Luftfahrtbehörden der Länder
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung (Allgemeinerlaubnis) für geografische UAS-Gebiete für Betreiber:innen unbemannter Luftfahrzeugsysteme (UAS) mit A2 kompetenten Fernpilot:innen
A Angaben UAS Betreiber:in als natürliche Person
Familienname, Vornamen Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ)
Straße, Hausnummer Postleitzahl, Wohnort
Telefonnummer, E-Mail Registrierungsnummer für UAS-Betreiber:innen (e-ID)
oder
B Angaben UAS Betreiber:in als juristische Person B1 Angaben zum Unternehmen
Firmenname / Institution / Vereinigung Rechtsform der Firma
Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort
Telefonnummer, E-Mail Registrierungsnummer für UAS-Betreiber:innen (e-ID)
B2 Gesetzliche Vertreter:innen des Unternehmens
Name, Vorname Vertreter:in 1 Geburtsdatum, Geburtsort
Name, Vorname Vertreter:in 2 Geburtsdatum, Geburtsort
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Referat Verkehrswesen - Luftverkehr Luftfahrtbehörde Sachsen-Anhalt Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
E-Mail: anton.wiegandt@lvwa.sachsen-anhalt.de
Revision: 2
Datum: 6/2021 Antragsformular Genehmigung (Allgemeinerlaubnis)
LuftVO unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS) Seite: 2 von 4
C Gegenstand des Antrags
Mit diesem Antrag beantragen Sie eine gebührenpflichtige Genehmigung (Allgemeinerlaubnis), die folgenden Kostenrahmen und Tatbestände beinhaltet.
C1 Antragsart
Erstausstellung (2 Jahre Gültigkeit) 200 €
Folgeantrag:
Änderung:
Anerkennung: DE.______.GEO._______
Genehmigungsnummer
200 € 30 € 50 €
C2 Tatbestände Auflagen1
§21h (3) Nr. 1 LuftVO in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen für Rettungszwecke (HEMS)
• max. Höhe 30m / umliegende Gebäudehöhe
• ggf. Zustimmungspflicht des:der Betreibenden
§21h (3) Nr. 2 LuftVO
Über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 1000m von der Begrenzung von Flughäfen sowie innerhalb einer seitlichen Entfernung von weniger als 1000m aller in beide An- und
Abflugrichtungen um jeweils 5 km
verlängerten Bahnmittellinien von Flughäfen
• Flugverkehrskontrollfreigabe
• Auf Flughäfen: Zustimmung Betreiber:innen und
Luftaufsichtsstelle
§21h (3) Nr. 3 LuftVO in einem seitlichen Abstand von weniger als 100 m von der Begrenzung zu
Industrieanlagen
• Betrieb nur in A1 / A2 möglich
• Überflog nur mit Zustimmung der Betreiber: innen
§21h (3) Nr. 3 LuftVO in einem Abstand von weniger als 100 m von Anlagen der zentralen
Energieerzeugung und -verteilung
• 1:1 Regelung2
• Überflog nur mit Zustimmung der Betreiber: innen
§21h (3) Nr. 4 LuftVO
in einem seitlichen Abstand von weniger als 100m von Grundstücken von
Verfassungsorgane des Bundes, der Länder oder oberste / obere Bundes- oder Landesbehörden, sowie Liegenschaften der Polizei
• direkter Überflug nur mit Zustimmung
§21h (3) Nr. 5 LuftVO über oder in einem seitlichen Abstand von 100m zu Bundesfernstraßen
• generell zügiger Überflug
• 30m Überflughöhe
• Bundesstraße (<60km/h):
keine 1:1-Regel u.
Überflughöhe, kein seitlicher Abstand
1 Bitte beachten Sie, dass dies nur eine grobe Übersicht ist.
2 Definition 1:1-Regelung (Abstand gleich maximale Höhe): 10 Meter Abstand bedeutet 10 Meter maximale Flughöhe.
§21h (3) Nr. 5 LuftVO über oder in einem seitlichen Abstand von 100m zu Bundeswasserstraßen
• horizontaler Mindestabstand zu Wasserfahrzeugen
• vertikaler Mindestabstand 50m zum Überflug von Wasserfahrzeugen
• weitere länderspezifische Bestimmungen
§21h (3) Nr. 5 LuftVO über oder in einem seitlichen Abstand von 100m zu Bahnanlagen
• Betrieb mindestens 5 m über den Leitungen
• vertikaler Abstand von 5 m zu gesperrten Gleisen
§21h (3) Nr. 7 LuftVO über Wohngrundstücken
• maximal 4 Tage im
Kalenderjahr für jeweils 30 Minuten
• weitere Nebenbestimmungen
D Hinweise zur Datenverarbeitung
Ihre Daten werden auf Basis des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2016/6793 i.V.m. der Verordnung (EU) 2018/11394 und dem Luftverkehrsgesetz zum Zwecke der Erlaubniserteilung verarbeitet.
Die Daten werden in Papierform oder elektronischer Form gespeichert. Die Speicherung erfolgt bis zu 5 Jahre nach Ende des Gültigkeitszeitraumes Ihrer Erlaubnis.
Im Rahmen des Verfahrens können Ihre Daten an weitere Stellen (z.B. Deutsche Flugsicherung GmbH, Polizeidienststellen, Ordnungsbehörden etc.) weitergeleitet werden, wenn dies zur Erteilung der Erlaubnis, im Rahmen von behördlichen Beteiligungsverfahren oder zur Aufrechterhaltung der Luftverkehrssicherheit notwendig ist. Die jeweils beteiligte Stelle ist für die Einhaltung von Löschfristen und Datenschutzbestimmungen verantwortlich.
