• Keine Ergebnisse gefunden

Studienjahr 2004/2005 Ausgegeben am 17.12.2004 6.a Stück

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2021

Aktie "Studienjahr 2004/2005 Ausgegeben am 17.12.2004 6.a Stück"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

www.uni-graz.at/zvwww/miblatt.html 6. SONDERNUMMER

Regelung der Stellvertretung und des Kontrollsystems im Bereich von Forschungsförderung und Auftragsforschung

Beschluss des Rektorats der Universität

gemäß § 8 lit. j der Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung für das Rektorat der Karl-Franzens-Universität Graz gemäß §§ 22 UG 2002

1. Stellvertretung

Stellvertretung im Außenverhältnis:

Die Bestellung einer Stellvertretung zum Abschluss von Rechtsgeschäften durch den/die gem. § 28 UG 2002 bevollmächtigte/n Projektleiter/Projektleiterin ist nicht zulässig. Im Falle einer Verhinderung hat ein nicht aufschiebbarer Abschluss von Rechtsgeschäften durch den jeweiligen Leiter/die jeweilige Leiterin der Organisationseinheit zu erfolgen. Bei dessen Verhinderung wird auf die in der Geschäfts- ordnung der Universität festgesetzte Vertretungsregelung verwiesen.

Stellvertretung im Innenverhältnis:

Die Bestellung einer Stellvertretung durch den/die gem. § 28 UG 2002 bevollmächtigte/n Projektlei- ter/Projektleiterin im Innenverhältnis der Universität hat durch Meldung der betreffenden Person oder Personengruppe mittels eines „Internen Stellvertretungsformulars“ analog zum Unterschriftenproben- blatt an die Abteilung „Buchhaltung und Bilanzierung“ zu erfolgen.

Die Stellvertretung im Innenverhältnis berechtigt ausschließlich zu Zahlungsanweisungen und nicht zum Abschluss von Rechtsgeschäften.

2. Kontrollsystem

Internes Kontrollsystem:

Erfolgt im Rahmen von Forschungsprojekten eine Selbstanweisung eines/einer gem. § 28 UG 2002 bevollmächtigte/n Projektleiters/Projektleiterin aus einem Projekt oder einer sonstigen Veranstaltung, z.B. als Honorar, so ist dafür zur Einhaltung des Vier-Augenprinzips die Unterschrift des Leiters/der Leiterin der jeweiligen Organisationseinheit einzuholen.

MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

Studienjahr 2004/2005 Ausgegeben am 17.12.2004 6.a Stück

(2)

- 2 -

Eine Selbstanweisung für Zahlungen aus dem Globalbudget ist aus Gründen der Befangenheit und zur Vermeidung der Ausnutzung einer Rechtsstellung nicht zulässig. Eine gerechtfertigte Anweisung ist ausschließlich durch den jeweiligen Leiter/die jeweilige Leiterin der Organisationseinheit oder falls diese selbst betroffen sind durch den Rektor/die Rektorin durchzuführen.

Der Rektor:

Gutschelhofer

Druck und Verlag: Administration und Dienstleistungen der Karl-Franzens-Universität Graz

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

(1) Die Honorarprofessur wird auf Grund eines Vorschlags des fachzuständigen Fakultätsgremiums verliehen. Der Vorschlag ist schriftlich mit einer ausführlichen

Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur stiftet 2005 einen Staatspreis für hervorra- gende wissenschaftliche Arbeiten zum Ersatz oder zur Einschränkung und

Zu Punkt 1: Es kann nicht als aktive Suche nach qualifizierten Frauen angesehen werden, wenn die Stellenausschreibung allein mit dem Hinweis auf den Frauenförderungsplan

(4) Im zweiten Studienabschnitt werden die Kenntnisse und Fertigkeiten in den Pflichtfächern An- gewandte und numerische Mathematik sowie Angewandte Computerwissenschaften

Mai 2005 - Letzter Termin für Entscheidungen der Wahlkommissionen über Einsprüche gegen Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 3 HSWO 2005) - Letzter Termin für

Oktober 2003 noch nicht abgeschlossen war, in einem der gesetzlichen Studiendauer zuzüglich eines Semesters entsprechenden Zeitraum abzuschließen.. Für den

Ordentliche Studierende, die das Studium der Studienrichtung „Kombinierte Religionspädago- gik“ bereits vor Inkrafttreten dieses Studienplanes begonnen haben, sind berechtigt, jeden

Ordentliche Studierende, die das Studium der Katholischen Fachtheologie bereits vor Inkraft- treten dieses Studienplanes begonnen haben, sind berechtigt, jeden der