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Zur EXPO 2020: Dubai, Abu Dhabi und die größte Show der Welt

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Academic year: 2022

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Chancen – Mobilität – Nachhaltigkeit Oktober 2021 bis März 2022

Zur EXPO 2020: Dubai, Abu Dhabi und die größte Show der Welt

GEMEINSAM MEHR ERLEBEN!

©Rastislav Sedlak SK - stock.adobe.com

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CO₂-Kompensation des Flugs inklusive

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Erlebnisreisen GmbH Uferstraße 24 · 61137 Schöneck Fax: (0 61 87) 48 04 - 335

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Telefonische Beratung & Buchung:

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Emissionsfreies Fliegen ist noch nicht möglich. Deshalb kooperiert Globalis mit atmosfair. Atmosfair, ausgezeichnet von Greenpeace, unterstützt welt- weit Klimaschutzprojekte, die dabei helfen, Emissionen auszugleichen.

Der Klimaschutzbeitrag ist von den Emissionen abhängig. atmosfair verwen- det ihn, um erneuerbare Energie in Ländern auszubauen, wo es diese noch kaum gibt. Damit spart atmosfair CO2 ein, welches sonst in diesen Ländern durch fossile Energien entstanden wäre. Gleichzeitig profitieren die Men- schen vor Ort, da sie häufig zum ersten Mal Zugang zu sauberer und ständig verfügbarer Energie erhalten, ein Muss für Bildung und Chancengleichheit.

GLOBALIS kooperiert mit atmosfair:

Für alle Flugreisen ab 1.1.2020 ist der von den Flug-Emissionen abhängige Klimaschutzbeitrag an atmosfair bereits inkludiert.

Für unsere Gäste inkludiert:

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durch CO₂-Kompensation

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Zur EXPO 2020: Dubai, Abu Dhabi und die größte Show der Welt

Sehr geehrte Damen und Herren,

sicher erinnern sich viele von Ihnen noch an die EXPO 2000 in Hannover. Ich selbst war unzählige Male vor Ort und war immer aufs Neue fasziniert von der Vielfalt der Nationen und Themen, dem EXPO-Feeling als solches und den Begegnungen der Nationen.

Grund genug, das Thema EXPO 2020 in Dubai für Sie aufzunehmen. Das Ergebnis präsentieren wir Ihnen mit unserem heutigen Sonderkatalog.

Coronabedingt konnte die EXPO 2020 zum ursprünglichen Termin nicht durchgeführt werden. Der Mega-Event findet nun vom 1. Oktober 2021 bis zum 31. März 2022 statt.

Trotz der Verschiebung um ein Jahr behält die Weltausstellung ihren Namen EXPO 2020 bei.

Ich selbst durfte bereits das EXPO-Gelände während seiner Entstehung besichtigen und hatte vor Ort Gelegenheit, in Gesprächen mit den EXPO-Machern deren Visionen und Ideen kennenzulernen. Zusammen mit unseren Partnern in den Emiraten haben wir ein umfang- reiches und vielseitiges Programm erarbeitet und freuen uns, Ihnen dieses vorstellen zu dürfen.

Bei unserer Programmgestaltung haben wir darauf geachtet, dass die EXPO zwar im Mittel- punkt der Reise steht, die unzähligen weiteren Highlights der Emirate jedoch nicht zu kurz kommen. Die Zukunftsvisionen der EXPO-Macher und deren Nachhaltigkeits-Schwer- punkt machen diese Reise vor allen Dingen im Kontrast zum Gigantismus der Emirate zum einmaligen Erlebnis.

Bei meiner Einkaufsreise zu diesem Projekt hatte ich vor Ort auch die Möglichkeit sehr viel von der Faszination der Emirate, weit über Wolkenkratzer und Superlative hinaus, erleben zu dürfen. Unzählige Sehenswürdigkeiten, genannt seien hier der Louvre in Abu Dhabi oder die Dubai Marina, haben mich begeistert und sind in unser Programm eingeflossen.

Lassen Sie sich von meiner Begeisterung anstecken und erleben Sie die Trendreiseziele Dubai, Abu Dhabi und die größte Show der Welt.

Ich würde mich sehr freuen, wenn wir Sie auf dieser Reise begrüßen dürfen.

Mit freundlichem Gruß

Klaus Daccache, Vertriebsleiter Globalis Erlebnisreisen GmbH

Die Abfolgen der Programme in diesem Prospekt sind exemplarisch und können bei gleichen bzw. entsprechenden Leistungen von Genanntem abweichen.

Stand: Oktober 2021 · Irrtümer, Berichtigung von Druckfehlern und Änderungen vorbehalten.

Bildquellen Titelbild und Inhalt: Adobe Stock, Globalis Erlebnisreisen, Hotels.

Bildnachweise beim Herausgeber: GLOBALIS Erlebnisreisen GmbH | Uferstraße 24 | 61137 Schöneck

Inhalt:

S. 4-5 EXPO 2020 - die größte Show der Welt S. 6-7 Länder- und Themenpavillions S. 8-11 Reiseprogramm, Termine und Preise:

Zur EXPO 2020: Dubai, Abu Dhabi und die größte Show der Welt

8 Tage / 6 Nächte in Dubai · 4 oder 5-Sterne Hotel

S. 12 Ihre Hotels in Dubai

S. 14 Wichtige Reiseinformationen / Reiseklima S. 16-18 Reisebedingungen

S. 19 Wichtige Reiserechte bei einer Pauschalreise

Chancen

Mobiliät

Nachhaltigkeit

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Malerischer Hafen in St. Aubin

Die EXPO 2020 in Dubai:

Gedanken verbinden – die Zukunft gestalten.

Herzstück im Zentrum des EXPO-Geländes: die Al Wasl Plaza

Illustration

Eine Weltausstellung ist eine große internationale Ausstellung, bei der zukunftsweisende Innovationen vorgestellt werden, Länder sich präsen- tieren und der kulturelle Austausch gefördert wird. Zu den Gebäuden und Innovationen, die erstmals auf einer Weltausstellung präsentiert wurden, gehören der Eiffelturm, die Seattle Space Needle, die Schreibmaschine, der Fernseher und sogar Heinz Tomatenketchup. Bisher fanden in 33 Städten Weltausstellungen statt, von London bis Osaka, und jetzt in Dubai.

