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Alle Unterlagen bekommt Frau Vielhaber zur Überprüfung der sachlichen Richtigkeit und werden anschließend an das LBV weitergeleitet.

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Academic year: 2022

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Ausfüllanleitung Mehrarbeit

1. Allgemeines

Eine Mehrarbeitsvergütung wird nur gewährt, wenn

• die Mehrarbeit schriftlich angeordnet oder genehmigt wurde (hier dienen die Vertretungspläne als Nachweis)

• in dem Kalendermonat mehr als 3 Unterrichtsstunden Mehrarbeit geleistet wurden. Ausnahme: Bei Teilzeitbeschäftigten, die über ihre vereinbarte Arbeitszeit hinaus Mehrarbeitsstunden bis zum Erreichen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten leisten, werden diese Mehrarbeitsstunden ab der 1. Stunde bezahlt.

• Eine Abrechnung der Mehrarbeit soll spätestens nach 6 Monaten erfolgen.

2. Abrechnung von Mehrarbeit

Zur Abrechnung von Mehrarbeit muss von der Lehrkraft als erstes das Formular

„Mehrarbeit-BKaH“ ausgefüllt werden. Dies kann handschriftlich geschehen. Zu diesem Formular „Mehrarbeit-BKaH“ sind als schriftliche Nachweise die Vertretungspläne (in Kopie) beizulegen.

Als zweites ist das Formular „Mehrarbeit – LBV“ digital auszufüllen. Bitte beachten Sie hierbei die unten ausgeführten Ausfüllanleitungen.

Alle Formulare befinden sich auf der Schul-Homepage unter Lehrer Downloads.

Alle Unterlagen bekommt Frau Vielhaber zur Überprüfung der sachlichen Richtigkeit und werden anschließend an das LBV weitergeleitet.

3. Ausfüllhinweise des Formulars „ Mehrarbeit-BKaH“

In den Kopf des Formulars ist der Name und Vorname der Lehrkraft einzutragen, sowie die Dienstbezeichnung.

Darunter ist die LBV-Personalnummer einzutragen. Die LBV-Personalnummer ist linksbündig mit führendem Buchstaben und ohne Leerzeichen einzutragen. Die LBV- Personalnummern von Beamtinnen und Beamten sind immer 8-stellig. Somit bleiben bei der Eintragung rechts von der Personalnummer zwei Stellen frei. Die LBV- Personalnummern von tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrern sind immer 10-stellig und füllen daher das Eingabefeld vollständig aus.

Weiterhin ist anzukreuzen, ob die Lehrkraft derzeit teilzeitbeschäftigt ist oder nicht.

In die tabellarische Übersicht ist der Kalendermonat und das Jahr einzutragen, darunter folgt eine Auflistung der Soll- und Ist-Stunden. Dabei wird folgendermaßen unterschieden:

Iststunden:

Geleistete Pflicht-Unterrichtsstunden und ausgefallene Pflicht-Unterrichtsstunden, sofern - auf den Unterrichtsausfall ein Rechtsanspruch besteht (z. B. gesetzliche

Feiertage, Ferientage, Krankheitstage)

- eine andere dienstliche Tätigkeit ausgeübt wurde (z. B. Teilnahme an Eltern- und Schülersprechtagen, an Konferenzen, Dienstbesprechungen und Prüfungen, an Schulwanderungen / -fahrten, auch an Veranstaltungen zur Förderung der Betriebsgemeinschaft; als dienstliche Tätigkeiten gelten nicht Zeiten der Unterrichtsvor- und nachbereitung) geleistete Mehrarbeits- Unterrichtsstunden.

Sollstunden:

Die im Stundenplan festgeschriebenen Pflichtstunden.

Ausfallstunden:

Ausgefallene Pflicht-Unterrichtstunden, die als Iststunden angerechnet werden (vgl.

oben).

Nicht zu vergessen ist der Eintrag der Summe der geleisteten Mehrarbeit in Stunden.

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Ausfüllanleitung Mehrarbeit

4. Ausfüllhinweise des Formulars „Mehrarbeit-LBV“

Da dieses Formular „Änderungsmitteilung an den LBV“ beim LBV maschinell, also ohne Beteiligung des zuständigen Sachbearbeiters ausgelesen wird, darf es nur am PC ausgefüllt werden. Handschriftlich ausgefüllte Formulare werden nicht bearbeitet!

Dieses Formular kann mit einem Adobe Acrobat Reader ab Version 11.0 und höher ausgefüllt und einschließlich der eingetragenen Daten gespeichert werden.

4.1. Allgemeine Hinweise

• Durch Doppelklick auf die gelb unterlegten Symbole lassen sich Hinweise öffnen und durch einmaliges Klicken in der rechten Ecke des gelben Balkens wieder schließen.

