www.uni-graz.at/zvwww/miblatt.html 11. SONDERNUMMER
Satzungsteil „Zweckwidmung der Studienbeiträge“, Festlegung der Kategorien, Änderungen – Beschluss des Senats vom 26. Jänner 2005
In der 16. Senatssitzung am 26. Jänner 2005 wurden die Änderungen des § 1 Abs. 1 und
§ 4 Abs. 2 des Satzungsteils „Zweckwidmung der Studienbeiträge“ (Vorlage des Rektorats vom 20. Jänner 2004) mit folgenden Änderungen beschlossen:
- § 1 (1) lautet wie folgt: „Der Senat hat spätestens bis zum 31. März eines jeden Jahres die Kate- gorien für die Zweckwidmung der Studienbeiträge für die beiden auf die Festlegung folgenden Auswahlverfahren festzulegen.“
- § 4 (2) lautet wie folgt: „Die Frist für die Auswahl dauert für das Wintersemester vom 2. Jänner bis 31. Jänner und für das Sommersemester vom 2. Mai bis 31. Mai.“
Die Vorsitzende des Senates:
Hinteregger
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DER
KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ
Studienjahr 2004/2005 Ausgegeben am 2. 2.2005 9.a Stück