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Doppik-gestützter Informationsgewinn für Grün- und Freiflächen im Kontext der klimagerechten Stadtentwicklung

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Academic year: 2021

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Doppik-gestützter Informationsgewinn

für Grün- und Freiflächen im Kontext

der klimagerechten Stadtentwicklung

Impressum

Herausgeber

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) Wissenschaftliche Begleitung

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Berlin Prof. Dr. János Brenner

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)

Dr. Fabian Dosch Bearbeitung plan + risk consult Dr. Andrea Rüdiger in Zusammenarbeit mit: BPW baumgart+partner

Frank Schlegelmilch, Filip Ahrens Vervielfältigung

Alle Rechte vorbehalten Zitierhinweise

BMVBS (Hrsg.): Doppik-gestützter Informationsgewinn für Grün und Freiflächen im Kontext der klimagerechten Stadtentwicklung.

BMVBS-Online-Publikation 12/2013.

Die vom Auftragnehmer vertretene Auffassung ist nicht unbedingt mit der des Herausgebers identisch.

ISSN 1869-9324 © BMVBS September 2013

Ein Projekt des Forschungsprogramms „Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt)“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) betreut vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR).

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Inhaltsverzeichnis

VORWORT ... 3

KURZFASSUNG ... 7

1. WECHSELWIRKUNGEN ZWISCHEN DEM NEUEN KOMMUNALEN RECHNUNGSWESEN UND DER STADTENTWICKLUNG... 8

2. DOPPISCHE BERÜCKSICHTIGUNG VON GRÜN- UND FREIFLÄCHEN ... 15

3. GRUNDLAGEN FÜR EIN EFFEKTIVES UND KLIMAGERECHTES GRÜNFLÄCHENMANAGEMENT ... 22

4. DOPPISCHE KENNZAHLEN ALS INFORMATIONSGRUNDLAGE FÜR EIN KLIMAWANDELGERECHTES GRÜN- UND FREIFLÄCHENMANAGEMENT ... 32

5. NUTZER- UND FUNKTIONSBEZOGENE INFORMATIONEN VON GRÜN- UND FREIFLÄCHEN……. ... 49

6. DOPPIK-GESTÜTZTER WERTEPASS FÜR GRÜNFLÄCHEN ... 57

7. FAZIT: DER BEITRAG DER DOPPIK ZUR KOMMUNALEN KLIMAANPASSUNGSSTRATEGIE 62 ANHANG ……….. ... 64

ANHANG 1:STADTKLIMATISCHE HINWEISE FÜR PLANUNGSENTSCHEIDUNGEN ... 64

ANHANG 2:STADTKLIMATOLOGISCHE EFFEKTE VON STADTGRÜN ... 66

ANHANG 3:LISTE VON KLIMAWANDELGERECHTEN BÄUMEN UND STRÄUCHERN FÜR SYKE ... 68

ANHANG 4:KLIMAWANDELGERECHTES GRÜNFLÄCHEN- UND BAUMMANAGEMENT-EIN LEITPROJEKT DER STADT SYKE IM RAHMEN DER EXWOST-FORSCHUNGSVORHABEN ... 71

ANHANG 5:ÜBERSICHT VON KLIMATISCHEN EFFEKTEN WELTWEIT UNTERSUCHTER PARKANLAGEN ... 74

ANHANG 6:EINZELINDIKATOREN IN DEN BUDGETS DER NATURHAUSHALTSPLÄNE VON DEMONSTRATIONSSTÄDTEN... 75

ANHANG 7:ABFLUSSBEIWERTE VERSCHIEDENER BODENOBERFLÄCHEN ... 77

ANHANG 8:AUSZUG AUS DEM AKTIONSPROGRAMM DER STADT SAARBRÜCKEN 2012 ... 78

(3)

Vorwort

Im Rahmen des Forschungsfeldes „Urbane Strategien zum Klimawandel: Kommu-nale Strategien und Potenziale“ des Forschungsprogramms "Experimenteller Woh-nungs- und Städtebau" (ExWoSt) wird mit dieser Expertise eine Arbeitshilfe für kommunale Praktiker angeboten.

Sie ist eine von insgesamt sieben Expertisen. In diesen werden planungsbezogene Empfehlungen, Methoden der Klimafolgenbewertung, zielgruppenspezifische

Kommunikationsinstrumente, Verfahren zur Flexibilisierung von Methoden, Ver-fahren und Instrumenten, Wechselwirkungen mit dem Handlungsfeld demografi-scher Wandel, sowie Aspekte zu einem Doppik-gestützter Informationsgewinn zur Steuerung der klimagerechten Grün- und Freiflächenentwicklung diskutiert und vorgestellt.

Darüber hinaus wurden und werden sukzessive Handlungshilfen, Informationsbro-schüren (u. a. ExWoSt-Informationen 39/1 bis 39/4, BroInformationsbro-schüren zu den webge-stützten Informationsangeboten), Sonderveröffentlichungen (u.a. Hitze in der Stadt, eine Ergebnis- und Produktübersichtsbroschüre) angeboten. Hinzu kommen praxiserprobte Handlungshilfen und weitere Produkte der Modellstädte.

Darüber hinaus bieten praxiserprobte Web-Plattformen Hilfen für die Entschei-dungsfindung von Kommunen. Hierzu zählen insbesondere: Der Stadtlimalotse (stadtklimalotse.de mit Maßnahmenfilter und Betroffenheitsmodul), seine Anwen-dung am Beispiel. Jena (jenkas.de), ein Gewerbeklimalotse, ein Priorisierungs-rechner u.a.m. Sie werden auch über unten angegebene Web-Plattformen abge-bildet.

klimastadtraum.de; www.bbsr.bund.de; klimaexwost.de;

Stadträume sind aufgrund der Dichte ihrer Bebauung und der Intensität der wirt-schaftlichen Tätigkeit besonders sensibel gegenüber Klimaänderungen. Das betrifft vor allem das häufigere und stärkere Auftreten von Starkregen und Hochwasser. Hochsommerliche Hitzeperioden führen dazu, dass sich Städte aufgrund der Versie-gelung und der eigenen Wärmeproduktion stärker aufheizen als das Umland.

Bei dem ExWoSt-Modellvorhaben »Urbane Strategien zum Klimawandel – Kommu-nale Strategien und Potenziale« steht die kommuKommu-nale Ebene mit ihren lokalen Akt-euren (Politik, Verwaltung, Unternehmen, Eigentümer, Bürger) und Instrumenten (Bauleitplanung und Stadtentwicklungsplanung) im Fokus.

(4)

Zu Projektbeginn 2009 wurden bundesweit neun Modellprojekte mit dem Ziel aus-gewählt, innovative Strategien zur Anpassung an den Klimawandel zu erarbeiten. Die Modellprojekte haben ihre Arbeiten im Rahmen des Forschungsvorhabens abge-schlossen. Nun beginnt die Umsetzung der in den Städten erarbeiteten Konzepte und Maßnahmen. Ziel ist es, die Anpassung an den Klimawandel dauerhaft in kom-munale Planungsprozesse zu integrieren.

Während der Projektlaufzeit wurden die Modellprojekte fachlich durch die Bundes-forschungsassistenz unterstützt. In diesem Rahmen wurden verschiedene Themen in insgesamt sieben Expertisen aufbereitet und veröffentlicht.1

Expertisen Inhalt

Flexible Planung: Methoden, Verfahren und Instrumente für anpassungsflexible Raum- und Siedlungsstrukturen

Im Fokus dieser Expertise steht die Flexibilisierung der Pla-nung für eine klimawandelgerechte Stadtentwicklung. Hierzu werden Verfahren, Instrumente und Methoden einer anpas-sungsflexible Raum- und Siedlungsstrukturen vorgestellt. Darstellung von Best-Practice-Beispielen zur Anwendung flexibler Planungen

Integration der Ergebnisse in das Betroffenheitsmodul des Stadtklimalotsen

Zielgruppe: Akteure des Bundes, Kommunale Verwaltungs-akteure

Weiterentwicklung Empfehlungen

planungsbezogener Hinweis auf Instrumente, mit denen Kommunen Klimaanpassungsprozess initiieren können. Zielgruppe: Kommunale Verwaltungsakteure

zügig einen

Alles im Wandel: Demografische und klima-tische Veränderungen im Kontext der inte-grierten Stadtentwicklung

Darstellung der Wechselwirkungen zwischen den beiden Handlungsfeldern "demografischer Wandel" und "klimati-scher Wandel" sowie aufzeigen des erforderlichen For-schungs- und Handlungsbedarfs.

Zielgruppe: Akteure des Bundes, kommunale Vertreter der ExWoSt-Modellvorhaben, Kommunen, Anwender des Betrof-fenheitsmoduls des Stadtklimalotsen

Veröffentlichung:

BMVBS-Online-Publikation "Klimawandelgerechte Ansätze im Kontext der integrierten Stadtentwicklung"

1 Die zwei Expertisen "Alles im Wandel: "Demografische und klimatische Veränderungen im Kontext der integrier-ten Stadintegrier-tentwicklung" und "Leitfaden Klimafolgenanalyse: Methodischer Ansatz zur Abschätzung von Klimafol-gen auf kommunaler Ebene" werden, aufgrund ihrer enKlimafol-gen thematischen Verbindung in einer gemeinsamen BMVBS-Online-Publikation unter dem Titel "Klimawandelgerechte Ansätze im Kontext der integrierten Stadtent-wicklung" zusammengeführt.

(5)

Expertisen Inhalt Leitfaden Klimafolgenanalyse: Methodischer

Ansatz zur Abschätzung von Klimafolgen auf kommunaler Ebene

Ziel ist die Entwicklung methodischen Grundlagen für die Durchführung einer Vulnerabilitätsanalyse Stadtklimawandel. Hierzu werden Synergien und Konflikte zwischen den drei Handlungsfeldern (demografischer Wandel, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) aufgezeigt.

