www.uni-graz.at/zvwww/miblatt.html 29. SONDERNUMMER
Änderung des Studienplanes des Bakkalaureatsstudiums Pädagogik
Der Senat hat am 9. März 2005 gemäß § 25 Abs. 1 Z. 16 des Universitätsgesetzes 2002 (UG 2002) folgende Änderung des Studienplanes des Bakkalaureatsstudiums Pädagogik, verlautbart im Mittei- lungsblatt 18.k vom 27. 6.2003, genehmigt:
1. § 14 Abs. 2 hat zu lauten:
(2) Ordentliche Studierende, die vor dem 1. Oktober 2003 ein Studium der Pädagogik begon- nen haben, sind gem. § 21 des Satzungsteils Studienrechts berechtigt, jeden der Studienab- schnitte, der am 1. Oktober 2003 noch nicht abgeschlossen war, in einem der gesetzlichen Studiendauer zuzüglich eines Semesters entsprechenden Zeitraum abzuschließen. Für den Abschluss des zweiten Studienabschnittes wird dieser Zeitraum aufgrund der grundlegenden Umgestaltung des Studiums um weitere zwei Semester erstreckt. Nach dem Ablauf dieser Frist erfolgt eine automatische Umstellung auf den neuen Studienplan.
2. § 14 Abs. 2 in der im Mitteilungsblatt Nr. 13.e vom 6. 4.2005 verlautbarten Fassung tritt mit 1. Oktober 2005 in Kraft.
Die Vorsitzende des Senates:
Hinteregger
Druck und Verlag: Administration und Dienstleistungen der Karl-Franzens-Universität Graz
MITTEILUNGSBLATT
DER
KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ
Studienjahr 2004/2005 Ausgegeben am 6. 4.2005 13.e Stück