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Bekanntmachung zu § 28 des Chemikaliengesetzes

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Bekanntmachung zu § 28 des Chemikaliengesetzes

ChemG§28Bek

Ausfertigungsdatum: 15.12.1994 Vollzitat:

"Bekanntmachung zu § 28 des Chemikaliengesetzes vom 15. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3968)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 30.12.1994 +++) ----

Auf Grund des § 28 Abs. 5 Satz 1 und 2 des Chemikaliengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.

Juli 1994 (BGBl. I S. 1703) wird bekanntgemacht:

Das Königreich Schweden hat mit Wirkung vom 1. Januar 1995 die Richtlinie 92/32/EWG des Rates vom 30. April 1992 zur siebten Änderung der Richtlinie 67/548/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe in nationales Recht umgesetzt.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

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