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V 07/2008 - Vergleichsarbeiten in der 10. Jahrgangsstufe des gymnasialen Bildungsganges im Schuljahr 2008/2009

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Academic year: 2022

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28195 Bremen von 9.00 - 14.00 Uhr Konto-Nr. 1070115000 Konto-Nr. 1090653

außer dienstags BLZ 290 500 00 BLZ 290 501 01

Die Senatorin

für Bildung und Wissenschaft

Referat 21

Gestaltung der allgemein bildenden Schulen

Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 . 28195 Bremen

Schulleitungen

der Schulzentren Sekundarstufe I und Gymnasien im Land Bremen

Nachrichtlich:

ZEB Bremen und Bremerhaven

GSV Bremen, Stadtschülerring Bremerhaven

Verfügung Nr. 07/2008

Auskunft erteilt Herr Dr. Bethge Zimmer 304 Tel.: 0421 361 10595 FAX: 0421 361 2737 E-mail: thomas.bethge@ bil- dung.bremen.de

Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 21-4

Bremen, 08.01.08

Vergleichsarbeiten in der 10. Jahrgangsstufe des gymnasialen Bildungsganges im Schuljahr 2008/2009

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

im Schuljahr 2008/09 wird die bisherige Praxis weitergeführt, am Ende des Schuljahres in der Jahr- gangsstufe 10 des gymnasialen Bildungsganges Vergleichsarbeiten in den Fächern Deutsch, Eng- lisch und Mathematik zu schreiben. Hiermit teile ich Ihnen die Themenschwerpunkte für die Ver- gleichsarbeiten 2009 mit (s. Anlage).

Ich bitte Sie, die Themenschwerpunkte den Leitungen der betroffenen Fachkonferenzen weiterzu- geben. Die Fachkonferenzen müssen die Schwerpunkte in ihrer fachlichen Planung der 10. Jahr- gangsstufe berücksichtigen.

Folgende Termine hat die Senatorin für Bildung und Wissenschaft für die Vergleichsarbeiten, die parallel zu den Abschlussprüfungen der Sekundarstufe I liegen, für das Schuljahr 2008/09 festge- legt.

Schriftliche Prüfungen

Haupttermin Nachholtermin

Deutsch Mo, 04.05.2009 Deutsch Mo, 25.05.2009

Englisch Mi, 06.05.2009 Englisch Mi, 27.05.2009

Mathematik Fr, 08.05.2009 Mathematik Fr, 29.05.2009

Die Haupttermine für die schriftlichen Prüfungen sind unbedingt einzuhalten. Die Nachholtermine dürfen nur in Ausnahmefällen (attestierte Krankheitsfälle u.ä.) in Anspruch genommen werden.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

gez. Dr. Th. Bethge

Referenzen

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