• Keine Ergebnisse gefunden

Aus derVorstandssitzung1. November 2000

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Aus derVorstandssitzung1. November 2000"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Berufspolitik

530 Ärzteblatt Sachsen 12/2000

wird, also mehr Geld in die ärztliche Vergütung fließt. Zu erreichen ist dies durch den Einsatz von Mitteln aus dem gesamtdeutschen Risikostrukturausgleich.

Dieser wird ab dem Jahre 2001 stufen- weise eingeführt und wird den ost- deutschen Krankenkassen Mehreinnah- men bringen. Diese sollten stufenweise

auch für die Verbesserung der Vergütung bestimmter finanziell benachteiligter Leistungserbringer, vor allem aber der Ärzte verwendet werden können. Beitrags- satzerhöhungen sind nach Einschätzung des sächsischen Gesundheitsministers für sächsische Kassen dadurch nicht zu be- fürchten.

Der Bundesgesetzgeber ist dringend zum Handeln aufgerufen. Sachsen ist zur Mit- arbeit und zu Gesprächen jederzeit bereit, betonte Dr. Hans Geisler am 29. 9. 2000 in Dresden.

Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie

Aus der

Vorstandssitzung

1. November 2000

Nach der Begrüßung durch den Präsi- denten sowie der Protokollbestätigung und der Beschlusskontrolle aus der letz- ten Vorstandssitzung folgte eine lebhafte Diskussion über den Stand, die Pro- bleme und Gedanken zur gesundheits-, sozial- und berufspolitischen Lage.

■ Eine sehr positive Bilanz konnte über die am 14. 10. 2000 in Dresden stattge- fundene Podiumsdiskussion des „Bündnis Gesundheit 2000 in Sachsen“ gezogen werden. Von den Referenten wurde das in über einjähriger Tätigkeit in verschie- denen Arbeitsgruppen erstellte gemein- same Positionspapier eindrucksvoll prä- sentiert, was auch bundesweit ein sehr positives Echo hervorrief. Die sich an- schließende Diskussion der Vertreter der Bündnispartner sowie der Kassen und der Politik verlief sehr konstruktiv.

■ Das Fortbildungsdiplom soll mög- lichst deutschlandweit vereinheitlicht und aufgewertet werden. Nachgedacht wird zum Beispiel über eine Vergünsti- gung bei der Berufshaftpflichtversicherung.

■ Für den Berlinumzug ist vorgesehen, dass sowohl die Bundesärztekammer als auch die Kassenärztliche Bundesvereini- gung und die Krankenhausgesellschaft einen gemeinsamen Gebäudekomplex er- richten und beziehen.

■ Für die am 11. 11. 2000 in Dresden stattfindende 23. Kammerversammlung wurden noch letzte organisatorische Pro- bleme besprochen.

■ Eine kleine Delegation unter Leitung unseres Präsidenten weilte anlässlich des 50. Jahrestages der Medizinischen Aka- demie Breslaus in Polen. Es konnten hier bereits bestehende Kontakte vertieft und weitere gegenseitige Konsultationen ver- einbart werden.

Berufsrecht: Wie nahezu in jeder Vor- standssitzung musste auch diesmal wieder über einen Widerspruch gegen einen Rügebescheid sowie über Rügeverfahren und Rügebescheide und über den Antrag auf Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens befunden werden.

Finanzen: Der Vorstand befasste sich mit der Haushaltinanspruchnahme per 30. 9. 2000. Insgesamt konnte vom kauf- männischen Geschäftsbereich ein aus- geglichener Haushalt vorgelegt werden.

Bis zum 30. 9. 2000 waren 98,4 % der geplanten Erträge aus Kammerbeiträgen erreicht. Für das Beitragsjahr 2000 sind von 12.959 Mitgliedern die Kammer- beiträge gebucht.

Weitere Themen:

■ Nach eingehender Beratung mit dem Vorsitzenden des Ausschusses Rettungs-

dienst, Herrn Dr. Burgkhardt, konnte die Satzung zur Änderung der Satzung zur Erteilung des Fachkundenachweises Ret- tungsdienst als Beschlussvorlage für die 23. Kammerversammlung beschlossen werden. Inhalt ist die Änderung der Eig- nungsvoraussetzungen zur Verbesserung der ärztlichen Qualität gegenüber den Rettungssanitätern.

■ Eine Nachberufung für den Ausschuss Ärztinnen machte sich wegen eines Todesfalles eines bisherigen Mitgliedes erforderlich. Frau Dr. Kaschl wurde ein- stimmig vom Vorstand in diesen wichti- gen Ausschuss berufen.

■ Für die Arbeitsgruppe Durchführung externer Qualitätssicherungsmaßnahmen in der Kardiologie wurden vom Vorstand vier Mitglieder benannt.

Dr. med. Claus Vogel Vorstandsmitglied

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Beim Fahrrad fahren verletzte sich der Junge mit einer tiefen Platzwunde an der Stirn.. Wir bilden klar

Auch wenn das Strafverfahren mit einem Freispruch endet oder nach § 153a Strafprozess- ordnung (StPO) gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt wird, kann das Verhalten

 Wem eine unbrauchbar gemachte Kriegswaffe, deren Umgang nach dieser Verordnung verboten ist oder einer Genehmigung oder Erlaubnis bedarf oder eine Ausfertigung einer

(1) Wer eine unbrauchbar gemachte Kriegswaffe, deren Umgang nach dieser Verordnung verboten ist oder einer Erlaubnis bedarf,.. beim Tode eines Besitzers, als Finder oder in ähn-

Hinweis: Bitte erstellen Sie eine gesonderte Auflistung der für den Umgang mit der unbrauchbar gemachten Kriegswaffe geplanten Orte, wenn Ihr Antrag mehr als einen Ort erfassen soll.

2 Die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion kann auf Antrag der jeweiligen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde eine Person, wel- che die Anstellungsvoraussetzungen nach Artikel

Selbst wenn man einräumt, daß der Anwendung der Er- kenntnislogik gerade in der Heilkunde oft unüberwind- liche ethische Grenzen ge- setzt und daß viele Aufga- ben des Arztes

Wert des Parameters neuerDurchmesser wird dem Attribut durchmesser zugewiesen:. durchmesser