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Studienjahr 2004/2005 Ausgegeben am 2. 2.2005 9.a Stück

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www.uni-graz.at/zvwww/miblatt.html 11. SONDERNUMMER

Satzungsteil „Zweckwidmung der Studienbeiträge“, Festlegung der Kategorien, Änderungen – Beschluss des Senats vom 26. Jänner 2005

In der 16. Senatssitzung am 26. Jänner 2005 wurden die Änderungen des § 1 Abs. 1 und

§ 4 Abs. 2 des Satzungsteils „Zweckwidmung der Studienbeiträge“ (Vorlage des Rektorats vom 20. Jänner 2004) mit folgenden Änderungen beschlossen:

- § 1 (1) lautet wie folgt: „Der Senat hat spätestens bis zum 31. März eines jeden Jahres die Kate- gorien für die Zweckwidmung der Studienbeiträge für die beiden auf die Festlegung folgenden Auswahlverfahren festzulegen.“

- § 4 (2) lautet wie folgt: „Die Frist für die Auswahl dauert für das Wintersemester vom 2. Jänner bis 31. Jänner und für das Sommersemester vom 2. Mai bis 31. Mai.“

Die Vorsitzende des Senates:

Hinteregger

Druck und Verlag: Administration und Dienstleistungen der Karl-Franzens-Universität Graz

MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

Studienjahr 2004/2005 Ausgegeben am 2. 2.2005 9.a Stück

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