Integration der Ergebnisse in das Betroffenheitsmodul des Stadtklimalotsen

Zielgruppe: Akteure des Bundes, kommunale Verwaltungs-akteure aus Klein- und Mittelstädten

Veröffentlichung:

BMVBS-Online-Publikation "Klimawandelgerechte Ansätze im Kontext der integrierten Stadtentwicklung"

Bewertung und Priorisierung von Klimaan-passungsmaßnahmen – Leitfaden zur Ent-scheidungsunterstützung bei der urbanen Klimaanpassung

erschienen als BMVBS-Online-Publikation 11/13, Hrsg.: BMVBS, Juli 2013

Die Kosten und Nutzen von Klimaanpassungsmaßnahmen lassen sich aufgrund der hohen Unsicherheiten von Klima-szenarien nur sehr grob abschätzen.

Die Arbeitshilfe beschreibt ein einfaches Verfahren zur öko-nomischen Bewertung und Priorisierung von Klimaanpas-sungsmaßnahmen, welches Kommunen als Entscheidungs-unterstützungsinstrument bei der Planung dienen soll. Zielgruppe: Akteure des Bundes, Kommunale Verwaltungs-akteure

Doppik-gestützter Informationsgewinn für Grün- und Freiflächen im Kontext der kli-magerechten Stadtentwicklung

Bewertung klimarelevanter Grün- und Freiflächen in der Klimaanpassung sowie Abbildung der Rentabilität von An-passungsmaßnahmen in der Doppik

Zielgruppe: kommunale Verwaltungsakteure, politische Entscheidungsträger

Kommunikationsinstrumente im Anpas-sungsprozess an den Klimawandel

Die Expertise stellt zielgruppenspezifischen Kommunikati-onsinstrumenten vor, mit denen sich das Thema Anpassung an den Klimawandel bei Stakeholdern und in der Öffentlich-keit vermitteln lässt.

Diskussion der Frage: Wie lässt sich das Thema Anpassung an den Klimawandel in die aktuelle öffentliche (Fach-) Dis-kussion integrieren?

Steckbriefe mit Kurzinfos zu einzelnen Kommunikationsin-strumenten.

Zielgruppe: Akteure des Bundes, kommunale Verwaltungs-akteure, Fachöffentlichkeit in den Kommunen

(6)

Die hier vorliegende Expertise "Doppik-gestützter Informationsgewinn für Grün- und Freiflächen im Kontext der klimagerechten Stadtentwicklung" beschäftigt sich mit der Bewertung klimarelevanter Grün- und Freiflächen in der Klimaanpassung. Generationengerechtigkeit ist ein Thema, welches sowohl die nachhaltige Stadtent-wicklung, als auch das neue kommunale Rechnungswesen mit seiner Forderung nach der Abbildung des Ressourcenverbrauchs und eines haushälterischen Um-gangs mit städtischen Ressourcen verfolgt. Im Fokus der klimawandelgerechten Stadt erhält dieser Aspekt noch eine ergänzende Dimension. Der heutige Umgang mit Grün- und Freiflächen kann einen entscheidenden Beitrag für die Anpassung an mögliche Klimafolgen im urbanen Kontext liefern. Mit der Umstellung der öffentli-chen Haushalte von der Kameralistik auf das neue kommunale Rechnungswesen und damit auch auf vielerorts auf die Doppelte Buchführung (Doppik) werden öf-fentliche Grün- und Freiflächen erstmals als Vermögenswerte erfasst, bewertet und bilanziert. Aus dieser erstmaligen Informationsbereitung und -verarbeitung ergeben sich verschiedene Chancen für die Grün- und Freiraumplanung von Kommunen die im Rahmen dieser Expertise wissenschaftlich diskutiert und als Handlungsempfeh-lungen für die kommunale Praxis aufbereitet werden.

(7)

Kurzfassung

Anpassungsmaßnahmen können mit erheblichen Kosten für die öffentlichen Haus-halte verbunden sein. Zudem lässt sich deren Nutzen oft nur schwer abschätzen. Gleiches gilt für mögliche Wechselwirkungen mit anderen Sektoren. Eine wesentli-che Rolle zur Abschätzung von Nutzen und Lasten spielt die "Doppelte Buchführung in Konten" (Doppik) kommunaler Haushalte, in der auch öffentliche Freiflächen als Vermögenswerte eingehen. Grün- und Freiflächen erhalten neben ihren bisherigen Qualitätsmerkmalen im städtischen Raum einen Bedeutungsgewinn im Kontext der klimawandelgerechten Stadtentwicklung. Entscheidend dafür sind aber sowohl die Qualität der kommunalen Grünflächenpflege, als auch kommunalpolitische Verein-barungen zum Erhalt, zur Entwicklung, insbesondere zum Ausbau und zur Vernet-zung von Grün- und Freiflächen. Infolge einer angespannten Haushaltslage sehen sich viele Kommunen gezwungen, in vielen Bereichen ihre Ausgaben zu kürzen, so auch für die Pflege der städtischen Grünflächen. Die hohe und zunehmende Bedeu-tung von Grün- und Freiflächen im städtischen Raum bei gleichzeitig geringer wer-denden finanziellen und personellen Ressourcen, erfordern sowohl ein effektives Management dieser Flächen als auch Argumentationshilfen in der kommunalpoliti-schen Diskussion. Die im Rahmen der Doppik notwendig gewordene Erfassung, Be-wertung und Bilanzierung von Grün- und Freiflächen bietet eine gute Grundlage für ein kontinuierliches Management.

Diese Expertise legt die Grundlagen für ein effektives und klimagerechtes

Grünflächenmanagement durch eine Integration entsprechender

klimaanpas-sungsrelevanter Informationen in ein städtisches Grünflächenkataster und in ein entsprechendes Managementkonzept. Zudem werden Argumentationshilfen zur

Diskussion eines Mehrwerts von Grün- und Freiflächen im Quartier

(Lebens-qualität, klimatische Bedingungen, Bodenpreis etc.) aufbereitet und mögliche Kenn-zahlung zur Steuerung der klimagerechten Grün- und Freiflächenentwicklung disku-tiert. In der Anlage zur Expertise finden sich Beispiele zu einzelnen Aspekten im Kontext eines Doppik-gestützter Informationsgewinns, insbesondere aus dem ExWoSt-Modellvorhaben "Urbane Strategien im Klimawandel".

(8)

1.

Wechselwirkungen zwischen dem neuen kommunalen

Rechnungswesen und der Stadtentwicklung

Die Innenministerkonferenz der Länder hat Ende 2003 beschlossen, in allen Kommunen bundesweit ein kaufmännisches Rechnungswesen einzuführen. Trotz des gesetzlich normierten Wahlrechts zwischen Doppik und erweiterter Kameralistik haben mehr als 1.800 bundesdeutschen Gebietskörperschaften das doppische Rechnungswesen als neues kommunales Rechnungswesen gewählt

(haushaltssteuerung.de; Stand: 24.01.2013). Die ersten Kommunen fertigten bereits in 2004

ihre Eröffnungsbilanz, sodass bis heute in vielen Kommunen erste Erfahrungen zur Umsetzung des neuen Rechnungswesens vorliegen.

Viel stärker als noch in der Vergangenheit haben sich politische Entscheidungen zukünftig den fiskalischen, kommunalen Problemen zu stellen. Das neue Rech-nungswesen soll zu optimierten Entscheidungs- und Handlungsabläufen bei höhe-rem Kostenbewusstsein führen sowie für mehr Transparenz und einen besseren In-formationsfluss sorgen. Damit sind für strategische Entscheidungen aufbereitete Daten in hinreichender Menge notwendig, die dem Gemeinderat die entsprechende Informationsgrundlage liefern (Hochmuth 2006). Die Doppik soll entscheidungsrelevante

Informationen sowohl zur Liquidität als auch zur Rentabilität von Entscheidungen generieren.

Aufgrund knapper Ressourcen ist die Frage nach der Angemessenheit und Optimie-rung des Mitteleinsatzes eine sehr bedeutende. Effektivitätsverhalten ("Wahl der bestmöglichen Strategie in Bezug auf die Zielerreichung") und Effizienzbetrachtun-gen ("Strategien wirtschaftlich umsetzen") stehen sowohl im neuen kommunalen Steuerungsmodell als auch im damit korrespondierenden Rechnungswesen im Fo-kus von Entscheidungen.

Zur Vorbereitung der Eröffnungsbilanzen innerhalb der Doppik müssen Kommunen u.a. ihre kommunalen Liegenschaften erheben und bewerten und als Anlagevermö-gen einstellen. Die in der Eröffnungsbilanz dargestellte Bewertung von VermöAnlagevermö-gen und Schulden wird den Ressourcenverbrauch (Aufwand) und das Ressourcenauf-kommen (Ertrag) der Kommune für die zukünftigen Jahre beeinflussen und sich auf die Steuerung der Kommune auswirken. Die mit der Einführung verbundenen Chan-cen und Risiken für bspw. eine klimagerechte Stadtentwicklung sind noch unbe-kannt. Ihre Identifizierung und Wahrnehmung bzw. Vermeidung unter verschiede-nen kommunalen und einzelflächenbezogeverschiede-nen Rahmenbedingungen sind bisher in doppischen kommunalen Ansätzen völlig unbeachtet geblieben. Eine verwandte Diskussion und wissenschaftliche Auseinandersetzung sind seit einigen Jahren im Kontext des nachhaltiges Flächenmanagement wahrzunehmen (Löhr; Gutsche: 2007).

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Zwischen Doppik und Stadtentwicklung kristallisieren sich aus heutiger Sicht folgende Wechselwirkungen heraus:

• Die Notwendigkeit der Wertermittlung, für sämtliches Eigentum der Kommu-nen für die Eröffnungsbilanz, hat zu einer systematischen Aufarbeitung des Flächenbestandes geführt. Mit dem detaillierteren Wissen um das Flächenei-gentum können die Kommunen deutlich strategischer in der Flächenentwick-lung vorgehen.

• Der Doppik-Ansatz kann für die strategische Stadtentwicklung durch z. B. gezielten An- und Verkauf von Entwicklungsflächen genutzt werden. Insbe-sondere vor dem Hintergrund der finanziellen Situation ist es für viele Kom-munen von erheblicher Bedeutung, wie sich Strategien und Maßnahmen auf die zukünftige Haushaltslage und das kommunale Vermögen auswirken (Op-timierung von Kosten). Auf Basis der Information zur Wertermittlung und des Potenzial zur strategischen Planung empfiehlt sich die Einrichtung eines Con-trolling- und Monitoringsystems für verschiedene Elemente des städtischen Vermögens.

