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76 DIE PTA IN DER APOTHEKE | November 2019 | www.diepta.de

PRAXIS

S

eit seinem Entwurf zum PTA-Reform- gesetz musste Ge- sundheitsminister Jens Spahn einiges einstecken: Die ABDA befürchtet eine Locke- rung der Aufsichtspflicht und ein Organisationschaos in den ausbildenden Apotheken, Adexa und BVpta zeigten sich enttäuscht über die ausblei- bende Verlängerung der PTA- Ausbildung auf drei Jahre. Am 11. Oktober landete der Ge- setzesentwurf nun auf dem

Schreibtisch des Bundesrates, denn die geplanten Neuregelun- gen zur Ausbildungsstruktur fallen in den Verantwortungs- bereich der Länder. Und diese sehen eindeutig Nachbesse- rungsbedarf.

Länderausschüsse zeigten sich not amused „Aus Sicht des Bundesrates wird der vor- gelegte Gesetzentwurf der Bun- desregierung den gestellten An- sprüchen nicht gerecht. Der Gesetzentwurf wird in seiner

jetzigen Fassung sehr kritisch gesehen. Der Bundesrat bittet, den Gesetzentwurf im weite- ren Gesetzgebungsverfahren grundlegend zu überarbeiten“

heißt es in der Empfehlung der Ausschüsse zum PTA-Reform- gesetz. Die anschließenden Ver- besserungswünsche zeigen, wie weit die Vorstellungen aus- einandergehen: Der Bundesrat empfiehlt eine Verlängerung der Ausbildung auf drei Jahre, eine Kompetenzerweiterung sei zudem zur Steigerung der At- traktivität nötig und das nicht nur im Einzelfall. Damit könne die Aufsichtspflicht bald unter bestimmten Voraussetzungen entfallen, nämlich „wenn der Apothekenleiter nach schriftli- cher Anhörung des pharmazeu- tisch-technischen Assistenten Art und Umfang der pharma- zeutischen Tätigkeiten schrift- lich oder elektronisch festgelegt hat, für die die Pflicht zur Be- aufsichtigung entfällt“ – mit Aus- nahme von BTM- oder T-Re- zeptbearbeitung. Daher müsse, um für die Patientensicherheit zu sorgen, die Ausbildung er- weitert und angepasst werden – was aus Sicht der Ausschüsse mit dem aktuellen Entwurf nicht zu erreichen ist.

Vergütung von Anfang an Abschaffung des Schulgeldes, Begrenzung der Anrechnung von Sachbezügen auf die Ausbil- dungsvergütung auf 50 Prozent und Ausbildungsvergütung von Anfang an – der Gesundheits- ausschuss möchte mit diesen Anreizen dem Fachkräfteman- gel entgegentreten und den PTA- Beruf gegenüber anderen Gesundheitsberufen konkur- renzfähig halten. Zudem sollten alle ausbildungsrelevanten In- halte in die Verantwortungen der Schulen fallen, die Inhalte der theoretischen und auch prak- tischen Ausbildungsinhalte sei nicht Sache der Apotheker- kammern. Nicht nur damit stellt sich der Bundesrat mit seinen Empfehlungen gegen die Ansich- ten der ABDA. Am 11. Oktober stimmte das Ple num ab und nahm die Empfehlungen der Ausschüsse fast ausnahmslos an.

Die Bundesregierung muss nun antworten. Wie weit wird sie den Ländern entgegenkommen?

Es überrascht nicht, dass der Bundes rat in seiner finalen Stellungnahme das Inkrafttreten des Gesetzes auf den 1. Januar 2023 zu verschieben.  n

Farina Haase, Apothekerin/Redaktion

NEUES ZUM PTA-REFORMGESETZ

Der Bundesrat teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass es unabdingbar sei, den PTA-Beruf und die Ausbildung durch Modernisierung attraktiver zu gestalten.

Wie das vonstattengehen soll, dabei gehen die Meinungen jedoch weit auseinander.

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© AndreyPopov / iStock / Getty Images

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