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AGB zur Integration von Apps in den VZ-Netzwerken

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Academic year: 2022

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AGB zur Integration von Apps in den VZ-Netzwerken

In den VZ-Netzwerken (www.schuelervz.net, www.studivz.net und www.meinvz.net), betrieben von der VZnet Netzwerke Limited, Saarbrücker Str. 38, 10405 Berlin (im folgenden „VZnet“), werden den registrierten Nutzern kleine Anwendungen (im Folgenden „Apps“) angeboten, die ausschließlich über die VZ-Netzwerke genutzt werden können. Diese können unter folgenden Bedingungen auch von externen Anbietern (im Folgenden „Anbieter“) zur Verfügung gestellt werden:

1. Geltungsbereich dieser AGB

1.1. Die Bedingungen zur Integration von Apps in den VZ-Netzwerken (im folgenden „diese AGB“

oder „App AGB“) gelten für Verträge zwischen der VZnet, vertreten durch die Geschäftsführer Markus Berger-de León und Dr. Clemens Riedl und dem Anbieter, in Bezug auf die Integration seiner Apps in die VZ-Netzwerke.

1.2. Die App AGB gelten in Ergänzung zu den Bedingungen zur Nutzung der Sandbox (im Folgenden „Sandbox AGB“) und den Richtlinien zum Inhalt von Apps (im Folgenden

„inhaltliche Richtlinien“). Soweit die hier vorliegenden Vertragsbedingungen Abweichungen zu den Sandbox AGB enthalten, gehen die App AGB vor. Die Geltung der AGB des Anbieters ist ausgeschlossen.

1.3. Die Integration eigener Werbung durch den Anbieter sowie die kostenpflichtige Nutzung von Apps unterliegt gesondert zu akzeptierenden Vermarktungsbedingungen. Wenden Sie sich bitte hierfür an opensocial_partner@vz.net. Für ausschließlich werbende Apps wenden Sie sich bitte an sales@vz.net.

1.4. Diese AGB können sich ändern. Deswegen gelten sie für den jeweiligen Anbieter immer in zuletzt gültiger Fassung, über deren Bestehen der Anbieter in geeigneter Weise informiert wird.

2. Anbieter

2.1. Das Angebot, Apps in die VZ-Netzwerke zu integrieren, richtet sich ausschließlich an juristische Personen oder natürliche Personen, die zur Ausübung gewerblicher oder beruflicher Zwecke handeln.

2.2. Verbraucher im Sinne des BGB können keine Anbieter im Sinne der App AGB sein.

3. Vertragsschluss und Vorschlagen einer App

3.1. Der Vertragsschluss zwischen der VZnet und dem Anbieter kommt zustande, wenn der Anbieter diese Bedingungen akzeptiert hat.

3.2. Hierzu klickt der Anbieter nach dem Einstellen seiner App in der Sandbox auf „Zur Prüfung anmelden“. Er wird dann aufgefordert, die Pflichtangaben nach Ziffer 3.4 zu machen und sowohl die App AGB als auch die inhaltlichen Richtlinien zu akzeptieren. Vorschläge per E- Mail, Post oder Telefon werden nicht berücksichtigt.

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3.3. Der Vertrag kommt ausschließlich mit dem Anbieter zustande. Ist der Anbieter ein Unternehmen, so versichert der Handelnde, dass er bevollmächtigt ist, diesen Vertrag im Auftrag des Unternehmens abzuschließen.

3.4. Beim Vertragsschluss sind folgende Angaben wahrheitsgemäß durch den Anbieter mitzuteilen:

3.4.1. vollständiger Name des Unternehmens

3.4.2.

Name des Vertretungsberechtigten

3.4.3. vollständige Kontakt-Adresse inkl. E-Mail-Adresse 3.4.4. Sitz des Unternehmens

3.4.5.

