außenkabinen, die durch weite Panoramafenster, Bullaugen oder bei den Kabinen und Suiten auf den Decks 6 und 7 auch vom eigenen Balkon aus, einen faszinierenden Ausblick ermög- lichen. Alle Kabinen verfügen über einen Flachbildschirm, einen WLAN-Zugang (je nach Fahr- gebiet eingeschränkte Verbindungen) sowie eine Klimaanlage. Aus Sicherheitsgründen dürfen Heißwasserbereiter sowie Glätt- und Bügeleisen in der Kabine nicht angeschlossen werden. In der Kabine befinden sich ausreichende Anschlüsse für 220-V-Wechselstrom, Ihr Bad verfügt über einen festinstallierten Haarföhn. Die Minibar wird täglich kostenfrei mit alkoholfreien Ge- tränken gefüllt. Die Kabinen verfügen über einen Privatsafe.

Kleidung und Atmosphäre an Bord: Die SEAVENTURE ist ein Expeditionsschiff mit viel Stil und Komfort. Auf einer Expeditionsreise dreht sich alles um das Naturerlebnis und die Entde- ckeratmosphäre ist sportlich-entspannt. Entsprechend sollte Ihre Kleidung zu allen Exkursio- nen leger und dem Reiseziel entsprechend ausgerichtet sein. Sportlich-elegant ist die passende Umschreibung zum Dinner. Bei den mitreisenden Herren ist ein Jacket gerne gesehen und zum Willkommens- und Abschiedsessen empfehlen wir für die Herren einen Anzug, für die Damen Entsprechendes.

Restaurants und Tischreservierung: Das Abendessen im Restaurant servieren wir allen Gästen bei einer gemeinsamen Tischzeit. Dafür reserviert Ihr Restaurantchef an Bord einen Tisch für Sie. Sollten Sie besondere Wünsche haben, nehmen wir diese bei Ihrer Buchung ger- ne unverbindlich auf. Zum Frühstück und Mittagessen sind keine festen Plätze vorgesehen. Die SEAVENTURE-Crew verwöhnt Sie zu den Mahlzeiten mit gut abgestimmten Menüs und einer großen Auswahl an Hauptgängen. Im Vordergrund steht neben der jeweils regionalen Küche unserer Fahrtgebiete eine gehobene internationale Küche. Selbstverständlich kann auf eventu- elle persönliche Lebensmittel-Unverträglichkeiten jederzeit entsprechend durch Ersatzmenüs reagiert werden. Bitte lassen Sie uns schwere Unverträglichkeiten gleich bei Buchung wissen.

Im Bedarfsfall sprechen Sie uns bitte hierzu im Vorfeld Ihrer Reisebuchung an.

MS SEAVENTURE – Fakten

Baujahr: Okt. 1990 BRZ: 6.752

Werft: Mitsubishi Shipyard

Länge: 111 Meter

Breite: 17 Meter Tiefgang: 4,80 Meter Geschwindigkeit: max. 15 Knoten Stabilisatoren: Ja

Eisklasse: Höchste Eisklasse E4 Passagierdecks: 6

Gästekapazität: max. 155 Kabinen/Suiten: 80/2

Crew: ca. 100

Bordsprache: Deutsch Zodiacs: 12 Hospital: Ja Helikopterdeck: Ja Weitere Ausstattungen:

• Restaurant (eine Tischzeit)

• SEAVENTURE Club mit Bar

• Panorama Lounge Bar

• Bibliothek

• Internet und E-Mail-Center mit öffentli- chen PC‘s

• WLAN-Zugang in allen Kabinen / Suiten

• Sonnendeck mit beheizbarem Pool

• Fitnessraum und Sauna

• Mini-Boutique

• Beautysalon mit Friseur und Massage- bereich

• Fotoservice

Dienstleistungen so nicht ausdrücklich er- wähnt, sind nicht im Reisepreis enthalten.

