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Zulässigkeitsprüfung – Plausibilitätsprüfung ZULÄSSIGKEITSPRÜFUNG

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Academic year: 2022

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1 Zulässigkeitsprüfung – Plausibilitätsprüfung 1. Version vom 24.11.2015

Ziel ETZ

Freistaat Bayern – Tschechische Republik 2014 – 2020 (INTERREG V)

Europäische Union Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

ZULÄSSIGKEITSPRÜFUNG

Zulässigkeitsprüfung – Plausibilitätsprüfung

Antragsbearbeitende Stelle:

Bearbeiter:

Projektnummer:

Projektname:

 Die Plausibilitätsprüfung erfolgt durch die Antragsbearbeitende Stelle des Leadpartners (ABS LP) und durch die Antragsbearbeitende Stelle des Projektpartners (ABS PP), jeweils für den/die Partner auf der jeweiligen Seite.

 Für einen positiven Abschluss der Prüfung ist es notwendig, alle Fragen positiv zu beantworten. Eine Ausnahme bilden die Fragen Nr. 9, 12, 13 und 14, die als nicht relevant beantwortet werden können. Wenn die Hauptfrage bei Frage 17 nicht positiv beantwortet wird, muss eine der beiden Folgefragen 17 a) oder 17 b) positiv beantwortet werden.

 Falls notwendig, ist es möglich, einen Kommentar im entsprechenden Feld anzuführen. Falls eine Frage nicht positiv beantwortet werden konnte, muss immer ein Kommentar angeführt werden.

 Die ABS PP informiert elektronisch die ABS LP über das Ergebnis Ihrer Prüfung.

 Wenn die Prüfung mit einem positiven Ergebnis seitens der ABS LP und der ABS PP abgeschlossen wurde, informiert die ABS LP das Gemeinsame Sekretariat.

 Wenn die Prüfung mit einem negativen Ergebnis seitens der ABS LP und/oder der ABS PP abgeschlossen wurde, informiert die ABS LP den Leadpartner über das Ergebnis der Prüfung inkl.

Begründung.

Nr. Frage Ja Nein Nicht

relevant Kommentar

1.

Wurden alle erforderlichen nationalen Anlagen

eingereicht und erfüllen diese die entsprechenden

Anforderungen?

2.

Stimmen die Angaben im Antrag und in den Anlagen des jeweiligen

bayerischen/tschechischen Partners überein?

3.

Entspricht der Projektname im Antrag dem Projektnamen in der

Partnerschaftsvereinbarung?

4.

Stehen die Angaben zu den Partnern im Antrag im Einklang mit den Angaben zu den Partnern in der

Partnerschaftsvereinbarung?

(2)

2 Zulässigkeitsprüfung – Plausibilitätsprüfung 1. Version vom 24.11.2015

Nr. Frage Ja Nein Nicht

relevant Kommentar

5.

Falls das Projekt oder ein Teil davon außerhalb des Programmgebiets

durchgeführt wird, bedeuten die entsprechenden Aktivitäten Vorteile für das Programmgebiet?

6. Liegt der Projektzeitraum zwischen dem 01.01.2014 und dem 31.12.2023?

7. Sind die Partner geeignete Begünstigte laut den Vorgaben des Kooperationsprogramms?

8.

Sind die Gesamtkosten für mindestens einen der beiden Projektteile größer als 25.000 EUR?

9.

Lediglich auf bayerischer Seite:

Sind im bayerischen

Finanzierungsplan Eigenmittel des bayerischen Partners in Höhe von mind. 10 % enthalten?

10.

Erscheint eine

Doppelfinanzierung des bayerischen/tschechischen Projektteils ausgeschlossen?

11.

Sind die geplanten Ausgaben im Einklang mit den

europäischen, gemeinsamen und nationalen Regeln für die Förderfähigkeit von Ausgaben?

12.

Falls eine pauschale

Erstattung der Personalkosten angewendet wird:

Sind die geplanten Personalkosten sparsam, wirtschaftlich und wirksam und ist die Höhe der Pauschale angemessen?

13.

Falls im Projekt Einnahmen entstehen:

Wurden die Einnahmen im gesamten förderfähigen Budget im Einklang mit Art. 61 und 65 der VO (EU) Nr.

1303/2013 berücksichtig?

(3)

3 Zulässigkeitsprüfung – Plausibilitätsprüfung 1. Version vom 24.11.2015

Ziel ETZ

Freistaat Bayern – Tschechische Republik 2014 – 2020 (INTERREG V)

Europäische Union Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

Nr. Frage Ja Nein Nicht

relevant Kommentar

14.

Ist die Kofinanzierung des bayerischen/tschechischen Projektteils gesichert?

15. Sind die Eigenmittel der eingebundenen Partner gesichert?

16.

Werden die Kriterien gemeinsame Ausarbeitung und gemeinsame

Durchführung und mindestens ein weiteres Kriterium der Zusammenarbeit erfüllt?

17.

Das Projekt ist nicht beihilferelevant.

Falls nein, ist es möglich das Projekt unter

a) der De-minimis-VO oder

b) der AGVO abzuwickeln.

18.

Das Projekt ist im Einklang mit den horizontalen Prinzipien (d.h. weist keinen negativen Einfluss auf die nachhaltige Entwicklung,

Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung und Gleichstellung von Männern und Frauen auf).

19.

Das Projekt erscheint im Einklang mit den

entsprechenden nationalen und europäischen Vorgaben und mit den Vorgaben des Programms zu sein.

20.

Ist der Kostenplan des Projekts vollständig und verständlich und weist keine offensichtlichen Widersprüche bezüglich der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit auf?

(4)

4 Zulässigkeitsprüfung – Plausibilitätsprüfung 1. Version vom 24.11.2015 Ja Nein Kommentar Ort Datum Unterschrift des

Bearbeiters/

der Bearbeiter Das Projekt hat die

Anforderungen der Plausibilitätsprüfung erfüllt

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