• Die Ausfüllfelder sind nur mit der Tabulatortaste (nicht mit einem Mausklick) zeilenweise von einem Ausfüllfeld in das nächste Ausfüllfeld zu erreichen.

• Als Dienststelle bzw. Schule wird von der Lehrkraft des BK am Haspel folgendes eingetragen: Berufskolleg am Haspel; Haspeler Str. 25; 42285 Wuppertal

• Das Feld Aktenzeichen wird leer gelassen.

• In das Feld PLZ, Ort, Datum gehört ebendies mit dem aktuellen Datum.

• In das Feld Bearbeiter ist Frau Kempken einzutragen.

• In das Feld Telefon ist die Telefonnummer des BK am Haspel einzutragen: 0202- 689320.

• Danach wird die persönliche LBV-Personalnummer eingetragen.

• Die Plausibilität der Personalnummer wird unmittelbar bei der Eingabe überprüft.

Sollte sich ein Fenster mit der Fehlermeldung "Die Personalnummer ist nicht korrekt" öffnen, so ist die eingetragene Personalnummer unbedingt zu berichtigen!

• Die Personalnummer ist linksbündig mit führendem Buchstaben und ohne Leerzeichen (vor, zwischen oder nach dem Buchstaben oder den Ziffern) einzugeben. Die Personalnummern von Beamtinnen und Beamten sind immer 8- stellig. Somit bleiben bei der Eintragung rechts von der Personalnummer 2 Stellen frei. Die Personalnummern von tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrern sind

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Ausfüllanleitung Mehrarbeit

immer 10-stellig und füllen daher das Eingabefeld vollständig aus.

• Erst nachdem eine gültige Personalnummer ,Schulnummer und Anzahl der Minuten eingetragen wurde, werden die weiteren Felder zur Eingabe freigeschaltet. Lehrkräfte des BK am Haspel tragen dort ihre persönliche LBV- Personalnummer ein, die Schulnummer des BKaH lautet: 173186 und das Feld Anzahl der Minuten bleibt leer (vgl. Ausführungen unten)

• Auch bei der Eintragung der Werte unter den Kennzahlen werden Plausibilitätsprüfungen durchgeführt. Entsprechende Fehlermeldungen sind auch hier unbedingt zu beachten.

• Bitte die Anmerkungen nicht mit ausdrucken. Gegebenenfalls muss im Feld

"Druckbereich" des Druckermenüs das Häkchen unter "Anmerkungen" bzw.

"Kommentare" entfernt werden.

• Sollte der Ausdruck der Änderungsmitteilung mit Ihrem Drucker unvollständig erfolgen, so aktivieren Sie bitte in dem Druckfenster das Ankreuzfeld "Datei als Bild drucken".

• Kennzahl 2036: In der Kennzahl 2036 tragen Sie die Schulnummer Ihrer Schule ein: (Schulnummer des BK am Haspel: 173186)

• Anzahl der Minuten je Unterrichtsstunde: In diesem Feld ist für eine Lehrkraft des BK am Haspel nichts einzutragen. Nur bei Schulen, bei denen eine Unterrichtsstunde nicht 45 Minuten umfasst, ist hier die abweichende Minutenzahl (z.B. 60 Min.) einzutragen.

4.2. Abschnitt A – Abrechnung von Mehrarbeitsstunden

Hier tragen Sie Mehrarbeitsstunden von vollbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrern, sowohl im Beamten-, als auch im Tarifbereich, ein. Zusätzlich werden hier auch Mehrarbeitsstunden von teilzeitbeschäftigten Lehrkräften im Beamtenverhältnis abgerechnet. Mehrarbeitsstunden, die teilzeitbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer im Tarifbereich bis zum Erreichen der für Vollbeschäftigte geltenden Regelarbeitszeit leisten, dürfen hier nicht eingetragen werden. Diese Stunden werden unter Abschnitt C der Änderungsmitteilung abgerechnet.

Eintragungen sind nur für Monate vorzunehmen, für die eine Vergütung zu zahlen ist. Ist jedoch ein Abschlag gezahlt worden, siehe "Abrechnung mit vorheriger Abschlagszahlung".

Die Abrechnung soll spätestens nach sechs Monaten erfolgen. Abrechnungen für den laufenden Monat oder die Zukunft sind nicht zulässig, hier können nur Abschlagszahlungen angewiesen werden.

Für Lehrer, die regelmäßig Mehrarbeit leisten, wird nicht monatlich, sondern jeweils nach Ablauf des Schulhalbjahres abgerechnet. In diesen Fällen können Abschlagszahlungen geleistet werden.

Hinweise zu den Datenfeldern in Abschnitt A:

Monat/Jahr Monat und Jahr der Abrechnung (MMJJ)

Stunden Anzahl der im Abrechnungsmonat zu vergütenden Unterrichtsstunden.