Standort des Servers, auf dem die der App übergebenen Daten verarbeitet werden 3.4.6. Umsatzsteuer-ID oder die Eigenschaft als Kleinunternehmer

3.5. Ändert der Anbieter die gemäß Ziffer 3.4 der App AGB oder der unter Ziffer 2 der inhaltlichen Richtlinien genannten Pflichtangaben, müssen die Nutzer hierüber mit einem deutlichen Hinweis informiert werden. Vor einer weiteren Nutzung ist die aktive Zustimmung der Nutzer zu diesen Änderungen einzuholen. Eine stillschweigende Annahme – insbesondere bei Änderungen des Vertragspartners, Serverstandorts oder der Vertragsbedingungen – darf nicht vorausgesetzt werden.

3.6. Der Nutzer ist darauf hinzuweisen, dass er den Änderungen nicht zustimmen muss und im Falle der Ablehnung der Änderungen die App nicht weiter verwenden kann.

3.7. Übernimmt ein anderer Anbieter die App, ist der Nutzer vor der weiteren Nutzung ausdrücklich darauf hinzuweisen. Ihm ist die Gelegenheit zu geben, die App nicht mehr zu nutzen.

4. Erst-Prüfung und Integration einer App

4.1. Sind die aktuellen Vertragsbedingungen gemäß Ziffer 3 dieser AGB akzeptiert worden, prüft VZnet die App.

4.2. Es obliegt ausschließlich der VZnet zu entscheiden, ob die Eigenschaften der eingereichten App den Anforderungen der App AGB und der inhaltlichen Richtlinien entsprechen. Ein Anspruch auf Integration einer App besteht nicht.

4.3. Die VZnet hat das Recht, die vom Anbieter vorgeschlagene App wegen ihres Inhalts, ihrer Gestaltung, ihrer Herkunft oder ihrer technischen Form abzulehnen. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Anbieter, App oder verlinkte Webseite nicht den Anforderungen entsprechen, die in den inhaltlichen Richtlinien und den App AGB – insbesondere Ziffer 7 zur Datenverwendung – dargelegt sind. Eine Ablehnung der App ist auch dann gerechtfertigt, wenn bereits eine ähnliche App in den VZ- Netzwerken integriert ist, gegenüber der die vorgeschlagene App keinen für die VZnet ersichtlichen Mehrwert nach Ziffer 5.1 der inhaltlichen Richtlinien aufweist.

4.4. Der Anbieter erhält eine E-Mail, sobald entschieden wurde, seine App in den VZ-Netzwerken zu integrieren. Nach Abfrage der Gruppen-ID, mit der die App in der VZ-eigenen App-Galerie verknüpft ist, wird die App in die VZ-Netzwerke integriert.

4.5. Stellt die VZnet fest, dass die Anforderungen nicht erfüllt werden, lehnt sie den Vorschlag zur Integration der App ab. Ein Anspruch auf Begründung der Ablehnung besteht nicht.

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5. Rechte an der App

5.1. Der Anbieter behält auch über die Integration hinaus die ihm zustehenden Rechte an der App.

5.2. Der Anbieter überträgt der VZnet in dem für die Durchführung des Vertrags zeitlich, örtlich und inhaltlich notwendigen Umfang alle für die Integration der App in die VZ-Netzwerke erforderlichen Rechte.

5.3. Zudem erhält die VZnet die zeitlich, örtlich und inhaltlich notwendigen Rechte, den Anbieter mit seiner in den VZ-Netzwerken integrierten App als Referenz in ihrer Eigenwerbung (z.B.

Pressemitteilungen, Präsentationen, etc.) zu nennen und darzustellen. Die gilt insbesondere hinsichtlich des Themas „Open Social in den VZ-Netzwerken“.

5.4. Die unter Ziffer 5.2 und 5.3 genannten Rechte beinhalten insbesondere die Marken- und die urheberrechtlichen Nutzungsrechte (einschließlich des Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Senderechts, des Recht auf öffentliche Zugänglichmachung und des Bearbeitungsrechts).

