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Finanzielle Belastung durch Anliegerbeiträge - Informiert Bremen die Eigentümerinnen und Eigentümer? - Tischvorlage

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Academic year: 2022

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In der Senatssitzung am 12. Mai 2020 beschlossene Fassung

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,

Stadtentwicklung und Wohnungsbau

11.05.2020 S 7

Tischvorlage für die Sitzung des Senats am 12.05.2020 Finanzielle Belastung durch Anliegerbeiträge - Informiert Bremen die Eigentümerinnen und Eigentümer?

(Anfrage für die Fragestunde der Stadtbürgerschaft)

A. Problem

Die Fraktion der CDU hat für die Fragestunde der Stadtbürgerschaft folgende Anfrage an den Senat gestellt:

Wir fragen den Senat:

1) Inwiefern werden Käuferinnen und Käufer von Immobilien in noch nicht erstmalig ausgebauten Straßen über die finanziellen Folgen eines Straßenausbaus informiert?

2) Welche Vorteile hätte nach Auffassung des Senats die Information über mögliche Anliegerbeiträge für Käuferinnen und Käufer von Immobilien in noch nicht erstmalig ausgebauten Straßen?

3) Wie bewertet der Senat die Möglichkeit alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien in noch nicht erstmalig ausgebauten Straßen über die

finanziellen Belastungen in Form von Anliegerbeiträgen zu informieren?

B. Lösung

Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat folgende Antwort vorgeschlagen:

Zu Frage 1:

Eine Information der Käufer*innen von Immobilien in noch nicht erstmalig endgültig hergestellten Straßen erfolgt durch das ASV nur auf Antrag. Im Rahmen einer Finanzierung wird teilweise die Vorlage einer Bescheinigung verlangt, die Auskunft über eine grundsätzlich noch bestehende Beitragspflicht gibt.

Darüber hinaus erlangt das ASV keine Kenntnis von Grundstücksverkäufen.

Zu Frage 2 und 3:

Eine Vorabinformation der Bürger*innen über nach der sog. erstmaligen endgültigen Herstellung einer Straße anfallende Erschließungsbeiträge hätte für die Bürger*innen den

„Planungsvorteil“ zu wissen, dass ggf. zukünftig eine finanzielle Belastung auf sie zukommt.

Dieser Vorteil relativiert sich dadurch, dass seitens des ASV im Vorfeld keine Informationen über die Höhe der zu erwartenden Beiträge bereitgestellt werden können. Die Kosten für die

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erstmalige Erschließung variieren je nach Zustand / Ausbauzustand und sind valide erst nach einer Planung zu beziffern und stehen erst nach Abschluss der Maßnahme fest.

Aus diesen Gründen ist es nicht möglich, die Bürger*innen noch nicht erstmalig endgültig hergestellter Straßen vorab über die auf sie zukommenden finanziellen Belastungen zu informieren.

C. Alternativen Keine.

D. Finanzielle/ Personalwirtschaftliche Auswirkungen/Genderprüfung Keine finanziellen, personalwirtschaftlichen oder genderrelevanten Auswirkungen.

E. Beteiligung / Abstimmung Keine

F. Öffentlichkeitsarbeit/Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Geeignet nach Beschlussfassung im Senat. Einer Veröffentlichung über das zentrale elektronische Informationsregister steht nichts entgegen.

G. Beschluss

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 11.05.2020 einer mündlichen Antwort auf die Anfrage der Fraktion der CDU in der Fragestunde der Stadtbürgerschaftzu.

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