Seite 4 © 2021 by GLOBALIS Erlebnisreisen GmbH, 61137 Schöneck

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V om 1. Oktober 2021 bis zum 31. März 2022 werden ca. 190 Teilnehmerländer und Millionen Besucher aus aller Welt zum größten Event aller Zeiten in der arabischen Welt erwartet. Das Thema der EXPO 2020,

„Gedanken verbinden, die Zukunft gestalten“, wird von der Überzeugung getragen, dass Innovation und Fortschritt das Ergebnis von Menschen und Ideen sind, die auf neue Weise zusammenfinden.

Die teilnehmenden Nationen präsentieren auf der EXPO 2020 in ca. 190 Länderpavillions ihre Innovationen, Leistungen und Hoffnun- gen im Kontext der drei Unterthemen Chan- cen, Mobilität und Nachhaltigkeit.

190 Länderpavillions zu den Themen Chancen, Mobiltität und Nachhaltigkeit

„Der Wachstumsmotor wird nicht länger mit Dampf betrieben. Stattdessen bilden Zusam- menarbeit und Partnerschaft den modernen Antrieb für neue Entwicklungen. Auf der EXPO 2020 in Dubai wird gezeigt und ausgelotet,

was möglich ist, wenn neue Ideen und Men- schen zusammenkommen,“ sprach der Ver- anstalter der kommenden Weltausstellung.

Drei Themenbereiche stehen dabei im Fokus, die für die Welt, in der wir leben, von großer Bedeutung sind: Opportunity (Chancen), Mo- bility (Mobilität) und Sustainability (Nachhal- tigkeit). Sie stellen uns vor Herausforderun- gen, bieten aber auch neue Perspektiven für unser Leben – für eine bessere, nachhaltige Zukunft.

Eine Weltausstellung für Alle

Auf der EXPO 2020 werden Erfindungen, Ideen und Inspirationen präsentiert, die die Zukunft unseres Planeten maßgeblich verän- dern werden.

Darüberhinaus legen erstklassige Künstler spektakuläre Shows hin, während Geschich- tenerzähler und Innovatoren magische Mo- mente heraufbeschwören.

In über 200 Gastronomiebetrieben kreieren berühmte Köche mit erstklassigen und oft überraschenden Zutaten Gerichte aus allen Regionen der Welt.

Ob Spaß oder Spannung, Architektur, Kultur oder Kulinarik – die EXPO 2020 hat für jeden etwas zu bietene – egal welches Alter oder Herkunftsland, welcher kulturelle Hintergrund, welche Interessen oder welche Branche.

Die Al Wasl Plaza

Das Herzstück im Zentrum des EXPO-Gelän- des ist die Al Wasl Plaza. Den Platz überspannt eine riesige Kuppel mit einer filigranen Wa- benstruktur. Die Kuppel hat eine beeindru-

ckende Höhe von 70 Metern. Die Konstruktion wird so zu einer 360-Grad-Projektionsfläche, die größte weltweit überhaupt.

Al Wasl ist nicht nur der historische Name für Dubai, das arabische Wort bedeutet auch

„Verbindung“ – eine Metapher für das EX- PO-Motto „Connecting Minds, Creating the Future“, denn die Weltausstellung möchte die Menschen zusammenbringen. Unter der Kuppel der Al Wasl Plaza finden u.a. die Er- öffnungs- und die Abschlusszeremonie statt – um nur zwei der kulturellen Höhepunkte während der sechsmonatigen EXPO 2020 zu nennen.

Perfekte Lage zwischen Dubai und Abu Dhabi

Das EXPO-Gelände befindet sich in Dubai South. Es misst 4,38 km² und hat vier Haupt- eingänge, einer davon angebunden an die Metrostation, die eigens für die Weltausstel- lung gebaut wird.

Von Dubai Marina aus wird man das EXPO- Gelände mit der neuen Metrolinie in knapp 15 Minuten erreichen. Pro Stunde kann die Metro bis zu 46.000 Menschen befördern.

„Wir sind bereit und bleiben unserem Ver- sprechen treu, die beste Weltausstellung in ihrer 168-jährigen Geschichte auszu- richten.“

His Highness Sheikh Mohammed bin Rashid Al Maktoum, Vice President and Prime Minister of the UAE and Ruler of Dubai.

Straßenzug im Themenbereich Nachhaltigkeit

Illustration

Die EXPO 2020 in Dubai

Seite 5

Eingang zum Al Wasl Plaza

Illustration

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Malerischer Hafen in St. Aubin

Länder- und Themenpavillions:

die Ganze Welt an einem Ort.

Der deutsche Pavillion

Illustration

Besuchen Sie Ihre Lieblingsländer, und entdecken Sie neue Orte. Schlen- dern Sie durch die Pavillons, tauchen Sie ein in verschiedene Kulturen und erleben Sie, was die teilnehmenden Nationen so besonders macht. Entde- cken Sie neue Welten in den Themenpavillions, von den Tiefen der Welt- meere zu Gesellschaftsformen von morgen.

Übernehmen Sie spielerisch Ihre Rolle für die Zukunft der Menschheit und beobachten Sie die Auswirkungen Ihrer Aktionen. Auf einer Reise durch Zeit und Raum begegnen Sie den großen Entdeckern der Geschichte sowie der Zukunft des menschlichen Fortschritts. Erleben Sie die menschlichen Einflüsse auf die Umwelt und entdecken Sie die Chancen, die Ressourcen unseres Planeten zu schützen.

Seite 6 © 2021 by GLOBALIS Erlebnisreisen GmbH, 61137 Schöneck

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Pavillion Deutschland

Mit dem Thema der EXPO 2020 „Connecting Minds, Creating the Future“ haben die Veran- stalter die Quintessenz einer Weltausstellung auf den Punkt gebracht: Wir müssen uns zu- sammentun, um im Zeitalter der Globalisie- rung die weltweiten Probleme anzugehen.

Das schafft keiner allein. Deutschland möchte zu diesem weltweiten Ideenaustausch einen Beitrag leisten, der in Erinnerung bleiben soll.