Die Doppik kann einen Beitrag zur nachhaltigem Flächenentwicklung leisten, in dem durch sie ggf. eine Kostenwahrheit von Investitionen hinsichtlich Flächenentwick-lungen auf der "grünen Wiese" offenbart wird.

Berührungspunkte zeigen sich auch zwischen dem Kommunalen

Risiko-management und dem doppischen Rechnungswesen. Aus der neuen

nord-rheinwestfälischen Gemeindehaushaltverordnung2 ergibt sich bspw. die gesetzliche

Verpflichtung auf Risiken, die die stetige Erfüllung der Aufgaben betreffen, einzuge-hen und Rückstellungen auszubilden für Sachverhalte wie Pensionsverpflichtungen, Vorsorge zur Altlastenbeseitigung und Verluste aus schwebenden Geschäften bzw. laufenden Verfahren (Schwarting 2006). Neben diesen vor allem finanztechnisch

orien-tierten Risikofeldern für die Kommune als maßgeblicher Akteur bestehen andere Arten von Risiken, innerhalb des kommunalen Zuständigkeitsbereichs, die z.B. auf-grund von natürlichen Gegebenheiten oder klimatischen Veränderungen entstehen können. Die Schadensbreite variiert je nach Intensität und Raum des Schadenein-tritts. So können sowohl strukturelle Schäden (z. B. als Flächen- und Gebäudeei-gentümer) als auch Umweltschäden für die Kommune selbst, aber auch vielseitige materielle und immaterielle Schäden bei Privaten entstehen, die ggf. auf die Kom-mune zurückfallen (Image- oder Haftungsschäden, Vernachlässigung der Gemein-2 Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen

(Gemeindehaushaltsverord-nung NRW - GemHVO NRW),

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=6&ugl_nr=630&bes_id=6724&aufgehoben=N&me nu=1&sg=

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wohlorientierung etc.). Im neuen kommunalen Rechnungswesen ist die Ausgabesei-te ein rechtlich verbindlicher Rahmen für das Handeln der Verwaltung. Ausgaben können in der Regel nur bis zur veranschlagten Höhe getätigt werden (ebd.). Einige

der von Schwarting (2006) klassifizierten Risikokategorien, die (begrenzt) steuerbar

sind, weisen Bezüge zur Stadtentwicklung auf. Risiken, die sich aus öffentlichen Betrieben oder Unternehmen (z. B. Verunreinigung von Trinkwasser oder Rohr- und Leitungsschäden) ergeben oder Folgekosten kommunaler Investitionen (z.B. Unter-halt wie bspw. der Kühlbedarf von Mehrzweck- oder Großsporthallen) sind im kom-munalen Haushaltsrecht vorgesehen, werden in Praxis jedoch haushaltstechnisch kaum berücksichtigt.

Bislang wird den Wechselwirkungen zwischen dem neuen kommunalen Rechnungs-wesen und der Stadtentwicklung in Forschung und Praxis wenig Beachtung ge-schenkt. Die bekannten bestehenden Ansätze werden im Folgenden skizziert. Von September 2010 bis August 2011 untersuchte das Deutsche Institut für Urba-nistik (Difu) im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) die Wechselwirkun-gen zwischen Städtebauförderung und auch Stadtentwicklung mit der Doppik. Fol-gende Schnittstellen wurden u.a. innerhalb des Projektes diskutiert:

• Abbildung aller heutigen und zukünftigen, finanziellen Aufwendungen und Folgewirkungen (Generationsgerechtigkeit der Doppik) von Städtebauför-dermaßnahmen,

• Vergleichsmöglichkeit zwischen verschiedenen Varianten bzgl. Kosten und Nutzen und die Auswirkungen auf das kommunale Vermögen,

• Ausgaben, die heute verursacht werden, aber erst in der Zukunft anfallen, sind in der laufenden Haushaltsperiode als Aufwand zu planen und auszuwei-sen,

• Wertangaben aus der Doppik können zu anderen Parametern ins Verhältnis gesetzt werden,

• Städte können die Datenbasis der Doppik als Informationen nutzen, um ei-nem schleichenden Substanzverlust der öffentlichen Infrastruktur entgegen-zuwirken.

(Difu 2011)

Die innerhalb des Projektes betrachteten Funktionen des kommunalen Rechnungs-wesens werden im Folgenden um den Fokus der klimagerechten Stadtentwicklung erweitert (vgl. Tab.2).

(11)

Funktion Adressat Gegenstand Beispiele

Informationsfunktion Politik Entscheidungserhebliche In-formationen über die

tatsächli-chen Gegebenheiten und die zukünftigen Entwicklung der

Kommune

Bestand und Zustand struktur

der

Infra-Verwaltung Informationsgrundlage zur effektiven und effizienten Steuerung der

Leistungserstel-lung und des Ressourcenver-brauchs

Bilanzierung des Pflegeaufwands von Grünflächen sowie der An-schaffungs- und

Herstellungskos-ten; Kosten und Nutzen von An-passungsmaßnahmen. Öffentlichkeit Finanzielle Situation der

Kom-mune und politische Prioritä-tensetzung

Klimakonzepte; Anpassungsmaß-nahmen

Schutzfunktion Verwaltung Sicherung der intergenerativen Gerechtigkeit und der

Ressour-cenverwendung zur Wahrneh-mung kollektiver (öffentlicher)

Aufgaben. Berücksichtigung von langfristigen Auswirkungen

in heutigen Planungs- und Entscheidungsprozessen

Wertrückstellung von Abschrei-bungen des grünen Sachvermö-gens, sofern sie nicht – wie in vielen Fällen, als Festwerte

bilan-ziert werden. Einsparung durch Verbesserung der Energieeffizienz

(z.B. Beleuchtungskonzepte); Einsparung bei der Grünpflege und

Stadtbewässerung. Öffentlichkeit Schutz des Steuerzahlers vor

überzogenen finanziellen Belas-tungen oder Bevorzugung bestimmter Interessensgrup-pen; Schutz der nächsten

Ge-nerationen in Bezug auf Ver-wendung und Vorhaltung von

Ressourcen

Senkung der Abwassergebühren durch kommunales

Regenwasser-management

Steuerungs- funktion

Verwaltung Politik

und Lenkungs- und Steuerungs-funktionen der öffentlichen Leistungen, Entwicklungen und Einsatz von Ressourcen mittels Produkte, die mit Zielen und

Kennzahlen untersetzt sind.

CO2-Bilanzierung öffentlicher

bäude

Ge-Tab. 2: Funktionen des neuen kommunen Rechnungswesens im Fokus der klimawandelgerechten Stadtentwicklung

Im Förderschwerpunkt "REFINA" (Laufzeit 2007-2010) wurde durch das BMBF ein Projekt initiiert, welches die Wechselwirkungen zwischen dem neuen kommunalen Finanzwesen (NKF) und der Flächeninanspruchnahme untersuchte. Wesentliches Ziel der gesamten Fördermaßnahme war die Erarbeitung und Umsetzung von

beispielhaften Fachdisziplinen übergreifenden Planungs- bzw.

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Flächeninanspruchnahme und ein nachhaltiges Flächenmanagement (http://www.refina-info.de). In diesem Zusammenhang wurde der Nutzen der Doppik zur Verbesserung

der Kostenwahrheit von Flächenentwicklungen nachgewiesen. Allerdings wurde auch deutlich, dass flankierende Mechanismen und Veränderungen vor allem im Bereich der Buchungsvorgänge, des kommunalen Produkthaushaltes und der Kosten-Leistungsrechnung notwendig sind.

Chancen des NKF Risiken des NKF

Wirtschaftlichkeit von Entscheidungen können prog-nostisch und tatsächlich untersucht werden

Aufgrund lückenhafter Darstellungen sind unklare Kosten- und Erlössituationen möglich. Folgekostenbe-trachtungen sind notwendig. Sie sind jedoch häufig nicht vergleichbar, jede Kommune rechnet anders. Wertschöpfungspotentiale können besser erkannt und

erhöht werden

Verstärkung der interkommunalen Konkurrenz, wenn die kurzfristige wirtschaftliche Effizienz von Vorhaben betont bzw. sichtbar gemacht wird und nicht die lang-fristigen und nachhaltigen Komponenten des Vorha-bens, was mit der Doppik alleine nicht möglich ist. Die Doppik beruht auf dem Handelsgesetzbuch (HGB).

Förderung der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit durch verbesserte Kostentransparenz

Abbildung von Kosten/Nutzen kann dazu führen, dass Kommunen sich möglicherweise stärker auf materielle Auswirkungen von Entwicklungen fixieren

Ermöglicht die umfassende Darstellung der Vermö-gens- und Schuldensituation

Nicht direkt rentierliche Investitionen (z.B. in Verbes-serungen des sozialen Standards) werden gegenüber direkt wirtschaftlich-rentierlichen Vorhaben in Ent-scheidungsprozessen möglicherweise deutlich benach-teiligt

Bereitstellung der entscheidungsrelevanten Informati-onen für Planungs-, Kontroll- und Steuerungsaufgaben

In der kommunalen Bilanz ist die (Un-) Wirtschaftlich-keit einzelner Entwicklungen nicht sichtbar, es wird ein aggregiertes Gesamtergebnis gezeigt

Informationen über den Verbrauch und die Schaffung von Ressourcen – auch in Bezug auf Flächenentwick-lung und Klimaanpassungsmaßnahmen

Risiken hinsichtlich der Objektivität und Transparenz der Bewertung von Ressourcen

Effekte von Stadtentwicklungsprojekten (Siedlungsflä-chenerweiterung und Umbaumaßnahmen) können im NKF hinsichtlich ihrer Kosten und ihres Nutzen trans-parent dargestellt werden.