Individuell und persönlich: die Atmosphäre an Bord

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Sehr geehrte Kunden und Reisende,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirk- sam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und GLOBALIS Erlebnisreisen GmbH nachfolgend „Globalis“

abgekürzt, des bei Vertragsschluss ab 01.07.2018 zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergän- zen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen die- se aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Ver- pflichtungen des Kunden

1.1. Für alle Buchungswege gilt:

a) Grundlage des Angebots von GLOBALIS und der Bu- chung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von GLOBALIS für die je- weilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

b) Reisemittler und Buchungsstellen, sind von GLOBALIS nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Aus- künfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages ab- ändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von GLOBALIS zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.

c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von GLOBALIS herausgegeben werden, sind für GLOBALIS und die Leistungspflicht von GLOBALIS nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Verein- barung mit dem Kunden zum Inhalt der Leistungspflicht von GLOBALIS gemacht wurden.

d) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von GLOBALIS vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von GLOBALIS vor, an das GLOBALIS für die Dauer von 5 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grund- lage dieses neuen Angebots zustande, soweit GLOBALIS bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hinge- wiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist GLOBALIS die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

e) Die von GLOBALIS gegebenen vorvertraglichen Infor- mationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleis- tungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

f) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Ver- pflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, oder per Telefax erfolgt, gilt:

a) Mit der Buchung bietet der Kunde GLOBALIS den Ab- schluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 5 Werktage gebunden.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestä- tigung (Annahmeerklärung) durch GLOBALIS zustande.

Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird GLO- BALIS dem Kunden eine der den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechenden Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraums zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs.

(1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleich- zeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäfts- verkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:

a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Bu-

chung in der entsprechenden Anwendung von GLOBALIS erläutert.

b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Bu- chungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglich- keit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.

d) Soweit der Vertragstext von GLOBALIS im Onlinebu- chungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Ver- tragstextes unterrichtet.

e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zah- lungspflichtig buchen“ bietet der Kunde GLOBALIS den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde drei Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.

f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unver- züglich auf elektronischem Weg bestätigt.

g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungs- angaben. GLOBALIS ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.

h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestä- tigung von GLOBALIS beim Kunden zu Stande.

i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons

„zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmit- telbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisever- trag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Bu- chung nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglich- keit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird.

Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkei- ten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.

GLOBALIS wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln.

1.4. GLOBALIS weist darauf hin, dass nach den gesetz- lichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Teleme- dien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Wi- derrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Ver- trag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Ver- tragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

2. Bezahlung

2.1. GLOBALIS und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kun- dengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Ver- tragsabschluss wird gegen Aushändigung des Siche- rungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchun- gen kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.

2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Rest- zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungs- fälligkeiten, obwohl GLOBALIS zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten er- füllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurück- behaltungsrecht des Kunden besteht, so ist GLOBALIS berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pau- schalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß 5 zu belasten.

3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebe- ginn, die nicht den Reisepreis betreffen

3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Rei- seleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschal- reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von GLOBALIS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind GLOBALIS vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2. GLOBALIS ist verpflichtet, den Kunden über Leis- tungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informie- ren.

3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesent- lichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abwei- chung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von GLOBALIS gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgelt- lich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von GLOBALIS gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pau- schalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben un- berührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte GLOBALIS für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Er- satzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbe- trag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten 4. Preiserhöhung; Preissenkung

4.1. GLOBALIS behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu er- höhen, soweit

a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,

b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Ha- fen- oder Flughafengebühren, oder

c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reise- preis auswirkt.

4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, so- fern GLOBALIS den Reisenden in Textform klar und ver- ständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhö- hung mitteilt.

4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:

a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Per- sonen nach 4.1a) kann GLOBALIS den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann GLOBALIS vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.

Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beför- derungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des verein- barten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergeben- den Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann GLOBALIS vom Kunden verlangen.

b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

Reisebedingungen der Firma GLOBALIS Erlebnisreisen GmbH

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c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für GLOBALIS verteuert hat.

4.4. GLOBALIS ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) -c) ge- nannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Ver- tragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für GLOBALIS führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von GLOBALIS zu er- statten. GLOBALIS darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die GLOBALIS tatsächlich entstandenen Ver- waltungsausgaben abziehen. GLOBALIS hat dem Kun- den /Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Rei- sebeginn eingehend beim Kunden zulässig.

