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Viele Bäuerinnen und Bauern leisten nicht nur am Betrieb, sondern auch bei der Pflege von Familienangehörigen eine unschätzbare Arbeit

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Resolution der Vollversammlung am 24. Juni 2021

Pflegereform im Sinne bäuerlicher Familien rasch umsetzen

Ein Prozess zur Reform des österreichischen Pflegesystems wurde am 20. Oktober 2020 gestartet. Gemeinsam mit den Ländern, den Gemeinden und beteiligten Organisationen soll die Reform des Pflegesystems in Angriff genommen werden.

Ab einem monatlichen Pflegeaufwand von mehr als 65 Stunden besteht Anspruch auf Pfle- gegeld. Der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) obliegt der Vollzug des Bundespflegegeldgesetzes in den Fällen, in denen Anspruch auf eine bäuerliche Pension oder Vollrente (aus der Unfallversicherung) besteht. Die SVS verzeichnete 2020 36.304 Pflegegeldbezieher. In Oberösterreich bezogen mit Stand Dezember 2019 laut Grünem Be- richt Oberösterreich 8.320 Personen Pflegegeld.

Viele Bäuerinnen und Bauern leisten nicht nur am Betrieb, sondern auch bei der Pflege von Familienangehörigen eine unschätzbare Arbeit. Bei der von der Bundesregierung angekün- digten Pflegereform müssen daher auch die Anliegen der Bäuerinnen und Bauern, die ihre Angehörigen daheim pflegen, eine adäquate Berücksichtigung erfahren. Daher gilt es auch Strukturen für die Unterstützung und Entlastung pflegender Familien zu schaffen bzw. zu stärken, denn Familienangehörige leisten wertvolle Arbeit - häufig unter Doppelbelastung durch die anfallenden Tätigkeiten am Hof oder durch einen anderen Beruf außerhalb des Betriebes.

Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich fordert vom Bundesminis- terium für Gesundheit, Soziales, Pflege und Konsumentenschutz eine rasche Umsetzung der Pflegereform. Die Vollversammlung fordert insbesondere eine spürbare Pflegegelderhöhung in den höheren Pflegestufen, die Einführung des „Pflege-daheim-Bonus“ für Angehörige, gezielte Entlastungsmaßnahmen für pflegende Angehörige und eine bessere Förderung der 24-Stunden-Betreuung, die jedenfalls teilweise selbst bezahlt werden muss, weil das Pflege- geld und der Kostenzuschuss für die 24-Stunden-Betreuung nicht ausreichen. Damit soll auch in Zukunft ein Altern in Würde auf unseren Höfen sichergestellt werden

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