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Auf Basis der Chancen-Risiken-Analyse des NKF zur Verbesserung der Kostenwahr-heit im nachhaltigen Flächenmanagement wurde ein Vorschlag zur Wirkungserfas-sung (insbesondere Kosten- und Erlöspositionen, aber auch Personal- und Ressour-ceneinsatz) von Siedlungsentwicklungsprojekten im NKF erarbeitet. Der Umset-zungsvorschlag beinhaltet die Erfassung von Projektwirkungen am Beispiel einer durch eine Kommune durchgeführten Flächenentwicklung und ihre Überführung in den kommunalen Haushalt. Es wurde ein Vorschlag zur pragmatischen Zusammen-stellung von haushaltsbezogenen Projektfolgen in der Siedlungsentwicklung erar-beitet. Die entwickelte Erfassungsstruktur soll ermöglichen, die Datenbasis aus der kommunalen Doppik für die Verfolgung der Projektwirkungen nutzen zu können. Der Vorschlag sieht vor, die wesentlichen Faktoren der Projektwirkungen zu identi-fizieren, die sich einerseits aus den Kosten- und Erlöspositionen selbst, andererseits jedoch aus den zeitlichen Verläufen ihrer Relevanz ergeben. Entscheidend bei der Betrachtung von Wirkungen ist dabei, dass ein Projektergebnis kurzfristig wirt-schaftlich sein, sich mittel- oder langfristig aber als defizitär darstellen kann (BMBF 2011). Problematisch ist, dass es kaum objektive Kriterien für die Erfassung

langfris-tiger Auswirkungen gibt. Auch die Eintrittswahrscheinlichkeit prognostizierter Wir-kungen ist vage.

Wie nicht nur durch das o.g. Projekt NKF der Fördermaßnahme Refina (BMBF 2011)

eindrucksvoll gezeigt wird, gehört das Management von Flächen zu den zentralen Aufgaben einer Kommune, um wirtschaftliche und demografische Entwicklungen und weitere Herausforderungen für den städtischen Raum steuern und lenken zu können. Dabei steht in der heutigen Zeit nach Auffassung des Deutschen Städteta-ges eine bedarfsgerechte Optimierung der Flächennutzung hinsichtlich Menge, Qua-lität und Lage sowie nach stadtwirtschaftlichen, städtebaulichen, sozialen und öko-logischen Kriterien im Mittelpunkt der kommunalen Aktivitäten. Die Kommunen greifen deshalb nicht mehr auf die weitverbreitete, klassische Angebotsplanung zu-rück, sondern sind aufgefordert, die Siedlungsflächenentwicklung in besonderem Maße aktiv und bedarfsorientiert zu steuern (Städtetag Nordrhein-Westfalen 2002).

Gleichzei-tig hat die Novellierung des Baugesetzbuches bereits Ende der neunziger Jahre die Kommunen in die Pflicht genommen, mit Boden in der kommunalen Bauleitplanung sparsam und schonend umzugehen.

Aus der Perspektive der nachhaltigen Entwicklung von Städten stellt sich in der konkreten Umsetzung vor Ort "die Frage der Nutzung und Gestaltung frei werden-der Flächen" (Rösler 2010: S. 99). Dies betrifft in besonderem Maße viele Städte, die sich

mit Fragen des Stadtumbaus auseinandersetzen müssen. Die Zielsetzung einer kos-ten- und infrastruktureffizienten und zugleich robusten Siedlungsentwicklung be-rücksichtigt ebenso die Anforderungen an ein nachhaltiges Flächenmanagement wie auch die Erfordernisse einer klimagerechten Siedlungsentwicklung. Die tatsächliche

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Umsetzung der Ziele vor Ort scheitert jedoch einerseits oft an fehlenden Ressour-cen oder den Prioritäten stadtentwicklungspolitischer Zielsetzungen, andererseits aber auch an der sachgerechten Bewertung von Flächen und ihrer Funktionen im Stadtgefüge. Mit der Umstellung der kommunalen Haushalte von der Kameralistik auf das neue kommunale Finanzwesen hat sich zumindest die Wissenschaft Impulse zur Umsetzung nachhaltiger Siedlungsentwicklung erhofft. Basis der Hoffnung ist die Zielsetzung der Doppik, den Verbrauch von Ressourcen künftig vollständig er-fassen und darstellen zu können und periodenbezogen zu verteilen. Vor allem die Werte in der Eröffnungsbilanz haben eine grundlegende Bedeutung für die Kommu-nen, da sie zum einen die Vermögenswerte der Kommunen darstellen und zum an-deren als Basis für die Kalkulation der Abschreibungen zukünftiger Jahre dienen. Mit der Umstellung der Haushalte von der Kameralistik zur Doppik sind erstmalig auch die öffentlichen Grün- und Freiflächen als Vermögenswerte zu erfassen, zu bewer-ten und zu bilanzieren. Diese Werte sind auch im Verhältnis zu den Pflegeaufwen-dungen für Grün- und Freiflächen von Bedeutung. Die Darstellung des Vermögens-wertes eines Baumes, eines Parks oder einer anderen öffentlichen Grünfläche setzt hierbei auch die Höhe der Aufwendungen für die Pflege und "Werterhaltung" in ein anderes Licht, als es bei dem kameralistischen Haushalt der Fall war, der nur die "liquiden" Einnahmen, Ausgaben und Schulden berücksichtigte. Die Bewertung der Grün- und Freiräume als Vermögen ist bspw. auch für öffentliche Freiräume im Au-ßenbereich (Flächen der öffentlichen Hand mit besonderen Naturschutzfunktionen) von Bedeutung. Sie werden innerhalb der Doppik nicht nur mit den Ausgaben, z.B. für Pflegemaßnahmen bilanziert, sondern gehen auch als Vermögenswerte in die kommunalen Bilanzen ein. Allerdings räumen Thieme-Hack et al (2009) und

Steidle-Schwahn (2002) ein, dass die Bewertung innerhalb der Doppik nicht soziale,

ästheti-sche oder ökologiästheti-sche Funktionen der Grün- und Freiflächen, sondern nur wirt-schaftliche Funktionen umfasst. Insbesondere aufgrund der Tatsache, dass das Grün in Deutschland überwiegend als Festwert ins Anlagevermögen eingeht, wird es nicht abgeschrieben und erscheint in der Bilanzierung "immer neu".

Empfehlung: Mindestens ein paralleles Controlling der weiteren Funktionen des grünen Sachvermögens sollte daher den Werteverfall oder -zuwachs aufzeigen.

(15)

2.

Doppische Berücksichtigung von Grün- und

Freiflächen

Grünflächen werden als Anlagevermögen in die kommunale Vermögensbilanzierung eingestellt. Das Sachvermögen (oder auch nicht-realisierbares Vermögen oder Ver-waltungsvermögen3) umfasst die materiellen Vermögensgegenstände einer

Kom-mune. Dieser Teil des Anlagevermögens bildet mit etwa 70% bis 80% den größten Anteil des kommunalen Vermögens auf der aktiven Bilanzseite (Gablenz; Laib 2007). In

aller Regel wird das Sachvermögen über einen bestimmten Nutzungszeitraum ab-geschrieben (z.B. bei Gebäuden, Maschinen, Fahrzeugen, Mobiliar). Die Nutzungs-dauer kann aber auch unbegrenzt sein, so wie es bei Grund und Boden der Fall ist. Die Bewertung des Sachvermögens basiert entweder auf dem Anschaffungs- oder Herstellungskostenprinzip, in einigen Fällen auf Basis geschätzter Zeitwerte. Die Bewertung des Grund und Bodens für die Eröffnungsbilanzierung orientiert sich grundsätzlich an der vorhandenen Nutzung und den Festlegungen eines rechtsver-bindlichen Bebauungsplans für eine höherwertige Nutzung.

Allgemein unter Grünflächen verstanden wird der in kommunalem Besitz befindliche Grund und Boden, der als Friedhöfe, Parkanlagen, Kleingartendaueranlagen, Sport-flächen, Kinderspielplätze, Naturschutzflächen oder sonstige Erholungsfläche ge-nutzt wird, einschließlich der zugehörigen Oberflächengewässer, des Aufwuchses, der Aufbauten und der Ausstattung. Die Nutzung ist im Allgemeinen nicht gewerb-lich. Da Grünflächen rechtlich klar vom Waldvermögen getrennt sind, ist ein waldar-tiger Bestand in Grünflächen immer auch diesen zuzurechnen und nicht dem Wald-vermögen, der einer forstwirtschaftlichen und damit gewerblichen Nutzung dient. Spielplätze in Grünanlagen gelten als unselbständige Spielplätze. Für die Bewertung der Grünflächen als Sachvermögen in der Eröffnungsbilanz sind die Nutzungsarten, Aufbauten und Ausstattung der Fläche maßgeblich.

Nutzungsarten: Grünanlage, Gartenland (unbebaut), Parkanlage, unselbständige

Spielplätze, Gemeinflächen-Erholung. Hierbei ist eine Abgrenzung zur Gartenanlage (gilt als bebautes Grundstück) erforderlich.

Aufbauten: Wege und andere Einbauten, wie z.B. Bänke, Papierkörbe,

Beeteinfas-sungen, Palisaden, Beleuchtung u.ä.

Ausstattung: z.B. Spielgeräte, Gebäude/Bauten wie z.B. Pavillons,

Wengerthäu-ser, Ruinen und Unterstände.

3 Begrifflichkeiten variieren je nach Bundesland. Das nicht-realisierbare Vermögen ist der Teil des Vermögens, der

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In der Handreichung zu § 53 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW)

wer-den Grünflächen als Sondervermögen einer Kommune deklariert. Kommunales Sondervermögen entsteht mittels einer Satzung und ist in den Haushalt der jeweili-gen Kommune integriert. Das Sondervermöjeweili-gen ist innerhalb der Doppik dem Anla-gevermögen zuzurechnen.

Die Bewertung von Grünflächen und Aufwuchs gehört zu den

Wertermitt-lungsaufgaben im Rahmen der Erstellung einer Eröffnungsbilanz. In der Regel

werden Aufwuchs, Grünflächen, Spielflächen etc. als separate Wertanteile an Grund und Boden betrachtet. Dazu sind alle einzelnen Elemente der Grünflächen zu erfas-sen, zu bewerten und zu addieren. Die Bewertungsergebnisse werden je nach An-forderung der Kämmerei für jedes Einzelobjekt, für jede Grünfläche, für jeden Stadtteil oder für die gesamte Anlagegruppe ausgewiesen.