Mit dem CAMPUS GERMANY konzentriert sich der deutsche Auftritt auf das Thema Nachhal- tigkeit. Unser Land hat in seiner langen Ge- schichte von Innovationen und Umweltschutz viele Konzepte und Ideen hervorgebracht.

Weltweit hat Deutschland mit dem Begriff

„Energiewende“ Maßstäbe gesetzt – auch diesem Anspruch will der Deutsche Pavillon in Dubai mit dem CAMPUS GERMANY gerecht werden.

Eine EXPO richtet sich – anders als Messen oder politische Gipfeltreffen – nicht vorwie- gend an Fachbesucher oder politische Ak- teure, sondern an alle Menschen: an Familien

mit Kindern, Schüler, Studierende, Senioren, Paare, Freunde oder Alleinreisende – eben an jeden von uns. Entsprechend ist unser Pavillon konzipiert: mit vielen EXPOnaten zum Mitma- chen – oft gemeinsam mit anderen Besuchern –, unterhaltsam gestaltet, mit Extra-Stationen für Kinder, aber auch Informationen für Er- wachsene und einem Höhepunkt am Ende des Gangs durch den CAMPUS GERMANY.

Unser Ziel: unseren Besuchern einen unver- gesslichen, abwechslungsreichen und un- terhaltsamen Aufenthalt in unserem Pavillon und damit auf der EXPO 2020 Dubai zu er- möglichen. Dabei geht es aber auch darum, für globale Probleme zu sensibilisieren. Unse- re Besucher beschäftigen sich während ihres Aufenthaltes im CAMPUS GERMANY automa- tisch mit den Fragen, die das EXPO-Thema aufwirft, und können Ideen für das eigene Le- ben als Beitrag für eine lebenswerte Zukunft mit nach Hause nehmen.

Deutschland nutzt die Weltausstellung als ein Forum, um für unser Land in all seinen Facet- ten zu werben.

Der Themenbereich Mobilität

Eingang zum Themenbereich Nachhaltigkeit

Länder- und Themenpavillions

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Pavillion der Vereinigten Arabischen Emirate EXPO 2020 - die größte Show der Welt

Themenbereich Nachhaltigkeit

Österreichischer Pavillon

Thema: Jede gute Idee beginnt mit der richtigen Frage

Britischer Pavillon

Thema: Innovation für eine gemeinsame Zukunft

Finnischer Pavillon

Thema: Austausch innovativer Kompe- tenzen

Chinesischer Pavillon

Thema: Zukunft für die Menschheit – Innovation und Chancen

Pavillon von Monaco

Thema: Monaco 360° – eine Welt der Chancen

Japanischer Pavillon

Thema: Dabei sein. Abstimmen.

Handeln.

Französischer Pavillon Thema: Light, Lights Omanischer Pavillon

Thema: Chancen im Wechsel der Zeit Pavillon von Aserbaidschan Thema: „Seeds for the Future“

Kanadischer Pavillon Thema: Die Zukunft im Blick Pavillon von Singapur

Thema: „Nature. Nurture. Future.“

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Sheikh-Zayed-Moschee in Abu Dhabi

©Luciano Mortula - stock.adobe.com, GLOBALIS

Seite 8 © 2021 by GLOBALIS Erlebnisreisen GmbH, 61137 Schöneck

Zur EXPO 2020: Dubai, Abu Dhabi und die größte Show der Welt

Die EXPO 2020 wird von ihren Machern als die „Biggest Show on earth“

bezeichnet und will doch viel mehr sein als nur eine Show. Die Themen

Nachhaltigkeit und Zukunftsvisionen stehen deutlich im Mittelpunkt der

EXPO 2020. Erstmalig wurde diese für den kommenden Herbst in die

Arabische Welt vergeben. Seit Jahren bereiten sich die Emirate und

speziell Dubai auf das kommende Großevent vor. Erleben Sie mit uns

die Weltausstellung, und entdecken Sie zugleich die Trendreiseziele

Abu Dhabi und Dubai.

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Highlights dieser Reise:

4 Nonstop-Flüge mit Emirates mit für diese Reise optimalen Flugzeiten

4 3-Tages-Ticket für die EXPO 2020 4 Stadtrundfahrt Dubai und Gewürzmarkt 4 Tagesausflug nach Abu Dhabi mit Louvre,

Präsidentenpalast und Sheikh-Zayed- Moschee

4 Ausgewählte Hotels mit guter METRO- Anbindung an das EXPO-Gelände 4 GLOBALIS-EXPO 2020-Guide 4 Zwei Tage zur freien Verfügung in Dubai 4 CO2-Kompensation für den Flug im

Preis enthalten (atmosfair)

Abendliche Skyline von Dubai

©Rastislav Sedlak SK - stock.adobe.com

Für die gesamte Reisedauer stehen Ihnen nicht nur qualifizierte und deutschspra- chige Guides bei allen Ausflügen zur Seite, sondern mit unserem GLOBALIS-EXPO- Guide ein EXPO-Spezialist. Gemeinsam mit ihm entdecken Sie an zwei EXPO-Ta- gen die Weltausstellung auf ausgesuchten Tagesetappen. Darüber hinaus erwarten Sie verschiedene Ausflüge in Dubai und Abu Dhabi.

Reiseprogramm:

1. Tag, Mittwoch: Flug nach Dubai

Mit EMIRATES fliegen Sie am Abend ab/bis Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt oder Mün- chen nach Dubai. In Ihrem Flugticket ist die Anreise zum Abflughafen mit der Deutschen Bahn in der 2. Klasse bereits inkludiert und die Flugzeiten erlauben Ihnen eine entspannte Anreise zum Abflughafen.

2. Tag, Donnerstag: Ankunft in Dubai - Stadtrundfahrt

Am frühen Morgen landen Sie in Dubai. Nach Erledigung der Einreiseformalitäten erwartet Sie bereits Ihre örtliche Reiseleitung. Nach einem kurzen Transfer erreichen Sie Ihr Hotel im Herzen der Mega-City Dubai. Genießen Sie zunächst Ihr Frühstücksbuffet, spätestens um 12 Uhr ist Ihr Zimmer für Sie bezugsfertig und Sie können sich in Ruhe einrichten und erfri- schen.

