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Studienjahr 2004/2005 Ausgegeben am 1.12.2004 5.a Stück

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www.uni-graz.at/zvwww/miblatt.html 3. SONDERNUMMER

Universitätslehrgang Joint European Master’s Degree in Human Rights and Democratisation; Einrichtung

Der Beschluss der Curricula – Kommission vom 20. Oktober 2004 bezüglich Einrichtung des Universi- tätslehrganges – Joint European Master’s Degree in Human Rights and Democratisation wurde vom Senat in der Sitzung am 10. November 2004 genehmigt.

Zur Einrichtung des Universitätslehrganges wird gem. § 25 Abs. 1 Z. 10 Universitätsgesetz 2002 fol- gende Verordnung erlassen:

VERORDNUNG zur

EINRICHTUNG DES UNIVERSITÄTSLEHRGANGES JOINT EUROPEAN MASTER’S DEGREE IN HUMAN RIGHTS AND DEMOCRATISATION

an der

Karl-Franzens-Universität Graz

Gemäß § 56 Universitätsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 120/2002 wird an der Karl-Franzens-Universität Graz der Universitätslehrgang Joint European Master’s Degree in Human Rights and Democratisation eingerichtet.

§ 1. Zielsetzung

Der European Joint Degree in Human Rights and Democratisation ist ein multidisziplinäres, einjähri- ges akademisches Master Programm, welches aus einem eigenen Budgetansatz der EU unterstützt wird. Er bezweckt:

- Die Ausbildung hochqualifizierter ExpertInnen auf den Gebieten der Menschenrechte und der Demokratie, die als Akademiker und Akademikerinnen, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von staatlichen und zwischenstaatlichen Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen ein Netzwerk bilden;

MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

Studienjahr 2004/2005 Ausgegeben am 1.12.2004 5.a Stück

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- die Praxisorientierung der Ausbildung;

- die Schaffung eines Europäischen Netzwerkes von Universitäten und Lehrenden auf den Ge- bieten der Menschenrechte und der Demokratie.

§ 2. Dauer, Gliederung

Der Lehrgang dauert 2 Semester, wobei das erste Semester aus 7 Modulen besteht, die 30 ECTS- Punkten entsprechen. Das erste Semester wird in der Form eines intensiven Präsenzunterrichts in Venedig abgehalten und schließt mit Abschlussprüfungen ab. Es umfasst einen einwöchigen field visit in Südosteuropa, derzeit Kosovo. Das zweite Semester, das ebenfalls 30 ECTS-Punkte erbringt, wird an einer von bis zu 39 Partneruniversitäten in den EU-Mitgliedsstaaten absolviert und beinhaltet den verpflichtenden Abschluss von Lehrveranstaltungen im Wert von mind. 9 ECTS-Punkten sowie die Verfassung der Masterarbeit unter der Betreuung von Hochschullehrenden der Partneruniversität. Die Masterarbeit erbringt 21 ECTS-Punkte.

§ 3. Voraussetzung zur Zulassung

Bewerberinnen und Bewerber müssen ein akademisches Studium im Ausmaß von mindestens 180 ECTS-Punkten erfolgreich abgeschlossen haben, aber insgesamt 240 ECTS-Punkte nachweisen, welche in einem Bereich liegen, der für das Feld der Menschenrechte relevant ist. Dazu zählen jeden- falls die Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaften oder Geisteswissenschaften. Die fließende Beherrschung von Englisch sowie das Vermögen, Lehrveranstaltungen und akademische Texte auf Französisch zu verstehen und zu verfolgen, werden verlangt, da der Lehrgang zweisprachig ist. Prak- tische Erfahrung auf dem Gebiet der Menschenrechte sowie in zwischenstaatlichen Regierungs- oder Nichtregierungsorganisationen ist erwünscht. Die in der Auswahl angewandten Kriterien sind: Akade- mische Fähigkeiten, Erfahrung, Motivation und Sprachkompetenz. 80 Plätze sind für EU-BürgerInnen vorgesehen, während 10 Plätze für Studierende aus anderen Ländern weltweit reserviert sind.

Die Zulassung erfolgt nach einer Vorauswahl der nationalen, koordinierenden Universitäten durch das Konsortium der im European Inter-University Center (EIUC) zusammengeschlossenen Universitäten in Venedig.

