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An die
Schulleitungen der
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Auskunft erteilt Winfried Brumma Zimmer 327 Tel. 0421 361-2735 Fax 0421 496-2735 E-Mail: Winfried.Brumma
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Bremen, 24.April 2017
Informationsschreiben Nr.56/2017
Zentrale Abschlussprüfungen in der Berufsorientierungsklasse mit Sprachförderung im Fach Deutsch
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 40 (8) Bremisches Schulgesetz und analog § 7 (2) „Nachteilsausgleich“ der Verord- nung über die Prüfungen zu den Abschlüssen der Sekundarstufe I kann Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Dabei gelten die Bestimmungen des Erlasses „Richtlinien zur Förderung von Schüle- rinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und Rechnen“
(LSR-Erlass) in der Fassung vom 01.02.2010.
Für die zentralen Abschlussprüfungen im Fach Deutsch ist vorgesehen, dass Schüler/-innen mit Lese-/Rechtschreibschwierigkeiten, für die ein entsprechendes Gutachten des zuständi- gen Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrums (ReBUZ) vorliegt, eine zusätzliche Arbeitszeit von 30 Minuten erhalten.
Der Nachteilsausgleich einer um 30 Minuten verlängerten Arbeitszeit kann auch zugewander- ten Schülerinnen und Schülern gewährt werden, die im vorangegangenen Schuljahr einen Vorkurs oder eine Sprachförderklasse mit Berufsorientierung besucht haben und am Ende der Berufsorientierungsklasse mit Sprachförderung an einer zentralen Abschlussprüfung teilneh- men. Diesen Schülerinnen und Schülern kann außerdem die Möglichkeit der Nutzung eines zweisprachigen Wörterbuchs gewährt werden.
Mit freundlichen Grüßen im Auftrag
gez.
Winfried Brumma