Am Nachmittag zeigen wir Ihnen dann zu- nächst während einer ca. 3-stündigen Stadt- rundfahrt viele Sehenswürdigkeiten der Me- tropole Dubai. Vorbei am Burj Khalifa und

den großen Einkaufszentren führt unser Weg selbstverständlich auch zum Dubai Creek und dem traditionellen Gewürzmarkt. Ein erster faszinierender Überblick über Dubai wird Sie begeistern.

3. Tag, Freitag: EXPO 2020

Unser erster EXPO-Tag. Sie fahren per Met- ro oder Transferbus zum EXPOgelände. Das gigantische Ausstellungsgelände erwartet Sie mit 192 Länderpavillons und zahlreichen weiteren Sonderflächen. Umso wichtiger ist eine gute Vorbereitung: Unser GLOBALIS- EXPO-Guide steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und empfiehlt Ihnen für den heutigen Tag einen Routenverlauf mit seinen „EXPO- Highlights“. Zusammen mit ihm oder aber individuell können Sie so das Maximale aus Ihrem ersten Besuchtstag machen. Rückfahrt am frühen Abend oder individuell per Metro.

4. Tag, Samstag: Abu Dhabi

Der heutige Tag ist ganz dem Nachbaremirat Abu Dhabi gewidmet. Wobei dies der zwei- ten Emirate-Metropole nicht wirklich gerecht wird, ist Abu Dhabi doch die Hauptstadt des Sultanatverbunds und auch die finanziell stärkste Metropole der Region. Das „Chef- Emirat“ gilt als der aufstrebende Star am Persischen Golf und ist nicht nur die reichste Stadt der Welt, sondern avanciert auch zur

„Kunst- und Kulturhauptstadt“ der Zukunft.

Sie besuchen Saadiyat Island, die „Insel des Glücks“ - das bis vor wenigen Jahren noch vollkommen unberührte natürliche Eiland gilt heute als eines der ambitioniertesten Projekte Abu Dhabi’s. Die weltweit renommiertesten Stararchitekten wurden von Scheich Khalifa

Dubai •

Arabische Emirate

Golf von Oman

Oman Persischer

Golf

Saudi-Arabien Abu Dhabi •

Zur EXPO 2020: Dubai, Abu Dhabi und die größte Show der Welt

Seite 9

8 Tage / 6 Nächte Januar bis März 2022

p.P. ab € 1.595,-

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© 2021 by GLOBALIS Erlebnisreisen GmbH, 61137 Schöneck

beauftragt, um das erstklassige Kulturprojekt von Weltformat zu erschaffen. Auf dieser Insel besuchen Sie zunächst den Louvre Abu Dha- bi, einem seit seiner Fertigstellung führenden Museum der Welt. Besonders die Architektur wird Sie in ihren Bann ziehen. Das Grundstück des Louvre Abu Dhabi liegt direkt an der Küste des Persischen Golfs. Jean Nouvel erhielt von den Bauherrn den Auftrag, ein Museum zu entwerfen, das moderne Architektur mit der Tradition arabischer Bauten verbinden soll- te. Als markanten Blickfang hat Nouvel über diese Anordnung eine flache Kuppel von 180 Metern Durchmesser gespannt: Diese mehr- schichtige, netzartige Kuppelkonstruktion besteht aus 8.000 Metallsternen, durch die Lichtstrahlen auf die darunter liegenden Ge- bäude und Wasserflächen fallen.

Ehemaliges Wahrzeichen von Dubai: das Burj al Arab

©Joan Vadell - stock.adobe.com, GLOBALIS

Weiter geht es danach zum Präsidentenpalast Qasr-Al-Watan. Der prunkvolle Präsidenten- palast Qasr Al Watan ist das neue kulturelle Wahrzeichen in Abu Dhabi. Ein architektoni- sches Meisterwerk aus einem Meer von wei- ßen Kuppeln, gold verzierten Gebäuden und traumhaften Gartenanlagen. Eine verborgene Welt mitten in Abu Dhabi, die der Öffentlich- keit bisher nicht zugänglich war. Dies gehört der Vergangenheit an, ein Teil des Präsiden- tenpalastes ist ab sofort für Besucher zugäng- lich und bietet einen spannenden Einblick in die Welt des königlichen Hofes.

Freuen Sie sich dann auf das religiöse Wahr- zeichen der Emirate: die atemberaubende Sheikh-Zayed-Moschee ist ein architektoni- sches Juwel und ein wahrer Prachtbau für den

Frieden. In der weltweit drittgrößten Moschee erwartet Sie optischer Genuss vom Feinsten:

der weltgrößte Kronleuchter und handge- knüpfte Teppiche sowie edelste Materialien aus Marmor und Gold werden Sie überwälti- gen.

Unterbrochen wird Ihr Besichtigungspro- gramm aus 1001 Nacht von einem Mittags- lunch. Die Rückkehr nach Dubai erfolgt am Abend.

5. Tag, Sonntag: zur freien Verfügung - Zusatzausflug Wüstensafari

Der heutige Tag steht zu Ihrer freien Verfü- gung. Unser Insider-Tipp für Ihre eigenen Un- ternehmungen am heutigen Tag:

Dubai „modern“: Gleiten Sie auf der Palm

Jumeirah mit der Monorail in luftiger Höhe zum arabischen Märchenpalast „Atlantis The Palm“. Lassen Sie sich überraschen vom Übermorgenland Dubai - die neue Marina und weitere Highlights im „Szene-Viertel“ Down- town Burj Dubai erwarten Sie! Das Zentrum bildet der künstliche See „Dubai Lake“ mit den unvergleichlichen „Dubai Fountain“: das 150 Meter hohe Klangspektakel aus Fontänen und Licht ist einzigartig auf der Welt. Nebenan ragt der Burj Khalifa, der höchste Wolkenkratzer der Welt, mit 828 Metern in den Himmel. Die Aussichtsplattform „At the Top“ bietet einen atemberaubenden Rundumblick auf die gi- gantische Millionenmetropole. In exquisiter Nachbarschaft des Burj Khalifa finden Sie die größte Shopping-Destination der Erde:

die Dubai Mall. Das Motto lautet dabei nicht

nur „Shop till you drop!“, sondern Sie begeg-

Wüstensafari (Zusatzausflug)

©Sophie James - stock.adobe.com, GLOBALIS

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Zur EXPO 2020: Dubai, Abu Dhabi und die größte Show der Welt

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nen auch einer Erlebniswelt mit einem 24 m hohen Wasserfall, dem sich über 3 Etagen erstreckenden Aquarium und einer Kunsteis- bahn.