Die Ständige Konferenz der Gartenamtsleiter (GALK) beim Deutschen Städtetag

(GALK 1995) benennt für die öffentlichen Grün- und Freiflächen folgende Anlagenarten

(Objekte):

• Grün- und Parkanlagen, • Spielplätze,

• Straßengrün,

• Straßenbäume,

• Sportflächen inkl. Rahmengrün, • Schulen, Kindertagesstätten,

• Außenanlagen öffentlicher Einrichtungen,

• Wald,

• Landwirtschaft, • Biotopflächen,

• Kleingartenanlagen inkl. Rahmengrün, • Friedhöfe

(Thieme-Hack et al. 2009).

Zur Bewertung der "grünen Objekte und Anlagen" werden allgemeingültige Stan-dards benötigt, um das vorhandene Vermögen verlässlich und vergleichbar ein-schätzen zu können. Je nach Bundesland werden für die Eröffnungsbilanz unter-schiedliche Bewertungsmethoden und Bewertungsvereinfachungen angewandt. Au-ßer in Nordrhein-Westfalen gilt für alle Bundesländer grundsätzlich die Vorgabe, die tatsächlich entstandenen (auch historischen) Anschaffungs- und Herstellungskosten

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für den Wert der Vermögensgegenstände einzusetzen. Nordrhein-Westfalen sieht für die erste Eröffnungsbilanz vor, geschätzte Zeitwerte einzustellen.

Aus der Bewertung des grünen Sach- oder Sondervermögens ergeben sich ver-schiedene Chancen und Risiken für die Grün- und Freiraumplanung von Kommunen. Vor allem mit der Erkennung und Erhöhung der Wertschöpfungspotentiale von Grün- und Freiflächen (Chancen), aber auch mit der Gefahr falscher oder ungünsti-ger Weichenstellungen (Risiken) werden Entwicklungsrichtungen für die Zukunft manifestiert. Die Umstellung auf das NKF birgt darüber hinaus die Chance, durch eine geeignete Kontenstruktur, die wahren Kosten für kommunale "Produkte" bzw. "Leistungen" zu quantifizieren und zu steuern.

Die Eröffnungsbilanz bildet den Ausgangspunkt und den Bezugsrahmen der kauf-männischen Rechnungslegung der bilanzierenden Kommune. Zur Vorbereitung der Eröffnungsbilanzen innerhalb der Doppik müssen Kommunen u.a. ihre kommunalen Liegenschaften erheben und bewerten und als Anlagevermögen einstellen. Die in der Eröffnungsbilanz dargestellte Bewertung von Vermögen und Schulden wird den Ressourcenverbrauch (Aufwand) und das Ressourcenaufkommen (Ertrag) der Kommune für die zukünftigen Jahre beeinflussen und sich auf die Steuerung der Kommune auswirken.

Die Eröffnungsbilanz hat für die einzelne Kommune und ihre zukünftige Entwicklung und für externe Adressaten erhebliche Bedeutung. Erstmalig wird dadurch im kom-munalen Bereich eine systematische Gegenüberstellung von Vermögen und Schul-den vorgenommen, woraus die wirtschaftliche Lage der Kommune erkennbar wird. Außerdem kann sie zur Verstärkung der bereits bestehenden Konkurrenzsituation zwischen den Kommunen beitragen. Falls jedoch wie in vielen Fällen - keine Unter-scheidung zwischen realisierbarem Vermögen und Verwaltungsvermögen und damit keine Schuldendeckungspotenziale aufgezeigt werden, können hohe Wertansätze in der Eröffnungs-Vermögensrechnung zu falschen Schlussfolgerungen führen (Mühlen-kamp; Glöckner 2007).

Auf der Aktivseite muss eine zügige und in der Grundausrichtung konsistente Be-wertung des kommunalen Vermögens unter Berücksichtigung des Wirtschaftlich-keitsprinzips und aller relevanten sozio-ökonomischen und planerischen Rahmenbe-dingungen die Maßgabe für die Aufstellung der Eröffnungsbilanz sein.

Die Grundlagendaten für die Doppik erfordern eine exakte Erfassung und Abgren-zung von Anlagen der unterschiedlichen städtischen "grünen Vermögenswerte". Da-für müssen sowohl Grundstücke, als auch aufstehende Gebäude und bauliche Anla-gen in Größe und Zuordnung nach ihren HauptnutzunAnla-gen überprüft und zugeordnet werden. Wie bereits erwähnt, orientiert sich die Bewertung des Grund und Bodens für die Eröffnungsbilanzierung grundsätzlich an planungsrechtlichen Festlegungen.

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Eine differenzierte Festsetzungsmöglichkeit für klimabedeutsame Grünflächen be-steht derzeit nicht, gemäß § 9 BauGB jedoch u.a. für:

• die öffentlichen und privaten Grünflächen, wie Parkanlagen, Dauerkleingär-ten, Sport-, Spiel-, Zelt- und Badeplätze, Friedhöfe,

• die Wasserflächen sowie die Flächen für die Wasserwirtschaft, für Hochwas-serschutzanlagen und für die Regelung des Wasserabflusses,

• der besondere Nutzungszweck von Flächen (z.B. bauliche Anlage (Gaststätte) in einer Parkanlage

• die Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind und ihre Nutzung,

• die Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft.

Bestehendes Bau- und Planrecht hat bei der Bewertung des Grund und Bodens daher eine besondere Bedeutung für die Bilanzposition "unbebaute Grundstücke". Das Erfordernis der Differenzierungstiefe für die Bewertung sowie die Unterschei-dung örtlicher Lagen der einzelnen Grundstücke muss mit dem örtlichen Gutachter-ausschuss oder der kommunalen Bewertungsstelle abgestimmt werden. Wie das Forschungsprojekt von Gruehn 2006 im Auftrag der GALK zeigt, sind insbesondere Pflegezustand als auch die Gestaltungs- und Aufenthaltsqualität von Grünflächen geeignet, den Wert von Immobilien und Grundstücken im näheren Umfeld zu beein-flussen. Damit sind Quantität und Qualität von Grünflächen mindestens mittelbar geeignet, den Bodenwert eines Grundstückes zu beeinflussen.

Zur Ermittlung der Herstellungs- und der notwendigen Unterhaltungskosten werden meist Typisierungen vorgenommen. Die Stadt Hamburg hat bei der Bildung der Grünarten und Grüntypen die Kriterien Größe, Einzugsbereich, Ausstattung und An-gebot aber auch die stadträumliche Bedeutung und Funktion berücksichtigt (Baumgar-ten 2006).

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Abb. 1: Grünarten und Grüntypen des Öffentlichen Grün

Es wird davon ausgegangen, dass für die Erhaltung der jeweiligen Typen ähnliche Pflege- und Unterhaltungskosten notwendig sind, da zwischen den Typen aufgrund der unterschiedlich starken Frequentierung erhebliche Abweichungen bestehen

(ebd.). Die stadträumliche Bedeutung in dieser Typisierung bezieht sehr stark die

so-ziale, erholungsbezogene und stadtbildprägende Funktionen ein, weniger die ökolo-gischen oder klimatischen Funktionen. Die Frequentierung einer Grünfläche hat eine erhebliche Auswirkung auf ihren Pflege- und Unterhaltungsaufwand. Jedoch zeigen auch die heutigen und zukünftigen klimatischen Veränderungen eine Korrelation mit dem notwendigen Pflege- und Unterhaltungsaufwand, mindestens mit dem notwen-digen Wasserbedarf.

In den Fällen, in den das grüne Sachvermögen nicht als Festwert bilanziert und damit abgeschrieben wird, sind die anzunehmenden Zeiträume auch vor dem Hin-tergrund der zukünftigen klimatischen Veränderungen neu zu diskutieren.

Die Abschreibungszeiträume für Parkanlagen werden in Hamburg z.B. auf 80 Jahre festgelegt.4 Wenngleich die grundsätzliche Festlegung von

Abschreibungs-zeiträumen für Grünflächen aufgrund ihrer Fähigkeit zur ständigen vegetativen Er-neuerung umstritten ist, besteht Einigkeit darin, dass sowohl technische Einbauten innerhalb von Grünflächen, aber auch Pflanzungen und Großbäume (Gesundheits-zustand, Vitalität, Verkehrssicherheit etc.) "einem Verschleiß" unterliegen (Baumgarten

4 In vielen Bundesländern wird empfohlen, für Bäume und Grünanlagen einen Festwert zu bilden, sodass

schreibungen entfallen können. Wird kein Festwert gebildet, so sind in der Einzelbewertung ausdrücklich Ab-schreibungen vorzunehmen.

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2006). Unter den Bedingungen der Klimaveränderung ist ein erhöhter Verschleiß

grü-ner Strukturen noch unklar, zumindest aber zu diskutieren, besser noch zu be-obachten (innerhalb eines Grünflächenmonitorings). In der Praxis stellt sich die Frage der Abschreibungszeiträume meist nicht, da vielerorts pauschalierte Fest-wertverfahren zur Bewertung eingesetzt werden. Die Kommune selbst ist allerdings in ihrer Bewertungssystematik frei, entweder die Vegetation linear abzuschreiben oder Festwerte (mit oder ohne Wertminderung für Vegetation) zu bilden.

Dem Festwertverfahren liegt die Annahme zugrunde, dass den Abschreibungen und Abgängen gleich hohe Zugänge gegenüberstehen. Somit dürfen Vermögensgegen-stände, die regelmäßig ersetzt werden, mit einem gleich bleibenden Wert und gleich bleibender Menge angesetzt werden. Alle drei Jahre ist gemäß § 240 Abs. 3 HGB eine körperliche Inventur durchzuführen, bei der gegebenenfalls der Wert an-zupassen ist (Beck´scher Bilanzkommentar 2010). Bei der Überprüfung von Grünflächen wird

allerdings nicht auf die "körperliche Gleichartigkeit", sondern auf die

Funktions-gleichheit abgestellt.