4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kun- de berechtigt, innerhalb einer von GLOBALIS gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemes- senen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten.

Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von GLOBALIS ge- setzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rück- tritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als an- genommen.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/

Stornokosten

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pau- schalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegen- über GLOBALIS unter der vorstehend/nachfolgend ange- gebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert GLOBALIS den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann GLOBALIS eine ange- messene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, au- ßergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchfüh- rung der Pauschalreise oder die Beförderung von Perso- nen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen;

Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von GLOBALIS unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

5.3. GLOBALIS hat die nachfolgenden Entschädigungs- pauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen fest- gelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweili- gen Stornostaffel berechnet:

Hochseereisen

bis zum 90. Tag vor Reiseantritt 20 % ab dem 89. Tag vor Reiseantritt 35 % ab dem 59. Tag vor Reiseantritt 50 % ab dem 29. Tag vor Reiseantritt 75 % ab dem 9. Tag vor Reiseantritt 85 %

ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reise- antritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reise- preises.

5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, GLOBALIS nachzuweisen, dass GLOBALIS überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von GLOBALIS geforderte Entschädigungspau- schale.

5.5. GLOBALIS behält sich vor, anstelle der vorstehen- den Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit GLOBALIS nachweist, dass GLOBALIS wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils an- wendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist GLOBALIS verpflichtet, die geforderte Entschädigung un-

ter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reise- leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

5.6. Ist GLOBALIS infolge eines Rücktritts zur Rückerstat- tung des Reisepreises verpflichtet, hat GLOBALIS unver- züglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

5.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von GLOBALIS durch Mitteilung auf einem dauerhaf- ten Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen un- berührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie GLOBALIS 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

5.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversiche- rung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rück- führungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

6. Umbuchungen

6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reise- ziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Ver- pflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leis- tungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil GLOBALIS keine, un- zureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kosten- los möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann GLOBALIS bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbu- chung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall ver- einbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 5 pro betroffenen Reisenden 35,- Euro.

6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschal- reisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügi- ge Kosten verursachen.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung GLOBALIS bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Rei- senden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf an- teilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kos- tenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertra- ges berechtigt hätten. GLOBALIS wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteil- nehmerzahl

8.1. GLOBALIS kann bei Nichterreichen einer Mindest- teilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von GLOBALIS beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unter- richtung angegeben sein

b) GLOBALIS hat die Mindestteilnehmerzahl und die spä- teste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben c) GLOBALIS ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn fest- steht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindest- teilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

d) Ein Rücktritt von GLOBALIS später als 30 Tage vor Rei- sebeginn ist unzulässig.

8.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen

unverzüglich zurück, Ziffer 5.6. gilt entsprechend.

9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen 9.1. GLOBALIS kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende un- geachtet einer Abmahnung von GLOBALIS nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages ge- rechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informa- tionspflichten von GLOBALIS beruht.

9.2. Kündigt GLOBALIS, so behält GLOBALIS den An- spruch auf den Reisepreis; GLOBALIS muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejeni- gen Vorteile anrechnen lassen, die GLOBALIS aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch ge- nommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

10. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden 10.1. Reiseunterlagen

Der Kunde hat GLOBALIS oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informie- ren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flug- schein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von GLOBALIS mitgeteilten Frist erhält.

10.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen

a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.

b) Soweit GLOBALIS infolge einer schuldhaften Unterlas- sung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach

§ 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.

c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von GLOBALIS vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von GLOBALIS vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an GLOBALIS unter der mitgeteil- ten Kontaktstelle von GLOBALIS zur Kenntnis zu bringen;

über die Erreichbarkeit des Vertreters von GLOBALIS bzw.

seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelan- zeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pau- schalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.

d) Der Vertreter von GLOBALIS ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht be- fugt, Ansprüche anzuerkennen.