Zusatzausflug Wüstensafari:

Vielleicht haben Sie aber auch Lust auf ein weiteres arabisches Abenteuer: Fakultativ können Sie an einer Wüstensafari teilnehmen.

Zunächst geht es „Onroad“ zum Basiscamp der Wüstensafari. Dort werden die Jeeps wüstentauglich gemacht, d.h. der Reifendruck wird abgesenkt und alles Weitere für den Wüstenspaß vorbereitet. Mit Ihrem Gelän- dewagen fahren Sie über meterhohe Dünen, cruisen sozusagen durch die Wüste. Ein orien- talisches Essen ist der kulinarische Höhepunkt des Tages (Zusatzkosten).

6. Tag, Montag: EXPO 2020

Heute ist Ihr zweiter EXPO-Tag. Zusammen mit Ihrem Globalis-EXPO-Guide verbringen Sie heute den gesamten Tag auf dem EXPO- Gelände. Und auch heute hat Ihr EXPO-Spe- zialist wieder ein großartiges Programm für Sie vorbereitet. Seine EXPO-Geheimtipps ste- hen zusammen mit den vielen tagesaktuellen Events auf dem Besichtigungsprogramm. Ge- nießen Sie die EXPO nach Herzenslust. Rück- fahrt am Abend individuell per Metro, ganz nach Ihren Besichtungswünschen!

7. Tag, Dienstag: zur freien Verfügung - Abschiedsabendessen

Der letzte Tag in den Emiraten steht zu Ihrer freien Verfügung in Dubai. Ihr EXPO-Ticket hat auch heute noch seine Gültigkeit, und eventu- ell zieht es Sie nochmals individuell zum Aus-

Auf Wunsch zusätzlich vorab buchbar:

Wüstensafari € 72,- p.P.

Orientalisches Abendessen in

einem Restaurant € 50,- p.P.

stellungsgelände.

Alternativen dazu gibt es ohne Ende. Unser Tipp für Ihre eigenen Unternehmungen am heutigen Tag:

Dubai „historisch“: Am majestätischen

sechs Sterne Palasthotel Madinat Jumeirah, der einzigartigen Rekonstruktion einer arabi- schen Sommerresidenz, genießen Sie einen wunderschönen Ausblick auf das berühmte Luxushotel Burj Al Arab. Gehen Sie weiter auf Tour durch das „alte“ Herz der Metropole, die allerlei Ursprüngliches und Authentisches zu bieten hat. Vorbei an der beeindruckenden Jumeirah Moschee gelangen Sie in das his- torische Bastakia-Viertel. Hier befindet sich das Dubai Nationalmuseum im ehemaligen Al Fahidi Fort, das älteste existierende Gebäude Dubais war der frühere Sitz der heutigen Herr- scherfamilie. Setzen Sie mit dem Abra-Was- sertaxi über auf die andere Seite des Creeks, und erleben Sie nochmals eine kräftige Prise Orient im Gewürz- und Goldsouk: ein Erlebnis für alle Sinne!

Abends (fakultativ) erwartet Sie dann zusam- men mit Ihrem Globais-EXPO-Guide ein ori- entalisches Abschiedsabendessen in einem Restaurant. Lassen Sie die vergangenen Tage nochmals Revue passieren - eine faszinieren- de Woche mit vielen Highlights geht leider ih- rem Ende zu.

8. Tag, Mittwoch: Rückflug

Am späten Vormittag erfolgt der Rücktransfer zum Flughafen Dubai und Ihr EMIRATES Rück- flug nonstop zu Ihrem Ausgangsflughafen.

Dubai Fountain

©creativefamily - stock.adobe.com, GLOBALIS

EXPO Reisetermine 2022

12.01. - 19.01.22 19.01. - 26.01.22 26.01. - 02.02.22 02.02. - 09.02.22 09.02. - 16.02.22 16.02. - 23.02.22 23.02. - 02.03.22 02.03. - 09.03.22 09.03. - 16.03.22 16.03. - 23.03.22 23.03. - 30.03.22

Flüge ab/an:

Frankfurt, Hamburg, Düsseldorf und München

Hotels u. Reisepreise in € p.P.: DZ | EZ 4-Sterne Hilton Garden Inn Dubai

Mall of the Emirates p.P. 1.595,- | + 400,- 5-Sterne Hotel Media

Rotana Dubai p.P. 1.695,- | + 375,- 5-Sterne Hotel Hilton

Dubai Habtoor City p.P. 1.895,- | + 715,- Hotelbeschreibungen: Seite 12

Im Reisepreis bereits enthalten::

Rail & Fly 2. Klasse bundesweit ohne Sitz- platzreservierung zum Ausgangsflughafen (Mindestentfernung 50 km)

Flug mit Emirates nonstop nach Dubai und zurück

CO2-Kompensation des Flugs (atmosfair)

Flugabhängige Steuern und Gebühren

Transfer Flughafen – Hotel – Flughafen

6 x Übernachtung im gebuchten Hotel

6 x Frühstücksbuffet (bereits am Ankunfts- tag, dafür kein Frühstück am Abreisetag)

Stadtrundfahrt Dubai (ca. 3 Stunden)

3-Tages-Ticket für die EXPO 2020

Bus- oder Metrotransfer zum/vom EXPO- Gelände an den offiziellen Besuchstagen

Ganztagesausflug nach Abu Dhabi (ca. 10 Stunden) mit Besuch des Louvre Abu Dhabi, des Präsidentenpalasts (mit Mittagslunch) und der Sheihk Zayed Moschee

GLOBALIS-EXPO-Guide an den EXPO- Tagen mit vielen Insidertipps

Reiseliteratur Dubai / Abu Dhabi Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen

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4-Sterne Hotel Hilton Garden Inn Mall of the Emirates

Das Komforthotel der renommierten Hilton- Kette liegt ideal für unser EXPO-Vorhaben. Mit der in unmittelbarer Nähe des Hotels liegen- den Metro erreichen Sie das EXPO-Gelände in wenigen Minuten.