Beim pauschalierten Bewertungsverfahren wird mit einem durchschnittlichen Erfah-rungswert pro Quadratmeter ermittelt; ggf. nach unterschiedlichen Ausstattungen differenziert. Der Festwert gilt für die Nutzungsdauer des Objektes ohne Abbildung des Wertverzehrs oder mit einer pauschalierten Alterswertminderung. Besonderen Wertminderungen können neben dem Alter auch durch Instandhaltungsstau von Anlagen und Einrichtungen begründet sein. Der Bewertungsmethode der Festwer-termittlung liegt eine überschlägige Einzelbewertung pro Anlage zugrunde. Wertin-tensive Bepflanzungen können in der Einzelbewertung mit durchschnittlichen An-schaffungs- und Pflanzungskosten berücksichtigt werden. Abweichung vom Grund-satz der Einzelbewertung müssen ggf. gesondert begründet werden.5 Im Kontext

der Grünflächenbewertung erscheint es problematisch, dass bei Festbewertung

das Vermögen rein rechnerisch nicht an Wert verliert. "Folglich kann es keine

Kennzahl für den notwendigen Input zum Werterhalt geben" (Dams 2010: S. 17). Folgt

man allerdings dem Ansatz des Festwertverfahrens müssen die Vermögenwerte durch notwendige Pflegemaßnahmen und Ersatzpflanzungen etc. erhalten sowie Unterhaltungskosten in entsprechender Höhe zur Werterhaltung vorgehalten wer-den (Maurer; Grieger 2012). Voraussetzungen für die Anwendung des Festwertverfahrens

sind z.B., dass die Größe, Wert und die Zusammensetzung des Bestands nur ge-ringfügige Veränderung unterliegt und die Sachanlage regelmäßig ersetzt wird. Bei Grünanlagen ist es fraglich ob sie aufgrund der Veränderung der Bepflanzung den Anforderungen an dieses Bewertungsverfahren genügen. Auch sind Grünanlagen in

5 Gem. § 44 Abs. 2 Ziffer 2 GemHVO NRW sind Abweichungen vom Grundsatz der Einzelbewertung gesondert

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der Vergangenheit nicht in erforderlichem Maße instandgehalten und damit nicht regelmäßig ersetzt worden, um Wertverlust entgegenzutreten (KGSt 2004).

Problema-tisch wird die Situation dann, wenn notwendige Ressourcen zum Erhalt des Fest-werts nicht zur Verfügung stehen.

"Mit der Einführung der Doppik (als ein Beispiel für das neue kommunale kaufmännische Rechnungswesen) ergeben sich für Kommunen erhebliche Steuerungspotenziale auf dem Weg zu einem generationsgerechten Haushalt"

(Maurer; Grieger 2010). In vielen Kommunen sind jedoch die Potenziale einer

flächendeckenden Veranschlagung des "grünen Sachvermögens" und seiner Abschreibungsmöglichkeiten noch nicht ausgeschöpft. Sowohl die vollständige Erfassung der Quantität und Qualität des "grünen Sachvermögens" als auch die Bildungen von Rückstellungen in diesem Bereich, um Belastungen, die erst in späteren Jahren zu Auszahlungen führen, der verursachenden Generation anzulasten, "steckt noch in den Kinderschuhen". In der Praxis wird allerdings zu befürchten sein, dass Rückstellungen politisch und faktisch nur vorgenommen wer-den, wenn die finanziellen Möglichkeiten bestehen. Bei hoher Verschuldung ist zu befürchten, dass keine Rückstellungen gebildet werden, da sie das Jahresergebnis weiter verschlechtern. Abhilfe könnten allenfalls gesetzliche Vorgaben schaffen.

Gerade die vollständige Erfassung ermöglicht den Kommunen überhaupt erstmals abzubilden, welche Ressourcen sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben verbrau-chen. "Die Mehrzahl der Kommunen muss den Umgang mit dem neuen Instru-mentarium erst noch lernen bzw. Erfahrungen damit sammeln. Die Möglichkeiten einer verbesserten Steuerung auf der Grundlage der Doppik werden in den Kom-munen deshalb auch noch nicht umfassend wahrgenommen". (Difu 2011: S.14)

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3.

Grundlagen für ein effektives und klimagerechtes

Grünflächenmanagement

Das Management von Flächen gehört zu den zentralen Aufgaben einer Kommune, um wirtschaftliche und demografische Entwicklungen steuern und lenken zu kön-nen. Die Kommunen greifen deshalb nicht mehr auf die weitverbreitete, klassische Angebotsplanung zurück, sondern sind aufgefordert, die Siedlungsflächenentwick-lung in besonderem Maße aktiv und bedarfsorientiert zu steuern. In diesem Zu-sammenhang erfährt die Bodenschutzklausel des § 1a des Baugesetzbuches eine zentrale Bedeutung. Ihr Ursprung liegt in der Diskussion zum Beitrag des Flächen-managements zu den Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung.

Der Gedanke eines nachhaltigen Flächenmanagements lässt sich in vier übergeord-neten Zielen zusammenfassen (Guhse 2005):

• Reduzierung des Siedlungsflächenzuwachses

• Lenkung der Bodennutzung

• Minimierung der Bodenversiegelung

• Umgang mit Bodenmaterial

Diese Ziele betreffen keineswegs nur die Verwaltung von Bestandsnutzung, sondern auch die Frage der Nutzung und Gestaltung frei werdender Flächen (Rösler 2010). Die Ziele des nachhaltigen Flächenmanagements betreffen gleichermaßen auch

den Umgang mit städtischen Grünflächen, als Bestandteil kommunaler Siedlungs-flächen und aufgrund ihres Verhältnisses zum versiegelten Anteil der Siedlungsflä-che.

Die Prozesse zur Planung und Umsetzung der Ziele einer kommunalen Flächenpoli-tik erzeugen in Abhängigkeit von der jeweiligen Funktion und des Lebenszyklus der Flächen Informationen, die zur Sicherung der Nachhaltigkeit der Fläche und ihrer Nutzung relevant sind. Diese Informationen sind notwendige Bestandteile zur Bil-dungen von Managementstrukturen in der kommunalen Verwaltung. Die GALK hat sich von 2010 bis 2012 mit den Organisations- und Planungsstrukturen von deut-schen Grünflächenverwaltungen auseinandergesetzt. Eine eigens gegründete Pro-jektgruppe stellte die Erfahrungen aus den Modernisierungsprozessen der Grünflä-chenverwaltung vergangener Jahre zusammen und erarbeitete ein Positionspapier. In diesem Positionspapier definiert die GALK das Grünflächenmanagement als ganzheitliche alle ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekte umfassende Aufgabe, die mit der Versorgung und Gestaltung einer Stadt mit Grünflächen und -strukturen sowie ihrer Pflege zusammen hängen (Baumgarten 2013). Derzeit werden

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Grünflächenmanagementsysteme und -Informationssysteme allerdings überwie-gend zur Koordinierung der Grünflächenpflege und zur Betrachtung und Optimie-rung von Pflegekosten eingesetzt. (Heins; Schultze 2008). Das bedeutet, dass das

Poten-zial diese Systeme zur nachhaltigen Sicherung von urbanen Grünflächen für ein ganzheitliches Vegetations- und Qualitätsmanagement noch nicht ausgeschöpft ist

(Pietsch 2012).

Die Grundsätze, die sowohl dem nachhaltigen Flächenmanagement und damit auch Grünflächenmanagementsystemen zugrunde liegen, verlangen nach Steuerung und effiziente Gestaltung von Ressourcen, die ebenfalls zum Kern des kaufmännischen Rechnungswesens gehören. Folgende Leitgedanken liegen der Umstellung auf das kaufmännische Rechnungswesen zugrunde:

• von "Kosten" hin zu "Investitionen",

• vom "Substanz-Gedanken" hin zum "Ertrags-Gedanken", • vom "Verwalten" hin zum "Entwickeln",

• vom "Hoheitlichen Handeln" hin zu "kooperativem Handeln", • von "Daseinsvorsorge" hin zu "kommunalen Produkten".

Da zumindest der größte Teil der Kommunalverwaltung kein Wirtschaftsbetrieb ist, der dem Prinzip der Gewinnmaximierung unterliegt, ist die Übertragung der Leitge-danken behutsam vorzunehmen. Die Daseinsvorsorge hat nach wie vor oberste Pri-orität. Ausgehend von der Zielsetzung der Leitgedanken auf Umgang mit städti-schem Vermögen bedeutet es, dass:

• finanzielle Aufwendungen, der Einsatz finanzieller Mittel oder die Anschaffung weiteren Vermögens getätigt werden, um damit neue Gewinne/Nutzen oder höhere Gewinne/Nutzen aus bestehenden Anlagen zu erzielen und das

Ge-meinwohl zu stärken (Investitionen im weiteren Sinne),

• Wertezuwächse aus städtischem Vermögen generiert werden, die das Ergeb-nis einer wirtschaftlichen, aber auch sozialen, ökologischen und auch klimati-schen Leistung sein können (Ertrag im weiteren Sinne).

Die Bedeutung der heutigen Entscheidungen zum Einsatz von Ressourcen muss sich demnach auch an zukünftigen Folgewirkungen messen lassen. Entscheidungen über die Grünflächenentwicklungen, ihren Erhalt und ihrer Inwertsetzung/Unterhaltung berücksichtigen Zeiträume von 50 Jahren und mehr. Damit ist die Doppik in der

Lage, die Anpassungskapazität und damit auch die Vulnerabilität von Städ-ten gegenüber Klimawandelfolgen zu beeinflussen, in dem sie über die

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Ver-fügbarkeit bzw. der Mobilisierung von finanziellen Ressourcen in den nächsten Jah-ren entscheidet.