5.5. Der Anbieter garantiert insbesondere, dass er alle zur Einräumung von Nutzungsrechten an der übermittelten App erforderlichen Rechte besitzt.

5.6. Der Anbieter kann die Rechteeinräumung gemäß Ziffer 5.2. bis 5.4. dieser AGB für die Zukunft kündigen, indem er die App aus den VZ-Netzwerken entfernt. Im Falle der Kündigung hat die VZnet das Recht, bereits erstellte Druckerzeugnisse oder digitale Arbeiten, die die App als Teil der VZ-Netzwerke darstellen, innerhalb von 6 Monaten ab der Entfernung der App aus den VZ-Netzwerken aufzubrauchen.

6. Rechte und Pflichten des Anbieters

6.1. Die VZnet gewährt mit Integration einer App dem Anbieter das nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare Recht, die API von VZnet zu verwenden, um die integrierte App in den VZ- Netzwerken zu betreiben.

6.2. Das Recht nach Ziffer 6.1 dieser AGB beinhaltet nicht das Kopieren, Verändern oder Verkaufen der API oder eines zur Integration der App notwendigen Codes, wenn VZnet dies nicht ausdrücklich erlaubt hat. Die Erlaubnis muss der Anbieter darlegen und beweisen.

6.3. Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die App der VZnet vollständig, fehlerfrei und entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen zur Nutzung in den VZ-Netzwerken zur Verfügung gestellt wird und sich für die vereinbarten Zwecke eignet.

6.4. Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass er immer die aktuellsten Informationen über die API hat und die integrierte App entsprechend funktionsfähig ist. Diese Informationen sind mit dem aktuellsten Stand abrufbar unter http://www.meinvz.net/Developer und http://www.studivz.net/

Developer.

6.5. Der Anbieter garantiert, dass die App und die Seiten, auf die in der App verwiesen wird, den inhaltlichen Richtlinien und den in diesen AGB genannten Anforderungen entsprechen.

6.6. Der Anbieter gestaltet die App so, dass die VZnet die Verbindung einfach über die API trennen kann.

6.7. Der Anbieter ist verpflichtet, einen Support für die Nutzer seiner App bereit zu halten und Anfragen der Nutzer innerhalb von 48 Stunden inhaltlich zu beantworten.

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6.8. Der Anbieter hat das Recht, die von der VZnet auf Anfrage bereitgestellten Logos und Schriftzüge ab und für die Dauer der Integration seiner App zu nutzen, um diese Integration zu bewerben. Sobald die App nicht mehr in den VZ-Netzwerken integriert ist, egal aus welchen Gründen, entfällt dieses Recht unverzüglich.

7. Datenverwendung

7.1. Der Anbieter garantiert, dass er die Daten der Nutzer ausschließlich gemäß Deutschen Datenschutzrecht und entsprechend seiner eigenen Datenschutz-Information und -Erklärung, die in der App gemäß Ziffer 2 der inhaltlichen Richtlinien eingebunden sein muss, verwendet.

7.2. Der Anbieter garantiert, dass alle Daten, die er über die App erhält, nicht über die Nutzung der App hinaus permanent gespeichert oder vorgehalten werden. Dies gilt nicht für die App-ID, die der Anbieter über die API abrufen kann. Diese ist zu löschen, wenn der Nutzer die App aus seinem Profil entfernt hat oder die App aus dem VZ-Netzwerk entfernt wurde.

7.3. Daten in einem Zwischenspeicher (Cache) müssen nach maximal 24 Stunden gelöscht werden.

7.4. Der Anbieter muss zu jeder einzelnen App deutlich, genau und abschließend angeben, welche Daten des Nutzers er verwendet. Es dürfen nur diejenigen Daten über die API abgerufen werden, die auch tatsächlich für die Nutzung der App notwendig sind. Sollen nach Hinzufügen einer App mehr Daten abgerufen werden, als zuvor angegeben, muss der Anbieter den Nutzer aktiv darauf hinweisen und eine weitere Nutzung durch den Nutzer aktiv bestätigt werden.