Insgesamt verfügt das Haus über 370 kom- fortable eingerichtete Zimmer mit Dusche/

WC, Sat-TV, Radio und Telefon. Zum Frühstück bedienen Sie sich am reichhaltigen Hilton- Frühstücksbuffet. Des Weiteren verfügt das

Hilton Garden Inn über ein Restaurant mit an- geschlossener Bar und einen kleinen Außen- pool mit Sonnenterrasse sowie kostenloses WLAN in allen Hotelbereichen. In unmittelba- rer Nachbarschaft befindet sich mit der „Mall of the Emirates“ eines der größten Einkaufs- zentren der Welt. Dort finden Sie ein umfang- reiches Angebot an Geschäften und Restau- rants. Durch seine zentrale Lage erreichen Sie alle Sehenswürdigkeiten und das EXPO 2020-Gelände in kürzester Zeit. Die moderne Gesamtausstattung und der gute Service des Hotels entspricht in jeder Beziehungen dem Standard eines Komforthotels.

5-Sterne Hotel Media Rotana

Im Stadtteil Media-City gelegenes First-Class- Hotel der Rotana-Kette. Die komfortabel ein- gerichteten Zimmer sind ca. 32m² groß und dem Standard des Hauses entsprechend, mit Bad/WC, Sat-TV, Radio, Telefon und Klima- anlage ausgestattet. Insgesamt vier hotelei- genen Restaurants verwöhnen die Gäste des Hauses mit arabischen wie auch internatio- nalen Spezialitäten. Zum Verweilen lädt die Sportsbar und zwei weitere Bars im Innen- und

Aussenbereich des Hotels ein. Gäste aus aller Welt loben das reichhaltige Frühstücksbuffet des Hauses. WLAN inklusive. In der Außen- anlage erwartet die Rotana-Gäste ein großer Swimmingpool mit Sonnenterrasse und Lido- Bar. Sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und eine sehr zentrale Lage machen dieses Hotel zum idealen Ausgangspunkt für Besich- tigung in ganz Dubai.

5-Sterne Hotel Hilton Dubai Habtoor City Das First-Class-Hotel der renommierten Hil- ton- Kette liegt ideal für unsere Vorhaben während Ihres Aufenthalts in Dubai. Die Zim- mer sind luxuriös eingerichtet und verfügen bei einer Größe von 35m² über ein großzügi- ges Bad mit bodentiefer Dusche, SAT-TV, Ra- dio, Telefon und eine Minibar. Zum Frühstück bedienen Sie sich am bekannt reichhaltigen Hilton - Buffet mit einer großen Auswahl an kalten und warmen Frühstücksspezialitäten.

Das Hilton ist Bestandteil des Hotelkomple- xes Habtoor City und verfügt über zahlreiche Rstaurants und Bars mit einer Auswahl an internationalen und orientalischen Speziali- täten- Restaurants. Ebenso beheimatet das Hilton die Show „La Perla“ , eine spektakuläre Bühnenshow mit atemberaubender Akrobatik und vielem mehr. Gerne besorgen wir Ihnen Ihre Tickets für einen der Aufenthaltsabende.

(Zusatzkosten).

Die Zimmer im Hotel Hilton Dubai Habtoor City verfügen über mindestens 35 m

2

Am Outdoor-Pool des Hilton Dubai Habtoor City

Frühstück im Hilton Garden Inn

Für Ihren Aufenthalt vor Ort konnten wir für Sie wunderschöne Hotels in verschiedenen

Preisklassen reservieren.

Zimmerbeispiel Hotel Hilton Garden Inn

Zimmerbeispiel Hotel Media Rotana

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Wenn dich unser Kabinenpersonal mit einem Lächeln empfängt, ist das nur der erste von vielen freundlichen Momenten, die noch folgen: Koste von unseren regional inspirierten Gourmet-Menüs oder entdecke dank der über 4.500 Unterhaltungskanäle* genau den Film, den du unbedingt sehen wolltest. Finde deinen Moment in der Emirates Economy.

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*Auf ausgewählten Flügen.

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Monat 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

Temperatur max. °C 23 25 27 32 37 39 41 40 38 35 31 26

Temperatur min. °C 13 14 17 19 24 26 30 30 27 23 19 16

Wassertemperatur. °C 22 22 23 25 27 30 31 32 31 30 27 25

Sonnenstunden / Tag 8 8 9 10 11 11 10 10 10 10 9 8

Klimatabelle Dubai:

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Wichtige Informationen zu Ihrer Reise in die Vereinigten Arabische Emirate

Reisedokumente / Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger

In die Vereinigte Arabische Emirate ist es möglich mit dem Reisepass und dem Kinderreisepass (mit Lichtbild) einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis, dem vorläufigen Personalausweis oder dem vorläufigen Reisepass einzureisen. Die Ausweisdokumente müs- sen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.

Minderjährige, die nicht in Begleitung der Sorgeberechtigten reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden, benötigen eine schrift- liche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bzw. des nicht anwesenden Elternteils. Dies wird auch dann empfohlen, wenn der Nachname des Kindes nicht dem der Eltern gleicht.

Einreisebestimmungen andere Nationalitäten:

Informationen zu Einreise- und Impfbestimmungen für Bürger anderer Staaten fordern Sie bitte vor Buchung bei Ihrer Buchungsstelle an. Hier- zu ist die Angabe der Nationalität erforderlich.

Eingeschränkte Mobilität/Barrierefreiheit:

Diese Reise ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität nur bedingt geeignet. Bitte sprechen Sie uns auf Ihre Bedürfnisse an.

Reisebedingungen: Für diese Reise gelten die Allgemeinen Geschäfts- bedingungen (AGB) des Reiseveranstalters. Bis 20 Tage vor Reisean- tritt kann diese Reise bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, oder aus sonstigen, vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen, abgesagt werden. Die eingezahlten Beträge werden voll erstattet. Ein weitergehender Anspruch ist ausgeschlossen.

Datenschutz:

Die zur Buchungsabwicklung erforderliche Datenspeicherung erfolgt bei der GLOBALIS Erlebnisreisen GmbH, 61137 Schöneck.