Entwickeln gegenüber Verwalten bedeutet aktiv an diesen Leitzielen zu arbeiten unter Einbezug verschiedenster Akteure in der Gemeinde. Erhaltungs- und Aufwer-tungsmaßnahmen von städtischen Grünflächen führen auf verschiedenste Art und Weise zur Qualitäts- und Funktionsverbesserung (siehe auch Kap. 5 dieser Exper-tise "Nutzer und funktionsbezogene Informationen von Grün- und Freiflächen. Funktionen von Grün- und Freiflächen). Die dazu notwendigen, gebündelten fachli-chen Informationsgrundlagen sind längst nicht in allen Städten und Gemeinden in der gewünschten Aussagetiefe oder –breite vorhanden. Die wichtigsten Datenquel-len der Inventur als Grundlage für die Eröffnungsbilanz der Doppik sind laut Befra-gung niedersächsischer Kommunen, Informationen aus der automatisierten Liegen-schaftskarte und dem automatisierten Liegenschaftsbuch, Geoinformationssysteme, analoge Bauamtspläne und Befliegungsergebnisse (Thieme-Hack et al. 2009). Von

befra-gen 206 Kommunen im Sommer 2007 verfügten lediglich 5 Prozent über ein digita-les und 6 Prozent über ein analoges Grünflächensystem/Geoinformationssystem bzw. Grünflächenkataster. Die zeitlich divergierenden Umstellungsfristen zur Ein-führung der Doppik in den Bundesländern bedingen möglicherweise einen unter-schiedlichen Stand der Erfassung und Bewertung des grünen Sachvermögens. Wäh-rend für Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland die Frist zur Einführung eines kaufmännischen Rechnungswesens bis Ende 2008 lief, sind in Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt Umstellungsfristen von 2010 bis 2016 gültig. Eine un-befristete Wechselmöglichkeit von der Kameralistik zur Doppik besteht in Bayern, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Soweit oder sobald vorhanden, bilden Grünflächenkataster (Stadtgrün- oder Frei-flächenkataster) die Grundlage für die Bewertung des "grünen Sachvermögens". Ein Grünflächenkataster verwaltet den Bestand an kommunalen Grünflächen. Dazu ge-hören Parks, Grünanlagen und zum Teil auch Spielplätze. Im Grünflächenkataster werden Daten einer gesamten Grünfläche erfasst wie lagegenauer Standort von Bäumen und Sträuchern, von Beeten und Rasenflächen sowie Sachdaten wie z.B. Pflanzenart, Pflanzdatum und notwendige Pflegemaßnahmen. Aufgrund der unter-schiedlichen Bewertungsmethoden und –verfahren werden die Grünflächen inner-halb des Katasters nach Anlagenarten (Objekte) wie Parks, Freiflächen, öffentliche Gebäude, Sportplätze, Spielplätze, Friedhöfe etc. kategorisiert. Obligatorisch ist in der digitalen Verwaltung die Zuordnung der Elemente zu ihren Pflegeeinheiten wie z.B. Rasen, Stauden, Gehölze, Sandflächen, Pflaster etc. sowie Erfassung des In-ventars (Müllbehälter, Bänke etc.). Innerhalb der Objekte (Grünflächen) findet eine Differenzierung nach Flächenkategorien wie Vegetation, befestigte Flächen,

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Wasser-flächen, bauliche Anlagen, Ausstattungen und Gebäude statt. Auf Basis dieser An-gaben können Kommunen Pflegepläne erstellen. Aufgrund der kommunalen Ver-kehrssicherpflicht bestehen häufig parallele Auskunftssysteme für Aufbauten (bspw. Spielgerätekataster)- oder einzelne Pflanzelemente wie Baumkataster, Friedhofska-taster oder BiotopkaFriedhofska-taster.

Um sich den Anforderungen an ein klimawandelgerechtes, von der Doppik

ge-stütztes Grünflächenmanagement zu nähern, ist eine Auseinandersetzung mit

den notwendigen Informationsgrundlagen erforderlich. Bereits für die ordnungsge-mäße Erstellung der Eröffnungsbilanz kommt den Daten aus den sogenannten Fachkatastern (Straßen-, Grünflächen-, Gebäudekatastern) eine entscheidende Be-deutung zu. Unvollständige, falsche und willkürlich bemessene Fachkataster-Daten wirken sich sowohl in Eröffnungsbilanz als auch in den nachfolgenden Bemessungs-grundlagen für einen sachgerechten Ressourceneinsatz besonders gravierend aus. Art, Menge und Wert der einzelnen Positionen sollen den tatsächlichen Verhältnis-sen entsprechen und so ist entscheidend, auf welche Daten eine Kommune dabei zurückgreift. Die Qualität der Flächenerhebung und die, statistische Grundlage für Grün- und Erholungsflächen sind zwischen den Bundesländern unterschiedlich ge-regelt und werden derzeit durch Umschlüsselung der Erhebungsgrundlage weiter eingeschränkt. Dies wird sich mit der bundesweiten Einführung von ALKIS dem

amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem, -ändern. Gleichwohl werden mit der Vereinheitlichung der Katastergrundlage noch keine Aussagen zur Qualität von Grünflächen verbunden.

Hierzu ist ein aussagekräftiges Grünflächenkataster, welches auf die örtlichen Ver-hältnisse angepasst wird wesentlicher Bestandteil für das kommunale Grünflächen-management. Der Aufbau und die Funktion eines kommunalen Grünflächenmana-gements orientieren sich an den Bausteinen:

• Datenerfassung und GIS (vor allem das Grünflächenkataster sowie Grünflä-cheninformationssysteme),

• Pflege- und Entwicklungsplanung,

• Qualitäts- und Quantitätsvorgaben (-ziele), Ausstattungs- und Gestaltungs-standards,

• Strategische Zielvereinbarungen über den Erhalt, Ausbau und die Vernetzung von Grünflächen.

Für die komplexe Aufgabe des Grünflächenmanagements bedarf es eines differen-zierten Managements in den Teilbereichen

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• Pflege-, Entwicklungs- und Erhaltungsmanagement,

• Ressourcenmanagement (Finanzen und Personal, Qualitätsstandards, Con-trolling und Berichtswesen)

• Konfliktmanagement (Bürgerbeteiligung, Interessensausgleich zwischen Nut-zergruppen sowie ökonomischen, ökologischen und sozialen Belangen, aber auch zu Fragen von Pflegepatenschaften etc.).

Der Begriff des Managements umfasst Aufgaben der Planung, des Verwaltens, der Steuerung und des Bewirtschaftens und meint mehr, als nur eine Begrenzung auf das Wesentliche durch gezielte Einsparungen. Ein intelligentes kommunales Grün-flächenmanagement erfordert daher eine Grünflächenbewirtschaftung mit einem erweiterten Zeithorizont. Gerade vor dem Hintergrund knapper Kassen werden die Fragen der Anlagenbewertung und des Umgangs mit diesen Vermögenswerten im-mer aktueller. Im Zuge der doppischen Bewertung ist vor allem eine umfangreiche Auseinandersetzung mit vorhandenen Informationsgrundlagen und "Nacherhebun-gen" durch Ortsbegehungen, Luftbildaufnahmen etc. nötig. Im späteren Verlauf können Luftbildaufnahmen und ggf. Fernerkundungsdaten den aktuellen Zustand der Grünflächen Information für ein Flächenmonitoring liefern.

Die nachhaltige Sicherung der Funktionsfähigkeit von Grünflächen ist eine

der primären Aufgaben des Grünflächenmanagements. Im Fokus stehen

da-bei sowohl ökologische, als auch ästhetische Aspekte sowie die dauerhafte Auf-rechterhaltung zahlreicher weiterer Funktionen und Leistungen mittels Überwa-chung und Sicherstellung des funktionsfähigen Zustandes der Grünflächen. Vor al-lem die Erreichung und Sicherung einer hohen Funktions- bzw. Leistungsqualität von urbaner Vegetation. Bei einer effizienten Ausnutzung aller vorhandenen Res-sourcen sind dies die Ziele des Grünflächenmanagements (Baumgarten 2013; Steidle-Schwahn 2002). Auch die Verbesserung des Stadtklimas bzw. der Erhalt des

thermi-schen Komforts sind erhaltenswerte Funktionen und Leistungen entsprechender Grünflächen.

Angesichts der zunehmenden Dynamisierung von Entwicklung insbesondere der demografischen und klimatischen Veränderung in den nächsten Jahrzehnten ist eine ganzheitliche Betrachtung, d.h. Planung, Realisierung, Bewirtschaftung und ggf. Rückbau auch im Rahmen des Lebenszyklus von Grünflächen notwendiger denn je. Die Betrachtung des gesamten Lebenszyklus von Bauwerken ist im Gebäude- oder Facilitymanagement mittlerweile üblich geworden. Ein zentrales Anliegen des Lebenszyklusansatzes ist die Berücksichtigung von Folgekosten bereits im Pla-nungsprozess einer Grünanlage. So erhöht eine aufwändige Gestaltung einer Grün-fläche bspw. die Pflegekosten, da der Zeitverbrauch für die Pflege je m2 höher ist.

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vor-gesehene Nutzungsdauer in Jahren und die geplante Nutzungsintensität sind wich-tige Größe zur Beurteilung der Lebenszykluskosten je Anlage/Nutzungseinheit. "Der Bau einer Grünfläche ist ein Eingriff mit Auswirkungen für die nächsten 20, 30 oder gar 100 Jahre. In Anbetracht dessen, dass die Investitionskosten meist rund 15% der gesamten Lebenszykluskosten einer Grünanlage ausmachen, wird also bereits bei der Planung über das Unterhaltsbudget der nächsten Jahrzehnte mit entschieden", (Blaser 2009: S. 2). Diese Betrachtungsweise, die erstmalig im

For-schungsprojekt "Green Cycle" der Züricher Hochschule für Angewandte Wissen-schaften (ZHAW) entwickelt wurde, liefert vor allem Anhaltspunkte, in welcher Pha-se des Lebenszyklus einer Anlage größere Veränderungs- oder Erneuerungsmaß-nahmen zu erwarten sind und in welcher Höhe Rücklagen für die MaßErneuerungsmaß-nahmen gebil-det werden müssen. Die ganzheitliche Betrachtung dient darüber hinaus als Ent-scheidungshilfe, ob und wann ein Rückbau einzelner Grünflächenelemente oder des gesamten Objekts nötig werden könnte und kann zur Bewertung der wirtschaftli-chen, sozialen, ökologischen und klimatischen Verträglichkeit herangezogen werden (ebd.). Um ein gezieltes und effektives Grünflächenmanagement durchgängig zu etablieren ist im Konzept des Lebenszyklusansatzes eine ganzheitliche Betrachtung der Planungsebenen und ihrer Ziele notwendig. Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Objektplanung müssen in den Prozess der Grünordnungs-, Bauleit- und Land-schaftsplanung eingebracht werden, z.B. zu den Folgekosten. Auf der anderen Seite sollen übergeordnete Ziele von der Objektplanung möglichst reibungslos umgesetzt und die Anlage einer kostengünstigen, sachgerechten Entwicklungs- und Erhal-tungspflege zugeführt werden (Deutinger; Kern 2006: S. 18).