7.5. Zum Zeitpunkt jeder neuen Nutzung müssen die Daten über die API erneut abgerufen werden.

7.6. Die VZnet kann den Anbieter zu jederzeit auffordern, die Informationen über App-Nutzer zu aktualisieren.

7.7. Soweit die App eine Information zu einem Nutzer (wie zum Beispiel ein Foto, einen Namen ö.ä.) darstellt, ist ein von der VZnet über die API abrufbarer klickbarer Link zum Nutzer-Profil in den VZ-Netzwerken einzubinden. Dieser Link darf weder unterbunden noch zu anderen Zwecken verwenden werden.

7.8. Apps dürfen Daten, die sie über die API oder vom Nutzer erlangen, nicht dazu verwenden, diese zu Werbezwecken in Apps einzubauen.

7.9. Eine App darf den Nutzernamen und das Passwort eines Nutzers für die VZ-Netzwerke weder abfragen, noch ersetzen oder in einer anderen Weise sammeln und verwenden.

7.10. Apps dürfen Besuche eines Nutzerprofils in den VZ-Netzwerken weder aggregiert noch individualisiert zählen oder in ähnlicher Art aufzeichnen.

7.11. Daten, die ein Nutzer in eine Visitenkarte eintragen kann und/oder die über die API abgefragt werden können (Bsp. Name, E-Mail-Adresse), darf eine App nicht separat abfragen, auch wenn der Nutzer diese nicht in seine Visitenkarte für diese App eingetragen hat. Vielmehr muss der Nutzer aktiv dazu aufgefordert werden, die Visitenkarte entsprechend zu ergänzen.

Hierzu darf ein Aufruf der Visitenkarte vorgeschlagen werden.

7.12. Apps dürfen keine vorausgefüllten oder automatisch auszufüllenden Darstellungen einbinden und damit von der App unabhängige Einwilligung zur Nutzung dieser Daten einholen.

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Entsprechende Informationen müssen vom Nutzer selbstständig in ein Formular eingetragen werden.

7.13. Über Apps empfangene Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Insbesondere dürfen Informationen oder Daten des Nutzers nicht im Internet öffentlich sichtbar gemacht werden. Soweit Handlungen oder Einträge von Nutzern Änderungen auf anderen öffentlich sichtbaren Internetseiten zur Folge haben, dürfen diese Änderungen nur in anonymisierter Form dargestellt werden.

7.14. Das Weitergabeverbot aus Ziffer 7.13. gilt auch für sog. Ad-Networks.

7.15. Der Anbieter hat sicherzustellen, dass Nutzer seiner App ihm gegenüber von ihrem gesetzlichen Selbstauskunftsrecht Gebrauch machen können. Hierzu ist die VZnet berechtigt, die ihr bekannte E-Mail-Adresse des Anbieters an den betroffenen Nutzer weiterzugeben.

7.16. Entfernt ein Nutzer die App aus seinem Profil, hat der Anbieter unverzüglich alle zum Nutzer gespeicherten Informationen einschließlich seiner App-ID vollständig zu löschen.

7.17. Wird die Integration der App in den VZ-Netzwerken durch den Anbieter beendet oder löscht die VZnet die App, so hat der Anbieter unverzüglich alle zu den Nutzern gespeicherten Informationen einschließlich der App-IDs vollständig zu löschen. Dies gilt auch, wenn die App noch in der Sandbox gespeichert ist.

7.18. Der Anbieter wird der VZnet keine Informationen oder Daten übertragen, wenn die betroffene Person nicht ausdrücklich eingewilligt hat. Dies gilt insbesondere für Daten anderer Nutzer dieser App, die nicht Mitglied der VZ-Netzwerke sind.