Sicherungsschein:

Der Sicherungsschein für Pauschalreisen gemäß § 651r BGB kommt vom DRSF - Deutscher Reisesicherungsfonds.

Reiseversicherungen:

Im Reisepreis sind keine Versicherungen eingeschlossen. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Wir raten deshalb zum Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, beziehungsweise zum Abschluss eines Versicherungspaketes.

Zahlung des Reisepreises:

Nach Eingang Ihrer Reiseanmeldung bei uns erhalten Sie umgehend eine verbindliche Reisebestätigung/Rechnung mit allen Einzelheiten, mit der der Reisevertrag gemäß unserer Reisebedingungen zustande kommt. Mit der Reisebestätigung erhalten Sie auch den Sicherungs- schein. Bitte prüfen Sie nach Erhalt der Bestätigung die Namen noch- mals auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit. Evtl. Änderungen teilen Sie uns bitte sofort mit. Sie erhalten dann von uns eine aktualisierte Rechnung/Bestätigung.

Nach Erhalt und Prüfung dieser Bestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zu bezahlen.

Die kompletten Reiseunterlagen senden wir Ihnen ca. 14 Tage vor Reisebeginn nach erfolgter Zahlung zu.

Anzahlung und Restzahlungen sind unabhängig von der Möglichkeit des Stornierens der Reise innerhalb der o.g. Fristen fällig. Sollten Sie zum Zeitpunkt der Stornierung bereits Zahlungen geleistet haben, wer- den wir Ihnen diese so schnell wie möglich zurücküberweisen.

Impfvorschriften:

Für Dubai sind keine Impfungen vorgeschrieben. Für den Besuch von Abu Dhabi wird der Nachweis einer gültigen Covid19-Impfung benö- tigt.

Für diese Reise gilt die 2G-Regelung. Das heißt: Voraussetzung zur Teilnahme an der Reise ist der Nachweis einer vollständigen Impfung oder ein Genesenen-Zertifikat.

Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Vereinigte Arabische Emirate empfohlen:

- Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impf- schutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Wichtiger Hinweis: Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten ist ohne ärztliche Verschreibung nicht möglich. Für diese muss vor der Reise eine Einfuhrerlaubnis beantragt werden - bitte planen Sie hierfür genügend Zeit ein. Die Einfuhrerlaubnis können Sie online auf der Web- site des Gesundheitsministeriums der Vereinigten Arabischen Emirate beantragen: http://www.mohap.gov.ae/en/services/Pages/361.aspx.

Dort lesen Sie auch, welche Medikamente/Inhaltsstoffe genehmi- gungspflichtig sind.

Die Angaben sind in Abhängigkeit von dem individuellen Gesundheits- zustandes des Reisenden zu sehen. Die aufgezeigten Informationen er- setzen keine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner. (Für eintretende Schäden, die Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Haftung übernommen).

Mindestteilnehmerzahl je Reisetermin: 20 Personen.

Alkoholausschank: erst an Personen über 21 Jahre.

Mindestalter: Bei der Zimmerbelegung sollte beachtet werden, dass mind. 1 Person 21 Jahre alt ist. Sprich, eine unter 21-Jährige Person kann in der Regel nur ein Zimmer in Begleitung einer über 21-Jährigen Person beziehen.

Bettensteuer in Dubai (Tourism Dirham):

Bitte beachten Sie, dass im Emirat Dubai eine Bettensteuer anfällt. Die-

se ist von den Reisegästen beim Check-Out direkt an das Hotel bar oder

per Kreditkarte zu entrichten. Je nach Hotel fallen hier 15-20 Dirham

(ca. 4-5 €) pro Zimmer und Nacht an.

(15)

Gedanken verbinden, die Zukunft gestalten.

CHANCEN

Das Potenzial Einzelner und von Gruppen erschließen, um die Zukunft zu gestalten.

MOBILITÄT

Bewegung von Waren, Menschen und Daten intelligenter und produktiver gestalten.

NACHHALTIGKEIT

Die Welt, in der wir leben, respektieren und für ein Gleichgewicht sorgen.

Dabei sein, bei der größten Show der Welt.

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GLOBALIS

®

Erlebnisreisen ·

in Kooperation mit:

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Seite 16 © 2021 by GLOBALIS Erlebnisreisen GmbH, 61137 Schöneck

Reisebedingungen der GLOBALIS Erlebnisreisen GmbH

Sehr geehrte Kunden und Reisende,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirk- sam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und GLOBALIS Erlebnisreisen GmbH nachfolgend „Globalis“

abgekürzt, des bei Vertragsschluss ab 01.07.2018 zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergän- zen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen die- se aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Ver- pflichtungen des Kunden

1.1. Für alle Buchungswege gilt:

a) Grundlage des Angebots von GLOBALIS und der Bu- chung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von GLOBALIS für die je- weilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

b) Reisemittler und Buchungsstellen, sind von GLOBALIS nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Aus- künfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages abän- dern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von GLOBALIS zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.

c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von GLOBALIS herausgegeben werden, sind für GLOBALIS und die Leistungspflicht von GLOBALIS nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Verein- barung mit dem Kunden zum Inhalt der Leistungspflicht von GLOBALIS gemacht wurden.

d) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von GLOBALIS vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von GLOBALIS vor, an das GLOBALIS für die Dauer von 5 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grund- lage dieses neuen Angebots zustande, soweit GLOBALIS bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hinge- wiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist GLOBALIS die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

e) Die von GLOBALIS gegebenen vorvertraglichen Infor- mationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleis- tungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

f) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Ver- pflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, oder per Telefax erfolgt, gilt:

a) Mit der Buchung bietet der Kunde GLOBALIS den Ab- schluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 5 Werktage gebunden.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestä- tigung (Annahmeerklärung) durch GLOBALIS zustande.

Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird GLO- BALIS dem Kunden eine der den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechenden Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraums zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs.