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Grünflächenmanagement im Lebenszyklusansatz

Ebene Strategische Grünplanung

(Landschafts- und Bauleitplanung; informelle Planung)

Bereitstellung (Objektplanung, An-lage und Entwick-lung)

Bewirtschaftung (Unterhaltung; Überwachung)

Ziel Funktionen festlegen Funktionen herstellen Funktionen sichern

Geschäfts-prozesse

Landschaftsplanung, Bauleitplanung, Grünordnungsplanung; informelle Pla-nungen

Objektplanung, Herstel-lungs- und Entwick-lungspflege etc.

Unterhaltungspflege, Vegetationstechnik Ergebnisse/

Produkte

Landschaftsplan, Bauleitplan, Grünord-nungsplan, Freiraumentwicklungspro-gramm; INSEK etc.

Bepflanzungsplan, Leis-tungsverzeichnis Pflegekonzept, Funkti-onsfähige Vegetations-fläche etc. Einfluss Doppik

auf die Bauleitpläne ggf. als Bewertungsgrund-lage des Grund und Bodens für die Eröffnungsbilanzierung

Objektbewertung: Er-mittlung der Anschaf-fungs- und Herstel-lungskosten

Die Wertzu- oder ab-nahme der Vegetation hängt u.a. von der Pflege ab.

Klimatische Kaltluft- und Frischluftproduktion, Luft- Grünvolumen, mikrokli- Funktion u.a. abhängig Funktion der leitbahnen; Klimakomfort-Funktionen, matische Funktionen, von der Artenauswahl Grünflächen Retentions- und

Versickerungsfunktio-nen

Schattenfunktion von Bäumen, wassergesät-tigte Oberflächen

und dem Grünvolumen sowie der regelmäßige Kontrolle und Pflege Tab. 4: Grünflächenmanagement im Lebenszyklusansatz

Auch zur Entwicklung relevanter Zielsetzung im Kontext der klimagerechten Stadt-entwicklung auf übergeordneten Planungsebenen werden u.a. Information und Da-ten aus der Objektplanung benötigt wie die folgenden Beispiele aus dem ExWoSt-Forschungsvorhaben "Urbane Strategien im Klimawandel" zeigen:

Einbettung von Grünanlagen und –typen in ein gesamtstädtisches Ziel-system

Ein gutes Beispiel bietet hier das Freiraumentwicklungsprogramm der Stadt Saar-brücken. Das Freiraumentwicklungsprogramm (FEP) zielt darauf ab, Stadtbild und Stadtentwicklung durch Qualifizierung und Profilierung der Freiräume positiv zu beeinflussen, Strukturwandel und Transformationsprozesse aufzugreifen sowie Prioritäten und Gestaltungsschwerpunkte zu formulieren. Es formuliert unter Be-rücksichtigung der Erfordernisse der Klimaanpassung, Ziele für die Freiraumtypen und einzelne Grünanlagen der Landeshauptstadt Saarbrücken auf Ebene der Ge-samtstadt und der Stadtteile. Das FEP ist ein Beitrag zu einer integrierten Stadt-entwicklung (Anlage "Aktionsprogramm Alt-Saarbrücken"). Eine Weiterentwick-lung des Aktionsprogramms um Kostenaspekte wäre vorstellbar. Beispielsweise diskutiert das Aktionsprogramm aus Saarbrücken seine Maßnahmen zur Nieder-schlagswasserbewirtschaftung zur Vermeidung von Abflussspitzen unter dem

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As-pekt der Relevanz für den Gebührenhaushalt (Aktionsprogramm der Stadt Saarbrücken 2012)

(weitere Informationen siehe Anhang 8).

Verwendung klimaresistenter Pflanzen

Die Stadt Syke wird in den Festsetzungen zu Baumpflanzungen auf die im Rah-men des ExWoSt-Projektes erarbeitete Liste klimaresilienter Baumarten zurück-greifen. Im Sinne des Lebenszyklusansatzes wären weiterführende Informationen zu den veränderten Standortbedingungen, Anschaffungskosten und Pflegeauf-wand vor allem für die Ebene der Objektplanung und die Grünpflege interessant. (weitere Informationen siehe Anhang 3)

Sicherung und Entwicklung von Kaltluftentstehungsgebieten, Frischluft-schneisen und "grünen" Luftleitbahnen

Im Grün- und Freiraumkonzept Weststadt in Nürnberg aus 2012 werden sowohl Sicherungs- und Entwicklungsziele für klimatisch relevante Grün- und Freiflächen als auch Pflege- und Unterhaltsstandards, notwendige Sanierungs- und Weiter-entwicklungsmaßnahmen für vorhandenen Grünanlagen und Kostenansätze für Grünanlagen ausgewiesen. Das Grün- und Freiraumkonzept ist mit seinen Klima-anpassungszielen Bestandteil des integrierten Stadtentwicklungskonzepts der Weststadt geworden.

Das Grün- und Freiraumkonzepte der Weststadt ist abrufbar unter:

http://www.nuernberg.de/imperia/md/umweltamt/dokumente/freiraumkonzept_ weststadt_endfassung_14-2-2012.pdf

Bereits die drei Beispiele zeigen verschiedene Wechselwirkungen zwischen den ver-schiedenen Ebenen der Planung und die Notwendigkeit der Koordination und Ab-stimmung sowie eines fachübergreifenden Informationsaustausches.

Begrenzende Ressourcen innerhalb eines kommunalen Grünflächenmanagements sind Standortverhältnisse wie Klima, Boden etc. sowie das Personal und die Fi-nanzmittel, die zur Durchführung der Prozesse zur Verfügung stehen. Eine weitere zentrale Ressource ist das Wissen in diesem Managementprozess, welches vom Wissen des Personales über die Planung und Pflege der Vegetation bis hin zur Funk-tion, Größe, zum Vegetationsbestand und Zustand der Grünfläche reicht (Heins; Kircher 2009). Die Bereitstellung, Verknüpfung oder Implementierung von Wissen in weitere

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Entscheidun-gen im Sinne der Nachhaltigkeit und der klimagerechten Stadtentwicklung zu opti-mieren. Ein Beispiel für eine systematische und strukturierte sowie ganzheitliche Herangehensweise, welches sowohl Aspekte des Managements als auch die Aufbe-reitung des Wissens für Planungsprozesse umfasst, stellt das Grünflächenmanage-ment und das Grünflächeninformationssystem (GRIS) der Stadt Berlin dar. Das GRIS-Berlin besteht aus den vier Modulen:

1. GAIA: Fachdatenbank zum Grünflächen-, Baum- und Spielplatzkataster, Kal-kulation des Pflegeaufwandes, Kontrollen zur Verkehrssicherungs-pflicht (Bäume, Spielplätze) z.T. über mobile Erfassungsgeräte

2. YADE-GBKat: Geografisches Informationssystem (GIS) mit Karten der Grünflächen und Bäume, weitere Hintergrund- und Nebenkarten6,

Sachda-tenanzeige zu den Grünflächen und Bäumen (über Verknüpfung zum Modul GAIA)

3. Datenbank SenStadt: Datenbank mit Standardauswertungen und

4. Internet-/Intranetauskunft "Stadtgrün" zur Information der Bevölke-rung und der Informationen für die interessierte Fachöffentlichkeit. Die Intra-netauskunft ist speziell für die Berliner Verwaltung konzipiert.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erhältlich.

(http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen/gris/)

Aus den betrachteten Beispielen ergeben sich zahlreiche Verknüpfungen zwischen doppischen und grünflächenbezogenen Informationen. So ist Aufgabe der Doppik, strategische Ziele des Grünflächenmanagement zahlenmäßig im kommunalen Haushalt abzubilden (Maurer; Grieger 2012; MBWSV NRW 2012).

6 z.B. Amtliche Karten der nach dem Grünanlagengesetz gewidmeten öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen,

bezirkliche Übersichtskarten der gepflegten Grünanlagen und Spielplätze, Karten des Straßenbaumbestandes, Pläne einzelner Grünanlagen, diverse thematische Karten für Analysen und Planungen, Überlagerungen mit an-deren Karten (Hintergrundkarten; z.B. Luftbilder, Denkmalkarte, Bereichsentwicklungsplan) oder Einblenden von Nebenkarten (z.B. Flächennutzungsplan)

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Tab. 5: Informationsbedarf im Grünflächenmanagement

Abgesehen von den Schwierigkeiten der Festbewertung (siehe Ausführungen im Kapitel 2) kann das Grünflächeninformationssystem auch als "Nebenbuchhaltung" der doppischen Anlagenbuchhaltung genutzt werden. In der Regel reichen Steck-briefe oder Flächenpässe zur Abbildung der notwendigen Informationen aus. Soft-waregestützte Ansätze arbeiten in der Regel mit Profilen, die Differenzierungsmög-lichkeiten u.a. im Pflegestandard zulassen und ergänzende Parameter, z. B. hohen Nutzungsdruck einblenden können. Insgesamt lässt sich feststellen, dass der

Nutzen bestehender Informationen zu Grünflächen durch die Einbindung doppischer Daten wesentlich gesteigert wird, für Kostentransparenz sorgt und vertrauensbildend für Entscheider wirkt. Maurer und Grieger (2012)

emp-fehlen die Erweiterung des Grünflächenkatasters um die Angaben zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, Nutzungsdauer und Erneuerungsdatum (MBWSV NRW 2012).

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