8. Rechte der VZnet

8.1. Die VZnet hat das Recht, eine App mit Werbung zu umrahmen oder sie neben Werbung zu platzieren. Die Einbindung von Werbung in Apps ist gesonderten Bedingungen vorbehalten.

8.2. Die VZnet hat das Recht, die Struktur, Performance und Nutzung von Apps – vorbehaltlich einer notwendigen und erteilten Einwilligung der App-Nutzer – zu analysieren, um die Einhaltung der vertraglichen Anforderungen zu prüfen sowie den Mehrwert für die Nutzer festzustellen.

8.3. Die VZnet hat zudem das Recht, die Einhaltung der Pflichten zur Datenverwendung gemäß Ziffer 7 dieser AGB und die Richtigkeit der Pflichtangaben nach Ziffer 3.4 dieser AGB zu überprüfen. Bei einem festgestellten Verstoß oder begründeten Verdacht eines Verstoßes gegen diese Regelungen hat die VZnet ein außerordentliches Kündigungsrecht iSv. Ziffer 9.3 dieser AGB.

8.4. Die VZnet hat zudem das Recht, den Inhalt von Apps sowie deren Verlinkungen inhaltlich zu überprüfen, um Verstöße gegen die Vertragsbedingungen festzustellen.

8.5. Die VZnet hat das Recht, ähnliche oder vergleichbare Apps in die VZ-Netzwerke integrieren, die insbesondere in ihrer Gestalt und ihrer Funktion mit der App des Anbieters konkurrieren könnten.

9. Entfernen einer App

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9.1. Die Entscheidung über Dauer und Umfang der Einbindung jeder einzelnen App obliegt der VZnet. Dabei berücksichtigt sie insbesondere den Mehrwert der App entsprechend Ziffer 5.1 der inhaltlichen Richtlinien sowie die Nachfrage nach der App in den VZ-Netzwerken.

9.2. Beabsichtigen die VZnet oder der Anbieter, die App aus den VZ-Netzwerken zu entfernen, ist dies dem jeweiligen Vertragspartner per E-Mail mitzuteilen. Die App wird nach 7 Tagen von der VZnet aus den VZ-Netzwerken entfernt. Eine Kündigungserklärung des Anbieters ist per E-Mail an opensocial_partner@vz.net mit dem Betreff „ordentliche Kündigung“ zu schicken.

9.3. Die VZnet hat darüber hinaus das Recht, die vom Anbieter eingestellte App aus wichtigem Grund wegen ihres Inhalts, ihrer Gestaltung, ihrer Herkunft oder ihrer technischen Form ohne Vorankündigung fristlos zu löschen. Die VZnet löscht eine App insbesondere dann, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anbieter selbst, seine App oder die Seite, auf die in der App verlinkt wird, nicht den in den inhaltliche Richtlinien und diesen AGB – insbesondere den in Ziffer 7 genannten – Anforderungen entsprechen. Ein Löschungsgrund liegt auch dann vor, wenn der Anbieter, die App oder die in der App verlinkten Internetseiten nach der Integration so geändert werden, dass sie nicht mehr den Anforderungen nach den App AGB oder den inhaltliche Richtlinien entsprechen. Die außerordentliche Kündigung ist per E-Mail zu erklären und zu begründen.

9.4. Die Speicherung in der Sandbox bleibt von der Löschung der App aus den VZ-Netzwerken grundsätzlich unberührt. Dies gilt nicht, wenn zugleich ein Recht zur Löschung der App aus der Sandbox gemäß Ziffer 6.3. der Sandbox AGB vorliegt.

9.5. Auch das gesetzliche Recht des Anbieters zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

Sie ist per E-Mail an opensocial_partner@vz.net mit dem Betreff „außerordentliche Kündigung“ zu erklären und bedarf der Begründung.

