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Bekanntmachung über die nach dem Bundeskindergeldgesetz zuständigen Behörden

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Bekanntmachung über die nach dem

Bundeskindergeldgesetz zuständigen Behörden

Vom 5. April 2011 Der Senat bestimmt:

§ 1

Zuständige Behörden im Sinne des § 13 Absatz 4

des Bundeskindergeldgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142,

3177), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 29.

März 2011 (BGBl. I S. 453) geändert worden ist, sind die örtlichen Träger der Sozialhilfe der Stadtgemeinde Bremen und der Stadtgemeinde Bremerhaven.

§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 5. April 2011 Der Senat

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