Mehr Informationen zu Ihren Rechten als Betroffene:r sowie die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragte:n und der Aufsichtsbehörde finden Sie unter:
E Erklärung zur Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzes
Hiermit erkläre ich, dass durch die beantragte Nutzung des Luftraums datenschutzrechtliche Bestimmungen nicht verletzt werden.
Die beantragte Nutzung dient nicht der gezielten Beobachtung und/oder Aufzeichnung von Personen bzw.
es liegt eine schriftliche Einwilligung der betreffenden Personen vor.
Ort, Datum X Unterschrift Antragsteller:in
Firmenstempel (falls vorhanden)
3 Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO
4 gemeinsame Vorschriften für die Zivilluftfahrt
https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/der-praesident-und-die-leitungsebenen/datenschutzbeauftragte/
Revision: 2
Datum: 6/2021 Antragsformular Genehmigung (Allgemeinerlaubnis)
LuftVO unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS) Seite: 4 von 4
Hiermit beantrage ich eine kostenpflichtige Genehmigung (Allgemeinerlaubnis) für geografische UAS- Gebiete nach § 21h Absatz 3 Luftverkehrs-Ordnung. Unabhängig von der Betriebsunterkategorie (A1, A2, A3) dürfen nur Fernpilot:innen eingesetzt werden, die entweder über ein gültiges Fernpilotenzeugnis A2 gemäß UAS.OPEN.030 verfügen oder gemäß den Übergangsbestimmungen einen gültigen Nachweis über den Abschluss eines Online-Lehrgangs gemäß UAS.OPEN.020 Nr. 4 lit. b und UAS.OPEN.040 Nr. 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 zusammen mit einem gültigen Kenntnisnachweis nach §21a Absatz 4 Satz 3 Nr.2 Luftverkehrs-Ordnung a. F. und einer Erklärung über die erfolgreiche Absolvierung des praktischen Selbststudiums zum Erwerb eines Fernpiloten-Zeugnisses für UAS in der Kategorie Offen, Unterkategorie A2 vorweisen können. Bitte beachten Sie, dass die Übergangsbestimmungen beim Einsatz von „Altgeräten“ ohne C-Klassenmarkierung nur bis 31.12.2022 gelten. Ab dem 01.01.2023 benötigen die eingesetzten Fernpilot:innen daher ein gültiges Fernpilotenzeugnis A2 gemäß UAS.OPEN.030. Nutzen Sie Drohnen, die über eine C-Klassenmarkierung (C0-C4) verfügen, benötigen die eingesetzten Fernpilot:innen bereits ab dem 02.01.2022 ein gültiges Fernpilotenzeugnis A2 gemäß UAS.OPEN.030. Die eingesetzten Fernpilot:innen müssen in allen Fällen mindestens 16 Jahre alt sein.
Ort, Datum X Unterschrift Antragsteller:in
Firmenstempel (falls vorhanden)
Anlage
Liste der länderspezifischen Nebenbestimmungen
Das sind länderspezifische Nebenbestimmungen für das Bundesland Sachsen-Anhalt:
i. Der horizontale seitliche Mindestabstand zu unbeteiligten Wasserfahrzeugen gemäß der Bestimmung in Abschnitt I Ziffer 7 beträgt 25 m.
ii. Innerhalb geschlossener Ortschaften in öffentlichen Bereichen, die für jedermann allgemein zugänglich und nutzbar sind, ist der Betrieb vom Genehmigungsinhaber der zuständigen Ordnungsbehörde der Gemeinde bzw. Stadt rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. Im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen ist der Betrieb zusätzlich der zuständigen Polizeidienststelle rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen.
iii. Das Ordnungsamt oder die Polizei können den Betrieb des UAS untersagen oder einstellen lassen, wenn dies zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist. Diesbezüglich muss der Fernpilot dafür sorgen, dass er durchgängig fernmündlich erreichbar ist.
iv. Der Betrieb von UAS innerhalb einer Zone mit Funkkommunikationspflicht (Radio Mandatory Zone, RMZ) des Verkehrslandeplatzes Magdeburg/City bedarf der Zustimmung der Luftaufsicht oder der Flugleitung. Diese sind unter Tel.: 0391 625990 oder E-Mail: flugleitung@edbm.de zu erreichen. Folgende Angaben sind von Fernpilot:innen mindestens zu machen:
Name, Vorname
Aufstiegsort
Aufstiegshöhe
Dauer des Betriebs
Telefonische Erreichbarkeit
v. Für den Betrieb in der ATZ (Aerodrome Traffic Zone) des Verkehrsflughafens Cochstedt ist die Zustimmung der Flugleitung einzuholen. Ihre Weisungen sind zu befolgen. Die Kontaktdaten finden Sie in der Anlage Hinweise.
vi. Die Fernpilot:innen haben Aufzeichnungen über den jeweiligen Flugbetrieb von UAS mit mindestens folgenden Angaben schriftlich oder elektronisch zu führen:
Name, Vorname,
genaue Bezeichnung des UAS,
Datum und Uhrzeit (Start- und Landezeiten sowie Angabe der Gesamtflugzeit),
Anzahl der Starts und Landungen,
Aufstiegsort (mit genauen Angaben),
Besonderheiten, Vorkommnisse, Betriebsstörungen.
Diese Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der Luftfahrtbehörde vorzulegen.