(1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleich- zeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäfts- verkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:

a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Bu- chung in der entsprechenden Anwendung von GLOBALIS erläutert.

b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Bu- chungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglich- keit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.

d) Soweit der Vertragstext von GLOBALIS im Onlinebu- chungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Ver- tragstextes unterrichtet.

e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zah- lungspflichtig buchen“ bietet der Kunde GLOBALIS den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde drei Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.

f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unver- züglich auf elektronischem Weg bestätigt.

g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungs- angaben. GLOBALIS ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.

h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestä- tigung von GLOBALIS beim Kunden zu Stande.

i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons

„zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmit- telbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisever- trag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Bu- chung nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglich- keit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird.

Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkei- ten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.

GLOBALIS wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln.

1.4. GLOBALIS weist darauf hin, dass nach den gesetz- lichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Teleme- dien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Wi- derrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Ver- trag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Ver- tragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

2. Bezahlung

2.1. GLOBALIS und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kun- dengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Ver- tragsabschluss wird gegen Aushändigung des Siche- rungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchun- gen kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.

2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Rest-

zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungs- fälligkeiten, obwohl GLOBALIS zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurück- behaltungsrecht des Kunden besteht, so ist GLOBALIS berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pau- schalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß 5 zu belasten.

3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebe- ginn, die nicht den Reisepreis betreffen

3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Rei- seleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschal- reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von GLOBALIS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind GLOBALIS vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2. GLOBALIS ist verpflichtet, den Kunden über Leis- tungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informie- ren.

3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesent- lichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abwei- chung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von GLOBALIS gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von GLOBALIS gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pau- schalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben un- berührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte GLOBALIS für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Er- satzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbe- trag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten 4. Preiserhöhung; Preissenkung

4.1. GLOBALIS behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu er- höhen, soweit

a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,

b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Ha- fen- oder Flughafengebühren, oder

c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reise- preis auswirkt.

4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern GLOBALIS den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiser- höhung mitteilt.

4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:

a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Per- sonen nach 4.1a) kann GLOBALIS den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann GLOBALIS vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.

Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beför- derungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des verein- barten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergeben- den Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann GLOBALIS vom Kunden verlangen.

b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für GLOBALIS verteuert hat.

(17)

Reisebedingungen

Seite 17

4.4. GLOBALIS ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für GLOBALIS führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschulde- ten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von GLOBALIS zu erstatten. GLOBALIS darf jedoch von dem zu erstatten- den Mehrbetrag die GLOBALIS tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. GLOBALIS hat dem Kunden /Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Rei- sebeginn eingehend beim Kunden zulässig.

4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kun- de berechtigt, innerhalb einer von GLOBALIS gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemes- senen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten.

Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von GLOBALIS ge- setzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rück- tritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als an- genommen.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/

Stornokosten

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist ge- genüber GLOBALIS unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert GLOBALIS den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann GLOBALIS eine ange- messene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, au- ßergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchfüh- rung der Pauschalreise oder die Beförderung von Perso- nen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen;

Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von GLOBALIS unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

5.3. GLOBALIS hat die nachfolgenden Entschädigungs- pauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen fest- gelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit folgender Stornostaffel berechnet:

bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20 % ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 35 % ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 45 % ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 60 % ab dem 8. Tag vor Reiseantritt 80 %

ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reise- antritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reise- preises.

5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, GLOBALIS nachzuweisen, dass GLOBALIS überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von GLOBALIS geforderte Entschädigungspau- schale.

5.5. GLOBALIS behält sich vor, anstelle der vorstehen- den Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit GLOBALIS nachweist, dass GLOBALIS wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils an- wendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist GLOBALIS verpflichtet, die geforderte Entschädigung un- ter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reise- leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

5.6. Ist GLOBALIS infolge eines Rücktritts zur Rückerstat- tung des Reisepreises verpflichtet, hat GLOBALIS unver-

züglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

5.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von GLOBALIS durch Mitteilung auf einem dauerhaf- ten Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen un- berührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie GLOBALIS 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

5.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversiche- rung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rück- führungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

6. Umbuchungen

6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Rei- seziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil GLOBALIS kei- ne, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informa- tionen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Rei- senden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann GLOBALIS bei Einhaltung der nachstehenden Fris- ten ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 5 pro betroffenen Reisenden 35,- Euro.

6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschal- reisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügi- ge Kosten verursachen.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung GLOBALIS bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Rei- senden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf an- teilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kos- tenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertra- ges berechtigt hätten. GLOBALIS wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteil- nehmerzahl

8.1. GLOBALIS kann bei Nichterreichen einer Mindest- teilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von GLOBALIS beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unter- richtung angegeben sein

b) GLOBALIS hat die Mindestteilnehmerzahl und die spä- teste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben c) GLOBALIS ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn fest- steht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindest- teilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

d) Ein Rücktritt von GLOBALIS später als 20 Tage vor Rei- sebeginn ist unzulässig.

8.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6. gilt entsprechend.

9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen 9.1. GLOBALIS kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende un- geachtet einer Abmahnung von GLOBALIS nachhaltig

stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages ge- rechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informati- onspflichten von GLOBALIS beruht.

9.2. Kündigt GLOBALIS, so behält GLOBALIS den An- spruch auf den Reisepreis; GLOBALIS muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die GLOBALIS aus einer an- derweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genom- menen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leis- tungsträgern gutgebrachten Beträge.

10. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden 10.1. Reiseunterlagen

Der Kunde hat GLOBALIS oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informie- ren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flug- schein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von GLOBALIS mitgeteilten Frist erhält.

10.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen

a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.

b) Soweit GLOBALIS infolge einer schuldhaften Unterlas- sung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach

§ 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.

c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von GLOBALIS vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von GLOBALIS vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an GLOBALIS unter der mitgeteil- ten Kontaktstelle von GLOBALIS zur Kenntnis zu bringen;

über die Erreichbarkeit des Vertreters von GLOBALIS bzw.

seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelan- zeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pau- schalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.

d) Der Vertreter von GLOBALIS ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht be- fugt, Ansprüche anzuerkennen.

10.3. Fristsetzung vor Kündigung

Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag we- gen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB be- zeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er GLOBALIS zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von GLOBALIS verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

10.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen

a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäck- verlust, -beschädigung und –verspätung im Zusammen- hang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Be- stimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesell- schaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und GLO- BALIS können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.

b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich GLOBALIS, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Rei- severmittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

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