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Mitteilungsblatt der KPH Wien/Krems Nr. 156 am 26. September 2018

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Mitteilungsblatt der KPH Wien/Krems

Nr. 156 am 26. September 2018

Wahlkundmachung zur Wahl des Hochschulkollegiums 08. Oktober 2018 und 09. Oktober 2018

Die Wahl des Hochschulkollegiums der KPH Wien/Krems findet am Montag, 08. Oktober 2018 in Wien- Strebersdorf und am Dienstag, 09. Oktober 2018 in Krems-Mitterau statt.

Wahlberechtigt sind alle im Wählerverzeichnis (Stichtag 10. Sept. 2018) angeführten Lehrpersonen und Personen des Verwaltungspersonals.

Wahlort Wien-Strebersdorf

Montag, 08. Oktober 2018 von 10:00 bis 16:00 Uhr

1210 Wien, Mayerweckstraße 1, Raum E.04 (EG, links vom Haupteingang)

Wahlort Krems-Mitterau

Dienstag, 09. Oktober 2018 von 10:00 bis 16:00 Uhr 3500 Krems, Dr. Gschmeidlerstraße 28, Aula/Info-Point

Wahlvorschläge

Reihung auf dem Wahlzettel nach Satzung §4 (3) Lehrende:

Familienname Vorname Campus/Bildungszentrum

1. Naske* Thomas Krems-Mitterau

2. Schörkhuber* Bernhard Krems-Mitterau

3. Peßl* Ursula Stephansplatz

4. Waldherr* Michaela Strebersdorf/Stephansplatz

5. Schrei* Thomas Strebersdorf

6. Benischek Isabella Krems-Mitterau

7. Hauer-Typpelt Petra Strebersdorf 8. Kerzendorfer Herbert Krems-Mitterau

9. Paier Almuth Strebersdorf

*Mitglied des aktuellen Hochschulkollegiums Verwaltungspersonal:

Familienname Vorname Campus

1. Klobasa* Helga Strebersdorf

2. Windischberger* Karin Krems-Mitterau

3. Ott Brigitte Strebersdorf

*Mitglied des aktuellen Hochschulkollegiums

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Hinweis (lt. § 6 Satzung):

Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Lehrenden:

Jede / jeder Wahlberechtigte aus dem Kreis des Lehrpersonals kann auf den Stimmzetteln für die von ihr / ihm gewählten Kandidatinnen / Kandidaten die Wahlpunkte 1 bis 6 vergeben, wobei 6 die höchste Wahlpunktezahl bedeutet. Die Zahlen 6 bis 1 können nur einmal vergeben werden. Es müssen nicht alle Wahlpunkte zugeordnet werden. Ungültig ist der Stimmzettel, wenn keine Wahlpunkte vergeben werden oder eine Zahl mehrfach vergeben wird.

Wahl der Vertreterinnen des Verwaltungspersonals:

Jede / jeder Wahlberechtigte aus dem Kreis des Verwaltungspersonals kann auf den Stimmzetteln für die von ihr / ihm gewählten Kandidatinnen / Kandidaten die Wahlpunkte 1 bis 2 vergeben, wobei 2 die höchste Wahlpunktezahl bedeutet. Die Zahlen 2 bis 1 können nur einmal vergeben werden. Es müssen nicht alle Wahlpunkte zugeordnet werden. Ungültig ist der Stimmzettel, wenn keine Wahlpunkte vergeben werden oder eine Zahl mehrfach vergeben wird.

Referenzen

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