10.3. Fristsetzung vor Kündigung

Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag we- gen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB be- zeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er GLOBALIS zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von GLOBALIS verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

10.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen

a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäck- verlust, -beschädigung und –verspätung im Zusammen- hang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Be- stimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesell- schaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und GLO- BALIS können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.

b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich GLOBALIS, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Rei- severmittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

Reisebedingungen der Firma GLOBALIS Erlebnisreisen GmbH

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11. Besondere Obliegenheiten des Kunden bei Pauschalen mit ärztlichen Leistungen, Kurbehand- lungen, Wellnessangeboten

11.1. Bei Pauschalen, welche ärztliche Leistungen, Kur- behandlungen, Wellnessangebote oder vergleichbare Leistungen beinhalten, obliegt es dem Kunden sich vor der Buchung, vor Reiseantritt und vor Inanspruchnahme der Leistungen zu informieren, ob die entsprechende Be- handlung oder Leistungen für ihn unter Berücksichtigung seiner persönlichen gesundheitlichen Disposition, ins- besondere eventuell bereits bestehender Beschwerden oder Krankheiten geeignet sind.

11.2. Die GLOBALIS schuldet diesbezüglich ohne aus- drückliche Vereinbarung keine besondere, insbesondere auf den jeweiligen Kunden abgestimmte, medizinische Aufklärung oder Belehrung über Folgen, Risiken und Ne- benwirkungen solcher Leistungen.

11.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten unab- hängig davon, ob die GLOBALIS nur Vermittler solcher Leistungen ist oder ob diese Bestandteil der Reiseleistun- gen sind.

12. Beschränkung der Haftung

12.1. Die vertragliche Haftung von GLOBALIS für Schä- den, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw.

dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbe- schränkung unberührt.

12.2. GLOBALIS haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Rei- senden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von GLOBALIS sind und getrennt ausgewählt wurden.

Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hier- durch unberührt.

12.3. GLOBALIS haftet jedoch, wenn und soweit für ei- nen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von GLOBALIS ursächlich geworden ist.

12.4. Soweit Leistungen wie ärztliche Leistungen, The- rapieleistungen, Massagen oder sonstige Heilanwen- dungen oder Dienstleistungen nicht Bestandteil der Pau- schalreise der GLOBALIS sind und von dieser zusätzlich zur gebuchten Pauschale nach Ziff. 12.2 lediglich ver- mittelt werden, haftet die GLOBALIS nicht für Leistungs- erbringung sowie Personen- oder Sachschäden. Die Haftung aus dem Vermittlungsverhältnis bleibt hiervon unberührt. Soweit solche Leistungen Bestandteile der Reiseleistungen sind, haftet die GLOBALIS nicht für einen Heil- oder Kurerfolg.

13. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber GLOBALIS geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Rei- severmittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über die- sen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

14.1. GLOBALIS informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luft- fahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.

14.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende

Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist GLOBALIS ver- pflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Flug- gesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald GLOBALIS weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird GLO- BALIS den Kunden informieren.

14.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Flug- gesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird GLOBALIS den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit ange- messenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel infor- mieren.

14.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte

„Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von GLOBALIS oder direkt über http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/

index_de.htm abrufbar und in den Geschäftsräumen von GLOBALIS einzusehen.

15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 15.1. GLOBALIS wird den Kunden/Reisenden über allge- meine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheits- polizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes ein- schließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unter- richten.

15.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedoku- mente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Ein- halten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z.

B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn GLOBALIS nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

15.3. GLOBALIS haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige di- plomatische Vertretung, wenn der Kunde GLOBALIS mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass GLOBA- LIS eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

16. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung

16.1. GLOBALIS weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass GLOBALIS nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für GLOBALIS verpflichtend würde, informiert GLOBALIS die Verbrau- cher hierüber in geeigneter Form. GLOBALIS weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streit- beilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/

odr/ hin.

16.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und GLOBALIS die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können GLO- BALIS ausschließlich am Sitz von GLOBALIS verklagen.

16.3. Für Klagen von GLOBALIS gegen Kunden, bzw.

Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kauf- leute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder ge- wöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von GLOBALIS vereinbart.

