MITTEILUNGSBLATT
DER
KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ
www.uni-graz.at/zvwww/miblatt.html 1. SONDERNUMMER
Studienjahr 2004/2005 Ausgegeben am 20.10.2004 2.a Stück
Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“; Änderung
Der Senat hat am 6. Oktober 2004 gemäß § 19 Abs. 2 Z. 2 und 4 des Universitätsgesetzes 2002 (UG 2002), BGBl. I Nr. 120/2002, folgende Änderung der studienrechtlichen Bestimmungen beschlos- sen:
§ 29 (Abs. 1) lautet:
(1) Die Studierenden sind berechtigt, sich zu den Lehrveranstaltungsprüfungen innerhalb der festgesetzten Anmeldefrist anzumelden. Der Anmeldung ist zu entsprechen, wenn die / der Studierende die im Studienplan festgesetzten Anmeldungsvoraussetzungen erfüllt und für das Datum der Prüfung für das betreffende Studium zugelassen ist und die Fortsetzung des Stu- diums im betreffenden Semester gemeldet hat. „Melden sich Studierende eines Bakkalau- reatsstudiums zu Lehrveranstaltungsprüfungen eines aufbauenden Magisterstudiums an, ist dieser Anmeldung zu entsprechen, wenn diese bereits Pflicht- und Wahlfächer im Ausmaß von zumindest 70 % der dem Bakkalaureatsstudium zugewiesenen ECTS-Anrechnungs- punkte positiv absolviert haben, sofern im Curriculum des Magisterstudiums nicht Anderes für einzelne Lehrveranstaltungen vorgesehen ist. Bei Studien, deren Anmeldemodus aufgrund technischer Gegebenheiten noch nach der Semesterstundenberechnung erfolgt (zB Elexa), treten die Semesterstunden an die Stelle der ECTS-Anrechnungspunkte.“
Die Vorsitzende des Senates:
Hinteregger
Druck und Verlag: Administration und Dienstleistungen der Karl-Franzens-Universität Graz