Das dreistellige Feld ist an den ersten Stellen auszunullen, wenn bis maximal neun Stunden angewiesen werden, also "009", bei z.B. 12 Stunden ist "012" einzutragen.

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Ausfüllanleitung Mehrarbeit Schlüssel für

Stundensatz

Die Erläuterungen zu den Schlüsseln für die Stundensätze finden Sie unter Abschnitt A der Änderungsmitteilung.

Wichtig: Die Höhe der Stundensätze ist an die Eingangsbesoldungsgruppe des Lehramtes gebunden, für die die Lehrbefähigung erworben wurde, auch wenn sich die oder der Betreffende jetzt in einer höheren Besoldungsgruppe befindet.

Merkmal Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis

"V" eintragen, wenn Sie weniger als vier vergütungsfähige Unterrichtsstunden zur Zahlung anweisen.

Lehrkräfte im Beamtenverhältnis

"A" eintragen, wenn bei teilzeitbeschäftigten Beamten/innen die Mehrarbeitsstundenals anteilige Besoldung (bis zum Erreichen der regelmäßigen Wochenarbeitszeit bei Vollbeschäftigung) bezahlt werden sollen.

"V" eintragen, wenn Sie weniger als vier vergütungsfähige Unterrichtsstunden zur Zahlung anweisen.

4.3. Abschnitt B – Abschlagszahlungen

Abschläge dürfen nicht für zurückliegende Monate und nicht für solche Monate angewiesen werden, die nach Ablauf der Frist von drei Monaten abgerechnet werden können. Diese Monate sind abzurechnen.

Weiter dürfen Abschläge nur für jeweils fünf Monate der beiden Schulhalbjahre und zwar für die Monate September bis Januar und Februar bis Juni bewilligt werden. Auf keinen Fall darf für einen bereits abgerechneten Monat ein Abschlag angewiesen werden.

Hinweise zu den Datenfeldern in Abschnitt B:

Stunden Anzahl der zu vergütenden Stunden.

Stundensatzschlüssel siehe Hinweise zu „Abrechnung“

Beginn Monat/Jahr, für den erstmals ein Abschlag gezahlt werden soll Ende Monat/Jahr, für den der Abschlag letztmalig gezahlt werden

soll. Das Ende- Feld muss immer ausgefüllt sein.

Muss eine Abschlagszahlung vorzeitig widerrufen werden, sind "00" Stunden und im Feld Stundensatzschlüssel der Wert „0“ einzutragen. Bei "Beginn" ist der Monat einzutragen, in dem erstmals (ggf. auch rückwirkend) der Abschlag entfallen soll. Das Feld "Ende" bleibt offen.

Beispiel: 2989 000 # 0 # 0112

4.4. Abschnitt C – Abrechnung der Mehrarbeitsstunden von teilzeitbeschäftigten Lehrkräften im Tarifbereich

Unter Abschnitt C sind nur Mehrarbeitsstunden abzurechnen, die teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte im Tarifbereich über ihre vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit hinaus bis zum Erreichen der regelmäßigen Wochenarbeitszeit eines Vollbeschäftigten geleistet haben. Über die regelmäßige Wochenarbeitszeit eines Vollbeschäftigten hinaus geleistete Mehrarbeitsstunden sind nach den Bestimmungen der Mehrarbeitsverordnung zu zahlen. Diese Stunden müssen, unter Beachtung der Hinweise zu Punkt 2.3 dieser Ausfüllanleitung, im Abschnitt A der Änderungsmitteilung eingetragen werden.

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Ausfüllanleitung Mehrarbeit

Hinweise zu den Datenfeldern in Abschnitt C:

Lohnart Hier muss immer die Lohnart 5004 eingetragen werden.

Monat/Jahr Monat und Jahr der Abrechnung (MMJJ)

Stunden Anzahl der abzurechnenden Mehrarbeitsstunden (dezimal mit 2 Nachkommastellen). Die Eingabe von Kommata ist nicht zulässig.

Beispiel:

Eine teilzeitbeschäftigte Lehrerin im Tarifbereich hat im Monat Februar 2012 insgesamt 6 Mehrarbeitsstunden und im Monat März 2012 insgesamt 1Std 38Min. geleistet. Unter der Kennzahl 6145 ist folgende Eintragung vorzunehmen:

6145 5004 # 0312 # 00200 Schlüssel für

Stundensatz

Die Erläuterungen zu den Schlüsseln für die Stundensätze finden Sie unter Abschnitt A der Änderungsmitteilung.

Wichtig: Die Höhe der Stundensätze ist an die Eingangsbesoldungsgruppe des Lehramtes gebunden, für die die Lehrbefähigung erworben wurde, auch wenn sich die oder der Betreffende jetzt in einer höheren Besoldungsgruppe befindet.

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