© Urheberrechtlich geschützt: Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2017 – 2021 Reiseveranstalter:

GLOBALIS Erlebnisreisen GmbH Uferstraße 24, D-61137 Schöneck

Tel.: 06187 / 4804-840 · Fax: 06187 / 4804-335 e-Mail: info@globalis.de · www.globalis.de

Geschäftsführer: Hartmut Piel

Handelsregister: Amtsgericht Hanau, HRB 3089

Datenschutz

Wir erfassen personenbezogene Daten nur, wenn Sie uns solche Daten freiwillig zur Verfügung stellen und diese zum Verarbeiten der von uns erbrachten Leistung nötig sind. Soweit die Erhebung und Speicherung personenbe- zogener Daten nicht ohnehin gesetzlich erlaubt ist, wird dies nur nach Ihrer vorherigen Einwilligung erfolgen und kann jederzeit widerrufen werden. Personenbezogene Daten im Sinne dieser Datenschutzbestimmungen sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhält- nisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person.

Hierzu gehören Informationen wie Ihr Name, Adresse, Postanschrift, Telefonnummer oder Ihre E-Mail-Adresse.

Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten zu folgenden Zwecken:

- Um die von Ihnen gewünschten Dienste, wie Kontakt- aufnahme oder Newsletter-Zustellungen, zu erbringen.

- Um unseren Verpflichtungen aus etwaigen zwischen Ihnen und uns geschlossenen Verträgen nachzukom- men;

- um Ihnen die Teilnahme an interaktiven Angeboten zu ermöglichen, sofern Sie dies wünschen;

- um Sie über Änderungen unserer Leistungen zu infor- mieren

Alle Informationen, die Sie an uns übermitteln, werden auf Servern innerhalb der Europäischen Union gespei- chert. Leider ist die Übertragung von Informationen über das Internet nicht vollständig sicher, weshalb wir die Si- cherheit der über das Internet an unserer Website über- mittelten Daten nicht garantieren können. Wir sichern unsere Website und sonstigen Systeme jedoch durch technische und organisatorische Maßnahmen gegen Verlust, Zerstörung, Zugriff, Veränderung oder Verbrei- tung Ihrer Daten durch unbefugte Personen ab.

Bei der Kommunikation per E-Mail kann die vollständige Datensicherheit von uns nicht gewährleistet werden, so dass wir Ihnen bei vertraulichen Informationen den Post- weg empfehlen: GLOBALIS Erlebnisreisen GmbH Uferstraße 24, D-61137 Schöneck

Auftragsverarbeitung

Die Weitergabe Ihrer Daten wird nur zur Erfüllung Ihres Auftrags an uns ausgeführt, z.B. zur Auftragsverarbeitung an unsere Verwalter der CRM- und Schnittstellen-Syste- me oder zur Durchführung Ihrer Reise an die Airlines, Ho- tels und Agenturen. Entsprechende Auftragsverarbeiter sind falls nötig durch einen Auftragsverarbeitungsvertrag angehalten ihre Daten nicht zu anderen Zwecken als dem genannten zu verwenden und diese gemäß der gesetz- lichen Vorgaben zu schützen und nach der Auftragsaus- führung gemäß derselben zu löschen.

Änderungen dieser Datenschutzbestimmungen Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzbe- stimmungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu än- dern. Eine jeweils aktuelle Version ist auf der Website ver- fügbar. Bitte suchen Sie die Website regelmäßig auf und informieren Sie sich über die geltenden Datenschutzbe- stimmungen. Falls Sie sich auf unserer Internetseite mit E-Mail registriert haben, werden wir Sie über sämtliche Änderungen der Datenschutzbestimmungen auch per E-Mail informieren.

Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten

Wir als der für die Verarbeitung Verantwortliche ver- arbeiten und speichern Ihre personenbezogene Daten nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speiche- rungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschrif- ten, welchen wir als der für die Verarbeitung Verant- wortliche unterliegen, vorgesehen wurde. Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

Für ausführlichere Informationen bezüglich unserer Datenschutzbestimmung und Ihrer Rechte in diesem Zu- sammenhang, verweisen wir Sie nochmals ausdrücklich auf unsere Website:

www.globalis.de/GN_Datenschutz

Reisebedingungen der Firma GLOBALIS Erlebnisreisen GmbH

Referenzen

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