www.uni-graz.at/zvwww/miblatt.html 27. SONDERNUMMER
Änderung des Studienplans Lehramtsstudium im Unterrichtsfach Katholische Religion
Der Senat hat am 9. März 2005 gemäß § 25 Abs. 1 Z. 16 des Universitätsgesetzes 2002 (UG 2002) folgende Änderung des Studienplans Lehramtsstudium im Unterrichtsfach Katholische Religion, ver- lautbart im Mitteilungsblatt Nr. 19.b vom 4. 7.2001, genehmigt:
1. § 12 Abs. 2 hat zu lauten:
Ordentliche Studierende, die das Studium der Studienrichtung „Kombinierte Religionspädago- gik“ bereits vor Inkrafttreten dieses Studienplanes begonnen haben, sind berechtigt, jeden der Studienabschnitte, der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Studienplanes noch nicht ab- geschlossen ist, in einem der gesetzlichen Studiendauer zuzüglich zwei Semester entspre- chenden Zeitraum abzuschließen. Wird ein Studienabschnitt nicht fristgerecht abgeschlossen, ist die oder der Studierende für das weitere Studium dem neuen Studienplan unterstellt.
2. § 12 Abs. 2 in der im Mitteilungsblatt Nr. 13.c vom 6. 4.2005 verlautbarten Fassung tritt mit 1. Oktober 2005 in Kraft.
Die Vorsitzende des Senates:
Hinteregger
Druck und Verlag: Administration und Dienstleistungen der Karl-Franzens-Universität Graz
MITTEILUNGSBLATT
DER
KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ
Studienjahr 2004/2005 Ausgegeben am 6. 4.2005 13.c Stück