§ 4. Zielgruppen

Die Zielgruppen des European Joint Degree sind:

- Graduierte Studierende mit speziellem Interesse an den Gebieten der Menschenrechte und der Demokratie, die durch Weiterbildung ihre Chancen in der Berufswelt vergrößern wollen;

- Junge Berufstätige, die den vorausgesetzten akademischen Hintergrund haben, und eine Weiterbildung auf den Gebieten der Menschenrechte und der Demokratie anstreben.

§ 5. Lehrveranstaltungen

Aufgrund der unter § 2 angeführten zweigeteilten Struktur des Joint Degree muss auch hier zwischen erstem und zweitem Semester unterschieden werden.

(1) Das erste Semester/Wintersemester besteht aus der Einführung Human Rights in International Relations and International Law (Introduction) und den folgenden 7 Modulen, die aus verschiedenen Lehrveranstaltungstypen wie z.B. Vorlesungen, Übungen und Seminaren bestehen:

- Human Rights in Philosophy, History and Anthropology - Human Rights Protection Systems

- Human Rights Standards

- Violent Conflicts and Human Rights, Humanitarian Law, International Criminal Law - Democratisation (including monitoring and electoral observation)

- Human rights and Globalisation - Human Rights in the Field.

Das erste Semester, 18 Unterrichtswochen, wird mit Ausnahme des “field visit” in Venedig unterrich- tet. Die Teilnahme an den Kernlernveranstaltungen ist verpflichtend. Es besteht ein breites Angebot von Wahlmöglichkeiten.

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(2) Das zweite Semester/Sommersemester verbringen die Studierenden an einer der Partneruniversi- täten, wo sie vertiefende Kurse im Ausmaß von mind. 9 ECTS-Punkten absolvieren und eine Master- arbeit, welche 21 ECTS-Punkte erbringt, schreiben. Die Universität Graz räumt den Studierenden nach Maßgabe der Plätze den Zugang zu den Lehrveranstaltungen im Rahmen des Regelstudiums ein.

(3) Aus den absolvierten Kursen und der Masterarbeit ergibt sich folgender Lehrveranstaltungsauf- wand:

Kurse im 1. Semester:

30 ECTS Kurse im 2. Semester:

9 ECTS

Masterarbeit: 21 ECTS

Summe: 60 ECTS

§ 6. Prüfungsordnung

Die jeweils geltenden Rules of Assessment finden sich auf der Webseite des Europäischen Master Programms für Menschenrechte und Demokratie unter www.ema-humanrights.org.

§ 7. Verleihung des Mastergrades

Bei Erreichung der in den Rules of Assessment beschriebenen Erfordernisse wird dem/der Studieren- den der Mastergrad des European Master in Human Rights and Democratisation verliehen.

§ 8. Organisatorische Strukturen

Die Universität Graz ist seit dem Jahr 2001 vollberechtigtes Mitglied im Europäischen Master Pro- gramm für Menschenrechte und Demokratie und zählt auch zu den Gründungsmitgliedern des Euro- pean Inter-University Center (EIUC). Die Universität Graz wird in ihrer Teilnahme durch das Europäi- sche Trainings- und Forschungszentrum für Menschenrechte und Demokratie (ETC) unterstützt. Die Rechte und Pflichten der Kooperationspartner sind im Agreement on the European Master’s Degree in Human Rights and Democratisation (Joint Degree) einschließlich Protocol on Implementation of the E.MA Joint Degree Diploma geregelt.

§ 9. Gebühren

Die Teilnahmegebühr beträgt derzeit Euro 3.000,- plus Euro 100,- Einschreibgebühr und ist an das European Inter-University Centre (EIUC) in Venedig zu zahlen, dass für die Durchführung des Pro- gramms verantwortlich ist. Die Studierenden müssen die Kosten für ihre Unterbringung und Lebens- haltung selbst tragen. Sie erhalten jedoch einen Beitrag zu den Lebenshaltungskosten in der Höhe von Euro 1.400,-. Es besteht eine sehr limitierte Anzahl an Stipendien in der Höhe von derzeit Euro 1.600,-. In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen kann auch die Teilnahmegebühr erlassen werden. Sollte die Teilnahme am Programm von finanzieller Unterstützung abhängig sein, so ist dies klar und deutlich in der Bewerbung anzugeben.

Die Vorsitzende des Senates:

Hinteregger

Druck und Verlag: Administration und Dienstleistungen der Karl-Franzens-Universität Graz

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