• Keine Ergebnisse gefunden

Informationsschreiben Nr. 56/2017 Zentrale Abschlussprüfungen in der Berufsorientierungsklasse mit Sprachförderung im Fach Deutsch

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Informationsschreiben Nr. 56/2017 Zentrale Abschlussprüfungen in der Berufsorientierungsklasse mit Sprachförderung im Fach Deutsch"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Eingang: Dienstgebäude: Bus / Straßenbahn: Sprechzeiten: Bankverbindungen:

Rembertiring 8-12 Rembertiring 8-12 Haltestelle montags bis freitags Bremer Landesbank

28195 Bremen Hauptbahnhof von 9:00 - 14:00 Uhr IBAN: DE 27 2905 0000 1070 1150 00 Sparkasse Bremen

IBAN: DE 73 2905 0101 0001 0906 53

Die Senatorin für Kinder und Bildung Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Kinder und Bildung · Rembertiring 8-12 · 28195 Bremen

An die

Schulleitungen der

Berufsbildenden Schulen im Land Bremen

Auskunft erteilt Winfried Brumma Zimmer 327 Tel. 0421 361-2735 Fax 0421 496-2735 E-Mail: Winfried.Brumma

@bildung.bremen.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens

Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 2-3 (22-43-31)

Bremen, 24.April 2017

Informationsschreiben Nr.56/2017

Zentrale Abschlussprüfungen in der Berufsorientierungsklasse mit Sprachförderung im Fach Deutsch

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß § 40 (8) Bremisches Schulgesetz und analog § 7 (2) „Nachteilsausgleich“ der Verord- nung über die Prüfungen zu den Abschlüssen der Sekundarstufe I kann Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Dabei gelten die Bestimmungen des Erlasses „Richtlinien zur Förderung von Schüle- rinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und Rechnen“

(LSR-Erlass) in der Fassung vom 01.02.2010.

Für die zentralen Abschlussprüfungen im Fach Deutsch ist vorgesehen, dass Schüler/-innen mit Lese-/Rechtschreibschwierigkeiten, für die ein entsprechendes Gutachten des zuständi- gen Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrums (ReBUZ) vorliegt, eine zusätzliche Arbeitszeit von 30 Minuten erhalten.

Der Nachteilsausgleich einer um 30 Minuten verlängerten Arbeitszeit kann auch zugewander- ten Schülerinnen und Schülern gewährt werden, die im vorangegangenen Schuljahr einen Vorkurs oder eine Sprachförderklasse mit Berufsorientierung besucht haben und am Ende der Berufsorientierungsklasse mit Sprachförderung an einer zentralen Abschlussprüfung teilneh- men. Diesen Schülerinnen und Schülern kann außerdem die Möglichkeit der Nutzung eines zweisprachigen Wörterbuchs gewährt werden.

Mit freundlichen Grüßen im Auftrag

gez.

Winfried Brumma

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

gemäß §7 (2) „Nachteilsausgleich“ der Verordnung über die Prüfungen zu den Abschlüssen der Sekundarstufe I kann Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten beim Lesen und

Rembertiring 8-12 Rembertiring 8-12 Haltestellen Hauptbahnhof montags bis freitags Bremer Landesbank Sparkasse Bremen 28195 Bremen von 9.00 - 14.00 Uhr

Bei der Aufnahme in eine Klasse einer weiterführenden Schule, die in der Stadtgemeinde Bremen mit Genehmigung der Senatorin für Bildung und Wissenschaft, in der Stadtgemein-

in der zweiten Jahrgangsstufe wird in den Grundschulen der Stadtgemeinde Bremen in den zwei Wochen vor den Osterferien ein flächendeckendes Sichtungsverfahren zur Erfassung

Das bisher durchgeführte Screeningverfahren passte sowohl vom Wortmaterial als auch vom Aufbau und der Auswertungsmatrix her nicht mehr zu den in den letzten Jahren

Rembertiring 8-12 Rembertiring 8-12 Haltestellen Hauptbahnhof montags bis freitags Bremer Landesbank Sparkasse Bremen 28195 Bremen von 9.00 - 14.00 Uhr Konto-Nr..

Der Nachteilsausgleich einer um 30 Minuten verlängerten Arbeitszeit kann auch zugewanderten Schülerinnen und Schülern gewährt werden, die einen Vorkurs besucht haben und seit

Um die geplante Untersuchung auch für die Schulen selber attraktiver zu machen, macht das DZHW den teilnehmenden Schulen das Angebot, einzelschulische Auswertungen