9.6. Die Bedingungen in Ziffer 5. bis 12. gelten nach Entfernung der App aus den VZ-Netzwerken fort.

10. Haftung

10.1. Der Anbieter stellt die VZnet auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber der VZnet wegen der der VZnet überlassenen und von der VZnet im Auftrag des Anbieters veröffentlichten App und der Seiten, auf die durch einen Link über die App verwiesen wird, geltend machen. Der Anbieter übernimmt hierbei die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung der VZnet einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Der Anbieter ist verpflichtet, der VZnet für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Informationen mitzuteilen, die für eine Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche der VZnet gegenüber dem Anbieter bleiben unberührt.

10.2. Die VZnet haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstiger Erfüllungsgehilfen;

dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (wobei der Begriff der wesentlichen Vertragspflicht abstrakt eine solche Pflicht bezeichnet, deren

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Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf), bei Verzug und Unmöglichkeit, wobei die Haftung bei Vermögens- und Sachschäden auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt ist.

10.3. Die Haftung der VZnet für eine Beeinflussung der App durch Dritte, z.B. durch Klickbetrug, ist ausgeschlossen.

10.4. Die Haftung der VZnet verjährt nach Ablauf eines Jahres ab Kenntnis bzw. bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Unkenntnis des Anbieters von den anspruchsbegründenden Tatsachen.

10.5. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen und die Verkürzung der Verjährungsfrist gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie sowie bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

11. Vertraulichkeit

11.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung erhalten, und die Inhalte des Auftrags vertraulich zu behandeln und Dritten keine Daten zugänglich zu machen. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

11.2. Die vorstehende Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die bei oder nach Bekanntgabe ohne Verschulden der Partei, die die Information erhält, bereits offenkundig sind oder werden oder die der Partei, die die Information erhält, gemäß eigener schriftlicher Aufzeichnungen bei Erhalt bereits bekannt gewesen sind oder die eine Partei von einem Dritten erhält, ohne dass dieser Dritte diese Informationen direkt oder indirekt von der anderen Vertragspartei erhalten hat oder die laut Gesetz oder auf Aufforderung einer Steuerbehörde oder auf Anordnung einer zuständigen Behörde, Regierungsstelle oder eines zuständigen Gerichts offenzulegen sind.

11.3. Die Parteien stimmen öffentliche Verlautbarungen (z.B. Pressemitteilungen) vor der Veröffentlichung miteinander ab, ausgenommen hiervon ist Eigenwerbung der VZnet im Sinne von Ziffer 5.3. und 5.4. dieser AGB.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Änderungen dieser AGB oder Nebenabreden zu diesen bedürfen der Schriftform, dies gilt ebenfalls für die Änderung dieser Schriftformklausel. Diese Regelung findet keine Anwendung für AGB-Änderungen im Sinne von Ziffer 1.4. dieser AGB.

12.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen in ihrer rechtlichen Wirksamkeit nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung muss für diesen Fall mit anfänglicher Wirkung eine solche treten, die dem beabsichtigten Sinn und Zweck aller Parteien entspricht und ihrem Inhalt nach durchführbar ist.

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12.3. Der Anbieter ist zur Abtretung nur berechtigt, soweit die VZnet dieser schriftlich zustimmt. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.

12.4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Berlin.

12.5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

VZnet Netzwerke Ltd.

Company Directors: Markus Berger-de León, Dr. Clemens Riedl, Dr. Jochen Gutbrod, Claas van Delden und Martin Weber

5 New Street Square

EC4A 3TW London / United Kingdom

Unternehmensregister: Companies House; Company Number 05607971 Zweigniederlassung in der BRD

VZnet Netzwerke Ltd.

vertreten durch: Markus Berger-de León, Dr. Clemens Riedl, Dr. Jochen Gutbrod, Claas van Delden und Martin Weber

Saarbrücker Straße 38 10405 Berlin / Deutschland USt-Ident.Nr.: DE 248186947

Handelsregister: Amtsgericht Charlottenburg (HRB 101454) Kontakt / Support + Kundendienst

E-Mail: opensocial_partner@vz.net

Referenzen

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