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Bayerisches Ärzteblatt 2/2002 103

Sicherer verordnen

Rosiglitazon

Lebertoxizität

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) verweist auf eigene und in der Literatur veröffentlichte Kasuistiken schwerwiegender Leberschädigungen unter der Therapie mit Rosiglitazon (Avandia ®), einem oralem Antidiabetikum der zweiten Wahl (nach ungenügender Wirkung von Metformin oder Sulfonylharnstoffen). Die Mehrzahl der Fälle trat acht bis 14 Tage nach Therapiebeginn auf und betraf circa 60-jähri- ge adipöse Männer mit einer Alkoholanam- nese. Die AkdÄ empfiehlt: Konsequente Kontrolle der Leberenzyme, kein gleichzeiti- ger Alkoholgenuss, Absetzen nach acht bis zwölf Wochen (je nach Kombinationen) bei Therapieversagen und kein Einsatz dieses Arzneimittels bei Anzeichen einer Leber- erkrankung.

Quelle:Dt. Ärztebl. 2001; 98(30): C1595

Cerivastatin

Lehren für die Praxis

Kommentare von selbsternannten Experten von Fettstoffwechselstörungen haben Ärzte und Patienten nach der Marktrücknahme von Cerivastatin (Lipobay ®, Zenas ®) am 8. Au- gust 2001 verunsichert. Gegenseitige Schuld- zuweisungen zwischen Herstellern, Gesund- heitsministerium, Bundesinstitut für

Arzneimittel und Medizinprodukte, der euro- päischen Zulassungsbehörde EMEA und an- deren lassen Versäumnisse auf allen Seiten vermuten. Generell gilt, dass ein vermehrtes Auftreten einer bekannten unerwünschten Wirkung (UAW) einer Substanzklasse (hier:

Rhabdomyolyse unter der Einnahme von HMG-CoA-Reductase-Hemmern, syn.

Cholesterin-Synthetase-Hemmer, CSE- Hemmer, Statine) bei ungenauen Verbrauchs- zahlen nicht leicht zu verifizieren ist. Folgen- de Lehren können für die Zukunft gezogen werden:

Entgegen verharmlosender Werbeaussa- gen aus Marketing-Abteilungen sollte man sich bewusst sein, dass die Verord- nung eines neuen Arzneimittels einem

„Feldversuch“ gleichkommt, der mindes- tens fünf Jahre nach der Zulassung andau- ert (= Zeitpunkt eines so genannten Ge- samtberichtes für die anstehende Verlängerung der Zulassung des Präpara- tes).

Seltene UAW und Besonderheiten des Risikoprofils eines Arzneistoffes treten meist erst nach einer breiten Anwendung auf.

Eine engmaschige Überwachung der Pa- tienten und eine entsprechende Aufklä- rung mit Hinweisen auf das mögliche Auftreten von UAW sollte bei der Verord- nung neu eingeführter Arzneimittel zur sorgfältigen Berufsausübung gehören.

Werbebroschüren und Lobpreisungen von so genannten „Meinungsbildnern“ sind ei- ne ungenügende Basis für eine Verord- nung eines neuen Arzneimittels. Die zu jedem Präparat existierenden offiziellen

„Informationen für Fachkreise“ nach dem Arzneimittelgesetz – oder kurz „Fachin- formationen“ genannt – sollten Pflichtlek- türe sein (nicht nur bei neuen Arzneimit- teln!).

Eine Ausweitung der zugelassenen Indi- kation(en) liegt selten im ärztlichen Inter- esse. Insbesondere bei neuen Arzneistof- fen sollte auf eine enge Indikationsstel- lung geachtet werden.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn ein neuer Arzneistoff mit anderen kombiniert wird. Die Gefahr von noch nicht erkann- ten Interaktionen kann sich mit der An- zahl der eingenommenen Substanzen po- tenzieren.

Die Dosis macht das Gift. Eine einschlei- chende Dosierung und gezielte Fragen nach der Verträglichkeit haben sich bei chronischen Erkrankungen auch bei be- reits länger bekannten Arzneimitteln be- währt.

„Klasseneffekte“ werden von den Herstel- lern von Nachfolgepräparaten („Me-too- Präparate“) oft verneint. Wenn jedoch bei mehreren Arzneistoffen einer Arzneistoff- klasse ein ähnliches Nebenwirkungsprofil erkannt worden ist, so kann nur noch über die Häufigkeit des Auftretens einer UAW bei einem Vertreter dieser Klasse disku- tiert werden, nicht über die Tatsache des Auftretens.

Nicht zuletzt sind für die Arzneimittelsi- cherheit Erfahrungen aus der Praxis von Bedeutung. Melden Sie verdächtige Wir- kungen von Arzneimitteln frühzeitig an die AkdÄ.

Abciximab

Blutungskomplikationen

Viel Hoffnung steckt in einer neuen Klasse von Thrombozytenaggregationshemmern, den Glykoprotein-IIb/IIIa-Antagonisten wie Abciximab (RheoPro ®), bei der Therapie akuter Koronarsyndrome. Ein Kommentar zu einer Studie (GUSTO IV-ACS) mit diesem Arzneistoff kann die Grenzen dieser Klasse deutlich machen: Neben einer Standardthera- pie mit ASS und Heparin wurden bei 7800 Patienten entweder Placebo oder über 24 Stunden oder über 48 Stunden noch zu- sätzlich Abciximab appliziert. Die Rate von Myokardinfarkten und Todesfällen war in al- len drei Gruppen nach 30 Tagen vergleichbar.

Die längere Gabe von Abciximab über 48 Stunden zeigte im Vergleich zum Placebo- Arm eine signifikant höhere Rate an Blutun- gen und Thrombozytopenien.

Quelle:Lancet 2001; 357: 1915; DMW 2001; 126: A 702

Nachdruck aus „Rheinisches Ärzteblatt“, 10/2001

Ihr Ansprechpartner bei Rückfragen:

Dr. Günter Hopf, ÄK Nordrhein, Tersteegenstraße 31, 40474 Düsseldorf,

Telefon (02 11) 43 02-5 87

Quelle: BPI/Emnid, Foto: ABDA 301 0600

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